LSG Bayern: Jobcenter Mahnungen mit Mahngebühren trotz Klage oder Widerspruch

Begonnen von Meck, 17. Juli 2015, 13:26:29

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Meck

Mahnungen der Bundesagentur für Arbeit-Recklinghausen – Keine Fälligkeit , keine Vollstreckung!

Der Rechtsanwalt Kay Füßlein macht darauf aufmerksam, dass Jobcenter Mahnungen mit Mahngebühren versenden, obwohl ein Widerspruchverfahren oder eine Klage vor dem Sozialgericht läuft. Ein Brief fängt dann meistens so an: Sehr geehrte Frau/Herr....- die am .... fällige Forderung des JobCenters ist bisher nicht vollständig eingegangen. Sodann wird dem Empfänger mit Vollstreckung und zwangsweisem Einzug gedroht und eine Mahngebühr festgesetzt. Die Empfänger sind meistens verunsichert und zahlen, obwohl zum Beispiel die ,,fällige Forderung" des JobCenters immer noch streitig ist- also Widerspruch und Klage eingereicht worden ist.

Da die Rechtslage laut RA Füßlein hier sehr unübersichtlich sein kann (zu den möglichen Antragsgegnern und dem richtigen Rechtsweg- Sozialgericht oder Finanzgericht- gibt das Bayrische LSG, Beschluss vom 29. April 2014 · Az. L 7 AS 260/14 B ER einen Überblick ) sollte qualifizierte juristische Hilfe gesucht werden.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mahnungen-trotz-klage-oder-widerspruch-90016649.php
LG Meck :bye:

Gast96

Das ist echt ein "starkes Stück". Unverschämtheit.

Das ist mir hier in NRW auch mal passiert.

- Mahnung kam im Juni 2012
- es ging um eine Forderung aus einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid September 2008
- und auch nur um den Rückforderungsteil, den einer meiner Töchter betraf
- ich hatte damals direkt Widerspruch eingereicht gegen diesen Erstattungsbescheid 09/2008
- der Widerspruch wurde erst im November 2009 beschieden und meinem Widerspruch in vollem Umfang entsprochen;
- wir mussten also nichts zurückzahlen - keiner von uns Dreien.- Das belegte ich der Regionaldirektion/Inkasso erst mal per Mail mit
- diversen Anhängen, da die Zahlungsfrist sehr kurz gesetzt war
- und schickte gleich darauf per Post/Einschreiben alles noch mal dorthin.
- Direkt nachdem ich die Mahnung erhalten hatte, rief ich übrigens bei der Regionaldirektion an und die nette SB dort merkte an, dass
- vermutlich "mal wieder" das Jobcenter vergessen hatte, sie, die Forderungseinzugsstelle, über den für mich positiven Ausgang des
- Widerspruchs zu informieren. Und so war's dann auch ... war ich froh, dass ich doch einigermaßen Ordnung in meinen Unterlagen hatte
- und im Sommer 2012 noch den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid aus 2008 und den Widerspruchsbescheid aus 2009 fand ...

Wenn ich nur daran denke, wie viele zahlen, obwohl sie gar nicht müssten, wird mir ganz schlecht.

LG Lilith