EGV-unterschreiben ??

Begonnen von Finn Derlohn, 31. Juli 2015, 16:38:30

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Finn Derlohn

Guten Tag,
ich komme gleich zu meinen Fragen.

Seit ca. 2 Monaten ist meine letzte EGV abgelaufen. Diese Woche hatte ich einen Termin beim SB und natürlich bekam ich eine neue EGV ausgehändigt.
Ich unterschrieb nicht und nahm diese mit zur Prüfung. Dabei kam es zu  keinen besonderen Vorkommnissen, sprich der SB entgegnete " Na Klar" und gab auch keinen Abgabetermin vor.

Vom Inhalt her ist es die selbe EGV wie die letzten auch, nur diese soll die erste nicht(!) unterschriebene werden.

Meine Fragen:
- kann bitte jemand über die EGV mal drüber gucken ?
- was kann ich ändern ?
- was kann ich bemängeln ?
- was ist nicht korrekt ?
- soll ich vielleicht doch unterschreiben ?


Wenn ich mich im WWW richtig informiert habe, ist eine EGV-VA vertretbarer (weil anfechtbar) , als einfach etwas zu unterschreiben was nicht in Ordnung ist.






[gelöscht wegen Erreichen der Speicherfrist]

Gast22317

Zitat von: Finn Derlohn am 31. Juli 2015, 16:38:30
Wenn ich mich im WWW richtig informiert habe, ist eine EGV-VA vertretbarer (weil anfechtbar) , als einfach etwas zu unterschreiben was nicht in Ordnung ist.

Dsa ist richtig. Wenn Du unterschreibst hast Du einen Vertrag abgeschlossen, und aus dem kommst Du nicht (bzw. nur schwer) wieder raus.

Ich hab das Teil mal grob überflogen. Was mir nicht gefallen würde ist die Pflicht meine Bewerbungen vorzulegen. Das ist mein private Post und geht dem JC nix an.
Wenn Du jetzt zu dieser EinV einen Gegenvorschlag schreibst, wird das entweder geändert oder Du bekommst das ganze als Verwaltungsakt (EinV-VA), dagegen ist Widerspruch und gegen den ablehnenden Widerpruchsbescheid Klage möglich.

Finn Derlohn

Dann eine allgemeine gerichtete Begründung für das nicht unterschreiben.

Gast36545

Zitat von: Gast22317 am 31. Juli 2015, 17:27:03Ich hab das Teil mal grob überflogen.
Ich hab das Teil nur eben angelesen und schon sind mir gravierende Mängel aufgefallen:
Fehler von Finn Derlohn: Gültigkeitsdauer nicht zu erkennen, oft genug liegt darin schon der erste Knackpunkt,
Fehler der EGV:

Kostenübernahme nicht konkret genug, es ist im Wesentlichen eine Auflistung der Maßgeblichen §§ ohne eine Konkrete Zahl zu nennen und somit keine wirkliche Kostenzusage.
Geforderte Nachweise sind vollkommen überzogen und entbehren jedlicher Rechtsgrundlage.
Die Sätze mit den VV sind ersatzlos zu streichen, das VVs eigene RFBs haben, oder nur als unverbindliche Empfehlung anzusehen sind. VVs ohne RFB sind oftmals ungeprüfte Angebote, bei denen die Zumutbarkeit und auch Rechtskonformität nicht gepfrüft wurde.


Finn Derlohn


- Die Gültigkeitsdauer wurde von mir 'weiß'-geschwärzt (entfernt). Die ist aber in
  Ordnung.
- "Kostenübernahme nicht konkret genug,..."  ; das wußte ich nicht, Danke.
- 'Nachweise überzogen'  ; wie könnte es denn besser lauten ?
- Vermittlungsvorschläge ' nur als unverbindliche Empfehlung anzusehen sind ' , 
   ' ungeprüfte Angebote ' ; das höre ich zum 1. Mal, Danke.



oldhoefi

@Finn Derlohn,

kurz und knackig... :cool:

Die schwammige Aussage ,,Übernahme von angemessenen nachgewiesenen (Bewerbungs-)Kosten" reicht nicht aus, da Angemessenheit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist und deshalb offen bleibt, welche Kosten tatsächlich vom JC übernommen werden.

Demzufolge bestehen die Unterstützungen durch das JC lediglich aus bloßen formelhaften Absichtserklärungen, denen Deine konkreten Eigenbemühungen (3 Bewerbungsbemühungen/Monat) gegenüberstehen. Somit ist die Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung beider Vertragsparteien nicht gegeben (Austauschvertrag nach § 55 SGB X).

Daraus folgert, dass diese EinV in dieser Form nicht zulässig und somit nicht unterschriftsfähig ist.

Mit diesen Begründungen (vorerst nicht mehr) würde ich die ,,hinreichende Verhandlungsphase" zur EinV eröffnen, bereits vorausschauend auf einen ggf. gleichlautenden ersetzenden EinV-VA, der dann nicht mehr so einfach erlassen werden kann, laut BSG-Urteil vom 14.02.2013 – AZ: B 14 AS 195/11 R.

Gast25624

 Ja, da läuft tatsächlich was falsch im System. Die EGV wird nur dann gefährlich, wenn man sie unterschreibt und damit seine Grundrechte ans Jobcenter abtritt.

Ich habe mir mehrere Youtube Videos zu diesem Thema angesehen und danach für mich entschieden, keine EGV mehr zu unterschreiben. Jeder, der dieses Video hier sieht, wird sich Gedanken machen, warum er sich die ganze Zeit durch diesen Thread gekämpft hat, wenn alles so einfach erklärt ist, denke ich. :-)
https://www.youtube.com/watch?v=hy9gliwPCCQ

Viel Spaß beim Ansehen, wünsche ich Euch.

MagnaCharta

Das Video ist ausgemachter Schrott.

Gast36005

 :sehrgut:
genau so !!
Die Spinner sind los...

Ecki07

Ich würde schon fordern die Übernahmen der Bewerbungskosten und daraus resultierender Übernahme der Umzugskosten usw. in der EGV zu präzisieren. Immerhin ist das evtl. Ziel die Arbeitsaufnahme in der Schweiz. Mal sehen was sie antworten.

Gast25624

Ich werde diesen "Schrott" am Montag umsetzen und dann nach ein paar Monaten berichten, was daraus geworden ist. Ich muß das Ding einfach durchziehen. Es ist einfach nur genial, aber die große Masse kann mit Genialität eben nichts anfangen.... :grins:

Ecki07

Worum geht's um Finn Derlohn oder Stig?
Zitat von: Gast25624 am 01. August 2015, 20:48:21Ich muß das Ding einfach durchziehen.
Das Video war natürlich schlecht (und teilweise falsch). Aber die Botschaft war schon o.k..

An den wild zusammengewürfelten Textbausteinen (jeder EGV), und ein offensichtlich nie vorgenommenes Profiling mit den HE's (auch meist aus Bequemlichkeit oder Zeitnot nicht realisiert) sieht man schon die Untauglichkeit bei der Ausführung des Gesetzes § 15. Das liegt an der Massenverwaltung, der man nicht imstande ist Herr zu werden. Das ist letztlich zum Vorteil für die HE's, aber grundsätzlich sollte man sich die EGV zum eigenen Vorteil hinbiegen und meinetwegen letztlich als VA geben lassen.


Gast37764

Streich doch einfach alles durch, was Dir nicht passt und unterschreibe das übrige, im Zweifelsfall nichts.

Finn Derlohn

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Finn Derlohn

Guten Tag.

Kurz und knackig...
Ich möchte eine EGV nicht unterschreiben, und habe mich für folgendes Schreiben entschlossen. Ich denke, bei einer Ablehnung oder Änderung (seitens Jobcenter) würde ich dann ein 2.Mal 'verhandeln', um auch 'verhandelt' gehabt zu haben.
Kommentare?

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