SG Heilbronn: Jobcenter muss Mutter zweite Garnitur Babybettwäsche zahlen

Begonnen von Meck, 01. August 2015, 16:35:35

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Meck

Jobcenter muss Mutter eines Neugeborenen Babybettwäsche zum Wechseln zahlen - hierauf besteht hygienebedingt Anspruch - unzumutbar, verschmutzte Stellen lediglich mit einem Handtuch abzudecken!

Die Oktober 1977 in Heilbronn geborene A. ist italienische Staatsangehörige. Nach einem rund achtmonatigen Aufenthalt im Ausland reiste sie im Juli 2014 mittellos und schwanger wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein und zog zunächst zu ihren Eltern nach Heilbronn, welche ihre Tochter - die über kein eigenes Auto verfügt - und ihren im November 2014 geborenen Enkel regelmäßig mit dem Kfz befördern. In der Folgezeit bewilligte das Heilbronner Jobcenter ihr verschiedene Hartz IV -Leistungen (u. a. lediglich eine Babybettwäsche als sog. Erstausstattung für die Geburt), lehnte es aber ab, die Kosten für einen Autobabysitz (sog. "Babysafe"; 20 Euro) und für eine zweite Babybettwäsche (25 Euro) zu übernehmen. (Urteil - AZ: S 11 AS 44/15 vom 28.07.2015)


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LG Meck :bye: