LSG Berlin-Brandenburg: Speicherfrist Kontoauszüge !?!

Begonnen von Gast13537, 14. August 2015, 04:42:20

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Gast13537

Hallo,

nicht ganz neu , aber interessant:

3. 3 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2015 - L 25 AS 111/15 B PKH - rechtskräftig

Prozesskostenhilfe - hinreichende Aussicht auf Erfolg - Löschung von Sozialdaten - Entfernung von Kontoauszügen aus Verwaltungsvorgängen - Amtsermittlungsgrundsatz - Ermittlung ins Blaue hinein

Leitsätze ( Autor )

1. Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Entfernung sämtlicher Kontoauszüge aus den Verwaltungsvorgängen des Jobcenters.

2. Soweit sich aus vorgelegten Kontoauszügen ein weiterer Ermittlungsbedarf oder eine Änderung in der Leistungshöhe ergibt, dürfte deren Aufbewahrung eine gemäß § 67c Abs. 1 Satz 1 SGB X rechtmäßige Datenspeicherung darstellen (vgl. den Tätigkeitsbericht 2011 und 2012 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 24. April 2013, BT-Drs. 17/13000, S. 159 f.).

3. Vor dem Hintergrund etwa der Regelungen in § 45 Abs. 3 Satz 3 SGB X und § 35 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) dürfte insoweit auch die in dem Aktenplan SGB II der Bundesagentur für Arbeit und der gemeinsamen Einrichtungen nach SGB II (abrufbar unter www.arbeitsagentur.de) geregelte zehnjährige pauschale Aufbewahrungsfrist nicht zu beanstanden sein (vgl. dazu näher Bay LSG, Beschluss vom 21. Mai 2014 – L 7 AS 347/14 B ER ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179199&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=