BSG: Keine Kürzung wegen Zinsen auf Bausparkonto (Hartz-IV)

Begonnen von Meck, 21. August 2015, 14:55:20

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Meck

Kommen Hartz-IV-Bezieher nicht an gutgeschriebene Zinsen auf ihrem Bausparkonto heran, darf das Jobcenter diese nicht als Einkommen werten und das Arbeitslosengeld II kürzen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch, 19. August 2015, verkündeten Urteil entschieden (Az.: B 14 AS 43/14 R).

Geklagt hatte eine Hartz-IV-Empfängerin, die seit 1999 einen Bausparvertrag unterhält. Zum 1. Januar 2011 hatte sie 9.041 Euro angespart. Ende 2011 wurde ihr Sparen belohnt: Sie erhielt 226 Euro als Zinsen auf ihrem Bausparkonto gutgeschrieben. An das Geld kam sie jedoch nicht heran, es erhöhte vielmehr das Bausparguthaben.


-->> http://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-iv-keine-kuerzung-wegen-zinsen-auf-bausparkonto-527389
LG Meck :bye:

Unwissender

Wie alt ist die Bezieherin denn? 60? Denn sonst würde sie ja den Freibetrag überschreiten und müsste den Sparer auflösen?! Die 150,- € pro LJ gelten doch noch, oder?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Angela1968

Ich finde das Urteil gut und hatte mich schon gewundert das man mir dieses Jahr für voriges Jahr nicht wieder die "Papierzinsen" abzieht.

Angela