LSG NRW: Richter stärken die Stellung von Zuwanderern (Hartz IV)

Begonnen von Meck, 28. August 2015, 12:43:13

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Meck

Das Landessozialgericht NRW hat entschieden: Wer früher schon in Deutschland gearbeitet hatte, hat Anrecht auf Leistungen.

Das Sozialgesetzbuch II ist strikt: Zuwanderer, die sich nur zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, sind vom Leistungsbezug ausgeschlossen, bekommen also kein Hartz IV. So hat es auch das Jobcenter in Dortmund gesehen, als es einem heute 60-jährigen Italiener Leistungen verweigerte. Das in Essen ansässige Landessozialgericht hat das nun korrigiert und grundsätzlich die Stellung von Zuwanderern aus EU-Staaten gestärkt. Weil der Mann sich schon früher lange in Deutschland aufgehalten hatte, hier auch gearbeitet hat, muss das Jobcenter zahlen.

Der Fall: Als Kind von Gastarbeitern war der Mann in Deutschland aufgewachsen. Er hatte mit 14 angefangen, zu arbeiten – zuerst als Maurer, später als Krankenpfleger. 2005 ging er nach Italien, konnte aber dort nicht Fuß fassen und kehrte vier Jahre später nach Deutschland zurück. Eine geregelte Arbeit fand der Mann aber auch hier nicht. Er schlug sich erst mit kleinen Jobs durch, beantragte dann Hartz IV-Leistungen. Das Jobcenter winkte ab – zu Unrecht, wie die Richter befanden (Az. L7 AS 1161/14).


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LG Meck :bye: