SG Gießen: Fehler durch ungenaue Auskunft gehen zu Lasten der Arbeitsagentur

Begonnen von Meck, 04. September 2015, 16:52:25

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Meck

Das Sozialgericht Gießen gab einer Klägerin Recht, die das Arbeitslosengeld angeblich zu spät beantragt hatte.

Die Agentur für Arbeit muss klare und verlässliche Auskünfte geben. Erfolgt die Antwort auf die Frage, bis wann ein Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen ist, ungenau, geht dies zulasten der Arbeitsagentur, entschied das Sozialgericht Gießen (S 14 AL 13/15.). Die Klägerin hatte ab dem 1. Dezember 2010 Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie war dann längere Zeit im außereuropäischen Ausland beschäftigt und kehrte im Dezember 2014 nach Deutschland zurück. Am 8. Dezember 2014 beantragte sie Arbeitslosengeld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


-->> http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Urteil-Fehler-durch-ungenaue-Auskunft-gehen-zu-Lasten-der-Arbeitsagentur-796986466

Juris -->> http://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA150701758&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
LG Meck :bye: