LSG Mainz: Keine Grundsicherungsleistung für Beförderung zum Sportgymnasium

Begonnen von Meck, 06. September 2015, 13:51:30

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Meck

Das LSG Mainz hat entschieden, dass das Jobcenter im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ("Hartz IV") keine Schülerbeförderungskosten zu einem Sportgymnasium übernehmen muss, wenn es andere geeignete und näher gelegene Schulen gibt.

Ein Sportgymnasium ohne besonderen schulischen Schwerpunkt, dessen Aufgabe nach seiner Konzeption darin bestehe, seinen Schülern eine allgemeine Schulbildung neben einer Karriere im Hochleistungssport zu sichern, stelle keinen an den besonderen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientierten Bildungsgang dar, so das LSG Mainz (AZ: L 3 AS 7/15).


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LG Meck :bye: