EuGH: Arbeitnehmer im Außendienst - Anfahrtszeit ist Arbeitszeit

Begonnen von Meck, 11. September 2015, 11:24:13

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Meck

Was selbstverständlich klingt, führt immer wieder zu Streit zwischen Arbeitgebern und ihren Angestellten: Die Fahrten, die Arbeitnehmer im Außendienst zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, stellen Arbeitszeit dar.  Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden.

Es würde dem unionsrechtlichen Ziel des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zuwiderlaufen, wenn diese Fahrten keine Arbeitszeit wären, heißt es in einer Pressemitteilung weiter.


-->> http://www.focus.de/finanzen/recht/arbeitnehmer-im-aussendienst-eugh-stellt-klar-anfahrtszeit-ist-arbeitszeit_id_4937437.html

Volltext -->> http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62014CJ0266&lang1=de&type=TXT&ancre=
LG Meck :bye: