Einstweiliger Rechtsschutz im Sozialrecht

Begonnen von oldhoefi, 18. September 2015, 02:02:16

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oldhoefi

Einstweiliger Rechtsschutz im Sozialrecht

Ein Referat: ,,Einstweiliger Rechtsschutz – wie geht das und was kann man damit erreichen" von Amelie Schummer, Sozialrechtlerin beim IG Metall Vorstand.

--> http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/aktivitaeten/vortrag_schummer.pdf

(Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 14.09.2015)

Gast38192

Der H.T.  hat selbst mal Hartz IV bezogen. Sicherlich hat er in vielen Dingen Recht. Aber man sollte wissen, dass er nicht Rechtswissenschaft studiert hat. Daher immer mit Vorsicht genießen und lieber einen Fachanwalt zu rate ziehen.

oldhoefi

Das eingestellte Referat wurde nicht von H. T. erstellt, sondern von Amelie Schummer Ass. jur. IG Metall Vorstand.

H. T. wurde lediglich als Quelle von mir aufgeführt, der es – genau wie ich – nur verbreitet.

Was der Einzelne aus diesen Infos macht, soll jeder für sich selbst entscheiden.