SG München: Keine "Hausaufgaben" vom Jobcenter für Hartz-IV-Bezieher

Begonnen von Meck, 08. Oktober 2015, 16:38:36

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Meck

Jobcenter dürfen von Hartz-IV-Beziehern nicht das Verfassen von ,,Hausaufgaben" als ,,Grundlage für eine integrationsorientierte Persönlichkeitsentwicklung" verlangen. Die Pflicht zur Abgabe von ,,Hausaufgaben" sind zu unbestimmt und begründen bei Nichteinhaltung keine Kürzung der Hartz-IV-Leistungen, entschied das Sozialgericht München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 23. Juli 2015 (Az.: S 8 AS 1505/15 ER).

-->> http://www.juraforum.de/recht-gesetz/keine-hausaufgaben-vom-jobcenter-fuer-hartz-iv-bezieher-532643

Siehe auch -->> http://www.ra-klose.com/html/sg-m-s8as-1505-15-er.html
LG Meck :bye:

Angela1968

Bin ich jetzt zu blöd dazu um das Problem zu verstehen? Ok, so etwas hatte ich noch nicht. Aber hätte mich da jemannd gebeten ob ich so etwas erstelle, naja denen hätte ich dann die gleiche Liste vorgelegt wie dem JC auch. Und warum soll ich nicht in den eigenen Worten darlegen was ich tue um in Arbeit zu kommen.

Offenbar wurden ja in der Maßnahme Bewerbungen erwartet und geschrieben. De Liste hätte ich nebenbei mittels einer mir sowieso schon erstellten und gespeicherten Datei eben weitergeführt. Also wäre das für mich mal so nebenbei geschehen und in der Maßnahme selbs. Ist doch kein Hexenwerk.

Deswegen so einen Terz zu machen. Da gab es für mich immer wichtigere Dinge.

Angela

Gast38010

Da ich irgendwie den Verdacht nicht los werde, dass das betroffene JC nicht von dem " unbestimmtem" Begriff " Hausaufgaben" los lassen werden, wird es in Zukunft eben ausführlicher und konkreter  " bestimmt"

Entschuldigt bitte, aber die JC haben mich dazu gebracht so zu denken.


Gast28219

Zitat von: Angela1968 am 08. Oktober 2015, 18:16:14
Bin ich jetzt zu blöd dazu um das Problem zu verstehen?

Die Frage kannst Du Dir nach Lektüre des Beschlusstextes vielleicht selbst beantworten:
http://www.ra-klose.com/html/sg-m-s8as-1505-15-er.html

Angela1968

Oh Mann,

es waren sichrlich keine seitenlangen Ausarbeitungen gefordert. Für mich wären das evtl. 3-5 Sätze gewesen die ich da irgendwie zwischendurchgemacht hätte. Geklagt oder was auch immer hätte ich erst wenn die 3-5 Sätze nicht ausgereicht hätten.

Aber gut wenn man keine anderen Probleme hat ...

Angela