BGH-Urteil: Ersatz-Bankkarte (EC-Karte) bei Verlust muss kostenlos sein

Begonnen von Ottokar, 24. Oktober 2015, 08:59:10

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Ottokar

Mit Urteil vom 20. Oktober 2015 - XI ZR 166/14 - hat der BGH die Klausel in den AGB der Postbank für ungültig erklärt, wonach eine "Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden" (auch) im Falle des Abhandenkommens oder des Diebstahls der Erstkarte kostenpflichtig ist.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) gegen die Deutsche Postbank AG.
Lt. BGH weicht die Bank mit dieser Kostenforderung unzulässig von § 675k Abs. 2 Satz 5 BGB ab, Zitat:
"Nach dieser Vorschrift trifft den Zahlungsdienstleister (Bank) nach der Sperrung der Erstkarte und Wegfall der Sperrgründe die gesetzliche Nebenpflicht, dem Kunden ein neues Zahlungsauthentifizierungsinstrument (Zahlungskarte) auszustellen, wenn - wie im Falle des Abhandenkommens oder des Diebstahls der Erstkarte - die bloße Entsperrung nicht in Betracht kommt."
(Quelle)

Kommentar
Offen gelassen hat der BGH, ob die Kostenfreiheit auch dann dann gilt, wenn eine Karte defekt ist oder sich der Name des Inhabers ändert.
Da die Grundlage des Urteils aber darauf beruht, dass der Bankkunde lt. § 675k Abs. 2 Satz 5 BGB ein Anrecht auf eine gültige und funktionierende Bankkarte hat, dürfte sich das Urteil auch darauf erstrecken. Ein Kostenersatz käme dann nur im Fall des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens des Kunden in Betracht.
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Unwissender

Wenn man dann mit diesem Urteil zur Bank läuft, eine Ersatzkarte braucht, dann heisst es seitens der bank: Das urteil gilt nur für Postbankkunden! Und dann kann man sich wieder auf den Rechtsweg machen  :wand:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!