SG Dortmund: Anspruch auf Ummeldekosten für Telefonanschluss (Hartz IV)

Begonnen von Meck, 27. Oktober 2015, 13:06:16

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Meck

In den Hartz IV Regelleistungen sind im Grundsatz die Kosten für Telekomunikation (Telefon, Internet) mit inbegriffen. Jedoch enthalten diese nur die monatlichen Gebühren der Telefonanbieter, die für die Bereitstellung eines Anschlusses entstehen. Ziehen Hartz IV Bezieher um, enstehen oft zusätzliche Bereitstellungskosten durch den Telefonanbieter. Ein bisheriger Festnetzanschluss kann nicht ohne entsprechende Ummeldung weiter genutzt werden. Die erhobenen Ummeldekosten müssen beglichen werden. Ohne diese wir der Anschluss nicht freigestellt.

Ein auf dem Elo-Forum veröffentlichtes Urteil des Sozialgerichtes Dortmund stellt nun klar: ,,Ummeldekosten fürden Telefonanschluss sind als notwendige Umzugskosten zu gewähren, wenn der Umzug vom Jobcenter veranlasst worden oder aus anderen Gründen notwendig ist. (Az: S 33 AS 1731/13)


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ummeldekosten-fuer-telefonanschluss-361759.php
LG Meck :bye:

Hexe

So ein Urteil/ Beschluss muss ich nachsehen, habe ich vom SG Lübeck.
War so 2010/2011 durch Ottokar erstritten !
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Gast21319

Na wunderbar - für mich leider für den Umzug 04/2011 zu spät, sonst hätte ich mittels Überprüfung etc., die Kosten gelten gemacht.

Gast17446

Zitat von: Meck am 27. Oktober 2015, 13:06:16
In den Hartz IV Regelleistungen sind im Grundsatz die Kosten für Telekomunikation (Telefon, Internet) mit inbegriffen. Jedoch enthalten diese nur die monatlichen Gebühren der Telefonanbieter, die für die Bereitstellung eines Anschlusses entstehen.

Wo sind die denn versteckt und wie hoch sind die? Ist das eine Pauschale?
In meinen Bescheiden sind die nie aufgeführt.

Läuft da bei mir was falsch?