Keine Bewilligung von Arbeitslosengeld I. SGB III

Begonnen von Gast38036, 03. November 2015, 15:42:06

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Gast38036

Im Rahmen der Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2a SGB III kommt eine Berücksichtigung der nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 BEEG verlängerten Elternzeit nicht in Betracht.

Verfassungsrecht ist hierdurch nicht verletzt.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180711&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=