LSG Baden-Württemberg: Schülerversicherung 30 Euro Versicherungspauschale

Begonnen von Gast38036, 06. November 2015, 08:35:51

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Gast38036

Wer für seine schulpflichtigen Kinder in eine sogenannte Schülerversicherung abschließt, kann vom Jobcenter höhere Hartz IV- Leistungen bekommen. Das Clevere: Die Versicherung kostet nur einen Euro pro Schuljahr, trotzdem kann die Versicherungspauschale in Anspruch genommen werden. Dadurch erhalten Hartz IV Beziehende 30 Euro mehr pro Monat! Dieser ,,Trick" wurde nun als rechtens durch das Landessozialgericht Baden-Württemberg ( Az.: L 13 AS 4522/13) bestätigt. Hartz IV Beziehende können sich demnach auf das gefällte Urteil berufen, um ebenfalls 30 Euro pro Monat zu erhalten.

MichaK

scheint aber nur eine regionale Sache zu sein.
Revision ist zugelassen!


Gast35185

Zitat von: Gast38036 am 08. November 2015, 13:41:10Das weis ich nicht.
Dann sollte man das ganze Urteil lesen:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181091

Gast38036

aggie ja gelesen, jetzt weis ich das. Danke für den Hinweis   

oldhoefi

@Kai Niessen,

und wiederholt eine Rechtssprechung einfach reingeknallt.

Gemäß den Nutzungsbedingungen sind Zitate als solche zu kennzeichnen und entsprechende Quellenangaben zu benennen – ich hatte Dich erst kürzlich darauf hingewiesen.

Ebenso wäre es angebracht, sich an den anderen Beiträgen zu orientieren. Es wird darin bereits im Thread-Titel auf das jeweilige Gericht hingewiesen.

Die anderen User und auch die Mod's sind nicht Deine persönlichen Wasserträger, die laufend Deine hingeworfenen Beiträge vervollständigen müssen!

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Noch als Ergänzung zum Eingangsbeitrag:

Zitat und Quelle --> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/30-euro-mehr-hartz-iv-durch-einfachen-trick-361773.php

Gast472

#6
Einen Euro pro Schuljahr ausgeben und 30 Euro pro Monat mehr in der Tasche

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/30-euro-mehr-hartz-iv-durch-einfachen-trick-361773.php

naja..das kommt mir aber jetzt so vor..als wäre das ne auforderung zum betrug..in gewisser weise.. :weisnich:



Thema wurde hier mit eingefügt. LG Meck

Fearless

Na ja, ich sehe das eher als Information. Und dazu als gute :ok:

Kommt für mich zwar nicht in Frage (Ledig - ohne Kinder) aber trotzdem, gute Info.

Orakel

Zitat von: Gast472 am 14. November 2015, 12:56:45
... als wäre das ne auforderung zum betrug ...

Unsinn! Ein LSG wird mit Sicherheit keinen Leistungsbetrug unterstützen!

Zitat von: Fearless am 14. November 2015, 13:01:29
... als Information. Und dazu als gute :ok: 

So ist es!

Angela1968

Also eins verstehe ich nicht. Mit Kindern bekommt man doch auch ohne Versicherung diese Versicherungspauschale, wenn ich das rihtig sehe. Denn das Kindergeld wird doch beim ALG II Bezug als sonstiges Einkommen gewertet und darauf gobt es dann diese 30 Euro. Also wär ich ja schön blöd wenn ich dann diesen 1 Euro monatlich ausgebe ohne eine Veranlassung dau zu haben. Außer es gäbe diese 30 Euro noch oben drauf zu den anderen 30 Euro durch diese Versicherung.

Angela

Orakel

Im Zweifel hilft ein Blick in das Urteil.

Es ging eben gerade nicht um die Versicherungspauschale der Eltern, sondern des Kindes!

MichaK

Zitat von: Angela1968 am 14. November 2015, 13:51:49das Kindergeld wird doch beim ALG II Bezug als sonstiges Einkommen gewertet

Urteil:

ZitatDer Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen (§ 11 Abs. 1 S. 3 SGB II). Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird (§ 11 Abs. 1 S. 4 SGB II). Zutreffend hat das SG somit das von der Klägerin bezogene Kindergeld als ihr Einkommen bewertet.

Absatz 1 Satz 4 siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html