LAG Berlin-Brandenburg: Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Zeitzuschläge

Begonnen von Gast38036, 06. November 2015, 12:37:09

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Gast38036

Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar und können nicht abgetreten werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2015 – 3 Sa 1335/14

Quelle: http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20150218.1220.401184.html