SG Heilbronn: Hartz-IV im Eilverfahren für hochschwangere Frau

Begonnen von Meck, 11. November 2015, 15:20:54

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Meck

Die Bearbeitung eines Hartz-IV-Antrages kann dauern. In der Regel sind es Wochen, manchmal auch mehr. Es gibt aber auch Ausnahmen, die ein Eilverfahren rechtfertigen. Ist eine Frau hochschwanger, kann ein Hartz-IV-Antrag im Eilverfahren gewährt werden. Denn es sei in diesem Fall nicht zumutbar, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten.

Das gelte auch, wenn der aufenthaltsrechtliche Status noch ungeklärt ist. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam und beruft sich auf ein Urteil des Sozialgerichts Heilbronn (Az.: S 11 AS 2976/15).


-->> http://www.focus.de/finanzen/recht/verbraucher-hartz-iv-im-eilverfahren-fuer-hochschwangere-frau_id_5077672.html

-->> https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA151002373&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
LG Meck :bye: