OLG Frankfurt: Beworbene 100 MBit/s im LTE-Netz müssen erreicht werden

Begonnen von Meck, 14. November 2015, 20:55:10

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Meck

Wer kennt das nicht: Unterwegs sackt das schnelle Mobilnetz zusammen, die Übertragungsgeschwindigkeit sinkt und sinkt. Der Netzausbau schreitet zwar voran, aber noch immer gibt es Regionen, in denen LTE-Geschwindigkeit nicht oder nur annähernd erreicht wird. So sind die erzielbaren Bandbreiten in vielen Regionen deutlich geringer, als die Mobilfunkanbieter dieses bewerben. Genau das ist der Knackpunkt. Denn eine Bandbreite von 20, 40 oder 60 MBit/s wäre akzeptabel, wenn die Anbieter nicht ein deutlich schnelleres Netz versprechen würden. Genau um dieses Versprechen ging es in einem Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt vom 7. Mai 2015 (Az.: 6 U 79/14).

Das Urteil: Beworbene und nicht erreichte Bandbreite ist irreführende Werbung.

Im Fall ging es um die Werbeaussage "Nur im Netz der (...) surfen Sie mit LTE-Geschwindigkeit von bis zu 100 Mbit/s - jetzt drei Monate inklusive." Die Angabe der Bandbreite war mit einer Fußnote versehen, die darauf hinwies, dass diese Bandbreit in "immer mehr Ausbauregionen verfügbar" sei. Die Richter monierten, dass eine Werbung keine falschen Tatsachen suggerieren dürfte, wenn der Kunde darauf seine Kaufentscheidung aufbaut.


-->> http://www.telespiegel.de/news/15/1311-urteil-lte-geschwindigkeit.html

Interessantes Urteil und viele kennen es ja, wenn in den Verträgen steht, dass die Leitung eine Geschwindigkeit von bis zu 50 MBit/s hat.

Mein Anbieter gibt den Kunden ein sogenanntes "Speedversprechen" und falls die Leistung unter eine bestimmte Grenze geht, soll man sich beim Anbieter melden. Ich jedenfalls kann mich nicht beschweren und meine DSL Geschwindigkeit ist bestens und wie vertraglich vereinbart. Downloads sind schnell erledigt, TV schauen, Videos, ob in HD oder normal, Internetseitenaufbau in Sekundenschnelle.
LG Meck :bye: