SG Berlin: Hartz IV - Keine Betriebskostenguthabenanrechnung bei Eigenleistungen

Begonnen von Meck, 16. November 2015, 23:01:02

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Meck

Eigenleistungen aus den laufenden Hartz IV Regelleistungen dürfen bei der Rückerstattung der zu viel gezahlten Betriebskosten nicht als Einkommen angerechnet werden. Das berichtet der Rechtsanwalt Kay Füßlein und beruft sich dabei auf ein gefälltes Urteil des Sozialgerichts Berlin. ,,Folgendes Urteil betrifft nur ALG II-Empfänger, die aus ihrem Regelsatz selbst den Differenzbetrag zur tatsächlichen Miete gezahlt haben", so Füßlein (AZ: SG Berlin S 27 AS 2022/14).

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-betriebskostenguthaben-anrechnung-361789.php

Urteil -->> http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/11/S27AS2022_14.pdf
LG Meck :bye: