LSG Baden-Württemberg: Sozialhilfe im Ausland beziehen nur in Ausnahmefällen

Begonnen von Meck, 17. November 2015, 23:27:32

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Meck

In wenigen Konstellationen ist es möglich, Sozialhilfe im Ausland als deutscher Staatsbürger zu beziehen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte: ,,Wer deutsche Sozialhilfe im Ausland bezieht, ist verpflichtet, mitzuteilen, wenn die Hinderungsgründe für eine Rückkehr entfallen."

Im konkreten Fall ist eine deutsche Staatsangehörige mit einem italienischen Staatsangehörigen verheiratet. Die Frau lebt zusammen mit ihrem Mann in Italien. Aufgrund einer Haftstrafe ist der Ehemann dauerhaft aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen. Das Paar hat vier gemeinsame Kinder, die jeweils die deutsche und die italienische Staatsangehörigkeit besitzen. (Az: L 2 SO 56/15)


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sozialhilfe-im-ausland-beziehen-361792.php

Urteil Volltext -->> https://openjur.de/u/770117.html
LG Meck :bye: