LG Düsseldorf: Gericht stärkt Verbraucherrechte bei Strompreiserhöhungen

Begonnen von Meck, 19. November 2015, 20:18:35

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Meck

Stromlieferanten müssen ihren Kunden auch bei Preisaufschlägen wegen höherer Steuern oder Abgaben ein Kündigungsrecht einräumen. In einem noch nicht veröffentlichten Urteil von Mitte Oktober hatte das Düsseldorfer Landgericht entschieden, dass in einem solchen Fall das Sonderkündigungsrecht nicht ausgeschlossen werden dürfe, teilte die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen am Donnerstag mit. Die Richter hatten eine gegenteilige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Energiedienstleisters Stromio für unzulässig erklärt. Wegen des Ausschlusses hatten die Verbraucherschützer geklagt.

Sollte das Urteil (Az. 14d O 4/15) rechtskräftig werden, könnten Kunden rückwirkend für drei Jahre Geld aus Preiserhöhungen zurückverlangen, hieß es weiter. Laut Verbraucherzentrale habe das Urteil grundsätzliche Bedeutung, weil ein Gericht erstmals seine Entscheidung zu solchen Preisklauseln umfassend begründet habe. Von Stromio war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.


Quelle: http://www.mz-web.de/politik/gericht-staerkt-verbraucherrechte-bei-strompreiserhoehungen,20642162,32460068.html#plx1175387100

-->> http://www.vz-nrw.de/uniq119574296900786/ausschluss-des-sonderkuendigungsrechts-bei-erhoehung-von-steuern--abgaben-oder-umlagen-unwirksam---zwingende-erteilung-einer-einzugsermaechtigung-unzulaessig-1

Urteil Volltext -->> http://www.vz-nrw.de/mediabig/237704A.pdf

Anmerkung: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
LG Meck :bye:

Unwissender

Da ist mein Anbieter dem Urteil schon voraus! Es wurde am Montag über die Erhöhung der EEG Umlage informiert und auch gleich erklärt, das ein Sonderkündigungsrecht besteht! Dabei sollen nur 0,71 ct mehr bezahlt werden! da lohnt sich eine Kündigung und Wechsel gar ned ..
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!