SG Dortmund:Jobcenter Märkischer Kreis muss Kosten für Lernförderung nachleisten

Begonnen von UW, 05. Dezember 2015, 22:17:00

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UW

Am 04.12.2015 wurden vor dem Dortmunder Sozialgericht mehrere Klagen gegen das Jobcenter Märkischer Kreis verhandelt.

In dem ersten Verfahren (Az. S 27 AS 4097/12) ging es um die Übernahme von Kosten für Lernförderung aus dem Jahr 2012. Nachdem die Schule Lerndefizite bei einer Schülerin in den Fächern Englisch, Mathematik und Geschichte angezeigt und die Versetzung als gefährdet bezeichnet hatte, suchte die Mutter einen geeigneten Träger für Lernförderung (Nachhilfe) und beantragte beim zuständigen Jobcenter die Kostenübernahme. Mit Bescheid vom 25.05.2012 wurden lediglich 2 Monate á 120,00 € für Nachhilfe bewilligt, eine Kostenübernahme für weitere 4 Monate wurde abgelehnt. Die Ablehnung wurde dahingehend begründet, dass die zwei Monate vor der Versetzung ausreichend seien.


Wie das Jobcenter Märkischer Kreis das Bildungspaket (BuT) unterläuft
http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/wie-das-jobcenter-maerkischer-kreis-das-bildungspaket-but-unterlaeuft-d606036.html