OLG Hamm: Urteil zum Unterhalt - Gericht darf fiktives Gehalt festsetzen

Begonnen von Meck, 16. Februar 2016, 17:40:56

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Meck

Wer zu Unterhaltszahlungen für ein Kinder verpflichtet ist, muss sich nachweislich um einen Job bemühen. Fehlt dieser Nachweis, darf ein Familiengericht ein fiktives Gehalt festsetzen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit einen Beschluss aus der ersten Instanz des Amtsgerichts Marl bestätigt.

In dem Streit hatte der Vater einer fast dreijährigen Tochter abgelehnt, monatlich 236 Euro an die von ihm getrennt lebende Mutter zu zahlen. Der Mann verlor seinen Angaben zufolge schuldlos im Herbst 2014 seinen Job mit einem Monatsgehalt von 1300 Euro netto. Seit dem bezog der arbeitslose Vater ohne abgeschlossene Berufsausbildung Sozialleistungen. (Az: 2 UF 213/15)


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LG Meck :bye: