Bundestag beschließt einstimmig das „Konto für Alle“ - (Basiskonto)

Begonnen von Meck, 01. März 2016, 18:28:04

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Meck

Der Bundestag hat gestern das ,,Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen" in der Ausschussfassung (Drucksache 18/7691) beschlossen. Die Regelungen zum ,,Basiskonto" (§§ 30 ff Zahlungskontengesetz – ZKG) werden 2 Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten (Art. 9 Absatz 4 des Gesetzes).

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/endlich-das-konto-fuer-alle-wurde-beschlossen.php
LG Meck :bye:

oldhoefi

Konto für Alle - Basiskonto

Der Bundestag hat am 25.02.2016 das ,,Jedermann-Konten-Gesetz" verabschiedet.

Künftig darf jeder Bürger und jede Bürgerin ein Konto eröffnen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Außerdem wird der Kontowechsel von einer Bank zur anderen leichter.

weitere Infos --> http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/bundestag-beschliesst-einstimmig-das-konto-fuer-alle-basiskonto/

und --> https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-recht-auf-ein-konto-fuer-jedermann.html

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 29.02.2016)

Meck

Alle Menschen in Deutschland sollen künftig die Möglichkeit haben, ein Konto zu eröffnen. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag abschließend das sogenannte Zahlungskontengesetz, das ein ,,Konto für jedermann" vorsieht.

Banken dürfen künftig niemanden mehr abweisen, der ein einfaches Girokonto eröffnen will. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat die Gesetzespläne für ein ,,Girokonto für Jedermann". Danach sollen alle deutschen Banken verpflichtet werden, künftig auch Obdachlose und Asylbewerber als Kunden zu akzeptieren. Ein Kreditinstitut kann die Eröffnung eines Basiskontos nur unter engen Bedingungen ablehnen.

Das neue Zahlungskontengesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sieht die Einführung eines sogenannten Basiskontos für alle vor. Dieses einfache Girokonto auf Guthabenbasis soll künftig jeder eröffnen können, der sich legal in der Europäischen Union (EU) aufhält - und zwar bei einer Bank seiner Wahl. Über das Basiskonto sollen Verbraucher alle grundlegenden Zahlungsdienste nutzen können. Die Pläne kommen den Angaben zufolge einer Million Menschen zugute.


-->> http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/bundesrat-billigt-girokonto-fuer-jedermann-14132591.html
LG Meck :bye:

oldhoefi

Basiskonto ab dem 19.06.2016

Seit dem 19. Juni 2016 gibt es das ,,Recht auf ein Girokonto für Alle". Dies regelt das sogenannte Zahlungskontengesetz in den §§ 33 ff ZKG. Das Konto wird ,,Basiskonto" genannt.

Die wichtigsten Infos zum Basiskonto. --> http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto/

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 20.06.2016)

Gast40750

Ich werde trotzdem immer abgewiesen. Ich habe momentan keine aktuelle Meldeanschrift. Ist das Grundvoraussetzung?

NevAda


Meck

Die Bundesregierung hält eine staatliche Preisfestsetzung für sogenannte Basiskonten für "nicht erforderlich". Das erklärte sie in der Antwort (18/10088) auf eine Kleine Anfrage (18/9892) der Grünen zu den allgemein steigenden Kontoführungsgebühren. Als Basiskonten werden Girokonten bezeichnet, zu deren Eröffnung Banken gesetzlich verpflichtet sind, auch wenn die Kunden die sonst von ihnen verlangten Voraussetzungen für eine Konoteröffnung nicht bieten. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass den Banken unangemessen hohe Gebühren hierfür untersagt seien. Auch aus den Antworten auf weitere Fragen der Grünen geht hervor, dass die Bundesregierung keinen staatlichen Handlungsbedarf angesichts steigender Gebühren der Banken sieht.

-->> http://www.bundestag.de/presse/hib/201610/-/477680
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Greywolf08

Zitat von: Meck am 31. Oktober 2016, 17:11:30
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass den Banken unangemessen hohe Gebühren hierfür untersagt seien. Auch aus den Antworten auf weitere Fragen der Grünen geht hervor, dass die Bundesregierung keinen staatlichen Handlungsbedarf angesichts steigender Gebühren der Banken sieht.[/b]
Der 1. April war doch schon, oder?
Banken haben sich ihr eigenes System zurechtgelegt um eben nicht jedem ein Basiskonto einrichten zu müssen.
Das fängt mit Hinhaltetaktik an und hört bei Kontoführungsgebühren i.H. von 10 EUR/mon. auf. Die spielen auf Zeit und mit denen, für die 10 EUR viel Geld sind.
Teures Basiskonto - Wie Banken bei Armen abkassieren

Gast31592

Es kann mir keiner erzählen,  dass der Gesetzgeber nicht ganz genau wusste, dass die Gebühren für so ein Konto exorbitant hoch sein würden. Es wäre nicht so schwer gewesen die Gebühren auf z.B 0.5% des Zuflusses zu beschränken. Wollten sie einfach nur nicht.

oldhoefi

Das Basiskonto – Information für die Beratungspraxis

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) stellt eine Informationsschrift zur Verfügung: ,,Das Basiskonto – Information für die Beratungspraxis"

Die Überschriften:
1. Zugang zum Basiskonto
2. Antragstellung / Eröffnung
3. Ablehnungsgründe
4. Leistungen / Entgelte
5. Kündigung des Basiskontos
6. Rechtsschutz

Broschüre, Stand 21.10.2016 --> http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2016/11/AG-SBV_Basiskonto_Beraterinfo_161102.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 20.11.2016)

Meck

Seit sechs Monaten müssen die Banken jedem ein Girokonto anbieten – auch Menschen, denen sie es bisher verweigerten, weil sie zum Beispiel zu viele Schulden hatten oder von Hartz-IV leben. Dieses Basiskonto hat keinen Dispo.

Hartz-IV-Bezieher haben so die Möglichkeit, dass das Jobcenter Zahlungen auf ein festes Konto überweist, sie können mit Karte bezahlen und Daueraufträge einrichten. Das Basiskonto nahmen die Bedürftigen gerne an – es gibt inzwischen viele Tausend davon.

Mit der neuen Gesetzeslage können Banken Kunden nur noch aus zwei Gründen ablehnen: Wenn diese bereits ein Konto haben, oder wenn ihnen Papiere fehlen, um sich selbst und ihren Status auszuweisen.

Das Problem mit den Dokumenten betrifft vor allem Flüchtlinge. Ein weiteres Konto haben insbesondere Menschen, die überschuldet sind und deren erstes Konto bereits gepfändet wurde.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/girokonto-fuer-alle-offenbar-erfolgreich.php
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Meck

Basiskonten sollen vor allem Geringverdienern helfen. Manche Banken verlangen dafür aber hohe Unkosten. Die Verbraucherzentrale verlangt "angemessene" Gebühren.

Weil die Gebühren für Basiskonten zu hoch seien, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein Klage eingereicht. Das berichtet die Funke Mediengruppe. Es sei unangemessen, dass Verbraucher bei diesen Banken für das sogenannte Girokonto für jedermann mehr zahlen müssten als für vergleichbare Konten, sagte die Leiterin des Finanzmarkt-Teams der Verbraucherzentrale (vzbv), Dorothea Mohn.


-->> http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-03/kontogebuehren-verbraucherschutz-basiskonto-klage
LG Meck :bye:

oldhoefi

Basiskonto: Erste Urteile wegen zu hoher Kontogebühren

Im Juni 2016 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ein Zahlungskonto gesetzlich verankert.

Bereits kurz nach der Einführung kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die angebotenen Basiskonten für Verbraucher in der Regel teurer waren als herkömmliche Kontomodelle.

Der vzbv hat mit seinen Klagen nun für erste Rechtsprechungen zu Kontoführungsentgelten gesorgt. Die Urteile zeigen, wie unsicher die Rechtslage in Bezug auf Basiskontoentgelte ist.

mehr dazu --> http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2018/basiskonto-erste-urteile-wegen-zu-hoher-kontogebuehren/#more-14802

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 15.07.2018)