Meine Bewerbungen kommen voran und ich habe einige Telefoninterviews erfolgreich geführt. Nächste Woche finden weitere Gespräche vor Ort statt. Daher bin ich mir sicher, dass ich bald eine passende Stelle dank meiner sehr guten Qualifikation, meine Berufserfahrungen finden werde. Ich kämpfe täglich, gebe nicht auf und ernte nur Lob. Seitens des Jobcenters ist keinerlei Hilfe zu erwarten. Die sind überhaupt nicht daran interessiert, mir zu helfen. Bemühungen werden gar nicht gelobt. Im Gegensatz man stößt auf Hass, Fördermittel werden einem verweigert. Man wird erpresst. Ohne mich, ich werde es schaffen. Das man durch Hartz 4 krank wird, ist eine Tatsache. Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch werden gar nicht erstattet. Da fragt man sich wirklich: wo bleibt denn das Fördern oder geht es nur um fordern und erpressen?
Man investiert 350 EUR in einem neuen PC, bewirbt sich täglich 20 Mal, sucht intensiv nach einer passenden Stelle und statt Lob und Anerkennung zu ernten, stößt man nur auf unfähige Fallmanager und Teamleiter die einem wichtige Fördermittel verweigern und stattdessen versuchen einem zu erpressen. Das geht doch gar nicht. Ich könnte nächsten Monat direkt wieder einsteigen, aber nein Fahrkosten werden mir gar nicht erstattet und geschweige ein Darlehen für ein Auto um zum Arbeitsplatz zu gelangen. Die Stellen wären gut bezahlt, meiner Qualifikation entsprechend und könnte endlich mal Unterhalt für meinen jüngeren Sohn bezahlen, sowie Unterhaltsschulden
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 08:04:42
... ein Darlehen für ein Auto um zum Arbeitsplatz zu gelangen.
Darauf besteht kein einklagbarer Rechtsanspruch!
Zitat von: Orakel am 21. August 2021, 08:09:04
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 08:04:42
... ein Darlehen für ein Auto um zum Arbeitsplatz zu gelangen.
Darauf besteht kein einklagbarer Rechtsanspruch!
Das ist mir bewusst. Aber was ist mit der Unterstützung und Erpressung seitens des Jobcenters? Wieso werden soviele Fördergelder in sinnlosen Maßnahmen investiert und nicht mal eine Labtop-Reparatur wird unterstützt. Nicht mal ein Darlehen! Was ist den Sinn von Hartz 4: etwa Menschen erpressen und krank machen? Wie es bei mir der Fall war. Ich habe früher sehr gut verdient und viele Abgaben bezahlt
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 08:16:37
Zitat von: Orakel am 21. August 2021, 08:09:04
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 08:04:42
... ein Darlehen für ein Auto um zum Arbeitsplatz zu gelangen.
Darauf besteht kein einklagbarer Rechtsanspruch!
Was ist den Sinn von Hartz 4: etwa Menschen erpressen und krank machen?
Da sitzen halt oft Leute auf der anderen Seite des Tisches, die selber Hilfe bräuchten. Auf andere Art und Weise. Oft fehlt es schon an so grundlegenden Dingen wie Empathie. Dann kommt nur: "Wir haben unsere Vorgaben" als Ausrede.
Wundert dich da noch irgendwas?
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 08:16:37
Ich habe früher sehr gut verdient und viele Abgaben bezahlt
Das ist für den Anspruch auf Sozialleistungen irrelevant.
Worin besteht denn konkret die Erpressung?
Erpressung wäre eine Straftat
Warum brauchst du ein Lob vom JC? Ist dein Selbstbewusstsein so gering, dass ausgerechnet das JC dich loben muss
Von welcher Erpressung redest du?
Ich fürchte, auf die Beantwortung dieser Frage werden wir vergeblich warten ...
Förderung für den PKW zur Arbeitsaufnahme kannst Du beantragen, wenn Du einen Arbeitsvertrag vorliegen hast. Hast Du den? Hast Du damit Unterstützung schriftlich beantragt?
Hast Du Fahrtkosten vor den Bewerbungsgesprächen schriftlich beantragt? Hast Du ein Darlehen für einen Laptop schriftlich beantragt?
Wie sehen die entsprechenden Antworten des JC aus? Die in schriftlicher Form?
P.S.: Und Erpressung ist was anderes.
Zitat von: crazy am 21. August 2021, 08:34:22
Worin besteht denn konkret die Erpressung?
Erpressung wäre eine Straftat
Ich habe neulich einen schriftlichen Antrag für einen Zuschuss für Bekleidungsbeihilfe für Vorstellungsgespräche per Email gestellt. Ich habe nächste Woche Vorstellungsgespräche und keine passende Kleidung hierfür. Im Internationalen Vertrieb muss man einfach ein gepflegtes Aussehen haben. Das Geld für neue Kleidung habe ich nicht. 340 € habe ich bereits für den Labtop bezahlt. Den Zuschuss wurde mir telefonisch sowohl von der Fallmanagerin als auch vom Teamleiter verweigert. Ich habe im Februar 2000 eine neue Herzklappe bekommen aber bin seitdem nicht ein einziges Mal krankgeschrieben gewesen. Mit anderen Worten ich bin arbeitsfähig und könnte direkt vollzeit im Export bzw. internationalen Vertrieb direkt wieder anfangen. Aber stattdessen wollen die meine Gesundheit überprüfen lassen. Ohne mich. Das habe ich dem Teamleiter diese Woche telefonisch sofort untersagt. Keiner kann mir verbieten, wieder arbeiten zu gehen. Ich werde mich wehren.
Hast Du die Ablehnung der Kosten für Anzug,Bluse und Pumps schriftlich?
Denn es gibt durchaus Unterstützung.
Mal davon abgesehen, dass Dir der Zuschuss nicht reichen würde für mehr als Second Hand in ordentlicher Qualität.
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 08:53:10Ich habe neulich einen schriftlichen Antrag für einen Zuschuss für Bekleidungsbeihilfe für Vorstellungsgespräche per Email gestellt.
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 08:53:10Labtop bezahlt. Den Zuschuss wurde mir telefonisch sowohl von der Fallmanagerin als auch vom Teamleiter verweigert.
Und welche Antwort gab es vom JC auf den Zuschuss für Kleidung? Schriftlich?
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 08:53:10Labtop bezahlt. Den Zuschuss wurde mir telefonisch sowohl von der Fallmanagerin als auch vom Teamleiter verweigert.
Und bzgl. Laptop? Keinen schriftlichen Antrag gestellt?
Und nochmal zu dem PKW: Du hast also noch gar keinen Arbeitsvertrag, worüber regst Du Dich dann auf?
Zitat von: crazy am 21. August 2021, 09:00:55
Hast Du die Ablehnung der Kosten für Anzug,Bluse und Pumps schriftlich?
Denn es gibt durchaus Unterstützung.
Mal davon abgesehen, dass Dir der Zuschuss nicht reichen würde für mehr als Second Hand in ordentlicher Qualität.
@Crazy: natürlich nur telefonische Ablehnung. Beim Kaufhof gibt es diese Woche stark reduzierte Kleidung. In Second Hand Läden oder Sozialkaufhaus war ich bereit. Es gibt nichts.
@Onehitwonder: Labtop zahlen die gar nicht, geschweige eine Reparatur.
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 08:53:10Mit anderen Worten ich bin arbeitsfähig und könnte direkt vollzeit im Export bzw. internationalen Vertrieb direkt wieder anfangen.
Ist das der Grund der Ablehnungen? Hat das JC Zweifel daran, dass du gesundheitlich in der Lage bist diese Beschäftigung auszuüben? Die Zumutbarkeitskriterien des § 10 SGB II beziehen sich nicht nur auf Vermittlungsvorschläge des JC. Wenn eine Tätigkeit nicht zumutbar ist, weil gesundheitliche Gründe dem entgegenstehen, darf das JC die Aufnahme dieser Tätigkeit auch nicht mit Eingliederungsleistungen fördern.
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 08:53:10Aber stattdessen wollen die meine Gesundheit überprüfen lassen.
Wollte das JC ein ÄG um Zweifel an deiner gesundheitlichen Eignung auszuräumen?
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 09:06:57
@Crazy: natürlich nur telefonische Ablehnung. Beim Kaufhof gibt es diese Woche stark reduzierte Kleidung. In Second Hand Läden oder Sozialkaufhaus war ich bereit. Es gibt nichts.
@Onehitwonder: Labtop zahlen die gar nicht, geschweige eine Reparatur.
Nochmal: Hast Du die Anträge alle schriftlich gestellt? Dann muss es auch eine schriftliche Ablehnung geben. Und die müsste mal mal lesen.
Zitat von: onehitwonder am 21. August 2021, 09:19:48
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 09:06:57
@Crazy: natürlich nur telefonische Ablehnung. Beim Kaufhof gibt es diese Woche stark reduzierte Kleidung. In Second Hand Läden oder Sozialkaufhaus war ich bereit. Es gibt nichts.
@Onehitwonder: Labtop zahlen die gar nicht, geschweige eine Reparatur.
Nochmal: Hast Du die Anträge alle schriftlich gestellt? Dann muss es auch eine schriftliche Ablehnung geben. Und die müsste mal mal lesen.
Ich habe den Antrag schriftlich gestellt, keinerlei schriftliche Ablehnung bekommen, nur mündlich sowohl von der Fallmanagerin als auch von ihrem Teamleiter bekommen.
@Bigmama: wie ich sehe, du nimmst nach wie vor das Jobcenter in Schutz. Nochmals ich bin nicht krank und geschweige krank geschrieben. War ich nie. Ich kann und werde arbeiten. Es gibt gar nix zu überprüfen. Ich habe niemals ein Jobangebot erhalten. Nur einmal ein Stellenangebot, was 1,5 Jahre alt und an der deutschen Grenze in Holland war und auf meine Bitte hin. Also gar nicht mehr aktuell.
@ Altergaul: halt dich bitte daraus. Du hast keine Ahnung was ich bis jetzt durchgemacht habe. Ich bin eine Kämpfernatur und werde es schaffen. Ich lasse mich von keinemErpressen oder gar drohen.
@ Crazy, AnnaLe32 +Onehitwonder: vielen Dank euch allen.
Lili, wie lange bist Du schon Arbeit suchend?
Wenn es zu lange ist versucht man logischerweise durch medizinische Überprüfung Hinderungsgründe zu finden bzw dann auf EU und Grusi zu verweisen. Die Vorlage-Herzkrank-hast Du ja geliefert.
Das hat mit AUs erstmal nichts zu tun. Im Alg2 und auch in der Zeit mit kleinen Kindern hab ich auch nie eine AU genommen. Ist ja sinnfrei, hatte keinen AG und Kiddies interessiert der Wisch nicht.
Dem gegenüber steht jetzt deine hoffentlich Arbeitsaufnahme in Kürze. Dann hat sich das erledigt
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 09:29:21@Bigmama: wie ich sehe, du nimmst nach wie vor das Jobcenter in Schutz. Nochmals ich bin nicht krank und geschweige krank geschrieben. War ich nie. Ich kann und werde arbeiten. Es gibt gar nix zu überprüfen. Ich habe niemals ein Jobangebot erhalten. Nur einmal ein Stellenangebot, was 1,5 Jahre alt und an der deutschen Grenze in Holland war und auf meine Bitte hin. Also gar nicht mehr aktuell.
Weil ich keine Wunschantwort gebe und nicht einstimme in die Motzerei nehme ich damit das JC in Schutz? Tolles Weltbild. ich habe hinterfragt, ob das der Grund für die Ablehnung sein könnte und habe nichts unterstellt. Gleichzeitig habe erläutert, wieso das JC evtl. gar nicht fördern darf. Du hast immer noch nicht gesagt, mit welcher Begründung das JC die Förderungen ablehnt.
Willst du Hilfe die Förderungen zu bekommen oder einfach nur rummotzen?
Es ging in meinem Beitrag auch gar nicht darum, dass du ein Jobangebot vom JC erhalten hast. Das war nur ein Beispiel dafür, das die Zumutbarkeitskriterien nicht nur bei Jobangeboten beachtet werden müssen.
Übrigens musst du mich nicht davon überzeugen, dass du nicht krank und arbeitsfähig bist. Das JC muss davon überzeugt sein, dass du die gewünschte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen auch ausüben kannst, wenn es die Arbeitsaufnahme fördern soll.
Kann mir bitte irgendjemand die entsprechenden Paragraphen für einen schriftlichen Antrag für Bekleidungsbeihilfe sowie für die Erstattung von Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche im Rahmen der Fördermittel/des Förderbudjets nennen ?.
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 44 SGB III - Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
fachliche Hinweise (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16-fb_ba014174.pdf)
Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 09:53:20
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 44 SGB III - Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
fachliche Hinweise (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16-fb_ba014174.pdf)
vielen Dank!
weitere Hinweise (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgbii-16-ivm-81ff-sgbiii_ba017775.pdf)
Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 09:57:31
weitere Hinweise (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgbii-16-ivm-81ff-sgbiii_ba017775.pdf)
Vielen Dank. Was wäre für mich interessant? Ich meine welche Gesetze treffen auf mich zu?
Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 09:53:20§ 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 44 SGB III - Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Das ist die gültige Rechtsgrundlage
Du musst mit deiner Antragsbegründung eine Ermessensreduzierung auf null erreichen. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind Ermessensleistungen, d.h. du hast keinen
Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Daher muss dein Antrag bzw. die Begründung so wasserdicht sein, dass die Bewilligung des Antrags die einzige ermessensfehlerfreie Entscheidung ist.
Hinsichtlich der Kleidung für das Vorstellungsgespräch könnte der Text des Antrags beispielsweise so aussehen:
Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für den Kauf angemessener Kleidung für Vorstellungsgespräche als Vertriebsmitarbeiterin aus dem Vermittlungsbudget. Aufgrund des Dauer des Leistungsbezugs war es mir nicht möglich entsprechende Rücklagen für diese Art der Bekleidung aus dem Regelsatz anzusparen. Da in diesem Berufszweig sehr viel Wert auf ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild gelegt wird und hierdurch meine Integrationschancen erheblich verbessert werden, bitte ich um Übernahme der Kosten für eine schwarze Hose, eine weiße Bluse, ein paar schwarze Halbschuhe und ein schwarzes Jaket. Nach einer Recherche im Internet fallen Kosten in Höhe von .......... (Kosten der einzelnen Positionen aufführen). Ich bitte zeitnah um Zusage der Kostenübernahme, da das erste Vorstellungsgespräch für diese Tätigkeit bereits am ......(Datum) stattfinden wird. Die Einladung des Arbeitgebers ist in Kopie dem Antrag beigefügt. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Vollzeit bei der ich nicht nur ein bedarfsdeckendes Einkommen erzielen werde sondern auch meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen kann. Da ich verstärkt erwerbsobligiert bin, möchte ich auf die zwingende Notwendigkeit der Unterstüzzung im Hinblick auf eine zeitnahe Arbeitsaufnahme hinweisen.
Durch Sichtung meines Lebenslaufes können Sie sich von meiner Eignung für diese Tätigkeit überzeugen, so dass sehr gute Integrationsaussichten bestehen.
Im Falle einer Ablehnung besteht ich auf einen schriftlichen Bescheid mit ausführlicher Begründung der Ablehnung unter Berücksichtigung meiner Argumentation, insbesondere der Unterhaltsverpflichtung, dessen Inhalt ich juristisch auf Ermessensfehlerfreiheit überprüfen lassen werden. Bei Zweifeln an der Ermessensfehlerfreiheit wird ein Widerspruch eingereicht.
Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 10:46:57
Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 09:53:20§ 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 44 SGB III - Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Das ist die gültige Rechtsgrundlage
Du musst mit deiner Antragsbegründung eine Ermessensreduzierung auf null erreichen. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind Ermessensleistungen, d.h. du hast keinen
Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Daher muss dein Antrag bzw. die Begründung so wasserdicht sein, dass die Bewilligung des Antrags die einzige ermessensfehlerfreie Entscheidung ist.
Hinsichtlich der Kleidung für das Vorstellungsgespräch könnte der Text des Antrags beispielsweise so aussehen:
Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für den Kauf angemessener Kleidung für Vorstellungsgespräche als Vertriebsmitarbeiterin aus dem Vermittlungsbudget. Aufgrund des Dauer des Leistungsbezugs war es mir nicht möglich entsprechende Rücklagen für diese Art der Bekleidung aus dem Regelsatz anzusparen. Da in diesem Berufszweig sehr viel Wert auf ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild gelegt wird und hierdurch meine Integrationschancen erheblich verbessert werden, bitte ich um Übernahme der Kosten für eine schwarze Hose, eine weiße Bluse, ein paar schwarze Halbschuhe und ein schwarzes Jaket. Nach einer Recherche im Internet fallen Kosten in Höhe von .......... (Kosten der einzelnen Positionen aufführen). Ich bitte zeitnah um Zusage der Kostenübernahme, da das erste Vorstellungsgespräch für diese Tätigkeit bereits am ......(Datum) stattfinden wird. Die Einladung des Arbeitgebers ist in Kopie dem Antrag beigefügt. Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Vollzeit bei der ich nicht nur ein bedarfsdeckendes Einkommen erzielen werde sondern auch meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen kann. Da ich verstärkt erwerbsobliert bin, möchte ich auf die zwingende Notwendigkeit der Unterstüzung im Hinblick auf eine zeitnahe Arbeitsaufnahme hinweisen.
Durch Sichtung meines Lebenslaufes können Sie sich von meiner Eignung für diese Tätigkeit überzeugen, so dass sehr gute Integrationsaussichten bestehen.
Im Falle einer Ablehnung besteht ich auf einen schriftlichen Bescheid mit ausführlicher Begründung der Ablehnung unter Berücksichtigung meiner Argumentation, insbesondere der Unterhaltsverpflichtung, dessen Inhalt ich juristisch auf Ermessensfehlerfreiheit überprüfen lassen werden. Bei Zweifeln an der Ermessensfehlerfreiheit wird ein Widerspruch eingereicht.
Vielen Dank Bigmama. Den Antrag werde ich so übernehmen. Muss ich den potientellen Arbeitgeber zwingend im Antrag erwähnen? Ich möchte nicht, dass die dort anrufen. Ja die Einladung habe ich schriftlich. Danke
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 11:02:48Muss ich den potientellen Arbeitgeber zwingend im Antrag erwähnen? Ich möchte nicht, dass die dort anrufen.
Ja, das solltest du als Nachweis darüber, dass das Vorstellungsgespräch tatsächlich stattfinden soll. Zur Sicherheit könntest du das hier anfügen:
"Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich nicht damit einverstanden bin, dass das Jobcenter Kontakt zum Arbeitgeber aufnimmt. Bei evtl. noch offenen Fragen verweise ich auf den Ersterhebungsgrundsatz, dass Informationen und Nachweise zuerst beim Leistungsempfänger zu erheben sind."
Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 11:06:49
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 11:02:48Muss ich den potientellen Arbeitgeber zwingend im Antrag erwähnen? Ich möchte nicht, dass die dort anrufen.
Ja, das solltest du als Nachweis darüber, dass das Vorstellungsgespräch tatsächlich stattfinden soll. Zur Sicherheit könntest du das hier anfügen:
"Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich nicht damit einverstanden bin, dass das Jobcenter Kontakt zum Arbeitgeber aufnimmt. Bei evtl. noch offenen Fragen verweise ich auf den Ersterhebungsgrundsatz, dass Informationen und Nachweise zuerst beim Leistungsempfänger zu erheben sind."
@Bigmama. Super. Vielen, vielen Dank für deine tolle Hilfe. Schönen Tag wünsche ich dir noch
Bitteschön. Den schönen Tag wünsche ich dir auch. Bitte berichte über das Ergebnis.
Und wenn du Hilfe bei den anderen beiden Anträgen brauchst, meld dich nochmals. Die Kosten für das Vorstellungsgespräch stehen offenbar auch bald an. Hier solltest du mit der fehlenden Kostenübernahme durch den AG, trotz gesetzlicher Verpflichtung und der fehlenden Eigenleistungsfähigkeit argumentieren.
Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 11:16:45
Bitteschön. Den schönen Tag wünsche ich dir auch. Bitte berichte über das Ergebnis.
Und wenn du Hilfe bei den anderen beiden Anträgen brauchst, meld dich nochmals. Die Kosten für das Vorstellungsgespräch stehen offenbar auch bald an. Hier solltest du mit der fehlenden Kostenübernahme durch den AG, trotz gesetzlicher Verpflichtung und der fehlenden Eigenleistungsfähigkeit argumentieren.
Liebe Bigmama, Dankeschön nochmal. Ich berichte selbstverständlich darüber, wie die Gespräche gelaufen sind. Es haben schon ein paar telefonisch stattgefunden. Am kommenden Donnerstag findet ein weiteres Gespräch vor Ort beim Kunden und die anderen später statt. Die Fahrtkosten kann ich alleine stemmen. Natürlich wenn es sehr weit von hier entfernt sein sollte (30 bis 50 km), wäre eine Übernahme durch das Jobcenter wünschenswert. Viele Firmen sind an meiner Bewerbung interessiert.
So schriftlicher Antrag wurde soeben per Email gestellt. Da bin ich mal auf die Antwort gespannt.
Lili
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 09:50:23sowie für die Erstattung von Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche im Rahmen der Fördermittel/des Förderbudjets nennen ?.
Schau mal in den Anhang. Kann aber sein dass das JC einen anderen Antrag will und wenn du bei den Vorstellungsgersprächen bist dann frage dort nach der Kostenerstattung und wenn diese nicht übernommen wird dann um eine schriftliche Ablehnung damit du das dann beim JC beantragen kannst. Hast du es nämlich nicht dann müsstest du es ztuerst beim pot. AG nachträglich erbeten. Siehe
Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 11:16:45Hier solltest du mit der fehlenden Kostenübernahme durch den AG, trotz gesetzlicher Verpflichtung und der fehlenden Eigenleistungsfähigkeit argumentieren.
MfG FN
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
vielen Dank Fettnäpfchen
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 11:52:45So schriftlicher Antrag wurde soeben per Email gestellt
So etwas lieber per Post schicken und das
nachweisbar. Emails verschwinden gerne.
Irgendwie laufen jetzt zwei Threads parallel zum selben Thema. :scratch:
Zitat von: Gast34764 am 21. August 2021, 14:07:36
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 11:52:45So schriftlicher Antrag wurde soeben per Email gestellt
So etwas lieber per Post schicken und das nachweisbar. Emails verschwinden gerne.
Und wer zahlt mir bitte einen Drucker, die Tinte und das Papier? Das Jobcenter bestimmt nicht. Eine Postfiliale gibt es hier vor Ort nicht. Man muss 9 km hin und 9 km zurück mit dem Bus fahren und wieder 5,60 EUR für die Hin- und Rückfahrt-
Dir gehen die Ausreden wohl nie aus?
Zitat von: Orakel am 21. August 2021, 14:17:57
Dir gehen die Ausreden wohl nie aus?
Wenn du nichts konstruktives beizutragen hast, dann sei bitte still. Wie soll ich bitte schön von 446 EUR einen Drucker finanzieren? Wenn du dir das leisten kannst, schön für dich. Ich nicht
@FN
Das ist der Antrag auf Fahrkostenerstattung zu Meldeterminen beim JC. Hast du auch ne Vorlage für die Fahrkostenerstattung aus dem Vrmittlungsbudget? Alternativ kann es auch formlos beantragt werden.
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 14:23:18
Wie soll ich bitte schön von 446 EUR einen Drucker finanzieren?
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 08:53:10
Das Geld für neue Kleidung habe ich nicht. 340 € habe ich bereits für den Labtop bezahlt.
Was denn nun?
Sie meint, dass in den 340€ für den Laptop keine 30€ mehr für einen Drucker drin waren - denke ich jedenfalls.
Zitat von: Sheherazade am 21. August 2021, 14:35:38
Sie meint, dass in den 340€ für den Laptop keine 30€ mehr für einen Drucker drin waren - denke ich jedenfalls.
Sheherazade. Richtig. 340 EUR habe ich aus eigener Tasche bezahlt und mein Sohn hat mir das Office Paket installiert. 30 EUR für einen Drucker samt Patronen) Schwarz/Weiß Drucker sind unrealistich. Die kosten mehr aber sind dann sehr rentabel.
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 14:39:51
30 EUR für einen Drucker samt Patronen) Schwarz/Weiß Drucker sind unrealistich.
https://www.ebay.de/itm/161430685726?_trkparms=aid%3D1110006%26algo%3DHOMESPLICE.SIM%26ao%3D1%26asc%3D20200818143230%26meid%3D3e9c93045aa840d783f24b648ce5449f%26pid%3D101224%26rk%3D1%26rkt%3D5%26sd%3D161434652497%26itm%3D161430685726%26pmt%3D0%26noa%3D1%26pg%3D2047675%26algv%3DDefaultOrganic%26brand%3DHP&_trksid=p2047675.c101224.m-1 (https://www.ebay.de/itm/161430685726?_trkparms=aid%3D1110006%26algo%3DHOMESPLICE.SIM%26ao%3D1%26asc%3D20200818143230%26meid%3D3e9c93045aa840d783f24b648ce5449f%26pid%3D101224%26rk%3D1%26rkt%3D5%26sd%3D161434652497%26itm%3D161430685726%26pmt%3D0%26noa%3D1%26pg%3D2047675%26algv%3DDefaultOrganic%26brand%3DHP&_trksid=p2047675.c101224.m-1)
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 14:39:51
Schwarz/Weiß Drucker
Man kann im Druckermenü einstellen, ob man in Farbe oder nur schwarz drucken will.
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 14:12:31
Zitat von: Gast34764 am 21. August 2021, 14:07:36
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 11:52:45So schriftlicher Antrag wurde soeben per Email gestellt
So etwas lieber per Post schicken und das nachweisbar. Emails verschwinden gerne.
Und wer zahlt mir bitte einen Drucker, die Tinte und das Papier? Das Jobcenter bestimmt nicht. Eine Postfiliale gibt es hier vor Ort nicht. Man muss 9 km hin und 9 km zurück mit dem Bus fahren und wieder 5,60 EUR für die Hin- und Rückfahrt-
Dann wundere dich auch nicht, wenn du keine schriftlichen Bescheide/Ablehnungen zu deinen "Anträgen" bekommst. Es gibt darüber hinaus auch Online-Fax und Co. Man kann sogar eine Briefmarke online kaufen, einen Code auf den Brief schreiben und das dann in einen Briefkasten einwerfen. Oder wenn die Post kommt mitgeben.
Ein Antrag per Email zählt einfach nicht, Punkt. Deshalb wird dir das auch telefonisch immer abgesagt.
2021 und für Deutschland sind Email und co. immer noch Neuland, sodass Anträge unbedingt wie vor 100 Jahren auf Papier abgegeben werden müssen.
Mich wundert in diesem Land gar nichts mehr. Am besten führen wir wieder Wachssiegel ein. :lachen:
Müssen nicht. Du bist die einzige, die ein Interesse daran hat, dass die Anträge ankommen.
Kannst lachen. Und alles schlecht finden. Oder was ändern. Oder auswandern.
Du hast wahnsinnig viele Möglichkeiten. Aber suchst Dir die (vermeintlich) leichteste und meckerst darüber. Und verlierst ganz unnötig Energie.
Wenn du mir das Geld fürs Auswandern gibst, gerne. :clever:
Tatsächlich gibt es auch Emails die nicht korrekt beim Empfänger ankommen und z.B. im Spamfilter landen. Da hat der SB wenig Einfluss drauf was von der IT eingestellt wurde.
Oder der Anhang kommt als Datensalat an, lässt sich nicht öffnen etc.
Bei einem postalischen Antrag hat man sowohl Sendungsverfolgung als auch die Gewissheit dass der Antrag korrekt ausgedruckt wurde.
Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 14:27:46@FN
Das ist der Antrag auf Fahrkostenerstattung zu Meldeterminen beim JC. Hast du auch ne Vorlage für die Fahrkostenerstattung aus dem Vrmittlungsbudget? Alternativ kann es auch formlos beantragt werden.
Ja stimmt, hab ich ganz vergessen. Ich hatte mal einen Antrag aber der war von meinem JC und hilft nicht.
(Vllt. findet es sich bei coolio der hat mal etwas für das Forum angelegt in dem viele so Unterlagen/Anträge ec. angelegt waren. dürfte aber relativ aufwendig sein das zu suchen)
Lili
Entweder den Antrag einfach anpassen und mit einem Begleitschreiben so argumentieren dass kein anderer im www gefunden wurde und darum bitten bzw. fordern das ein Antrag den das JC akzeptiert einem zugesandt werden soll und abschicken ....
und warten dass er zurückkommt mit einem Antrag den das JC akzeptiert
oder wie von Bigmama vorgeschlagen:
eben formlos nach § 9 SGB 10 stellen, welcher zumindest von meinem JC nicht akzeptiert wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__9.html
MfG FN
Anrufen - "Ich habe am xx.tz. ein Vorstellungsgespräch in ABC und beantrage Fahrtkostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget. Bitte schicken Sie mir das Antragsformular zu."
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. August 2021, 14:04:10
Lili
Zitat von: Gast48022 am 21. August 2021, 09:50:23sowie für die Erstattung von Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche im Rahmen der Fördermittel/des Förderbudjets nennen ?.
Schau mal in den Anhang. Kann aber sein dass das JC einen anderen Antrag will und wenn du bei den Vorstellungsgersprächen bist dann frage dort nach der Kostenerstattung und wenn diese nicht übernommen wird dann um eine schriftliche Ablehnung damit du das dann beim JC beantragen kannst. Hast du es nämlich nicht dann müsstest du es ztuerst beim pot. AG nachträglich erbeten. Siehe
Zitat von: BigMama am 21. August 2021, 11:16:45Hier solltest du mit der fehlenden Kostenübernahme durch den AG, trotz gesetzlicher Verpflichtung und der fehlenden Eigenleistungsfähigkeit argumentieren.
MfG FN
Nur als Hinweis: die im Screenshot gezeigten Urteile beziehen sich nur auf Beratungsgespräche im JC, zu denen das JC eingeladen hatte. Es wird nicht von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen bei Arbeitgebern gesprochen.
Was auch klar ist: Entweder schließt der AG bei der Einladung zum VG die Fahrtkostenübernahme aus, dann bleibt Zeit, diese vorab beim JC zu beantragen. Oder der AG schließt sie nicht aus, dann muss der AG diese auf jeden Fall übernehmen.
Zitat von: onehitwonder am 22. August 2021, 14:48:06Was auch klar ist: Entweder schließt der AG bei der Einladung zum VG die Fahrtkostenübernahme aus, dann bleibt Zeit, diese vorab beim JC zu beantragen. Oder der AG schließt sie nicht aus, dann muss der AG diese auf jeden Fall übernehmen.
Richtiges Argument, aber welcher Bewerber handelt so? Hier liest man doch nur: Arbeitgeber "hui", Jobcenter "pfui".
Zitat von: onehitwonder am 22. August 2021, 14:48:06Nur als Hinweis: die im Screenshot gezeigten Urteile beziehen sich nur auf Beratungsgespräche im JC, zu denen das JC eingeladen hatte. Es wird nicht von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen bei Arbeitgebern gesprochen.
Was auch klar ist: Entweder schließt der AG bei der Einladung zum VG die Fahrtkostenübernahme aus, dann bleibt Zeit, diese vorab beim JC zu beantragen. Oder der AG schließt sie nicht aus, dann muss der AG diese auf jeden Fall übernehmen.
Nur als Hinweis
Ich habe nach Klage mit nur einem von den BSG Urteilen beim SG gewonnen und ebenso andere denen ich den Ratschlag gab. Im Forum ebenso wie in Fällen wo ich Beistand war!
Das war der screenshoot von oldhoefi der mit "ich komme mir wie ein Wanderprediger vor" beginnt. Da hat sie schon recht denn das wird immer wieder falsch vermittelt.
Die Aussage, egal von wem, das solche Kosten
vorab beantragt werden müssen ist falsch selbst wenn dies in einer EinV steht.
Deswegen geht man gegen solche Satzbausteine innerhalb einer EinV vor, oder wenn nicht, später bei Ablehnung des Widerspruches vor das SG.
onehitwonder
ist ja schon fast eine linke Tour; erst fragst du per PM und wenn die Antwort nicht passt (und darauf hingewiesen wirst dass das unter PM nichts zu suchen hat...) dann wirst du fast beleidigend und unterstellst einem sich künstlich aufzuregen und wenn du dann eine heftige Retoure bekommst reagierst du nicht. Schreibst hier aber weiter das
vorab beantragt werden muss.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. August 2021, 14:12:45Schreibst hier aber weiter das vorab beantragt werden muss.
Einsichtsfähigkeit kommt schon noch. Dauert halt etwas :lol:
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. August 2021, 14:12:45onehitwonder
ist ja schon fast eine linke Tour; erst fragst du per PM und wenn die Antwort nicht passt (und darauf hingewiesen wirst dass das unter PM nichts zu suchen hat...) dann wirst du fast beleidigend und unterstellst einem sich künstlich aufzuregen und wenn du dann eine heftige Retoure bekommst reagierst du nicht. Schreibst hier aber weiter das vorab beantragt werden muss.
Was ist denn mit Dir los? Im anderen Thread stelle ich die Frage, wie Du von den genannten Urteilen auf den Schluss kommst, dass damit auch Fahrtkosten zu VGs bei Arbeitgebern abgedeckt seien. Weil keine Antwort kam, habe ich Dich aus Interesse per PN angeschrieben. Daraufhin kommst Du mir mit einer Antwort, dass Du schon irgendwas vor dem SG gewonnen hättest. Und im übrigen wären solche Fragen nicht per PN erlaubt und zitierst die Nutzungsbedingungen des Forums. Dir kann man es wohl nicht recht machen.
Im übrigen stehe ich weiterhin zu meinen o.g. Anmerkungen, da die genannten Urteile nichts mit VG zu Arbeitgebern zu tun habe. Ich habe auch keine Rechtsprechung oder Urteil gefunden, dass ein JC zur Übernahme von Reisekosten verpflichten würde, die erst nachträglich beantragt werden.
Eigentlich wurde mit § 15 SGB II die EinV geschaffen, damit die in §§ 2 und 3 SGB II pauschal normierten Eigenbemühungen sowie Leistungen der JC konkretisiert und verbindlich vereinbart werden. In diesem Fall wäre dann die EinV die einklagbare Rechtsgrundlage für eine solche Kostenerstattung.
Das BSG hat bereits ausgeführt, dass für diesen Anspruch eine Erklärung der Kostenübernahme "dem Grunde nach" ausreichend sei (B 14 AS 42/15 R und B 14 AS 30/15 R), der Formulierung "nach vorheriger Antragstellung" somit keine anspruchslenkende Wirkung zukommt - zumindest nicht in einer EinV.
Rechtlich hat sich auch die Ansicht durchgesetzt, dass hinsichtlich der Antragstellung nicht § 324 SGB III anzuwenden ist, da das SGB II mit § 37 eine eigene und damit gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 , 1. HS SGB II vorrangige Regelung zur Antragstellung hat.
§ 37 Abs. 1 S. 1 SGB II subsummiert dabei alle Leistungen des SGB II, auch solche auf die erst später ein Anspruch entsteht. Lediglich die in § 37 Abs. 1 S. 2 SGB II abschließend explizit genannten Leistungen müssen separat beantragt werden. Somit fallen auch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III) unter § 37 Abs. 1 S. 1 SGB II und sind damit bereits mit dem ALG II Antrag "dem Grunde nach" mit beantragt.
Für Bewerbungskosten kann ich das nachvollziehen. Nicht aber für Fahrtkosten. Sollte es sich um eine Kann-Leistung handeln, ist eine Argumentation mit Urteilen (besonders den oben genannten) sowieso unpassend.
Anscheinend wird die Meinung zur nachträglichen Erstattung von Fahrtkosten auch nur hier in diesem Forum vertreten.
https://www.solingen.de/de/dienstleistungen/59-2-jobcenter-reisekostenzuschuss-bei-anreise-zu-einem-vorstellungsgespraech/
Diese Unterstützung muss vor Fahrtantritt zu den Vorstellungsgesprächen beantragt werden.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/erstattung-von-bewerbungskosten-durch-das-jobcenter/?no_cache=1&singleView=1
Wichtig ist weiter, dass Maria die Kostenerstattung beantragt, bevor die Kosten tatsächlich entstehen. Dabei gilt nach den Fachlichen Hinweisen SGB II der Bundesagentur für Arbeit als Antrag ,, ... jede schriftliche, mündliche oder fernmündliche Erklärung, die erkennen lässt, dass Leistungen begehrt werden."
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass das Jobcenter (Reise-)Kosten nur übernimmt,
,, ... soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird."
https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-fahrtkostenantrag-stellen-bei-jobcenter-terminen
Bei Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen etc. gilt der Grundsatz, dass das Jobcenter nur das übernimmt, was Sie im Voraus beantragt haben.
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/beruf/bewerbungskosten/
Wichtig! Der Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten muss im Vorfeld gestellt werden. Eine spätere Erstattung durch das Jobcenter ist nicht möglich.
https://www.arbeitsagentur.de/hilfe-bei-bewerbungen-und-jobsuche/foerderung-aus-dem-vermittlungsbudget
Wichtig: Melden Sie sich bei Ihrer Vermittlungsfachkraft, bevor Ihnen Kosten entstehen. Nur dann können Ihre Kosten erstattet werden.
https://www.hartz4.org/bewerbungskostenerstattung/
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Bewerbungskostenerstattung im Vorfeld beantragt werden. Eine Genehmigung im Nachhinein ist nicht möglich.
Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 19:28:37Für Bewerbungskosten kann ich das nachvollziehen. Nicht aber für Fahrtkosten.
Beides gehört zum Vermittlungsbudget, d.h. es gelten die selben rechtlichen Grundlagen.
Wenn es also für A zutrifft, muss es auch für B zutreffen.
Zitat von: Ottokar am 23. August 2021, 19:35:15
Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 19:28:37Für Bewerbungskosten kann ich das nachvollziehen. Nicht aber für Fahrtkosten.
Beides gehört zum Vermittlungsbudget, d.h. es gelten die selben rechtlichen Grundlagen.
Wenn es also für A zutrifft, muss es auch für B zutreffen.
Da Ermessensleistung, somit aber trotzdem ohne rechtliche Verpflichtung.
In Ergänzung:
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Lauenburg/DE/Service/Geschäftsanweisungen/Markt_und_Integration/Vermittlungsbudget.pdf?__blob=publicationFile&v=1
2.5. Antragserfordernis
Die Förderung kann nur bewilligt werden, wenn sie vor der tatsächlichen Entstehung der Kosten beantragt wurde. Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung gilt ansonsten die Regelung des § 37 Abs. 2 SGB II.
Mein Jobcenter versucht es immer mit der Ablehnungsbegründung, das die Fahrt zum Vorstellungsgespräch nicht zielführend war, weil ich mal wieder ne Ablehnung kassiert habe. Damit sind sie inzwischen vom Gericht viermal gescheitert - achtmal habe ich es wegen Geringfügigkeit auf sich beruhen lassen. Ich vermute diese Masche wird verbreiteter sein.
Zitat von: Ottokar am 23. August 2021, 19:05:14§ 37 Abs. 1 S. 1 SGB II subsummiert dabei alle Leistungen des SGB II, auch solche auf die erst später ein Anspruch entsteht. Lediglich die in § 37 Abs. 1 S. 2 SGB II abschließend explizit genannten Leistungen müssen separat beantragt werden. Somit fallen auch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III) unter § 37 Abs. 1 S. 1 SGB II und sind damit bereits mit dem ALG II Antrag "dem Grunde nach" mit beantragt.
Das sieht die Kommentarliteratur anders:
Ein Antrag auf Alg II erfasst aber nicht automatisch einen Antrag auf Eingliederungsleistungen nach § 16 (dieser Auffassung hat sich der Gesetzgeber nunmehr ausdrücklich angeschlossen, vgl. die ,,Klarstellung" in BR-Drs. 661/10, 184 zu 37). Diese Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Denn der Antrag muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Es muss für den Leistungsträger erkennbar sein, welche der zahlreichen Eingliederungsleistungen der Antragsteller begehrt und wann er diese in Anspruch nehmen will. Mit anderen Worten: Das Anliegen des Antragstellers muss sachlich und zeitlich hinreichend konkretisiert sein. Allerdings besteht eine Pflicht zum aktiven Zugehen (Beratung) des Leistungsträgers (→ Rn. 27). Verletzt der Leistungsträger diese Pflicht, so kann dies zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch führen, mit der Folge, dass eine frühere Antragstellung fingiert wird (→ Rn. 34). Wird die Verlängerung einer Eingliederungsleistung angestrebt, ist (entsprechend dem Gedanken des § 422 Abs. 2 SGB III) ein erneuter Antrag notwendig. Anders als im SGB III kann ein Antrag auch nach Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses gestellt werden.
(Eicher/Luik/Silbermann, 4. Aufl. 2017, SGB II § 37 Rn. 39)
In der Regel gesondert zu beantragen sind auch die Mietschuldenübernahme (§ 22 Abs. 8) und Eingliederungsleistungen (§§ 16 ff.).
(Münder/Geiger, SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II § 37 Rn. 20 Rn. 20, beck-online)
Unabhängig von Abs. 1 S. 2 enthält ein Antrag auf ALG II nicht automatisch zugleich einen Antrag auf Eingliederungsleistungen nach § 16 (LSG BW BeckRS 2009, 55101; LSG MV 10.8.2009 – L 8 B 199/08 Rn. 23; LSG NRW BeckRS 2013, 66654). Umgekehrt macht der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung nicht einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes entbehrlich (BSG BeckRS 2014, 73294). In einem eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt kann die Erstattung von Bewerbungskosten von einem diesbezüglichen Antrag abhängig gemacht werden; § 37 verdrängt die §§ 323, 324 SGB III (vgl. BayLSG BeckRS 2016, 69070).
(BeckOK SozR/Burkiczak, 61. Ed. 1.6.2021, SGB II § 37 Rn. 12c)
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach § 16 ff. sind gesondert zu beantragen und zwar vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses (LSG Baden-Württemberg 12. 12. 2008 - L 12 AS 2069/08 -; Bayerisches LSG 17. 2. 2011 - L 7 AS 595/09 -; LSG Nordrhein-Westfalen 6. 2. 2013 - L 19 AS 1414/12 B -; Thüringen LSG 18. 9. 2014 - L 9 AS 633/12 -; LSG Schleswig-Holstein 11. 1. 2016 - L 6 AS 309/15 B PKH -, NZS 2016, 476; ausführlich insb. unter Berücksichtigung von § 14 SGB IX: Hlava in Gagel, SGB II, Stand: März 2020, § 37 Rz 25 ff.).
(Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB, 09/20, § 37 SGB II, Rn. 43)
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2020 – L 18 AS 2026/19 –, Rn. 17, juris:
Der gemäß § 37 SGB II zu stellende Antrag ist nicht bereits vom (allgemeinen) Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II umfasst (vgl auch die Klarstellung des Gesetzgebers in BR-Drucks 661/10 S 184 zu 37), obwohl in § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der seit 1. Januar 2011 geltenden Fassung nur für gesonderte, hier nicht einschlägige Leistungen eine gesonderte Antragstellung geregelt ist. Auch der Antrag auf Eingliederungsleistungen ist indes gesondert zu stellen (vgl Link in Eicher/Spellbrink aaO § 37 Rn 35). Insoweit hat das Bundessozialgericht (BSG) zu der bis 31. Dezember 2010 geltenden Rechtslage, dh zu § 37 SGB II in der bis dahin geltenden Fassung, entschieden, dass als beantragt alle Leistungen anzusehen sind, die nach Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommen. Das sind bei einem (allgemeinen) Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts regelmäßig alle im ersten und zweiten Unterabschnitt des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels des SGB II genannten Leistungen. Mit dem Antrag wird mithin ein Hilfebedarf geltend gemacht, der alle Leistungen umfasst, die der Sicherung des Lebensunterhalts in Form des Alg II dienen (vgl Urteil vom 6. Mai 2010 – B 14 AS 3/09 R = SozR 4-4200 § 28 Nr 3 – Rn 14). Wie oben dargelegt, stellen Eingliederungsleistungen aber gerade keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form des Alg II dar.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. August 2021, 14:12:45Die Aussage, egal von wem, das solche Kosten vorab beantragt werden müssen ist falsch selbst wenn dies in einer EinV steht.
Deswegen geht man gegen solche Satzbausteine innerhalb einer EinV vor, oder wenn nicht, später bei Ablehnung des Widerspruches vor das SG.
Mal angeschaut:
Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 19:28:37
https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-fahrtkostenantrag-stellen-bei-jobcenter-terminen
Bei Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen etc. gilt der Grundsatz, dass das Jobcenter nur das übernimmt, was Sie im Voraus beantragt haben.
ZitatBei Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen etc. gilt der Grundsatz, dass das Jobcenter nur das übernimmt, was Sie im Voraus beantragt haben.
Ihr Vorgehen sollte sein:
Rufen Sie unbedingt bei der Jobcenter-Hotline an oder besser noch, besprechen Sie das persönlich mit Ihrem Arbeitsvermittler.
Erst dann ein Zugticket für 200 EUR kaufen und ein Hotel buchen.
Bei Terminen, zu denen Sie eingeladen wurden, bringen Sie einfach das Ticket oder eine Quittung über Ihre Fahrtkosten mit.
Ein Ticket oder eine Quittung geht wohl nur wenn man die gekauft hat, also nachträglich.
Den Antrag stellen Sie dann am besten gleich während des Termins.AHA und dann erst den Antrag stellen :scratch: Oft wird das Jobcenter Ihnen ein Antragsformular geben. Sollten die Mitarbeiter das jedoch verweigern, können Sie den Antrag auch formlos selbst formulieren, das Ticket oder eine Quittung als Nachweis beilegen und den Antrag abgeben. Also schon wieder nachträglich Lassen Sie sich den Empfang quittieren.
Quellen:
§ 11 Satz 1 SGB I
§ 59 SGB II
§ 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB II
§ 309 SGB III
§ 6 Abs. 1 S. 5 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II
B 14/7b AS 50/06 R
Soviel zu dem BSG Urteil das deiner Meinung nach nicht zutrifft
Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 19:28:37https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/beruf/bewerbungskosten/
Wichtig! Der Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten muss im Vorfeld gestellt werden. Eine spätere Erstattung durch das Jobcenter ist nicht möglich.
ZitatDie Regelleistung dient der Sicherung des Existenzminimums. Hartz 4-Empfänger müssen die Bewerbungskosten somit nicht aus der Regelleistung zahlen, sondern können einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Ob die Kosten vom Jobcenter übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab....
Da die potenziellen Arbeitgeber meist die Kosten für eine Bewerbung nicht übernehmen, haben Hartz 4-Empfänger die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Folgende Bewerbungskosten können vom Jobcenter übernommen werden:
Die Kosten für die schriftliche Bewerbung (Mappe, Papier, Porto, Umschläge)
Fahrtkosten zu Vollstellungsgesprächen
Übernachtungskosten bei weiter Entfernung
Kosten für Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis usw.
Kosten für Friseurbesuche oder Kleidung
Hier kommt die EinV zum tragen. Und schau an auch bei dem Forum werden die Fahrtkosten zu Vollstellungsgesprächen aufgeführt.
Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 19:28:37https://www.solingen.de/de/dienstleistungen/59-2-jobcenter-reisekostenzuschuss-bei-anreise-zu-einem-vorstellungsgespraech/
Diese Unterstützung muss vor Fahrtantritt zu den Vorstellungsgesprächen beantragt werden.
ZitatFristen
Diese Unterstützung muss vor Fahrtantritt zu den Vorstellungsgesprächen beantragt werden. Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden.
Hinweise
Diese Unterstützung ist eine Ermessensleistung.
Es besteht kein Rechtsanspruch!
Die letzten zwei Punkte stimmen nicht wenn es in einer EinV geregelt ist und eine EinV soll ja mit jedem eLB abgeschlossen werden. Und meistens sind Fahrtkosten zu VG mit 130.- gedeckelt.
Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 19:28:37https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/erstattung-von-bewerbungskosten-durch-das-jobcenter/?no_cache=1&singleView=1
Wichtig ist weiter, dass Maria die Kostenerstattung beantragt, bevor die Kosten tatsächlich entstehen. Dabei gilt nach den Fachlichen Hinweisen SGB II der Bundesagentur für Arbeit als Antrag ,, ... jede schriftliche, mündliche oder fernmündliche Erklärung, die erkennen lässt, dass Leistungen begehrt werden."
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass das Jobcenter (Reise-)Kosten nur übernimmt,
,, ... soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird."
ZitatErstattung von Bewerbungskosten durch das Jobcenter
Sind die Pflichten des Jobcenters in der Eingliederungsvereinbarung nicht klar und detailliert geregelt, ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die gesamte Eingliederungsvereinbarung nichtig.
ZitatSonderfall Reisekosten
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass das Jobcenter (Reise-)Kosten nur übernimmt,
,, ... soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird."
Wenn ein Arbeitgeber Maria zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, ist er verpflichtet, die Kosten für die Anreise zu übernehmen. Die gilt unabhängig davon, ob letztlich ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht. Nur wenn der Arbeitgeber sich weigert, seiner Verpflichtung nachzukommen, wird das Jobcenter die Reisekosten ersetzen.
ZitatWie kann Maria vorgehen, wenn das Jobcenter ihren Antrag ablehnt?
Welche Handlungsmöglichkeiten Maria hat, hängt davon ab, ob sie mit dem Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen hat.
ZitatVariante 2: Es gibt eine Eingliederungsvereinbarung
In diesem Fall muss Maria sich nicht auf die gesetzliche Regelung berufen. Sie kann sich stattdessen direkt auf die Vereinbarung mit dem Jobcenter stützen. Das hat den Vorteil, dass die Behörde dann keinerlei Ermessen mehr ausüben kann. Maria hat bei dieser Variante also einen unmittelbar durchsetzbaren Anspruch auf die Erstattung.
Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 19:28:37
https://www.hartz4.org/bewerbungskostenerstattung/
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Bewerbungskostenerstattung im Vorfeld beantragt werden. Eine Genehmigung im Nachhinein ist nicht möglich.
ZitatWer entscheidet über eine Bewerbungskostenerstattung?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Bewerbungskostenerstattung. Sofern diese nicht in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt wird, entscheidet das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Was kann im Detail erstattet werden?
Unter anderem können die Fahrtkosten, die Bewerbungen sowie nötige Nachweise gefördert werden.
Fazit mit EinV besteht ein Rechtsanspruch auch auf Fahrtkosten.
Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 14:39:08Im übrigen stehe ich weiterhin zu meinen o.g. Anmerkungen, da die genannten Urteile nichts mit VG zu Arbeitgebern zu tun habe.
MfG FN
Hallo,
hier ein Update meiner Jobinterviews. Ich hatte im Laufe der letzten Wochen zahlreiche Jobinterviews, sogar fast täglich. Diese fanden zum größten Teil telefonisch als auch via Google Meet, Google Hangouts oder Zoom aber auch vor Ort beim Unternehmen statt. Die Reisekosten wurden vom Unternehmen teilweise zurückerstattet, manchen muss ich dennoch an deren gesetzlichen Pflicht erinnern, da diese die Übernahme bei der Einladung nicht ausgeschlossen haben. Das Job Center lehnt jedoch die Erstattung dieser Kosten ab, da ich meine Gesundheit nicht vom Amtsarzt überprüfen lassen möchte. NB: ich bin nicht krankgeschrieben. Hatte nur eine Herz-OP vor ca. 1,5 Jahren.
Nun kommen wir zum Wichtigsten. Ein Vertragsangebot habe ich von mehreren Unternehmen erhalten mit möglichem Eintrittsdatum im November oder gar Dezember 21.
Letzten Donnerstag hatte ich anscheinend ein erfolgreiches Interview vor Ort, bei mir in der Nähe, ca. 20 Minuten mit dem Fahrrad entfernt, bei einem Kosmetikhersteller von Luxus- und Naturprodukten. Diese bitten mir jedoch nächste bzw. diese Woche an, ein paar Tage oder gar eine ganze Woche zur Probe arbeiten zu kommen. Ich habe nichts dagegen; jedoch bin ich der Meinung, dass die Probezeit dafür vorgesehen ist. Ich musste bis jetzt noch nie Probe arbeiten. Vor allem denke ich, dass dies vergütet sein sollte. Ein monatliches Gehalt von ca. 3.500,00 brutto würde ich verdienen. Hinzu kommen Weihnachts- sowie Urlaubsgeld, sowie Gewinnbeteiligung und Vermögenswirksame Leistungen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Ich fand das Gespräch sehr gut und angenehm wobei ich der Meinung bin, dass ich im Unternehmen nicht reinpasse, da das durchschnittliche Alter der dortigen Mitarbeiter bis auf den Geschäftsführer ca. 20 Jahre beträgt.
Das Jobcenter werde ich selbstverständlich darüber in Kenntnis setzten. Jedoch weigert sich meine Fallmanagerin, mir Einstiegsgeld und eventuelle andere Zuschüsse zu gewähren.
Dies wäre ein guter Start ins Berufsleben nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit durch Krankheit bzw. aufgrund familiärer und persönlichen Gründen.
Wie ist eure Meinung hierzu? Habe ich was übersehen? Vielen für eurer Feedback sowie Ratschläge.
NB: ich bin nicht auf diese Stelle angewiesen, kann mich aber frei entscheiden. Aber eins ist sicher: auf meine Gesundheit muss ich achten
@Bigmama : An Dich nochmals vielen herzlichen Dank für deine Hilfe und zahlreichen Tips sowie an die anderen User.
Vielen Dank an allen und einen schönen Tag noch an Allen!
Wenn Du meinst Du passt nicht rein..
Aber 1 oder 2 Tage Unternehmen live kennenlernen würde ich machen.
Du arbeitest dann ja nicht wirklich.
Das JC informieren, dann bist Du auf der sicheren Seite. Kosten entstehen Dir ja nicht, da Fahrradtour.
Sollte es doch passen, dann mach es.
Korrekt, da Probezeit kannst Du auch schnell wieder aufhören , wenn das Angebot Nov oder Dez von anderen AG besser ist. Hast aber schon ein paar Wochen gehabt, um zu gucken ob es auch gesundheitlich geht
Zitat von: crazy am 13. September 2021, 07:30:17
Wenn Du meinst Du passt nicht rein..
Aber 1 oder 2 Tage Unternehmen live kennenlernen würde ich machen.
Du arbeitest dann ja nicht wirklich.
Das JC informieren, dann bist Du auf der sicheren Seite. Kosten entstehen Dir ja nicht, da Fahrradtour.
Sollte es doch passen, dann mach es.
Korrekt, da Probezeit kannst Du auch schnell wieder aufhören , wenn das Angebot Nov oder Dez von anderen AG besser ist. Hast aber schon ein paar Wochen gehabt, um zu gucken ob es auch gesundheitlich geht
Vielen Dank @Crazy. Ich muss erstmal das JC darüber in Kenntnis setzen. Fahrrad darf ich derzeit nicht fahren. Aber du hast ja recht gegen 1Tag hereinschnuppern ist nicht einzuwenden
Lili
Zitat von: Gast48022 am 13. September 2021, 04:15:26Diese bitten mir jedoch nächste bzw. diese Woche an, ein paar Tage oder gar eine ganze Woche zur Probe arbeiten zu kommen. Ich habe nichts dagegen; jedoch bin ich der Meinung, dass die Probezeit dafür vorgesehen ist. Ich musste bis jetzt noch nie Probe arbeiten.
Da kommt es darauf an ob es ein Einfühlverhältnis ist und du nur zuschaust und die Firma und deren Ablauf kennen lernst
oder ob du mitarbeitest wie ein Angestellter.
Das eine ist für lau das andere darfst du dir bezahlen lassen. Würde ich aber erst ansprechen wenn die Probearbeit vorbei ist und der pot. AG von sich aus nichts gibt und ob ich in der Firma anfangen will oder eben nicht.
Probearbeit heißt nicht Umsonst-Arbeit (http://www.zeit.de/karriere/2009-10/arbeitsrecht-probezeit)
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. September 2021, 13:51:20
Lili
Zitat von: Gast48022 am 13. September 2021, 04:15:26Diese bitten mir jedoch nächste bzw. diese Woche an, ein paar Tage oder gar eine ganze Woche zur Probe arbeiten zu kommen. Ich habe nichts dagegen; jedoch bin ich der Meinung, dass die Probezeit dafür vorgesehen ist. Ich musste bis jetzt noch nie Probe arbeiten.
Da kommt es darauf an ob es ein Einfühlverhältnis ist und du nur zuschaust und die Firma und deren Ablauf kennen lernst
oder ob du mitarbeitest wie ein Angestellter.
Das eine ist für lau das andere darfst du dir bezahlen lassen. Würde ich aber erst ansprechen wenn die Probearbeit vorbei ist und der pot. AG von sich aus nichts gibt und ob ich in der Firma anfangen will oder eben nicht.
Probearbeit heißt nicht Umsonst-Arbeit (http://www.zeit.de/karriere/2009-10/arbeitsrecht-probezeit)
MfG FN
Vielen Dank @Fettnäpfchen. Ich habe für nächste Woche 3 Probetage zugesagt und zwar von Montag bis Mittwoch. Arbeitsbeginn ist um 8 Uhr. Meine Fallmanagerin ist erst heute morgen wieder im Büro, die werde ich dementsprechend darüber informieren. Vor allem wäre es toll wenn das Job Center sich diesmal an die Fahrtkosten beteiligen würde. Ich meine nach Beendingung dieser Tage werde ich um Erstattung dieser Reisekosten sowie dementsprechende Vergütung sollte es nicht zu einem Vertragsabschluss kommen. Ich warte auf weitere Angebote und weitere Online Interviews habe ich heute mittag.
Lili
Zitat von: Gast48022 am 14. September 2021, 03:16:31Meine Fallmanagerin ist erst heute morgen wieder im Büro, die werde ich dementsprechend darüber informieren.
Auspassen dass da keine Maßnahme/Praktikum daraus gemacht wird, sonst ist für dich nix (
evtl Entlohnung) drin und SB kann angeben das es auf Ihrem M..t gewachsen ist.
Ich würde das so mitteilen das SB bis Montag gar nicht mehr mit so etwas reagieren kann.
Also am Do o. Fr. eine Mail/Brief abschicken.
Zitat von: Gast48022 am 14. September 2021, 03:16:31ch meine nach Beendingung dieser Tage werde ich um Erstattung dieser Reisekosten ? sowie dementsprechende Vergütung sollte es nicht zu einem Vertragsabschluss kommen
Wenn da ? ein Bitte fehlt wäre das falsch du sollst die Fahrtkostenerstattung fordern. Heißt ja fördern und fordern :zwinker:
Wie ist das jetzt hast du eine gültige EinV in der das geregelt ist, nach dem Hickhack von oben mit onehitwonder hast du das nicht klargestellt.
Und die Kostenerstattung für geleistete Arbeit falls es darunter fällt und diese beantragst (weil du nicht genommen wirst) musst du beim pot. AG stellen und nicht beim JC.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. September 2021, 16:57:02
Lili
Zitat von: Gast48022 am 14. September 2021, 03:16:31Meine Fallmanagerin ist erst heute morgen wieder im Büro, die werde ich dementsprechend darüber informieren.
Auspassen dass da keine Maßnahme/Praktikum daraus gemacht wird, sonst ist für dich nix (evtl Entlohnung) drin und SB kann angeben das es auf Ihrem M..t gewachsen ist.
Ich würde das so mitteilen das SB bis Montag gar nicht mehr mit so etwas reagieren kann.
Also am Do o. Fr. eine Mail/Brief abschicken.
Zitat von: Gast48022 am 14. September 2021, 03:16:31ch meine nach Beendingung dieser Tage werde ich um Erstattung dieser Reisekosten ? sowie dementsprechende Vergütung sollte es nicht zu einem Vertragsabschluss kommen
Wenn da ? ein Bitte fehlt wäre das falsch du sollst die Fahrtkostenerstattung fordern. Heißt ja fördern und fordern :zwinker:
Wie ist das jetzt hast du eine gültige EinV in der das geregelt ist, nach dem Hickhack von oben mit onehitwonder hast du das nicht klargestellt.
Und die Kostenerstattung für geleistete Arbeit falls es darunter fällt und diese beantragst (weil du nicht genommen wirst) musst du beim pot. AG stellen und nicht beim JC.
MfG FN
Meine Fallmanagerin ist informiert telefonisch und schriftlich. Ich fange am Montag um 8 Uhr an bis ca. 17 Uhr und dies bis Mittwoch.
Mal sehen was daraus wird. Ansonsten habe ich weitere Vorstellungsgespräche gehabt, telefonisch oder Online via Google meet z. B.
Um eine Erstattung der Fahrtkosten werde ich bitten. Die Übernahme der Fahrtkosten ist übrigens in meiner EGV geregelt.
Ansonsten hatte ich noch ein interessantes Gespräch/Interview mit einer Firma aus London für eine Stelle in Dublin für Tik Tok als German und French Content writer. Netto würde ich ca. 3000,00 EUR monatlich netto verdienen. Die Sprachtests wurden bereits erfolgreich durchgeführt.
Das Angebot würde ich sofort annehmen. Danke @Fettnäpchen und an die anderen Usern
Lili
Zitat von: Gast48022 am 15. September 2021, 23:00:13Die Übernahme der Fahrtkosten ist übrigens in meiner EGV geregelt.
Dann steht der Erstattung sämtlicher Fahrt.- u. Bewerbungskosten ja nichts mehr im Wege.
Viel Erfolg!
MfG FN
Das sind aber keine Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch, sondern Fahrtkosten, die im Rahmen des Probearbeitens entstehen.
Um die zu bekommen, sollte das Probearbeiten sogar über das JC laufen, weil die nur dann übernommen werden können.
Zitat von: bebe82 am 17. September 2021, 22:35:31Das sind aber keine Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch, sondern Fahrtkosten, die im Rahmen des Probearbeitens entstehen.
Damit sind ja auch die Fahrten gemeint die das JC bis jetzt nicht übernommen hat und bei denen es um Vorstellungsgespräche geht
und das steht halt in den anderen vier Seiten irgendwo verteilt. So was wie jetzt bei dir passiert halt wenn man erst in der fünften Seite einsteigt. Solltest alles lesen!
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2021, 13:18:25
Zitat von: bebe82 am 17. September 2021, 22:35:31Das sind aber keine Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch, sondern Fahrtkosten, die im Rahmen des Probearbeitens entstehen.
Damit sind ja auch die Fahrten gemeint die das JC bis jetzt nicht übernommen hat und bei denen es um Vorstellungsgespräche geht
und das steht halt in den anderen vier Seiten irgendwo verteilt. So was wie jetzt bei dir passiert halt wenn man erst in der fünften Seite einsteigt. Solltest alles lesen!
MfG FN
Ich hab schon alles gelesen, nur ist das Geschriebene manchmal auch etwas konfus 😅
Aber stimmt, hatte den letzten Kommi von TE auf das Probearbeiten bezogen, shame on me 🙃
Lili, trotzdem mal wieder viel Geschreibsel dazwischen...
Wie waren die Tage? Konntest Du Einblick bekommen und wäre es was für Dich?