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Jobsuche - Probleme mit dem hiesigen Jobcenter

Begonnen von Gast48022, 21. August 2021, 07:28:51

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Fehler403

Mein Jobcenter versucht es immer mit der Ablehnungsbegründung, das die Fahrt zum Vorstellungsgespräch nicht zielführend war, weil ich mal wieder ne Ablehnung kassiert habe. Damit sind sie inzwischen vom Gericht viermal gescheitert - achtmal habe ich es wegen Geringfügigkeit auf sich beruhen lassen. Ich vermute diese Masche wird verbreiteter sein.

Deadpool

Zitat von: Ottokar am 23. August 2021, 19:05:14§ 37 Abs. 1 S. 1 SGB II subsummiert dabei alle Leistungen des SGB II, auch solche auf die erst später ein Anspruch entsteht. Lediglich die in § 37 Abs. 1 S. 2 SGB II abschließend explizit genannten Leistungen müssen separat beantragt werden. Somit fallen auch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III) unter § 37 Abs. 1 S. 1 SGB II und sind damit bereits mit dem ALG II Antrag "dem Grunde nach" mit beantragt.


Das sieht die Kommentarliteratur anders:

Ein Antrag auf Alg II erfasst aber nicht automatisch einen Antrag auf Eingliederungsleistungen nach § 16 (dieser Auffassung hat sich der Gesetzgeber nunmehr ausdrücklich angeschlossen, vgl. die ,,Klarstellung" in BR-Drs. 661/10, 184 zu 37). Diese Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Denn der Antrag muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Es muss für den Leistungsträger erkennbar sein, welche der zahlreichen Eingliederungsleistungen der Antragsteller begehrt und wann er diese in Anspruch nehmen will. Mit anderen Worten: Das Anliegen des Antragstellers muss sachlich und zeitlich hinreichend konkretisiert sein. Allerdings besteht eine Pflicht zum aktiven Zugehen (Beratung) des Leistungsträgers (→ Rn. 27). Verletzt der Leistungsträger diese Pflicht, so kann dies zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch führen, mit der Folge, dass eine frühere Antragstellung fingiert wird (→ Rn. 34). Wird die Verlängerung einer Eingliederungsleistung angestrebt, ist (entsprechend dem Gedanken des § 422 Abs. 2 SGB III) ein erneuter Antrag notwendig. Anders als im SGB III kann ein Antrag auch nach Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses gestellt werden.
(Eicher/Luik/Silbermann, 4. Aufl. 2017, SGB II § 37 Rn. 39)

In der Regel gesondert zu beantragen sind auch die Mietschuldenübernahme (§ 22 Abs. 8) und Eingliederungsleistungen (§§ 16 ff.).
(Münder/Geiger, SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II § 37 Rn. 20 Rn. 20, beck-online)

Unabhängig von Abs. 1 S. 2 enthält ein Antrag auf ALG II nicht automatisch zugleich einen Antrag auf Eingliederungsleistungen nach § 16 (LSG BW BeckRS 2009, 55101; LSG MV 10.8.2009 – L 8 B 199/08 Rn. 23; LSG NRW BeckRS 2013, 66654). Umgekehrt macht der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung nicht einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes entbehrlich (BSG BeckRS 2014, 73294). In einem eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt kann die Erstattung von Bewerbungskosten von einem diesbezüglichen Antrag abhängig gemacht werden; § 37 verdrängt die §§ 323, 324 SGB III (vgl. BayLSG BeckRS 2016, 69070).
(BeckOK SozR/Burkiczak, 61. Ed. 1.6.2021, SGB II § 37 Rn. 12c)

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach § 16 ff. sind gesondert zu beantragen und zwar vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses (LSG Baden-Württemberg 12. 12. 2008 - L 12 AS 2069/08 -; Bayerisches LSG 17. 2. 2011 - L 7 AS 595/09 -; LSG Nordrhein-Westfalen 6. 2. 2013 - L 19 AS 1414/12 B -; Thüringen LSG 18. 9. 2014 - L 9 AS 633/12 -; LSG Schleswig-Holstein 11. 1. 2016 - L 6 AS 309/15 B PKH -, NZS 2016, 476; ausführlich insb. unter Berücksichtigung von § 14 SGB IX: Hlava in Gagel, SGB II, Stand: März 2020, § 37 Rz 25 ff.).
(Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB, 09/20, § 37 SGB II, Rn. 43)


Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2020 – L 18 AS 2026/19 –, Rn. 17, juris:
Der gemäß § 37 SGB II zu stellende Antrag ist nicht bereits vom (allgemeinen) Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II umfasst (vgl auch die Klarstellung des Gesetzgebers in BR-Drucks 661/10 S 184 zu 37), obwohl in § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der seit 1. Januar 2011 geltenden Fassung nur für gesonderte, hier nicht einschlägige Leistungen eine gesonderte Antragstellung geregelt ist. Auch der Antrag auf Eingliederungsleistungen ist indes gesondert zu stellen (vgl Link in Eicher/Spellbrink aaO § 37 Rn 35). Insoweit hat das Bundessozialgericht (BSG) zu der bis 31. Dezember 2010 geltenden Rechtslage, dh zu § 37 SGB II in der bis dahin geltenden Fassung, entschieden, dass als beantragt alle Leistungen anzusehen sind, die nach Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommen. Das sind bei einem (allgemeinen) Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts regelmäßig alle im ersten und zweiten Unterabschnitt des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels des SGB II genannten Leistungen. Mit dem Antrag wird mithin ein Hilfebedarf geltend gemacht, der alle Leistungen umfasst, die der Sicherung des Lebensunterhalts in Form des Alg II dienen (vgl Urteil vom 6. Mai 2010 – B 14 AS 3/09 R = SozR 4-4200 § 28 Nr 3 – Rn 14). Wie oben dargelegt, stellen Eingliederungsleistungen aber gerade keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form des Alg II dar.


Fettnäpfchen

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. August 2021, 14:12:45Die Aussage, egal von wem, das solche Kosten vorab beantragt werden müssen ist falsch selbst wenn dies in einer EinV steht.
Deswegen geht man gegen solche Satzbausteine innerhalb einer EinV vor, oder wenn nicht, später bei Ablehnung des Widerspruches vor das SG.
Mal angeschaut:
Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 19:28:37
https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-fahrtkostenantrag-stellen-bei-jobcenter-terminen
Bei Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen etc. gilt der Grundsatz, dass das Jobcenter nur das übernimmt, was Sie im Voraus beantragt haben.
ZitatBei Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen etc. gilt der Grundsatz, dass das Jobcenter nur das übernimmt, was Sie im Voraus beantragt haben.

Ihr Vorgehen sollte sein:

    Rufen Sie unbedingt bei der Jobcenter-Hotline an oder besser noch, besprechen Sie das persönlich mit Ihrem Arbeitsvermittler.
    Erst dann ein Zugticket für 200 EUR kaufen und ein Hotel buchen.
Bei Terminen, zu denen Sie eingeladen wurden, bringen Sie einfach das Ticket oder eine Quittung über Ihre Fahrtkosten mit.
Ein Ticket oder eine Quittung geht wohl nur wenn man die gekauft hat, also nachträglich.
Den Antrag stellen Sie dann am besten gleich während des Termins.AHA und dann erst den Antrag stellen  :scratch: Oft wird das Jobcenter Ihnen ein Antragsformular geben. Sollten die Mitarbeiter das jedoch verweigern, können Sie den Antrag auch formlos selbst formulieren, das Ticket oder eine Quittung als Nachweis beilegen und den Antrag abgeben. Also schon wieder nachträglich Lassen Sie sich den Empfang quittieren.

Quellen:

    § 11 Satz 1 SGB I
    § 59 SGB II
    § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB II
    § 309 SGB III
    § 6 Abs. 1 S. 5 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II
    B 14/7b AS 50/06 R
Soviel zu dem BSG Urteil das deiner Meinung nach nicht zutrifft


Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 19:28:37https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/beruf/bewerbungskosten/
Wichtig! Der Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten muss im Vorfeld gestellt werden. Eine spätere Erstattung durch das Jobcenter ist nicht möglich.
ZitatDie Regelleistung dient der Sicherung des Existenzminimums. Hartz 4-Empfänger müssen die Bewerbungskosten somit nicht aus der Regelleistung zahlen, sondern können einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Ob die Kosten vom Jobcenter übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab....
Da die potenziellen Arbeitgeber meist die Kosten für eine Bewerbung nicht übernehmen, haben Hartz 4-Empfänger die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Folgende Bewerbungskosten können vom Jobcenter übernommen werden:

    Die Kosten für die schriftliche Bewerbung (Mappe, Papier, Porto, Umschläge)
    Fahrtkosten zu Vollstellungsgesprächen
    Übernachtungskosten bei weiter Entfernung
    Kosten für Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis usw.
    Kosten für Friseurbesuche oder Kleidung
Hier kommt die EinV zum tragen. Und schau an auch bei dem Forum werden die Fahrtkosten zu Vollstellungsgesprächen aufgeführt.

Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 19:28:37https://www.solingen.de/de/dienstleistungen/59-2-jobcenter-reisekostenzuschuss-bei-anreise-zu-einem-vorstellungsgespraech/
Diese Unterstützung muss vor Fahrtantritt zu den Vorstellungsgesprächen beantragt werden.
ZitatFristen
Diese Unterstützung muss vor Fahrtantritt zu den Vorstellungsgesprächen beantragt werden. Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden.
Hinweise

Diese Unterstützung ist eine Ermessensleistung.

Es besteht kein Rechtsanspruch!
Die letzten zwei Punkte stimmen nicht wenn es in einer EinV geregelt ist und eine EinV soll ja mit jedem eLB abgeschlossen werden. Und meistens sind Fahrtkosten zu VG mit 130.- gedeckelt.

Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 19:28:37https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/erstattung-von-bewerbungskosten-durch-das-jobcenter/?no_cache=1&singleView=1
Wichtig ist weiter, dass Maria die Kostenerstattung beantragt, bevor die Kosten tatsächlich entstehen. Dabei gilt nach den Fachlichen Hinweisen SGB II der Bundesagentur für Arbeit als Antrag ,, ... jede schriftliche, mündliche oder fernmündliche Erklärung, die erkennen lässt, dass Leistungen begehrt werden."
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass das Jobcenter (Reise-)Kosten nur übernimmt,
,, ... soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird."
ZitatErstattung von Bewerbungskosten durch das Jobcenter
Sind die Pflichten des Jobcenters in der Eingliederungsvereinbarung nicht klar und detailliert geregelt, ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die gesamte Eingliederungsvereinbarung nichtig.
ZitatSonderfall Reisekosten

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass das Jobcenter (Reise-)Kosten nur übernimmt,
,, ... soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird."
Wenn ein Arbeitgeber Maria zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, ist er verpflichtet, die Kosten für die Anreise zu übernehmen. Die gilt unabhängig davon, ob letztlich ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht. Nur wenn der Arbeitgeber sich weigert, seiner Verpflichtung nachzukommen, wird das Jobcenter die Reisekosten ersetzen.
ZitatWie kann Maria vorgehen, wenn das Jobcenter ihren Antrag ablehnt?

Welche Handlungsmöglichkeiten Maria hat, hängt davon ab, ob sie mit dem Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen hat.
ZitatVariante 2: Es gibt eine Eingliederungsvereinbarung

In diesem Fall muss Maria sich nicht auf die gesetzliche Regelung berufen. Sie kann sich stattdessen direkt auf die Vereinbarung mit dem Jobcenter stützen. Das hat den Vorteil, dass die Behörde dann keinerlei Ermessen mehr ausüben kann. Maria hat bei dieser Variante also einen unmittelbar durchsetzbaren Anspruch auf die Erstattung.

Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 19:28:37
https://www.hartz4.org/bewerbungskostenerstattung/
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Bewerbungskostenerstattung im Vorfeld beantragt werden. Eine Genehmigung im Nachhinein ist nicht möglich.
ZitatWer entscheidet über eine Bewerbungskostenerstattung?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Bewerbungskostenerstattung. Sofern diese nicht in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt wird, entscheidet das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Was kann im Detail erstattet werden?

Unter anderem können die Fahrtkosten, die Bewerbungen sowie nötige Nachweise gefördert werden.

Fazit mit EinV besteht ein Rechtsanspruch auch auf Fahrtkosten.
Zitat von: onehitwonder am 23. August 2021, 14:39:08Im übrigen stehe ich weiterhin zu meinen o.g. Anmerkungen, da die genannten Urteile nichts mit VG zu Arbeitgebern zu tun habe.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gast48022

Hallo,

hier ein Update meiner Jobinterviews. Ich hatte im Laufe der letzten Wochen zahlreiche Jobinterviews, sogar fast täglich. Diese fanden zum größten Teil telefonisch als auch via Google Meet, Google Hangouts oder Zoom aber auch vor Ort beim Unternehmen statt. Die Reisekosten wurden vom Unternehmen teilweise zurückerstattet, manchen muss ich dennoch an deren gesetzlichen Pflicht erinnern, da diese die Übernahme bei der Einladung nicht ausgeschlossen haben. Das Job Center lehnt jedoch die Erstattung dieser Kosten ab, da ich meine Gesundheit nicht vom Amtsarzt überprüfen lassen möchte. NB: ich bin nicht krankgeschrieben. Hatte nur eine Herz-OP vor ca. 1,5 Jahren.

Nun kommen wir zum Wichtigsten. Ein Vertragsangebot habe ich von mehreren Unternehmen erhalten mit möglichem Eintrittsdatum im November oder gar Dezember 21.

Letzten Donnerstag hatte ich anscheinend ein erfolgreiches Interview vor Ort, bei mir in der Nähe, ca. 20 Minuten mit dem Fahrrad entfernt, bei einem Kosmetikhersteller von Luxus- und Naturprodukten. Diese bitten mir jedoch nächste bzw. diese Woche an, ein paar Tage oder gar eine ganze Woche zur Probe arbeiten zu kommen. Ich habe nichts dagegen; jedoch bin ich der Meinung, dass die Probezeit dafür vorgesehen ist. Ich musste bis jetzt noch nie Probe arbeiten. Vor allem denke ich, dass dies vergütet sein sollte. Ein monatliches Gehalt von ca. 3.500,00 brutto würde ich verdienen. Hinzu kommen Weihnachts- sowie Urlaubsgeld, sowie Gewinnbeteiligung und Vermögenswirksame Leistungen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Ich fand das Gespräch sehr gut und angenehm wobei ich der Meinung bin, dass ich im Unternehmen nicht reinpasse, da das durchschnittliche Alter der dortigen Mitarbeiter bis auf den Geschäftsführer ca. 20 Jahre beträgt.

Das Jobcenter werde ich selbstverständlich darüber in Kenntnis setzten. Jedoch weigert sich meine Fallmanagerin, mir Einstiegsgeld und eventuelle andere Zuschüsse zu gewähren.

Dies wäre ein guter Start ins Berufsleben nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit durch Krankheit bzw. aufgrund familiärer und persönlichen Gründen.

Wie ist eure Meinung hierzu? Habe ich was übersehen? Vielen für eurer Feedback sowie Ratschläge.

NB: ich bin nicht auf diese Stelle angewiesen, kann mich aber frei entscheiden. Aber eins ist sicher: auf meine Gesundheit muss ich achten

@Bigmama : An Dich nochmals vielen herzlichen Dank für deine Hilfe und zahlreichen Tips sowie an die anderen User.

Vielen Dank an allen und einen schönen Tag noch an Allen!

crazy

Wenn Du meinst Du passt nicht rein..
Aber 1 oder 2 Tage Unternehmen live kennenlernen würde ich machen.
Du arbeitest dann ja nicht wirklich.
Das JC informieren, dann bist Du auf der sicheren Seite. Kosten entstehen Dir ja nicht, da Fahrradtour.
Sollte es doch passen, dann mach es.
Korrekt, da Probezeit kannst Du auch schnell wieder aufhören , wenn das Angebot Nov oder Dez von anderen AG besser ist. Hast aber schon ein paar Wochen gehabt, um zu gucken ob es auch gesundheitlich geht

Gast48022

Zitat von: crazy am 13. September 2021, 07:30:17
Wenn Du meinst Du passt nicht rein..
Aber 1 oder 2 Tage Unternehmen live kennenlernen würde ich machen.
Du arbeitest dann ja nicht wirklich.
Das JC informieren, dann bist Du auf der sicheren Seite. Kosten entstehen Dir ja nicht, da Fahrradtour.
Sollte es doch passen, dann mach es.
Korrekt, da Probezeit kannst Du auch schnell wieder aufhören , wenn das Angebot Nov oder Dez von anderen AG besser ist. Hast aber schon ein paar Wochen gehabt, um zu gucken ob es auch gesundheitlich geht

Vielen Dank @Crazy. Ich muss erstmal das JC darüber in Kenntnis setzen. Fahrrad darf ich derzeit nicht fahren. Aber du hast ja recht gegen 1Tag hereinschnuppern ist nicht einzuwenden

Fettnäpfchen

Lili

Zitat von: Gast48022 am 13. September 2021, 04:15:26Diese bitten mir jedoch nächste bzw. diese Woche an, ein paar Tage oder gar eine ganze Woche zur Probe arbeiten zu kommen. Ich habe nichts dagegen; jedoch bin ich der Meinung, dass die Probezeit dafür vorgesehen ist. Ich musste bis jetzt noch nie Probe arbeiten.
Da kommt es darauf an ob es ein Einfühlverhältnis ist und du nur zuschaust und die Firma und deren Ablauf kennen lernst
oder ob du mitarbeitest wie ein Angestellter.

Das eine ist für lau das andere darfst du dir bezahlen lassen. Würde ich aber erst ansprechen wenn die Probearbeit vorbei ist und der pot. AG von sich aus nichts gibt und ob ich in der Firma anfangen will oder eben nicht.
Probearbeit heißt nicht Umsonst-Arbeit

MfG FN
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Gast48022

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. September 2021, 13:51:20
Lili

Zitat von: Gast48022 am 13. September 2021, 04:15:26Diese bitten mir jedoch nächste bzw. diese Woche an, ein paar Tage oder gar eine ganze Woche zur Probe arbeiten zu kommen. Ich habe nichts dagegen; jedoch bin ich der Meinung, dass die Probezeit dafür vorgesehen ist. Ich musste bis jetzt noch nie Probe arbeiten.
Da kommt es darauf an ob es ein Einfühlverhältnis ist und du nur zuschaust und die Firma und deren Ablauf kennen lernst
oder ob du mitarbeitest wie ein Angestellter.

Das eine ist für lau das andere darfst du dir bezahlen lassen. Würde ich aber erst ansprechen wenn die Probearbeit vorbei ist und der pot. AG von sich aus nichts gibt und ob ich in der Firma anfangen will oder eben nicht.
Probearbeit heißt nicht Umsonst-Arbeit

MfG FN

Vielen Dank @Fettnäpfchen. Ich habe für nächste Woche 3 Probetage zugesagt und zwar von Montag bis Mittwoch. Arbeitsbeginn ist um 8 Uhr. Meine Fallmanagerin ist erst heute morgen wieder im Büro, die werde ich dementsprechend darüber informieren. Vor allem wäre es toll wenn das Job Center sich diesmal an die Fahrtkosten beteiligen würde. Ich meine nach Beendingung dieser Tage werde ich um Erstattung dieser Reisekosten sowie dementsprechende Vergütung sollte es nicht zu einem Vertragsabschluss kommen. Ich warte auf weitere Angebote und weitere Online Interviews habe ich heute mittag.

Fettnäpfchen

Lili

Zitat von: Gast48022 am 14. September 2021, 03:16:31Meine Fallmanagerin ist erst heute morgen wieder im Büro, die werde ich dementsprechend darüber informieren.
Auspassen dass da keine Maßnahme/Praktikum daraus gemacht wird, sonst ist für dich nix (evtl Entlohnung) drin und SB kann angeben das es auf Ihrem M..t gewachsen ist.
Ich würde das so mitteilen das SB bis Montag gar nicht mehr mit so etwas reagieren kann.
Also am Do o. Fr. eine Mail/Brief abschicken.

Zitat von: Gast48022 am 14. September 2021, 03:16:31ch meine nach Beendingung dieser Tage werde ich um Erstattung dieser Reisekosten ? sowie dementsprechende Vergütung sollte es nicht zu einem Vertragsabschluss kommen
Wenn da ? ein Bitte fehlt wäre das falsch du sollst die Fahrtkostenerstattung fordern. Heißt ja fördern und fordern  :zwinker:
Wie ist das jetzt hast du eine gültige EinV in der das geregelt ist, nach dem Hickhack von oben mit onehitwonder hast du das nicht klargestellt.
Und die Kostenerstattung für geleistete Arbeit falls es darunter fällt und diese beantragst (weil du nicht genommen wirst) musst du beim pot. AG stellen und nicht beim JC.

MfG FN
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Gast48022

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. September 2021, 16:57:02
Lili

Zitat von: Gast48022 am 14. September 2021, 03:16:31Meine Fallmanagerin ist erst heute morgen wieder im Büro, die werde ich dementsprechend darüber informieren.
Auspassen dass da keine Maßnahme/Praktikum daraus gemacht wird, sonst ist für dich nix (evtl Entlohnung) drin und SB kann angeben das es auf Ihrem M..t gewachsen ist.
Ich würde das so mitteilen das SB bis Montag gar nicht mehr mit so etwas reagieren kann.
Also am Do o. Fr. eine Mail/Brief abschicken.

Zitat von: Gast48022 am 14. September 2021, 03:16:31ch meine nach Beendingung dieser Tage werde ich um Erstattung dieser Reisekosten ? sowie dementsprechende Vergütung sollte es nicht zu einem Vertragsabschluss kommen
Wenn da ? ein Bitte fehlt wäre das falsch du sollst die Fahrtkostenerstattung fordern. Heißt ja fördern und fordern  :zwinker:
Wie ist das jetzt hast du eine gültige EinV in der das geregelt ist, nach dem Hickhack von oben mit onehitwonder hast du das nicht klargestellt.
Und die Kostenerstattung für geleistete Arbeit falls es darunter fällt und diese beantragst (weil du nicht genommen wirst) musst du beim pot. AG stellen und nicht beim JC.

MfG FN

Meine Fallmanagerin ist informiert telefonisch und schriftlich. Ich fange am Montag um 8 Uhr an bis ca. 17 Uhr und dies bis Mittwoch.

Mal sehen was daraus wird. Ansonsten habe ich weitere Vorstellungsgespräche gehabt, telefonisch oder Online via Google meet z. B.

Um eine Erstattung der Fahrtkosten werde ich bitten. Die Übernahme der Fahrtkosten ist übrigens in meiner EGV geregelt.

Ansonsten hatte ich noch ein interessantes Gespräch/Interview mit einer Firma aus London für eine Stelle in Dublin für Tik Tok als German und French Content writer. Netto würde ich ca. 3000,00 EUR monatlich netto verdienen. Die Sprachtests wurden bereits erfolgreich durchgeführt.

Das Angebot würde ich sofort annehmen. Danke @Fettnäpchen und an die anderen Usern

Fettnäpfchen

Lili

Zitat von: Gast48022 am 15. September 2021, 23:00:13Die Übernahme der Fahrtkosten ist übrigens in meiner EGV geregelt.
Dann steht der Erstattung sämtlicher Fahrt.- u. Bewerbungskosten ja nichts mehr im Wege.

Viel Erfolg!

MfG FN
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bebe82

Das sind aber keine Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch, sondern Fahrtkosten, die im Rahmen des Probearbeitens entstehen.

Um die zu bekommen, sollte das Probearbeiten sogar über das JC laufen, weil die nur dann übernommen werden können.

Fettnäpfchen

Zitat von: bebe82 am 17. September 2021, 22:35:31Das sind aber keine Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch, sondern Fahrtkosten, die im Rahmen des Probearbeitens entstehen.
Damit sind ja auch die Fahrten gemeint die das JC bis jetzt nicht übernommen hat und bei denen es um Vorstellungsgespräche geht
und das steht halt in den anderen vier Seiten irgendwo verteilt. So was wie jetzt bei dir passiert halt wenn man erst in der fünften Seite einsteigt. Solltest alles lesen!

MfG FN
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bebe82

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2021, 13:18:25
Zitat von: bebe82 am 17. September 2021, 22:35:31Das sind aber keine Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch, sondern Fahrtkosten, die im Rahmen des Probearbeitens entstehen.
Damit sind ja auch die Fahrten gemeint die das JC bis jetzt nicht übernommen hat und bei denen es um Vorstellungsgespräche geht
und das steht halt in den anderen vier Seiten irgendwo verteilt. So was wie jetzt bei dir passiert halt wenn man erst in der fünften Seite einsteigt. Solltest alles lesen!

MfG FN

Ich hab schon alles gelesen, nur ist das Geschriebene manchmal auch etwas konfus 😅

Aber stimmt, hatte den letzten Kommi von TE auf das Probearbeiten bezogen, shame on me 🙃

crazy

Lili, trotzdem mal wieder viel Geschreibsel dazwischen...
Wie waren die Tage? Konntest Du Einblick bekommen und wäre es was für Dich?