Hallo liebe Leute,
zusammen mit meinem Mann habe ich vor 4 Monaten ein Haus samt Garten angemietet (ca. 800 qm alles zusammen). Der Garten ist auch relativ groß. Jetzt fragen wir uns, da es Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter gibt, wer denn für die Gartenarbeit zuständig ist.
Laut Mietvertrag werden für die Gartenpflege anteilig Betriebskosten erhoben. Die gesamten Betriebskosten betragen 100€.
Unter Punkt 10 ,,Kosten der Gartenpflege" heißt es: ,,hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die den nicht öffentlichen Verkehr dienen
Der Vermieter bemängelt unter anderem, dass der Vorgarten nicht schön genug aussieht. Dort wachsen Blumen, Pflanzenm ein Busch, eine Hecke etc.. Da ich den Vorgarten einwandfrei als ,,gärtnerisch angelegte Fläche" einstufe, habe ich ja schon für den Erhalt dieser Fläche durch Zahlung der Betriebskosten gesorgt.
Wieso soll ich den Vorgarten denn nun pikobello instandsetzen?
Wir haben da übrigens schon selbst Unkraut gejätet nur dem Vermieter ist das alles nicht schön genug.
Aber wie gesagt interpretiere ich das so, dass der Vermieter den Vorgarten pflegen muss. Oder liege ich da falsch?
Danke für Rat!
Würde ich auch so herauslesen. :scratch:
Wobei es ungewöhnlich ist ein Haus mit Garten zu vermieten, die Gartenpflege aber nicht an den Mieter zu übergeben. Aber wenn es so im Vertrag steht... :weisnich:
Da wäre ich ausgesprochen vorsichtig.
Wenn der Vermieter nun Fakten schafft und einen Gartenlandschaftsbauer mit der Gartenpflege betraut, kann er die Kosten 1:1 in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, sofern es keinen Pauschalmietvertrag gibt.
Und für 100€ im Monat gibt es keinen Gärtner. Das müsste eigentlich klar sein.
Da der VM vergessen hat die Gartenpflege zu streichen ist er nun für Rasen mähen, Hecke schneiden etc zuständig...
Ja, sehr ungewöhnlich... Den Garten habt ihr aber schon zur Alleinnutzung mitgemietet?
Um des lieben Friedens Willen (man will mit seinem Vermieter nicht unbedingt auf Kriegsfuß stehen) würde ich ihm den Mietvertrag zeigen und einfach mal nachfragen, ob er vergessen hat das zu streichen und sich dessen bewusst ist. Kann gut sein, dass er bei den 100€ BK auch keine Gartenpflege einkalkuliert hat.
Ich zahle in meiner Mietwohnung anteilig schon knapp 330€/Jahr für ein bisschen Wiese vor/hinterm Haus. Und die mähen vielleicht 3x im Jahr.... Wenn da jetzt alle 4 Wochen die Firma Rasen mähen kommt wird das in der Abrechnung teuer für euch! Da würde ich es lieber selbst machen. :scratch: Er darf das auf euch umlegen.
Zitat:
Unter Punkt 10 ,,Kosten der Gartenpflege" heißt es: ,,hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die den nicht öffentlichen Verkehr dienen
Zitat Ende
Wenn das ein Vordruck ist oder einfach nur allgemein übernommen, könnte das ungültig sein
Es stellt sich auch die Frage ob euch der Garten zur Nutzung überlassen ist als mitgemietet dann seid Ihr Besitzer und der Vermieter hat genauso wie bei der Wohnung
nicht mehr alle Rechte am Objekt.
Also Er kann euch schon mal nicht vorschreiben wie das mit dem Garten zu handhaben ist, streng genommen hat er nicht mal das Recht ihn ohne wichtigen Grund zu betreten
Alle drei Jahre eine Besichtigung nach Voranmeldung muss dann reichen.
Gemäht werden muss nach dem Gesetz einmal im Jahr, alles was nicht zum mähen ist kann auch mal ein paar Jahre ohne Pflege bleiben
Mit ordentlich brauch er euch nicht zu kommen
Dafür bräuchte er eine zusätzlichen detaillierten Vertrag der sich auf die Außenflächen bezieht.
Und der natürlich auch separat unterschrieben werden muss
Auch Austausch von Pflanzen ist nicht Gegenstand von Gartenpflege.
Die Situation ist halt immer blöd auch wenn ihr im Recht seid und er einen Abflug machen sollte.
Zitat von: Katrin am 29. August 2021, 19:12:51einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen ... einschließlich der Erneuerung von Sand
Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass ihr auf Eure Kosten Pflanzen/Gehölze und frischen Sand kaufen und austauschen müsst?!
Vorbehaltlich einer Detailprüfung durch die Kommentierung von Sternel (Mietrecht) könnte diese kostenträchtige Pflicht die gesamte Klausel unwirksam machen
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/gartenpflege-durch-den-mieter-probleme-und-ihre-loesungen_idesk_PI9865_HI1326977.html
Nein Harry, eben nicht.
Die Klausel ist nach BKO vollkommen korrekt. Das sind unlagefähige Kosten.
Bei Anmietung eines EFH oder DHH oder RH ist in der Regel jedoch Gartennutzung und dessen Pflege dabei-Mietersache.
Das sollte allerdings dann auch so im Mietvertrag stehen.
Wir haben mittlerweile 2 Häuser vermietet. Eines mit Gartennutzung und Pflege und eines nur mit Nutzung der Terasse, das Grundstück sonst ist ausgeschlossen, das nutzen und pflegen ausschließlich die Bewohner des hinteren angebauten Hauses.
Beides ist möglich, man muss es nur klar vereinbaren.
In meiner beruflichen Tätigkeit werden manchmal auch EG Wohnungen mit Garten zur Alleinnutzung vermietet-die Mieter müssen dann selber ihren Rasen mähen etc...gut ist
Zitat von: crazy am 30. August 2021, 10:45:54Die Klausel ist nach BKO vollkommen korrekt.
Das ist ja alles soweit richtig was du schreibst.
Aber hier werden die Kosten für Pflanzen, also Blumen, Hecken, Büsche und Sand für den Spielplatz auf die Mieter umgewälzt.
Das mach mich schon unsicher ob das sein darf.
Gartenpflege heißt nämlich nicht Neukauf von Pflanzen und ein Teil der Pflege ist bereits in den Betriebskosten enthalten, d.h. der Mieter würde teileweise doppelt zahlen.
Einmal durch die BKo und einmal durch Neukauf von Pflanzen.
Ich lese jetzt mal die Kommentierungen in der WuM
Frage
"Kosten der Gartenpflege " bezieht sich auf den Kostenanteil der BK!
Zitat von: Katrin am 29. August 2021, 19:12:51Laut Mietvertrag werden für die Gartenpflege anteilig Betriebskosten erhoben.
Das sind keine Anschaffungen die der Mieter machen soll.
@ crazy du hast recht weil es sich wohl um ein Einfamilienhaus handelt.
Zuszug/Zitat: Beim Einfamilienhaus wird dies zum Teil anders gesehen. Hier soll mangels gegenteiliger Absprache die Gartenpflege automatisch dem Mieter obliegen (LG Siegen, WuM 1991, 85), es sei denn, dass ein "englischer Rasen" vorliegt (AG Ibbenbüren, WuM 1984, 186). Grund hierfür ist die Verkehrsanschauung, wonach beim Einfamilienhaus der Garten als mitvermietet gilt, selbst wenn dies im Mietvertrag nicht gesondert erwähnt wurde (OLG Köln, NJW-RR 1994, 334). Dagegen wird aber auch vertreten, dass beim Einfamilienhaus eine gesonderte Vereinbarung bestehen muss, durch die dem Mieter die Gartenpflege auferlegt wird (LG Kassel, WuM 1988, 155; wohl auch AG Bocholt, WuM 1987, 270).
andererseits:
Keine wirksame Übertragung von Gartenpflegearbeiten ist hingegen die Formulierung, wonach der Mieter "die Gartenpflege bezahlt". Denn hierdurch werden dem Mieter keine persönlichen Tätigkeiten auferlegt (LG Kassel, WuM 1988, 155)
Und es steht lt. Vertrag nicht fest in welcher Höhe Kosten der Gartenpflege in den BKo
enthalten sind. Im übrigen sind die für ein Efam.Haus sehr niedrig.
Spontan möchte ich jetzt keine verbindliche Wertung treffen!
Zitat von: Gast50147 am 30. August 2021, 11:29:35
Im übrigen sind die für ein Efam.Haus sehr niedrig.
Spontan möchte ich jetzt keine verbindliche Wertung treffen!
Wenn man eine Fremdfirma beauftragt zur "Pflege gärtnerisch angelegter Flächen" in einem 800qm-Gründstück, dürfte man jedenfalls kaum mit der genannten NK-Vorauszahlung auskommen.
Wenn da auch nur 2x im Jahr der Gärtner kommt und jeweils 8 Stunden zu je 50€ abrechnet, sind wir bei knapp 70€ pro Monat.
Ich würde es lieber selbst machen; bei der genannten Klausel kann der Vermieter alle Kosten umlegen, die ihm entstehen.
Warum mietet man ein Haus mit Garten, wenn man daran 0 Interesse hat? Ihr könnt doch nicht im Ernst gedacht haben, dass für ein paar € dieser in Schuss gehalten wird. Setzt euch mit dem Vermieter zusammen und lasst den Passus streichen/überarbeiten. Dann macht ihr euch den Garten schön, wie er euch gefällt und freut euch über dieses Privileg. Es gibt tausende, die gerne in eurer Situation wären. Alternativ legt ihr es auf Streit an. Aber da werdet ihr den Kürzeren ziehen. So eine professionelle Gartenpflege kann in der NK Abrechnung ziemlich teuer werden. Und glaubt mal nicht, dass das das JC bezahlt. Da kommt schneller die Aufforderung zum Umzug, als ihr gucken könnt.
Zitat von: Der Friese am 30. August 2021, 12:30:22Warum mietet man ein Haus mit Garten, wenn man daran 0 Interesse hat?
Es geht nicht um das Interesse sondern darum dass sie dem VM nichts recht machen können.
Zitat von: Der Friese am 30. August 2021, 12:30:22Da kommt schneller die Aufforderung zum Umzug, als ihr gucken könnt.
In ca. 10 Monaten erst werden wir wissen was die BKA ergibt - Guthaben oder Nachzahlung.
Für ein ganzes Haus erscheinen mir 100 € = 1.200 im Jahr inkl. Heizung viel zu niedrig angesetzt.
Könnte mir da gut eine Nachzahlung von ca. 800 € verstellen.
Zitat von: crazy am 29. August 2021, 20:42:08
Da der VM vergessen hat die Gartenpflege zu streichen ist er nun für Rasen mähen, Hecke schneiden etc zuständig...
Ja, sehr ungewöhnlich... Den Garten habt ihr aber schon zur Alleinnutzung mitgemietet?
ja, Haus und Grundstück bewohnen nur wir
Schau mal auf Antwort # 10 bitte:
Grund hierfür ist die Verkehrsanschauung, wonach beim Einfamilienhaus der Garten als mitvermietet gilt, selbst wenn dies im Mietvertrag nicht gesondert erwähnt wurde (OLG Köln, NJW-RR 1994, 334).
Die Kommentierung mit Urteil kannst du in der NJW nachlesen.
Irgendwie müsst Ihr eurem Vermieter geschickt klar machen das Er vermietet hat.
Der Garten wird bei seinem Verhalten in der Summe wahrscheinlich das geringste Problem werden.
Zitat von: Der Friese am 30. August 2021, 12:30:22
Warum mietet man ein Haus mit Garten, wenn man daran 0 Interesse hat? Ihr könnt doch nicht im Ernst gedacht haben, dass für ein paar € dieser in Schuss gehalten wird. Setzt euch mit dem Vermieter zusammen und lasst den Passus streichen/überarbeiten. Dann macht ihr euch den Garten schön, wie er euch gefällt und freut euch über dieses Privileg. Es gibt tausende, die gerne in eurer Situation wären. Alternativ legt ihr es auf Streit an. Aber da werdet ihr den Kürzeren ziehen. So eine professionelle Gartenpflege kann in der NK Abrechnung ziemlich teuer werden. Und glaubt mal nicht, dass das das JC bezahlt. Da kommt schneller die Aufforderung zum Umzug, als ihr gucken könnt.
Also wir haben den Rasen gemäht, unkraut gejähtet, neue Blumen gepflanzt, Gemüse angebaut. Aber wir sind beide berufstätig und durch den Regen ist Unkraut wieder schnell nachgewachsen.
Wir sind keinesweg untätig, aber andere Nachbarn sind zum Vermieter gegangen, und haben sich darüber beschwert, das der Vorgarten angeblich so schrecklich aussieht. Können wir nicht nachvollziehen...
Wir entsorgen das Unkraut etc., aber wir Gärtnern nicht jeden Tag noch 3 Stunden nach der Arbeit.....Es gibt auch noch Kinder etc.
Es geht eher darum, dass es dem Vermieter und den anderen Nachbarn nicht gut genug ist
Dann soll der VM meckern. Die Gestaltung der Mietsache ist eure Entscheidung und kann maximal durch Auflagen der Stadt/Gemeinde etc eingeschränkt werden (Heckenhöhe, Gehwege freischneiden...).
Wenn das mit dem Vermieter und den Nachbarn schon so anfängt, dann wird man da vermutlich nicht wirklich glücklich.
Zitat von: madinksa am 29. August 2021, 20:25:57
Da wäre ich ausgesprochen vorsichtig.
Wenn der Vermieter nun Fakten schafft und einen Gartenlandschaftsbauer mit der Gartenpflege betraut, kann er die Kosten 1:1 in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, sofern es keinen Pauschalmietvertrag gibt.
Und für 100€ im Monat gibt es keinen Gärtner. Das müsste eigentlich klar sein.
Wie hoch dürfen denn Betriebskosten masximal steigen? Aktuell hat der VM 100 € Betriebskosten veranschlagt, inklusive Kosten für die Gartenarbeit. Kann er die Betriebskosten einfach auf z.B. 500 € erhöhen? Wenn ja, ab wann?
Wäre erstmal die Frage wie groß ist das Haus, welche Heizungsart, welche Kosten sind von den BK gedeckt und was zahlt ihr direkt an Versorger etc.
Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln. Weder darf er die BK Vorauszahlungen zu gering ansetzen, wohlwissend, dass eine gohe Nachzahlung folgen wird(Die Intention wäre den Mieter zu täuschen, locken mit günstigen BK)
Noch darf er zu hoch ansetzen.
Ich würde an eurer Stelle eventuell auch mit Fotos dokumentieren wenn ihr etwas gemacht habt...oder wenigstens das Datum aufschreiben. Wenn der VM schon so drauf ist...
Zitat von: crazy am 30. August 2021, 20:02:19
Wäre erstmal die Frage wie groß ist das Haus, welche Heizungsart, welche Kosten sind von den BK gedeckt und was zahlt ihr direkt an Versorger etc.
Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln. Weder darf er die BK Vorauszahlungen zu gering ansetzen, wohlwissend, dass eine gohe Nachzahlung folgen wird(Die Intention wäre den Mieter zu täuschen, locken mit günstigen BK)
Noch darf er zu hoch ansetzen.
Aber wieviel Betriebskosen kann er denn auf uns für den Garten umlegen?
So wie ich es nach Recherche gelesen habe ist ja das Schneiden einer großen Hecke oder eines großen Baumes nicht umlagefähig
Grundsätzlich bei einem Einfamilienhaus erst mal gar nichts und wenn dann nur Pflege und das ist großzügig im Sinne von: lassen wir es wachsen, auszulegen.
Ihr seid die Besitzer und bestimmt was wie genau sein muss.
Greifen würde hier nur solche Dinge wie Gefahr in Verzug und Gefährdung der öffentlichen Verkehrssicherheit.
Was jetzt bei drei Grashalmen eher schwierig wird, da was zu konstruieren.
Lasst euch nicht verrückt machen, möglichst ignorieren.
Katrin, selbstverständlich wäre 2 mal jährlich Hecke und Co Rückschnitt umlagefähig.
Aber: Wenn ihr den Garten nutzt und im Rahmen eures Ermessens pflegt , so gibt es gar keine Umlage der Grundstückspflege für euch.
Dann muss der Eigentümer lediglich große Bäume stutzen oder rausroden wenn nötig.
Zitat von: Katrin am 30. August 2021, 19:01:18Kann er die Betriebskosten einfach auf z.B. 500 € erhöhen? Wenn ja, ab wann?
Zahlst du 100 € BK = 1.200 Jahr und die Jahresabrechnung ergibt 2.000 € haben wir eine Differenz von 800 € und der VM kann den Abschlag von 100 € auf ca. 170 € raufsetzen.
(800 € : 12 Monate)
Edit: Ich habe mir mal eine Abrechnung aus 2021 für eine 54 qm Wohnung besorgt.
Der Verbrauch war sparsam und die Abschlussrechnung lag bei 1.600 €.
Ich würde mich auf eine saftige Nachzahlung einrichten.
Zitat von: Gast50147 am 31. August 2021, 18:26:13
Ich würde mich auf eine saftige Nachzahlung einrichten.
Das hört sich nicht so gut an....
Naja, als wrwachsener Mensch sollte man schon wissen was man an Kosten hat. Ihr seid doch nicht erst 18 und habt eure erste eigene Bude gemietet.
Ich zahle für 75m² ca 180€ für Heizung, Wasser und Co. Wenn in den 100€ auch die Heizkosten drin sind reicht das niemals, da solltest du jetzt schon jeden Monat mindestens 100€ zusätzlich weglegen. Oder seid ihr selber für die Heizung zuständig?
Also wenn man ein Haus mit Garten mietet, ist es natürlich selbstverständlich, dass man den Garten und Vorgarten in Ordnung zu halten hat bzw. diesen nutzen und bepflanzen kann, wie man möchte bzw. wie es teilweise vorgegeben ist (z. B. bei Vorgärten keinen Steingarten anlegen). Der Vermieter hat sich insoweit rauszuhalten, solange der Garten nicht verwildert ist. Allerdings haben Nachbarn, die schon sehr lange dort leben und auch älter sind, oftmals von der Gartengestaltung eine andere Auffassung als junge Leute. Von Insektenfreundlichkeit hält die ältere Generation leider oftmals nicht so viel, weil das ja auch manchmal bedeutet, dass nicht alles mit dem Lineal nachgemessen werden kann.
Zitat von: Birgit63 am 01. September 2021, 10:40:13
Also wenn man ein Haus mit Garten mietet, ist es natürlich selbstverständlich, dass man den Garten und Vorgarten in Ordnung zu halten hat bzw. diesen nutzen und bepflanzen kann, wie man möchte bzw. wie es teilweise vorgegeben ist (z. B. bei Vorgärten keinen Steingarten anlegen). Der Vermieter hat sich insoweit rauszuhalten, solange der Garten nicht verwildert ist. Allerdings haben Nachbarn, die schon sehr lange dort leben und auch älter sind, oftmals von der Gartengestaltung eine andere Auffassung als junge Leute. Von Insektenfreundlichkeit hält die ältere Generation leider oftmals nicht so viel, weil das ja auch manchmal bedeutet, dass nicht alles mit dem Lineal nachgemessen werden kann.
das stimmt. die nachbarn sind pingelig und stressen....
Du stresst dich selber völlig unbegründet @ Birgit.
Pflanze die Blumen die dir gefallen und trimme bei Bedarf den Rasen und das war es.
Anderen Mietern muss es nicht gefallen, außerdem sind die Geschmäcker unterschiedlich.
Was dir gefällt muss mir noch lange nicht gefallen - umgekehrt aber ebenso.
Zitat von: Gast34764 am 01. September 2021, 10:06:49
I Oder seid ihr selber für die Heizung zuständig?
ja, es ist eine Nachtspeicherheizung. Das läuft über den Stromversorger, das zahlen wir selbst
Ohne Heizung könnten 100€ BK eventuell sogar hinkommen. Es fällt ja keine Hausreinigung etc an wie bei einer Mietwohnung. :scratch: Sicherheitshalber würde ich aber trotzdem monatlich etwas beiseite legen.
ein ganzes Haus mieten beinhaltet viele Verpflichtungen.
Ich selbst vermiete 2 Häuser und hatte bisher keinen Ärger, weil ich als Vermieter der Meinung bin:
das geht mich nichts an.
Ungewöhnlich finde ich diesen Satz:
Laut Mietvertrag werden für die Gartenpflege anteilig Betriebskosten erhoben.
?
und für 100 Euro wird ein Vermieter kaum den Garten pflegen können, dafür kommt ja keiner.
Ich finde, aber ich bin kein Richter und keine Richterin,
entweder : der Vermieter pflegt den Garten und nimmt dafür Betriebskosten ( dann wird das teuer )
oder der Mieter pflegt den Garten. Dann zahlt der Mieter 0 Betriebskosten und kann da machen was er will, pool reinstellen, Schaukel anbringen, Obstbäume pflanzen und überhaupt.
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Wie das geregelt wird - das ist allein (!!!) Sache zwischen dir und deinem Vermieter .
Wenn es Streit gibt, freuen sich die Anwälte und Gerichte, hast du ein problem, haben die Arbeit.
Und mit Harz4 ? Welcher Vermieter sucht da Streit, den kann er in der Regel nur verlieren.
( Nur meine Meinung, nur meine Erfahrung )