Muss ich als Mieter Gartenarbeit machen?

Begonnen von Katrin, 29. August 2021, 19:12:51

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Katrin

Hallo liebe Leute,

zusammen mit meinem Mann habe ich vor 4 Monaten ein Haus samt Garten angemietet (ca. 800 qm alles zusammen). Der Garten ist auch relativ groß. Jetzt fragen wir uns, da es Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter gibt, wer denn für die Gartenarbeit zuständig ist.

Laut Mietvertrag werden für die Gartenpflege anteilig Betriebskosten erhoben. Die gesamten Betriebskosten betragen 100€.

Unter Punkt 10 ,,Kosten der Gartenpflege" heißt es: ,,hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die den nicht öffentlichen Verkehr dienen

Der Vermieter bemängelt unter anderem, dass der Vorgarten nicht schön genug aussieht. Dort wachsen Blumen, Pflanzenm ein Busch, eine Hecke etc.. Da ich den Vorgarten einwandfrei als ,,gärtnerisch angelegte Fläche" einstufe, habe ich ja schon für den Erhalt dieser Fläche durch Zahlung der Betriebskosten gesorgt.
Wieso soll ich den Vorgarten denn nun pikobello instandsetzen?

Wir haben da übrigens schon selbst Unkraut gejätet nur dem Vermieter ist das alles nicht schön genug.

Aber wie gesagt interpretiere ich das so, dass der Vermieter den Vorgarten pflegen muss. Oder liege ich da falsch?

Danke für Rat!


Gast34764

Würde ich auch so herauslesen.  :scratch:

Wobei es ungewöhnlich ist ein Haus mit Garten zu vermieten, die Gartenpflege aber nicht an den Mieter zu übergeben. Aber wenn es so im Vertrag steht...  :weisnich:

madinksa

Da wäre ich ausgesprochen vorsichtig.
Wenn der Vermieter nun Fakten schafft und einen Gartenlandschaftsbauer mit der Gartenpflege betraut, kann er die Kosten 1:1 in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, sofern es keinen Pauschalmietvertrag gibt.
Und für 100€ im Monat gibt es keinen Gärtner. Das müsste eigentlich klar sein.

crazy

Da der VM vergessen hat die Gartenpflege zu streichen ist er nun für Rasen mähen, Hecke schneiden etc zuständig...
Ja, sehr ungewöhnlich... Den Garten habt ihr aber schon zur Alleinnutzung mitgemietet?

Gast34764

Um des lieben Friedens Willen (man will mit seinem Vermieter nicht unbedingt auf Kriegsfuß stehen) würde ich ihm den Mietvertrag zeigen und einfach mal nachfragen, ob er vergessen hat das zu streichen und sich dessen bewusst ist. Kann gut sein, dass er bei den 100€ BK auch keine Gartenpflege einkalkuliert hat.

Ich zahle in meiner Mietwohnung  anteilig schon knapp 330€/Jahr für ein bisschen Wiese vor/hinterm Haus. Und die mähen vielleicht 3x im Jahr.... Wenn da jetzt alle 4 Wochen die Firma Rasen mähen kommt wird das in der Abrechnung teuer für euch! Da würde ich es lieber selbst machen.  :scratch: Er darf das auf euch umlegen.

Ronald BW

Zitat:
Unter Punkt 10 ,,Kosten der Gartenpflege" heißt es: ,,hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die den nicht öffentlichen Verkehr dienen
Zitat Ende

Wenn das ein Vordruck ist oder einfach nur allgemein übernommen, könnte das ungültig sein
Es stellt sich auch die Frage ob euch der Garten zur Nutzung überlassen ist als mitgemietet dann seid Ihr Besitzer und der Vermieter hat genauso wie bei der Wohnung
nicht mehr alle Rechte am Objekt.
Also Er kann euch schon mal nicht vorschreiben wie das mit dem Garten zu handhaben ist, streng genommen hat er nicht mal das Recht ihn ohne wichtigen Grund zu betreten
Alle drei Jahre eine Besichtigung nach Voranmeldung muss dann reichen.
Gemäht werden muss nach dem Gesetz einmal im Jahr, alles was nicht zum mähen ist kann auch mal ein paar Jahre ohne Pflege bleiben
Mit ordentlich brauch er euch nicht zu kommen
Dafür bräuchte er eine zusätzlichen detaillierten Vertrag der sich auf die Außenflächen bezieht.
Und der natürlich auch separat unterschrieben werden muss
Auch Austausch von Pflanzen ist nicht Gegenstand von Gartenpflege.
Die Situation ist halt immer blöd auch wenn ihr im Recht seid und er einen Abflug machen sollte.

Gast50147

Zitat von: Katrin am 29. August 2021, 19:12:51einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen ... einschließlich der Erneuerung von Sand

Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass ihr auf Eure Kosten Pflanzen/Gehölze und frischen Sand kaufen und austauschen müsst?!
Vorbehaltlich einer Detailprüfung durch die Kommentierung von Sternel (Mietrecht) könnte diese kostenträchtige Pflicht die gesamte Klausel unwirksam machen
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/gartenpflege-durch-den-mieter-probleme-und-ihre-loesungen_idesk_PI9865_HI1326977.html


crazy

Nein Harry, eben nicht.
Die Klausel ist nach BKO vollkommen korrekt. Das sind unlagefähige Kosten.
Bei Anmietung eines EFH oder DHH oder RH ist in der Regel jedoch Gartennutzung und dessen Pflege dabei-Mietersache.
Das sollte allerdings dann auch so im Mietvertrag stehen.
Wir haben mittlerweile 2 Häuser vermietet. Eines mit Gartennutzung und Pflege und eines nur mit Nutzung der Terasse, das Grundstück sonst ist ausgeschlossen, das nutzen und pflegen ausschließlich die Bewohner des hinteren angebauten Hauses.
Beides ist möglich, man muss es nur klar vereinbaren.
In meiner beruflichen Tätigkeit werden manchmal auch EG Wohnungen mit Garten zur Alleinnutzung vermietet-die Mieter müssen dann selber ihren Rasen mähen etc...gut ist

Gast50147

Zitat von: crazy am 30. August 2021, 10:45:54Die Klausel ist nach BKO vollkommen korrekt.
Das ist ja alles soweit richtig was du schreibst.
Aber hier werden die Kosten für Pflanzen, also Blumen, Hecken, Büsche und Sand für den Spielplatz auf die Mieter umgewälzt.
Das mach mich schon unsicher ob das sein darf.
Gartenpflege heißt nämlich nicht Neukauf von Pflanzen und ein Teil der Pflege ist bereits in den Betriebskosten enthalten, d.h. der Mieter würde teileweise doppelt zahlen.
Einmal durch die BKo und einmal durch Neukauf von Pflanzen.
Ich lese jetzt mal die Kommentierungen in der WuM


Frage

Gast34764

"Kosten der Gartenpflege " bezieht sich auf den Kostenanteil der BK!

Zitat von: Katrin am 29. August 2021, 19:12:51Laut Mietvertrag werden für die Gartenpflege anteilig Betriebskosten erhoben.

Das sind keine Anschaffungen die der Mieter machen soll.

Gast50147

@ crazy du hast recht weil es sich wohl um ein Einfamilienhaus handelt.
Zuszug/Zitat: Beim Einfamilienhaus wird dies zum Teil anders gesehen. Hier soll mangels gegenteiliger Absprache die Gartenpflege automatisch dem Mieter obliegen (LG Siegen, WuM 1991, 85), es sei denn, dass ein "englischer Rasen" vorliegt (AG Ibbenbüren, WuM 1984, 186). Grund hierfür ist die Verkehrsanschauung, wonach beim Einfamilienhaus der Garten als mitvermietet gilt, selbst wenn dies im Mietvertrag nicht gesondert erwähnt wurde (OLG Köln, NJW-RR 1994, 334). Dagegen wird aber auch vertreten, dass beim Einfamilienhaus eine gesonderte Vereinbarung bestehen muss, durch die dem Mieter die Gartenpflege auferlegt wird (LG Kassel, WuM 1988, 155; wohl auch AG Bocholt, WuM 1987, 270).
andererseits:
Keine wirksame Übertragung von Gartenpflegearbeiten ist hingegen die Formulierung, wonach der Mieter "die Gartenpflege bezahlt". Denn hierdurch werden dem Mieter keine persönlichen Tätigkeiten auferlegt (LG Kassel, WuM 1988, 155)

Und es steht lt. Vertrag nicht fest in welcher Höhe Kosten der Gartenpflege in den BKo
enthalten sind. Im übrigen sind die für ein Efam.Haus sehr niedrig.
Spontan möchte ich jetzt keine verbindliche Wertung treffen!

madinksa

Zitat von: Gast50147 am 30. August 2021, 11:29:35
Im übrigen sind die für ein Efam.Haus sehr niedrig.
Spontan möchte ich jetzt keine verbindliche Wertung treffen!


Wenn man eine Fremdfirma beauftragt zur "Pflege gärtnerisch angelegter Flächen" in einem 800qm-Gründstück, dürfte man jedenfalls kaum mit der genannten NK-Vorauszahlung auskommen.
Wenn da auch nur 2x im Jahr der Gärtner kommt und jeweils 8 Stunden zu je 50€ abrechnet, sind wir bei knapp 70€ pro Monat.
Ich würde es lieber selbst machen; bei der genannten Klausel kann der Vermieter alle Kosten umlegen, die ihm entstehen.

Der Friese

Warum mietet man ein Haus mit Garten, wenn man daran 0 Interesse hat? Ihr könnt doch nicht im Ernst gedacht haben, dass für ein paar € dieser in Schuss gehalten wird. Setzt euch mit dem Vermieter zusammen und lasst den Passus streichen/überarbeiten. Dann macht ihr euch den Garten schön, wie er euch gefällt und freut euch über dieses Privileg. Es gibt tausende, die gerne in eurer Situation wären. Alternativ legt ihr es auf Streit an. Aber da werdet ihr den Kürzeren ziehen. So eine professionelle Gartenpflege kann in der NK Abrechnung ziemlich teuer werden. Und glaubt mal nicht, dass das das JC bezahlt. Da kommt schneller die Aufforderung zum Umzug, als ihr gucken könnt.

Gast50147

Zitat von: Der Friese am 30. August 2021, 12:30:22Warum mietet man ein Haus mit Garten, wenn man daran 0 Interesse hat?
Es geht nicht um das Interesse sondern darum dass sie dem VM nichts recht machen können.
Zitat von: Der Friese am 30. August 2021, 12:30:22Da kommt schneller die Aufforderung zum Umzug, als ihr gucken könnt.
In ca. 10 Monaten erst werden wir wissen was die BKA ergibt - Guthaben oder Nachzahlung.
Für ein ganzes Haus erscheinen mir 100 € = 1.200 im Jahr inkl. Heizung viel zu niedrig angesetzt.
Könnte mir da gut eine Nachzahlung von ca. 800 € verstellen.

Katrin

Zitat von: crazy am 29. August 2021, 20:42:08
Da der VM vergessen hat die Gartenpflege zu streichen ist er nun für Rasen mähen, Hecke schneiden etc zuständig...
Ja, sehr ungewöhnlich... Den Garten habt ihr aber schon zur Alleinnutzung mitgemietet?

ja, Haus und Grundstück bewohnen nur wir