Muss ich als Mieter Gartenarbeit machen?

Begonnen von Katrin, 29. August 2021, 19:12:51

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Gast50147

Schau mal auf Antwort # 10 bitte:

Grund hierfür ist die Verkehrsanschauung, wonach beim Einfamilienhaus der Garten als mitvermietet gilt, selbst wenn dies im Mietvertrag nicht gesondert erwähnt wurde (OLG Köln, NJW-RR 1994, 334).
Die Kommentierung mit Urteil kannst du in der NJW nachlesen.

Ronald BW

Irgendwie müsst Ihr eurem Vermieter geschickt klar machen das Er vermietet hat.
Der Garten wird bei seinem Verhalten in der Summe wahrscheinlich das geringste Problem werden.

Katrin

Zitat von: Der Friese am 30. August 2021, 12:30:22
Warum mietet man ein Haus mit Garten, wenn man daran 0 Interesse hat? Ihr könnt doch nicht im Ernst gedacht haben, dass für ein paar € dieser in Schuss gehalten wird. Setzt euch mit dem Vermieter zusammen und lasst den Passus streichen/überarbeiten. Dann macht ihr euch den Garten schön, wie er euch gefällt und freut euch über dieses Privileg. Es gibt tausende, die gerne in eurer Situation wären. Alternativ legt ihr es auf Streit an. Aber da werdet ihr den Kürzeren ziehen. So eine professionelle Gartenpflege kann in der NK Abrechnung ziemlich teuer werden. Und glaubt mal nicht, dass das das JC bezahlt. Da kommt schneller die Aufforderung zum Umzug, als ihr gucken könnt.

Also wir haben den Rasen gemäht, unkraut gejähtet, neue Blumen gepflanzt, Gemüse angebaut. Aber wir sind beide berufstätig und durch den Regen ist Unkraut wieder schnell nachgewachsen.
Wir sind keinesweg untätig, aber andere Nachbarn sind zum Vermieter gegangen, und haben sich darüber beschwert, das der Vorgarten angeblich so schrecklich aussieht. Können wir nicht nachvollziehen...
Wir entsorgen das Unkraut etc., aber wir Gärtnern nicht jeden Tag noch 3 Stunden nach der Arbeit.....Es gibt auch noch Kinder etc.

Es geht eher darum, dass es dem Vermieter und den anderen Nachbarn nicht gut genug ist

Gast34764

Dann soll der VM meckern. Die Gestaltung der Mietsache ist eure Entscheidung und kann maximal durch Auflagen der Stadt/Gemeinde etc eingeschränkt werden (Heckenhöhe, Gehwege freischneiden...).

Gast40555

Wenn das mit dem Vermieter und den Nachbarn schon so anfängt, dann wird man da vermutlich nicht wirklich glücklich.

Katrin

Zitat von: madinksa am 29. August 2021, 20:25:57
Da wäre ich ausgesprochen vorsichtig.
Wenn der Vermieter nun Fakten schafft und einen Gartenlandschaftsbauer mit der Gartenpflege betraut, kann er die Kosten 1:1 in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, sofern es keinen Pauschalmietvertrag gibt.
Und für 100€ im Monat gibt es keinen Gärtner. Das müsste eigentlich klar sein.

Wie hoch dürfen denn Betriebskosten masximal steigen? Aktuell hat der VM 100 € Betriebskosten veranschlagt, inklusive Kosten für die Gartenarbeit. Kann er die Betriebskosten einfach auf z.B. 500 € erhöhen? Wenn ja, ab wann?

crazy

Wäre erstmal die Frage wie groß ist das Haus, welche Heizungsart, welche Kosten sind von den BK gedeckt und was zahlt ihr direkt an Versorger etc.

Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln. Weder darf er die BK Vorauszahlungen zu gering ansetzen, wohlwissend, dass eine gohe Nachzahlung folgen wird(Die Intention wäre den Mieter zu täuschen, locken mit günstigen BK)
Noch darf er zu hoch ansetzen.

Gast34764

Ich würde an eurer Stelle eventuell auch mit Fotos dokumentieren wenn ihr etwas gemacht habt...oder wenigstens das Datum aufschreiben. Wenn der VM schon so drauf ist...

Katrin

Zitat von: crazy am 30. August 2021, 20:02:19
Wäre erstmal die Frage wie groß ist das Haus, welche Heizungsart, welche Kosten sind von den BK gedeckt und was zahlt ihr direkt an Versorger etc.

Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln. Weder darf er die BK Vorauszahlungen zu gering ansetzen, wohlwissend, dass eine gohe Nachzahlung folgen wird(Die Intention wäre den Mieter zu täuschen, locken mit günstigen BK)
Noch darf er zu hoch ansetzen.

Aber wieviel Betriebskosen kann er denn auf uns für den Garten umlegen?

So wie ich es nach Recherche gelesen habe ist ja das Schneiden einer großen Hecke oder eines großen Baumes nicht umlagefähig

Ronald BW

Grundsätzlich bei einem Einfamilienhaus erst mal gar nichts und wenn dann nur Pflege und das ist großzügig im Sinne von: lassen wir es wachsen, auszulegen.
Ihr seid die Besitzer und bestimmt was wie genau sein muss.
Greifen würde hier nur solche Dinge wie Gefahr in Verzug und Gefährdung der öffentlichen Verkehrssicherheit.
Was jetzt bei drei Grashalmen eher schwierig wird, da was zu konstruieren.
Lasst euch nicht verrückt machen, möglichst ignorieren.

crazy

Katrin, selbstverständlich wäre 2 mal jährlich Hecke und Co Rückschnitt umlagefähig.
Aber: Wenn ihr den Garten nutzt und im Rahmen eures Ermessens pflegt , so gibt es gar keine Umlage der Grundstückspflege für euch.
Dann muss der Eigentümer lediglich große Bäume stutzen oder rausroden wenn nötig.

Gast50147

#26
Zitat von: Katrin am 30. August 2021, 19:01:18Kann er die Betriebskosten einfach auf z.B. 500 € erhöhen? Wenn ja, ab wann?
Zahlst du 100 € BK = 1.200 Jahr und die Jahresabrechnung ergibt 2.000 € haben wir eine Differenz von 800 € und der VM kann den Abschlag von 100 € auf ca. 170 € raufsetzen.
(800 € : 12 Monate)

Edit: Ich habe mir mal eine Abrechnung aus 2021 für eine 54 qm Wohnung besorgt.
Der Verbrauch war sparsam und die Abschlussrechnung lag bei 1.600 €.
Ich würde mich auf eine saftige Nachzahlung einrichten.

Katrin

Zitat von: Gast50147 am 31. August 2021, 18:26:13


Ich würde mich auf eine saftige Nachzahlung einrichten.

Das hört sich nicht so gut an....

crazy

Naja, als wrwachsener Mensch sollte man schon wissen was man an Kosten hat. Ihr seid doch nicht erst 18 und habt eure erste eigene Bude gemietet.

Gast34764

Ich zahle für 75m² ca 180€ für Heizung, Wasser und Co. Wenn in den 100€ auch die Heizkosten drin sind reicht das niemals, da solltest du jetzt schon jeden Monat mindestens 100€ zusätzlich weglegen. Oder seid ihr selber für die Heizung zuständig?