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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Pusteblume am 25. Oktober 2021, 14:58:08

Titel: Beratungsschein Amtsgericht
Beitrag von: Pusteblume am 25. Oktober 2021, 14:58:08
Ich würde einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.Welche Nachweise müssen dort vorliegen?
Reicht der Alg2 Bescheid?Wir bekommen aufstockende Leistungen
Titel: Re: Beratungsschein Amtsgericht
Beitrag von: Gast50147 am 25. Oktober 2021, 15:02:15
Bei uns hat das Gericht ein eigenes Antragsformular das man ausfüllen muss.
Und natürlich musst du belegen wieviel Geld du hast (monatl. Einnahmen, Sparguthaben, Depots u.ä.)
Titel: Re: Beratungsschein Amtsgericht
Beitrag von: Pusteblume am 25. Oktober 2021, 15:04:13
Zitat von: Gast50147 am 25. Oktober 2021, 15:02:15
Bei uns hat das Gericht ein eigenes Antragsformular das man ausfüllen muss.
Und natürlich musst du belegen wieviel Geld du hast (monatl. Einnahmen, Sparguthaben, Depots u.ä.)

Ja das weiß ich, reicht aber der aktuelle Alg2 Bescheid aus oder eben trotzdem noch Abrechnungen ect?
Titel: Re: Beratungsschein Amtsgericht
Beitrag von: Gast50147 am 25. Oktober 2021, 15:23:00
Auswendig weiß ich das auf die Schnelle nicht. Was genau verlangt wird steht in dem Fragebogen. Am besten du nimmst alle Unterlagen mit dann bist du auf der sicheren Seite. Ist besser als mehrmals zum Gericht zu laufen.
Titel: Re: Beratungsschein Amtsgericht
Beitrag von: Simone- am 25. Oktober 2021, 20:44:45
Anhängend ein Antrags-Formular. Da steht auch genau, welche Unterlagen gefordert werden.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Beratungsschein Amtsgericht
Beitrag von: asus1402 am 26. Oktober 2021, 07:32:01
Bei unserem Amtsgericht fragt der Rechtspfleger nur nach dem aktuellen Einkommen (hatte den aktuellen Rentenbescheid dabei), nach Vermögen ( bei mir 0€).
Habe den Beratungsschein sofort bekommen, ohne ein Formular auszufüllen.
Titel: Re: Beratungsschein Amtsgericht
Beitrag von: mousekiller am 26. Oktober 2021, 10:19:42
Standardnachweise sind:
-Einkommen
-Miete
-private Haftpflichtversicherungen
-Vermögen inklusive Pkw
-Kosten für die Fahrten zur Arbeit, meist wird dazu auch der Abdruck der üblichen Route mit km-Angaben abgefragt.
Titel: Re: Beratungsschein Amtsgericht
Beitrag von: Unwissender am 26. Oktober 2021, 11:24:34
Nimm notfalls noch Kontoauszüge als Nachweis mit!