Beratungsschein Amtsgericht

Begonnen von Pusteblume, 25. Oktober 2021, 14:58:08

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Pusteblume

Ich würde einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.Welche Nachweise müssen dort vorliegen?
Reicht der Alg2 Bescheid?Wir bekommen aufstockende Leistungen

Gast50147

Bei uns hat das Gericht ein eigenes Antragsformular das man ausfüllen muss.
Und natürlich musst du belegen wieviel Geld du hast (monatl. Einnahmen, Sparguthaben, Depots u.ä.)

Pusteblume

Zitat von: Gast50147 am 25. Oktober 2021, 15:02:15
Bei uns hat das Gericht ein eigenes Antragsformular das man ausfüllen muss.
Und natürlich musst du belegen wieviel Geld du hast (monatl. Einnahmen, Sparguthaben, Depots u.ä.)

Ja das weiß ich, reicht aber der aktuelle Alg2 Bescheid aus oder eben trotzdem noch Abrechnungen ect?

Gast50147

Auswendig weiß ich das auf die Schnelle nicht. Was genau verlangt wird steht in dem Fragebogen. Am besten du nimmst alle Unterlagen mit dann bist du auf der sicheren Seite. Ist besser als mehrmals zum Gericht zu laufen.

Simone-

Anhängend ein Antrags-Formular. Da steht auch genau, welche Unterlagen gefordert werden.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

asus1402

Bei unserem Amtsgericht fragt der Rechtspfleger nur nach dem aktuellen Einkommen (hatte den aktuellen Rentenbescheid dabei), nach Vermögen ( bei mir 0€).
Habe den Beratungsschein sofort bekommen, ohne ein Formular auszufüllen.

mousekiller

Standardnachweise sind:
-Einkommen
-Miete
-private Haftpflichtversicherungen
-Vermögen inklusive Pkw
-Kosten für die Fahrten zur Arbeit, meist wird dazu auch der Abdruck der üblichen Route mit km-Angaben abgefragt.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Unwissender

Nimm notfalls noch Kontoauszüge als Nachweis mit!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!