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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 12:27:36

Titel: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 12:27:36
Hallo, ich hatte heute folgende "Einladung" zu einem Gespräch in der Post und weiss nicht so wirklich, wie ich darauf reagieren soll. Daher wollte ich euch um Rat fragen. Originaltext des Schreibens:

"Sehr geehrte Frau Paula P,

Wir freuen uns, am 29.10.2021. Ihre Bekanntschaft zu machen Ihr erstes Gespräch beginnt um 11 Uhr. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig einzufinden und wenn sie den Termin nicht wahr nehmen können Rechtszeitig abzusagen, unter der Nummer: XXXXX. Bitte planen Sie 30 Minuten für das Gespräch ein.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführer"

Das ganze ohne Datum, ohne Unterschrift und vorallem ohne Bezug zur Bewerbung sowie Stellenangebot. Jetzt weiss ich nicht wie ich darauf reagieren soll.
Es handelt sich dabei um ein VV mit RFB, jedoch ist der Bewerbungszeitraum schon lange vorbei. Im VV stand etwas von Juni bis Juli und das Stellenangebot ist mittlerweile geschlossen. Ich hatte den VV Mitte Oktober bekommen.
Wie soll ich darauf reagieren? So eine komische "Einladung" hatte ich noch nie und ich weiss nicht, was besser ist ignorieren oder gezielt in die Offensive gehen. Was meint ihr?
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: BigMama am 26. Oktober 2021, 12:42:39
Was ist denn das für ein Unternehmen?
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Der Friese am 26. Oktober 2021, 12:54:40
Einfach mal anrufen und genau das dort kund tun. Mit freundlichem Ton kann dir daraus keiner einen Strick drehen. Dann weißt du Bescheid. Hat das seine Richtigkeit, gehst du hin. Eigentlich ganz einfach. Ob der Job was für dich ist und du ihn willst, kann man dann ja ihm Gespräch "signalisieren". :smile:
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 13:20:32
Zitat von: BigMama am 26. Oktober 2021, 12:42:39
Was ist denn das für ein Unternehmen?

Eine Imbissbude, eine Art Pizzeria bei der es aber alles gibt, was das Fast Food Herz begehrt ;)

Ich finde es halt seltsam, dass ein Geschäftsführer so einen komischen Brief schreibt.

Zitat von: Der Friese am 26. Oktober 2021, 12:54:40Einfach mal anrufen und genau das dort kund tun. Mit freundlichem Ton kann dir daraus keiner einen Strick drehen.

Wenn überhaupt, würde ich den schriftlichen Weg wählen. Wenn ich anrufe, kann man mir sehr wohl einen Strick drehen, da keine Nachweisbarkeit. Immerhin habe ich mir die Stelle nicht selber gesucht.
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: BigMama am 26. Oktober 2021, 14:15:59
Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 12:27:36Wir freuen uns, am 29.10.2021. Ihre Bekanntschaft zu machen Ihr erstes Gespräch beginnt um 11 Uhr.
Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 13:20:32Wenn überhaupt, würde ich den schriftlichen Weg wählen.
Das wird zeitlich aber sehr knapp. Ich würde auch einen Anruf empfehlen.
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: DerRudi am 26. Oktober 2021, 14:37:52
Du könntest alternativ auch so tun, als hättest du diesen Brief nicht erhalten - sofern er nicht nachverfolgbar ist.

Der Arbeitgeber steht in der Beweispflicht, dass dieser auch angekommen ist.
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: götzb am 26. Oktober 2021, 15:12:03
Ein schlechtes Benehmen hat dieser Arbeitgeber.
So sollte es doch jede normale Firma formulieren:

- Sie haben sie am XX bei uns beworben. Aktuell hätten wir ihnen XX anzubieten.
Sollten sie noch interessiert sein, kontaktieren sie uns unter XX...
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 16:15:52
Zitat von: DerRudi am 26. Oktober 2021, 14:37:52Du könntest alternativ auch so tun, als hättest du diesen Brief nicht erhalten - sofern er nicht nachverfolgbar ist.

Daran habe ich auch schon gedacht, der Brief kam in einen normalen Umschlag. Aber irgendwie juckt es mir in den Fingern, auf diesen komischen Brief zu reagieren.

Zitat von: götzb am 26. Oktober 2021, 15:12:03Ein schlechtes Benehmen hat dieser Arbeitgeber.
So sollte es doch jede normale Firma formulieren:

Ja finde ich auch. Wenn der Geschäftsführer schon so komische Briefe schreibt, möchte ich nicht wissen, wie die Arbeitsverträge da aussehen ;)

Ich habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt. Was haltet ihr davon? Ich würde das dann am Donnerstag versenden.

"vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben und das Interesse an meiner Person.

Gerne bin ich bereit zu einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen, jedoch ist es für mich zwingend erforderlich das noch die Kostenfrage geklärt wird, da ich schon schlechte Erfahrungen mit potenziellen Arbeitgebern damit gemacht habe.

Daher frage ich lieber im Vorfeld nach, ob Sie die Fahrtkosten für das Vorstellungsgepräch tragen werden und falls ja, wie die Auszahlung durchgeführt wird.

Bezug nehmend auf Ihr o.g. Schreiben und auf meine Ihnen übersandten Bewerbungsunterlagen, möchte ich Sie bitten mir die Vakanz der ausgeschriebenen Stelle auf die ich mich beworben habe, schriftlich und unter Angabe der Referenz-Nr. zu bestätigen.

Mir ist nämlich aufgefallen, dass im Stellenangebot ein Bewerbungszeitraum vom 07.06-31.07.2021 genannt wird und das Stellenangebot ist auch mittlerweile geschlossen worden. In diesem Zusammenhang stellt sich mir daher schon die Frage, ob die o.g. Stelle überhaupt noch vakant ist.

In Ihrem Schreiben steht etwas vom ,,ersten Gespräch". Wieviele Gespräche werden denn während des Bewerbungsprozesses stattfinden?

Ich freue mich über eine Rückmeldung von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen"
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Gast50147 am 26. Oktober 2021, 16:22:52
 :lachen: Nach dem Schreiben kriegst du die Stelle bestimmt nicht
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: BigMama am 26. Oktober 2021, 16:24:43
Joah, kann man so machen.....
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: egon6 am 26. Oktober 2021, 16:55:21
Daher frage ich lieber im Vorfeld nach, ob Sie die Fahrtkosten für das Vorstellungsgepräch tragen werden und falls ja, wie die Auszahlung durchgeführt wird.


Warum extra nachfragen? Lädt ein Arbeitgeber Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, ist er grundsätzlich zur Übernahme der anfallenden Kosten verpflichtet, außer er lehnt das schon bei der Einladung ab.

https://www.monster.de/mitarbeiter-finden/recruiting-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/regelungen-zur-kostenuebernahme-67090/
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Der Friese am 26. Oktober 2021, 17:09:01
Ich habe auf deine Frage geantwortet. Daraus ging nicht hervor, dass du eine gute Strategie suchst, den Termin zu vermeiden. Warum schreibst du in deinem Eingangspost nicht, dass du sowieso nicht dort arbeiten willst? Dann bekommst du hier auch die passenden Antworten.
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 17:40:51
Zitat von: Der Friese am 26. Oktober 2021, 17:09:01Warum schreibst du in deinem Eingangspost nicht, dass du sowieso nicht dort arbeiten willst?

Ich hatte doch geschrieben, dass ich mich auf einen VV mit RFB dort bewerben musste. Freiwillig hätte ich das ganz sicher nicht getan. Seitdem ich meinem SB mal gesagt hatte, dass ich mir auch Stellen im Bereich Hauswirtschaft vorstellen kann, bekomme ich leider immer wieder VVs als Küchenhilfe, obwohl mir das überhaupt nicht liegt. Ich hasse kochen, bzw. finde das lästig und alles drumherum auch.
Ich hatte das meinen SB auch so schon gesagt, trotzdem kriege ich halt diese Stellen.

Zitat von: egon6 am 26. Oktober 2021, 16:55:21Warum extra nachfragen? Lädt ein Arbeitgeber Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, ist er grundsätzlich zur Übernahme der anfallenden Kosten verpflichtet, außer er lehnt das schon bei der Einladung ab.

Das ist mir bekannt, aber das Schreiben alleine ist schon so unseriös gemacht, dass ich wirklich Angst habe, dass ich auf den Fahrtkosten sitzen bleiben werde. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit potenziellen AGs, und da sahen die Einladungschreiben deutlich professioneller gemacht worden aus.
Dazu kommt, das der Bewerbungszeitraum schon lange veraltet ist und halt, dass das Stellenangebot bereits geschlossen ist.

Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 16:15:52Nach dem Schreiben kriegst du die Stelle bestimmt nicht

lach.... das dachte ich schon bei meinem Anschreiben, hatte sogar extra auf meine chronische Erkrankung hingewiesen und trotzdem gab es diese komische Einladung.

Mir wäre es eher wichtig, ob man mir eine Vereitelung bzg. einer Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnis vorwerfen kann.

Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: BigMama am 26. Oktober 2021, 18:15:11
Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 17:40:51Mir wäre es eher wichtig, ob man mir eine Vereitelung bzg. einer Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnis vorwerfen kann.
Ja. Den Anfang hast du ja schon hiermit gemacht:
Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 17:40:51lach.... das dachte ich schon bei meinem Anschreiben, hatte sogar extra auf meine chronische Erkrankung hingewiesen und trotzdem gab es diese komische Einladung.
Den § 34 SGB II kennst du?
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 18:54:06
Zitat von: BigMama am 26. Oktober 2021, 18:15:11Ja. Den Anfang hast du ja schon hiermit gemacht:

Finde ich nicht. Ich bin tatsächlich verpflichtet das anzugeben, weil ich Epilepsie habe und jederzeit einen Anfall bekommen kann. Ich habe da sogar einen Offenbarungspflicht. Aktuell wird das auch durch ein ärztliches Gutachten vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit geprüft.


Sozialwidriges Verhalten kann ich nicht erkennen.

Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: egon6 am 26. Oktober 2021, 18:58:26
Ich frage mich auch gerade was § 34 sgb ii sozialwidriges verhalten mit chronische Erkrankung zu tun hat. Gesetz der Verhältnismäßigkeit ist bekannt oder?
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: BigMama am 26. Oktober 2021, 19:03:11

Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 18:54:06Ich bin tatsächlich verpflichtet das anzugeben, weil ich Epilepsie habe und jederzeit einen Anfall bekommen kann. Ich habe da sogar einen Offenbarungspflicht.
Epilepsie am Arbeitsplatz (http://www.dgfe.org/home/showdoc,id,399,aid,396.html)
Demnach muss es nicht zwingend immer angegeben werden und hängt von der individuellen Situation und auch dem Arbeitsplatz ab. Solltest du dich als Busfahrer beworben haben, dann stimme ich dir voll zu. Als Reinigungskraft ist es nicht zwingend notwendig, je nach Einsatz.

Zitat von: egon6 am 26. Oktober 2021, 18:58:26Gesetz der Verhältnismäßigkeit ist bekannt oder?
Wenn du den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit meinst mit den Definitionen von Angemessenheit, Erforderlichkeit und Geeignetheit, dann ist mir dieser sehr wohl bekannt. Danke der Nachfrage.  :zwinker:
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: jens123 am 26. Oktober 2021, 19:46:37
Naja, der Schreiber ist offenbar einfach kein Muttersprachler (deutsch) und wollte sich trotzdem Mühe geben. Soll es in der Gastronomie geben. Ich würde daraus eher keine vorschnellen Schlüsse ziehen.
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 19:52:48
Zitat von: jens123 am 26. Oktober 2021, 19:46:37Naja, der Schreiber ist offenbar einfach kein Muttersprachler (deutsch) und wollte sich trotzdem Mühe geben. Soll es in der Gastronomie geben. Ich würde daraus eher keine vorschnellen Schlüsse ziehen.

Laut dem Namen ist er sehr wohl Muttersprachler, ich werde den Namen hier natürlich nicht öffentlich machen.

Zitat von: BigMama am 26. Oktober 2021, 19:03:11Als Reinigungskraft ist es nicht zwingend notwendig, je nach Einsatz.
Es geht um eine Stelle als Küchenhilfe und wie ich schonmal schrieb, kann ich jederzeit einen Anfall bekommen. Ich habe immer den ganz großen Anfall also mit Sturzgefahr und Bewußtlosigkeit und krampfe dann.
Wenn ich ernsthaft an einer Stelle interessiert bin, versuche ich das erst beim Vorstellungsgespräch schonend dem AG zu erklären, aber viele reagieren darauf befremdlich, weil dieses Krankheitsbild, jetzt auch nicht so bekannt ist.

Busfahren oder generell den Füherschein machen, dürfen Epileptiker sowieso nicht. Außer sie sind mindestens drei Jahre glaube ich, komplett Anfallsfrei. Aber das trifft auf mich nicht zu.
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Der Friese am 26. Oktober 2021, 20:56:51
Nur weil man einen Stellenvorschlag mit RFB bekommt, heißt das ja nicht, dass man Grundsätzlich kein Interesse an dem Job hat. Könnte ja auch mal etwas Interessantes sein. :zwinker:  Dann sag ihm das mit deinen Einschränkungen doch vernünftig und plausibel im Vorstellungsgespräch. Wenn ich das richtig verstehe, ist das ja bei dir im Umfeld. Also auch kein großer Aufwand dahin zu gehen. Wenn du das richtig rüber bringst stellt dich kaum ein Arbeitgeber ein. Wer will schon ständig 6 Wochen Lohn für nix zahlen, nur weil der AN ständig krank ist. Für Ehrlichkeit kann dir das JC dann auch nichts. Es kommt halt auf den Ton in deinen Auftritt dort an. Nimm die Unterschrift für deine Anwesenheit mit, tüte das für deinen Sachbearbeiter ein und du hast deine Schuldigkeit getan.
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Beluga2 am 01. November 2021, 12:34:20
Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 12:27:36
ich hatte heute [am Dienstag, den 26.10.2021] folgende "Einladung" [von einem Arbeitgeber, bei dem ich mich als "Küchenhilfe" beworben habe] zu einem [Vorstellungs-]Gespräch [als Briefzustellung] in der Post und weiss nicht so wirklich, wie ich darauf reagieren soll. Daher wollte ich euch [hier: Forum: www.hartz.info] um Rat fragen. Originaltext des Schreibens:
Zitat"Sehr geehrte Frau Paula P,

Wir freuen uns, am [Montag, den] 29.10.2021. Ihre Bekanntschaft zu machen Ihr erstes Gespräch beginnt um 11 Uhr. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig einzufinden und wenn sie den Termin nicht wahr nehmen können Rechtszeitig abzusagen, unter der Nummer: XXXXX. Bitte planen Sie 30 Minuten für das Gespräch ein.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführer"

Das ganze [Schreiben ist] ohne Datum, ohne Unterschrift und vor allem ohne Bezug zur Bewerbung sowie [einem spezifischen] Stellenangebot [versehen]. Jetzt weiss ich nicht wie ich darauf reagieren soll.
Es handelt sich dabei um ein VV [Abkürzung von: Vermittlungsvorschlag] mit RFB, jedoch ist der Bewerbungszeitraum schon lange vorbei. Im VV stand etwas [hier: "Bewerbungszeitraum":] von Juni bis Juli [2021] und das Stellenangebot [auf der Online-Stellenbörse] ist mittlerweile geschlossen [hier: Stellenangebot nicht mehr vakant?]. Ich hatte den VV Mitte Oktober [=exakt am 15.10.2021?, da Schreiben zur "Einladung" zum Vorstellungsgespräch am 26.10.2021 per Briefzustellung erhalten,] bekommen. [Lt. Forum: https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,330865.0.html: Als Einstellungsdatum war im VV der 01.10[.2021] angegeben, wobei, lt. Homepage der Fast-Food-Kette (Stand: Mittwoch, den 27.10.2021) die besagte Filiale erst im Dezember [2021] Neueröffnung feiert.]
Wie soll ich darauf reagieren? So eine komische "Einladung" hatte ich noch nie und ich weiss nicht, was besser ist ignorieren oder gezielt in die Offensive gehen. Was meint ihr?
Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 13:20:32
[Die Firma ist] Eine Imbissbude, eine Art Pizzeria [hier: Eine Fast-Food-Kette mit Filialen in Deutschland, die nur über Franchise läuft] bei der es aber alles gibt, was das Fast Food Herz begehrt
Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 19:52:48
Es geht um eine Stelle als Küchenhilfe und wie ich schonmal schrieb, kann ich jederzeit einen Anfall [als Epileptikerin] bekommen. Ich habe immer den ganz großen Anfall also mit Sturzgefahr und Bewußtlosigkeit und krampfe dann.
Wenn ich ernsthaft an einer Stelle interessiert bin, versuche ich das erst beim Vorstellungsgespräch schonend dem AG zu erklären, aber viele reagieren darauf befremdlich, weil dieses Krankheitsbild, jetzt auch nicht so bekannt ist.

Busfahren oder generell den Füherschein machen, dürfen Epileptiker sowieso nicht. Außer sie sind mindestens drei Jahre glaube ich, komplett Anfallsfrei. Aber das trifft auf mich nicht zu.
Achtung Doppelposting:
Zitat
Homepage: https://forum.chefduzen.de
Zitat
Link: https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,330865.0.html
[Datum:] Mittwoch, den 27.10.2021 um 09:21:25
[Betreff:] komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
[...] nachdem ich im Elo Forum [hier: www.hartz.info] regelrecht rausgemobbt wurde, wollte ich hier [im Forum: www.chefduzen.de] mal mein Glück versuchen, lange Zeit war ich stille Mitleserin und da ich aktuell ein Problem mit einem potenziellen AG habe, entschloss ich mich, mich endlich mal hier auch zu registrieren.
[...]
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. November 2021, 13:09:32
 :ironie:

Ihr bösen ihr immer dieses mopping
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: mousekiller am 01. November 2021, 17:28:08
Ich hatte ihr auch bei Chefduzen schon geantwortet und dann kam wieder das Argument, man könnte ja aus telefonischen Äusserungen irgendetwas rein interpretieren. Warum einfach wenn es auch umständlich geht?  :wand:
Titel: Re: komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber
Beitrag von: Gast50942 am 01. November 2021, 19:43:41
Zitat von: mousekiller am 01. November 2021, 17:28:08Ich hatte ihr auch bei Chefduzen schon geantwortet und dann kam wieder das Argument, man könnte ja aus telefonischen Äusserungen irgendetwas rein interpretieren. Warum einfach wenn es auch umständlich geht?

Ja und? Hast du soviele Langeweile in deinem Leben, dass du das hier auch noch breitreten musst?

Zitat von: Beluga2 am 01. November 2021, 12:34:20Achtung Doppelposting:

Wieso Doppelposting? Ich habe hier halt keine brauchbaren Infos bekommen, also habe ich mein Thema bei Chefdutzen nochmals gepostet? Wo ist denn das Problem?