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komische "Einladung" zum Gespräch von einem Arbeitgeber

Begonnen von Gast50942, 26. Oktober 2021, 12:27:36

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Gast50942

Hallo, ich hatte heute folgende "Einladung" zu einem Gespräch in der Post und weiss nicht so wirklich, wie ich darauf reagieren soll. Daher wollte ich euch um Rat fragen. Originaltext des Schreibens:

"Sehr geehrte Frau Paula P,

Wir freuen uns, am 29.10.2021. Ihre Bekanntschaft zu machen Ihr erstes Gespräch beginnt um 11 Uhr. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig einzufinden und wenn sie den Termin nicht wahr nehmen können Rechtszeitig abzusagen, unter der Nummer: XXXXX. Bitte planen Sie 30 Minuten für das Gespräch ein.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführer"

Das ganze ohne Datum, ohne Unterschrift und vorallem ohne Bezug zur Bewerbung sowie Stellenangebot. Jetzt weiss ich nicht wie ich darauf reagieren soll.
Es handelt sich dabei um ein VV mit RFB, jedoch ist der Bewerbungszeitraum schon lange vorbei. Im VV stand etwas von Juni bis Juli und das Stellenangebot ist mittlerweile geschlossen. Ich hatte den VV Mitte Oktober bekommen.
Wie soll ich darauf reagieren? So eine komische "Einladung" hatte ich noch nie und ich weiss nicht, was besser ist ignorieren oder gezielt in die Offensive gehen. Was meint ihr?

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Der Friese

Einfach mal anrufen und genau das dort kund tun. Mit freundlichem Ton kann dir daraus keiner einen Strick drehen. Dann weißt du Bescheid. Hat das seine Richtigkeit, gehst du hin. Eigentlich ganz einfach. Ob der Job was für dich ist und du ihn willst, kann man dann ja ihm Gespräch "signalisieren". :smile:

Gast50942

Zitat von: BigMama am 26. Oktober 2021, 12:42:39
Was ist denn das für ein Unternehmen?

Eine Imbissbude, eine Art Pizzeria bei der es aber alles gibt, was das Fast Food Herz begehrt ;)

Ich finde es halt seltsam, dass ein Geschäftsführer so einen komischen Brief schreibt.

Zitat von: Der Friese am 26. Oktober 2021, 12:54:40Einfach mal anrufen und genau das dort kund tun. Mit freundlichem Ton kann dir daraus keiner einen Strick drehen.

Wenn überhaupt, würde ich den schriftlichen Weg wählen. Wenn ich anrufe, kann man mir sehr wohl einen Strick drehen, da keine Nachweisbarkeit. Immerhin habe ich mir die Stelle nicht selber gesucht.

BigMama

Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 12:27:36Wir freuen uns, am 29.10.2021. Ihre Bekanntschaft zu machen Ihr erstes Gespräch beginnt um 11 Uhr.
Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 13:20:32Wenn überhaupt, würde ich den schriftlichen Weg wählen.
Das wird zeitlich aber sehr knapp. Ich würde auch einen Anruf empfehlen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

DerRudi

Du könntest alternativ auch so tun, als hättest du diesen Brief nicht erhalten - sofern er nicht nachverfolgbar ist.

Der Arbeitgeber steht in der Beweispflicht, dass dieser auch angekommen ist.

götzb

Ein schlechtes Benehmen hat dieser Arbeitgeber.
So sollte es doch jede normale Firma formulieren:

- Sie haben sie am XX bei uns beworben. Aktuell hätten wir ihnen XX anzubieten.
Sollten sie noch interessiert sein, kontaktieren sie uns unter XX...
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Gast50942

Zitat von: DerRudi am 26. Oktober 2021, 14:37:52Du könntest alternativ auch so tun, als hättest du diesen Brief nicht erhalten - sofern er nicht nachverfolgbar ist.

Daran habe ich auch schon gedacht, der Brief kam in einen normalen Umschlag. Aber irgendwie juckt es mir in den Fingern, auf diesen komischen Brief zu reagieren.

Zitat von: götzb am 26. Oktober 2021, 15:12:03Ein schlechtes Benehmen hat dieser Arbeitgeber.
So sollte es doch jede normale Firma formulieren:

Ja finde ich auch. Wenn der Geschäftsführer schon so komische Briefe schreibt, möchte ich nicht wissen, wie die Arbeitsverträge da aussehen ;)

Ich habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt. Was haltet ihr davon? Ich würde das dann am Donnerstag versenden.

"vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben und das Interesse an meiner Person.

Gerne bin ich bereit zu einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen, jedoch ist es für mich zwingend erforderlich das noch die Kostenfrage geklärt wird, da ich schon schlechte Erfahrungen mit potenziellen Arbeitgebern damit gemacht habe.

Daher frage ich lieber im Vorfeld nach, ob Sie die Fahrtkosten für das Vorstellungsgepräch tragen werden und falls ja, wie die Auszahlung durchgeführt wird.

Bezug nehmend auf Ihr o.g. Schreiben und auf meine Ihnen übersandten Bewerbungsunterlagen, möchte ich Sie bitten mir die Vakanz der ausgeschriebenen Stelle auf die ich mich beworben habe, schriftlich und unter Angabe der Referenz-Nr. zu bestätigen.

Mir ist nämlich aufgefallen, dass im Stellenangebot ein Bewerbungszeitraum vom 07.06-31.07.2021 genannt wird und das Stellenangebot ist auch mittlerweile geschlossen worden. In diesem Zusammenhang stellt sich mir daher schon die Frage, ob die o.g. Stelle überhaupt noch vakant ist.

In Ihrem Schreiben steht etwas vom ,,ersten Gespräch". Wieviele Gespräche werden denn während des Bewerbungsprozesses stattfinden?

Ich freue mich über eine Rückmeldung von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen"

Gast50147

 :lachen: Nach dem Schreiben kriegst du die Stelle bestimmt nicht

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

egon6

Daher frage ich lieber im Vorfeld nach, ob Sie die Fahrtkosten für das Vorstellungsgepräch tragen werden und falls ja, wie die Auszahlung durchgeführt wird.


Warum extra nachfragen? Lädt ein Arbeitgeber Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, ist er grundsätzlich zur Übernahme der anfallenden Kosten verpflichtet, außer er lehnt das schon bei der Einladung ab.

https://www.monster.de/mitarbeiter-finden/recruiting-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/regelungen-zur-kostenuebernahme-67090/

Der Friese

Ich habe auf deine Frage geantwortet. Daraus ging nicht hervor, dass du eine gute Strategie suchst, den Termin zu vermeiden. Warum schreibst du in deinem Eingangspost nicht, dass du sowieso nicht dort arbeiten willst? Dann bekommst du hier auch die passenden Antworten.

Gast50942

Zitat von: Der Friese am 26. Oktober 2021, 17:09:01Warum schreibst du in deinem Eingangspost nicht, dass du sowieso nicht dort arbeiten willst?

Ich hatte doch geschrieben, dass ich mich auf einen VV mit RFB dort bewerben musste. Freiwillig hätte ich das ganz sicher nicht getan. Seitdem ich meinem SB mal gesagt hatte, dass ich mir auch Stellen im Bereich Hauswirtschaft vorstellen kann, bekomme ich leider immer wieder VVs als Küchenhilfe, obwohl mir das überhaupt nicht liegt. Ich hasse kochen, bzw. finde das lästig und alles drumherum auch.
Ich hatte das meinen SB auch so schon gesagt, trotzdem kriege ich halt diese Stellen.

Zitat von: egon6 am 26. Oktober 2021, 16:55:21Warum extra nachfragen? Lädt ein Arbeitgeber Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, ist er grundsätzlich zur Übernahme der anfallenden Kosten verpflichtet, außer er lehnt das schon bei der Einladung ab.

Das ist mir bekannt, aber das Schreiben alleine ist schon so unseriös gemacht, dass ich wirklich Angst habe, dass ich auf den Fahrtkosten sitzen bleiben werde. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit potenziellen AGs, und da sahen die Einladungschreiben deutlich professioneller gemacht worden aus.
Dazu kommt, das der Bewerbungszeitraum schon lange veraltet ist und halt, dass das Stellenangebot bereits geschlossen ist.

Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 16:15:52Nach dem Schreiben kriegst du die Stelle bestimmt nicht

lach.... das dachte ich schon bei meinem Anschreiben, hatte sogar extra auf meine chronische Erkrankung hingewiesen und trotzdem gab es diese komische Einladung.

Mir wäre es eher wichtig, ob man mir eine Vereitelung bzg. einer Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnis vorwerfen kann.


BigMama

Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 17:40:51Mir wäre es eher wichtig, ob man mir eine Vereitelung bzg. einer Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnis vorwerfen kann.
Ja. Den Anfang hast du ja schon hiermit gemacht:
Zitat von: Gast50942 am 26. Oktober 2021, 17:40:51lach.... das dachte ich schon bei meinem Anschreiben, hatte sogar extra auf meine chronische Erkrankung hingewiesen und trotzdem gab es diese komische Einladung.
Den § 34 SGB II kennst du?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast50942

Zitat von: BigMama am 26. Oktober 2021, 18:15:11Ja. Den Anfang hast du ja schon hiermit gemacht:

Finde ich nicht. Ich bin tatsächlich verpflichtet das anzugeben, weil ich Epilepsie habe und jederzeit einen Anfall bekommen kann. Ich habe da sogar einen Offenbarungspflicht. Aktuell wird das auch durch ein ärztliches Gutachten vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit geprüft.


Sozialwidriges Verhalten kann ich nicht erkennen.