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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lina am 06. November 2021, 13:16:36

Titel: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 06. November 2021, 13:16:36
Hallo,

vor 6 Tagen habe ich einen Eilantrag beim Sozialgericht gestellt. (Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs). Das Sozialgericht hat mir den Eingang per Briefpost bestätigt. Den Widerspruch Bescheid vom JC habe ich danach bekommen, der Widerspruch wurde von JC abgelehnt.

Wie geht es jetzt weiter? Muß ich dem Sozialgericht die Widerspruch Antwort vom JC zuschicken oder kommt das Sozialgericht von selbst auf mich zu?

Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Kaputt am 06. November 2021, 13:21:48
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 13:16:36
Wie geht es jetzt weiter? Muß ich dem Sozialgericht die Widerspruch Antwort vom JC zuschicken
Ja würde ich tun
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 13:16:36oder kommt das Sozialgericht von selbst auf mich zu
Nein, es sei denn sie fordern die Akten an weil es eine Anhörung gibt
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 06. November 2021, 14:37:38
O.K. Kaputt

Für meine Schreiben kann an das SG kann ich auch den Postweg nutzen, auch da ist die Beifügung von Abschriften nicht notwendig, was heißt das? Was heißt Abschriften in diesem Zusammenhang?
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Kaputt am 06. November 2021, 15:31:48
Posstweg oder nachweisbares Fax.
Abschrift? Na den Widerspruchsbescheid würde ich in Kopie beilegen fürs Gericht.
Dann hat SG deine Argumente und die des JC
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Flip am 06. November 2021, 15:46:32
Du musst jetzt Klage erheben und den Antrag umstellen, sonst fehlt es deinem Antrag auf aufschiebende Wirkung an einem Hauptsacheverfahren.
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 06. November 2021, 16:00:01
@Flip

weil es eilig war, hatte ich den Widerspruch Bescheid vom JC nicht abgewartet und nur mein Widerspruch Schreiben mit dem Eilantrag und den Bescheiden vom JC zum Sozialgericht geschickt. Es geht darum, dass das JC für mich einen Antrag auf Rente stellen möchte falls ich das nicht selbst tue. Das Sozialgericht hat bis jetzt noch gar keine Entscheidung getroffen.

Wieso soll ich jetzt Klage erheben?
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: BigMama am 06. November 2021, 16:33:36
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 16:00:01Wieso soll ich jetzt Klage erheben?
Weil die Klage beim Sozialgericht das korrekte Rechtsmittel ist um gegen den Widerspruchsbescheid vorzugehen. Dieser erhält einen Monat nach Bekanntgabe bei dir Bestandskraft.
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Flip am 06. November 2021, 16:51:36
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 16:00:01Wieso soll ich jetzt Klage erheben?

Weil sonst der angegriffene Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides bestandskräftig wird. Außerdem kann das Gericht auf Antrag nur eine vorläufige Regelung treffen, wenn es überhaupt ein Hauptsacheverfahren gibt. Denn mit dem Antrag wird ja nur eine vorläufige Regelung getroffen, weil es für nicht zumutbar ist, den Ausgang der Hauptsache abzuwarten.
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 06. November 2021, 17:00:02
@Flip

Würde der Eilantrag und die Klage dann parallel laufen?

Und wenn im Eilantrag zu meinen Gunsten entschieden würde, kann ich die Klage dann zurückziehen?
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: mousekiller am 06. November 2021, 17:03:51
Ein Eilantrag wird recht schnell entschieden. Das ist der Sinn eines Eilverfahrens.

Im Hauptsacheverfahren (hier musst du dringend Klage gegen den Widerspruchsbescheid erheben!) wird dann über den gesamten Fall entschieden.
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: BigMama am 06. November 2021, 17:27:04
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 17:00:02Und wenn im Eilantrag zu meinen Gunsten entschieden würde, kann ich die Klage dann zurückziehen?
Nein. Denn damit ist die Rentengeschichte nicht vom Tisch. Hierzu benötigt es daas Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 06. November 2021, 17:28:26
Wie sieht so eine Klage aus? Soll ich da das Aktenzeichen vom Eilantrag angeben?

Muß ich die Klage gegen die Entscheidung des JC zum Widerspruch begründen? Z.B. Es stimmt nicht, dass das JC mir aktivierende Maßnahmen gegeben hat und viele Vermittlungsvorschläge habe ich auch nicht bekommen.
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: BigMama am 06. November 2021, 17:37:27
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 17:28:26Wie sieht so eine Klage aus? Soll ich da das Aktenzeichen vom Eilantrag angeben?
Kannst du tun, ist aber nicht das Hauptthema.

Du musst bei der Klage das Aktenzeichen und das Datum des Widerspruchsbescheids angeben. Und der Widerspruch muss auch begründet sein. Zur Fristwahrung kannst du erstmal nur einen unbegründeten Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Begründung innerhalb von sounsoviel Tagen folgen wird. Dann solltest du aber auf jeden Fall eine Begründung nachliefern.
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 06. November 2021, 17:45:22
Gut, ich widerspreche jetzt dem Widerspruchs Bescheid des JC und sende das als Klage zum Sozialgericht. Zum JC muß ich jetzt nichts mehr schicken?
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: BigMama am 06. November 2021, 17:53:19
Richtig.
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 06. November 2021, 18:00:58
Ich danke euch! Jetzt ist die Sache für mich etwas klarer.

Wie ist es eigentlich, wenn sich die Klage lange hinzieht und ich den Prozess verliere und das JC hat noch ein oder zwei Jahre Leistungen an mich bezahlen müssen und verlangt diese nun zurück. Es wäre mir unmöglich das Geld zurück zu zahlen.

Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Grotesque am 07. November 2021, 09:37:20
Da wird dann meines Wissens nach monatlich 10% vom Regelsatz einbehalten, bis alles zurückbezahlt ist.
Aber vielleicht kann meine Aussage ja hier noch jemand mit mehr Sicherheit bestätigen :)

Grüße
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 07. November 2021, 17:08:33
So, geschafft. Die Klageschrift ist verfasst. Besonders überzeugend ist sie nicht. Das Sozialgericht hat noch nicht über den Eilantrag entschieden. Wahrscheinlich ist das JC schneller mit dem Rentenantrag den es Ersatzweise für mich einreichen wird.
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Kaputt am 08. November 2021, 10:41:21
Zitat von: Lina am 07. November 2021, 17:08:33Besonders überzeugend ist sie nicht.
Du musst als Privatperson nur die Fakten / Tatsachen so beschreiben, dass das SG weiß was du willst.
Musst ja kein Rechtswissenschaftler sein.
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 08. November 2021, 11:10:59
Jetzt ist die Klage beim SG. Wann muß ich jetzt wieder aktiv werden?
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Kaputt am 08. November 2021, 11:15:48
Vorerst nicht. Erst nachdem das Sozialgericht sich wieder gemeldet hat
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Barak am 08. November 2021, 11:27:08
Bis zur Hauptverhandlung dauert es Monate u.U. ein ganzes Jahr
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 08. November 2021, 12:19:17
Na ja, das Sozialgericht hat in dem Eilantrag noch nicht entschieden, das JC wird Morgen den Rentenantrag für mich stellen.  Muß das JC weiter Leistungen an mich zahlen, solange die Klage läuft? Und was ist, wenn das JC den Rentenantrag stellt, ich dann die Rente bekomme und nach Monaten die Klage zu meinen Gunsten ausgeht?
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 09. November 2021, 10:42:50
Was kostet das Verfahren vor dem Sozialgericht? Z.B der Eilantrag, die Klage wenn man das ohne Anwalt macht?

Oder muß man in jedem Fall PKH beantragen? Auch ohne Anwaltliche Beratung und Vertretung usw.

Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 12. November 2021, 17:07:38
Hi, jetzt fordert mich das Sozialgericht auf, den Eilantrag zurück zu nehmen. Das Sozialgericht folgt in dem Schreiben nur den Argumenten des Jobcenters. Zurück nehmen soll ich den Eilantrag, weil noch keine wirtschaftliche Not droht. Also werde ich dem auch Folge leisten.

Was mit der Klage gegen den Widerspruch ist, keine Ahnung. Das Sozialgericht hat mir den Eingang der Klage nicht bestätigt. Ich habe nur den Fax Sendebericht = OK
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: BigMama am 12. November 2021, 17:52:44
Wann hast du die Klage ans Gericht gefaxt?
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 12. November 2021, 18:30:06
@BigMama

Diese Woche am Montag, vor 5 Tagen.
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: BigMama am 12. November 2021, 18:57:37
Dann gib dem Gericht Zeit den Vorgang anzulegen und dem Verfahren ein Aktenzeichen zuzuordnen. Sicherlich hast du bis Dienstag was im Briefkasten.
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Flip am 12. November 2021, 20:28:20
Zitat von: Lina am 12. November 2021, 17:07:38Zurück nehmen soll ich den Eilantrag, weil noch keine wirtschaftliche Not droht.

Komische Begründung, es geht doch um die Verpflichtung zur Beantragung von Altersrente. Oder meint das Gericht, dass keine Härtegründe (Unbilligkeit) vorliegen?
Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 13. November 2021, 09:22:33
Das Gericht schreibt, dass es an der erforderlichen Eilbedürftigkeit fehlt. Ich habe um Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gebeten und dass, das Jobcenter vorläufig keinen Rentenantrag stellt. Aber das JC mir die Leistungen noch zahlt, gibt es keinen Grund auf einstweilige Anordnung, da es somit keine Notlage gibt. Daher wird mir dringend angeraten, den hiesigen Antrag kostenfrei mittels beiliegenden Formular zurückzunehmen. Binnen 5 Tagen.



Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 13. November 2021, 16:03:22
Warum mir dringend angeraten wird, den Antrag zurückzunehmen, erschließt sich mir nicht ganz. Was passiert, wenn ich den den Antrag erst in 10 Tagen zurücknehme oder gar nicht? Wird's dann teuer? Darf ich das in Raten abbezahlen?

Das JC, die schreiben im Widerspruchsbescheid, dass alle aktivierenden Maßnahmen nichts genutzt haben, und die vielen Stellenangebote durch das JC auch nicht (1 konkretes Stellenangebot hat es gegeben, und das war eher zur Kontrolle, ob ich mich bewerbe). Die Maßnahmen waren schon nicht mehr grenzwertig, die haben mir geschadet.

Vor dem Sozialgericht sollte man sich doch lieber durch einen Anwalt vertreten lassen, sofern man eine Rechtschutzversicherung hat.

Wie heißt es so schön, " Geld hat man zu haben".

Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Lina am 27. Dezember 2021, 14:32:15
Zitat von: Lina am 13. November 2021, 09:22:33
Das Gericht schreibt, dass es an der erforderlichen Eilbedürftigkeit fehlt. Ich habe um Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gebeten und dass, das Jobcenter vorläufig keinen Rentenantrag stellt. Aber das JC mir die Leistungen noch zahlt, gibt es keinen Grund auf einstweilige Anordnung, da es somit keine Notlage gibt. Daher wird mir dringend angeraten, den hiesigen Antrag kostenfrei mittels beiliegenden Formular zurückzunehmen. Binnen 5 Tagen.





Hallo,

wenn ich den Eilantrag beim Sozialgericht zurückgenommen habe, habe ich damit auch gleichzeitig die Klage gegen die Zwangsverrentung zurückgenommen?

Das Job Center geht davon aus.





Titel: Re: Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht
Beitrag von: Frogger am 28. Dezember 2021, 00:22:21
Nein, natürlich hast du durch die Rücknahme des Eilantrages keine Klage zurückgenommen.
Im Zweifel würde ich dies gegenüber dem Sozialgericht klarstellen.