Hallo,
vor 6 Tagen habe ich einen Eilantrag beim Sozialgericht gestellt. (Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs). Das Sozialgericht hat mir den Eingang per Briefpost bestätigt. Den Widerspruch Bescheid vom JC habe ich danach bekommen, der Widerspruch wurde von JC abgelehnt.
Wie geht es jetzt weiter? Muß ich dem Sozialgericht die Widerspruch Antwort vom JC zuschicken oder kommt das Sozialgericht von selbst auf mich zu?
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 13:16:36
Wie geht es jetzt weiter? Muß ich dem Sozialgericht die Widerspruch Antwort vom JC zuschicken
Ja würde ich tun
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 13:16:36oder kommt das Sozialgericht von selbst auf mich zu
Nein, es sei denn sie fordern die Akten an weil es eine Anhörung gibt
O.K. Kaputt
Für meine Schreiben kann an das SG kann ich auch den Postweg nutzen, auch da ist die Beifügung von Abschriften nicht notwendig, was heißt das? Was heißt Abschriften in diesem Zusammenhang?
Posstweg oder nachweisbares Fax.
Abschrift? Na den Widerspruchsbescheid würde ich in Kopie beilegen fürs Gericht.
Dann hat SG deine Argumente und die des JC
Du musst jetzt Klage erheben und den Antrag umstellen, sonst fehlt es deinem Antrag auf aufschiebende Wirkung an einem Hauptsacheverfahren.
@Flip
weil es eilig war, hatte ich den Widerspruch Bescheid vom JC nicht abgewartet und nur mein Widerspruch Schreiben mit dem Eilantrag und den Bescheiden vom JC zum Sozialgericht geschickt. Es geht darum, dass das JC für mich einen Antrag auf Rente stellen möchte falls ich das nicht selbst tue. Das Sozialgericht hat bis jetzt noch gar keine Entscheidung getroffen.
Wieso soll ich jetzt Klage erheben?
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 16:00:01Wieso soll ich jetzt Klage erheben?
Weil die Klage beim Sozialgericht das korrekte Rechtsmittel ist um gegen den Widerspruchsbescheid vorzugehen. Dieser erhält einen Monat nach Bekanntgabe bei dir Bestandskraft.
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 16:00:01Wieso soll ich jetzt Klage erheben?
Weil sonst der angegriffene Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides bestandskräftig wird. Außerdem kann das Gericht auf Antrag nur eine vorläufige Regelung treffen, wenn es überhaupt ein Hauptsacheverfahren gibt. Denn mit dem Antrag wird ja nur eine vorläufige Regelung getroffen, weil es für nicht zumutbar ist, den Ausgang der Hauptsache abzuwarten.
@Flip
Würde der Eilantrag und die Klage dann parallel laufen?
Und wenn im Eilantrag zu meinen Gunsten entschieden würde, kann ich die Klage dann zurückziehen?
Ein Eilantrag wird recht schnell entschieden. Das ist der Sinn eines Eilverfahrens.
Im Hauptsacheverfahren (hier musst du dringend Klage gegen den Widerspruchsbescheid erheben!) wird dann über den gesamten Fall entschieden.
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 17:00:02Und wenn im Eilantrag zu meinen Gunsten entschieden würde, kann ich die Klage dann zurückziehen?
Nein. Denn damit ist die Rentengeschichte nicht vom Tisch. Hierzu benötigt es daas Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
Wie sieht so eine Klage aus? Soll ich da das Aktenzeichen vom Eilantrag angeben?
Muß ich die Klage gegen die Entscheidung des JC zum Widerspruch begründen? Z.B. Es stimmt nicht, dass das JC mir aktivierende Maßnahmen gegeben hat und viele Vermittlungsvorschläge habe ich auch nicht bekommen.
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 17:28:26Wie sieht so eine Klage aus? Soll ich da das Aktenzeichen vom Eilantrag angeben?
Kannst du tun, ist aber nicht das Hauptthema.
Du musst bei der Klage das Aktenzeichen und das Datum des Widerspruchsbescheids angeben. Und der Widerspruch muss auch begründet sein. Zur Fristwahrung kannst du erstmal nur einen unbegründeten Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Begründung innerhalb von sounsoviel Tagen folgen wird. Dann solltest du aber auf jeden Fall eine Begründung nachliefern.
Gut, ich widerspreche jetzt dem Widerspruchs Bescheid des JC und sende das als Klage zum Sozialgericht. Zum JC muß ich jetzt nichts mehr schicken?
Richtig.
Ich danke euch! Jetzt ist die Sache für mich etwas klarer.
Wie ist es eigentlich, wenn sich die Klage lange hinzieht und ich den Prozess verliere und das JC hat noch ein oder zwei Jahre Leistungen an mich bezahlen müssen und verlangt diese nun zurück. Es wäre mir unmöglich das Geld zurück zu zahlen.
Da wird dann meines Wissens nach monatlich 10% vom Regelsatz einbehalten, bis alles zurückbezahlt ist.
Aber vielleicht kann meine Aussage ja hier noch jemand mit mehr Sicherheit bestätigen :)
Grüße
So, geschafft. Die Klageschrift ist verfasst. Besonders überzeugend ist sie nicht. Das Sozialgericht hat noch nicht über den Eilantrag entschieden. Wahrscheinlich ist das JC schneller mit dem Rentenantrag den es Ersatzweise für mich einreichen wird.
Zitat von: Lina am 07. November 2021, 17:08:33Besonders überzeugend ist sie nicht.
Du musst als Privatperson nur die Fakten / Tatsachen so beschreiben, dass das SG weiß was du willst.
Musst ja kein Rechtswissenschaftler sein.
Jetzt ist die Klage beim SG. Wann muß ich jetzt wieder aktiv werden?
Vorerst nicht. Erst nachdem das Sozialgericht sich wieder gemeldet hat
Bis zur Hauptverhandlung dauert es Monate u.U. ein ganzes Jahr
Na ja, das Sozialgericht hat in dem Eilantrag noch nicht entschieden, das JC wird Morgen den Rentenantrag für mich stellen. Muß das JC weiter Leistungen an mich zahlen, solange die Klage läuft? Und was ist, wenn das JC den Rentenantrag stellt, ich dann die Rente bekomme und nach Monaten die Klage zu meinen Gunsten ausgeht?
Was kostet das Verfahren vor dem Sozialgericht? Z.B der Eilantrag, die Klage wenn man das ohne Anwalt macht?
Oder muß man in jedem Fall PKH beantragen? Auch ohne Anwaltliche Beratung und Vertretung usw.
Hi, jetzt fordert mich das Sozialgericht auf, den Eilantrag zurück zu nehmen. Das Sozialgericht folgt in dem Schreiben nur den Argumenten des Jobcenters. Zurück nehmen soll ich den Eilantrag, weil noch keine wirtschaftliche Not droht. Also werde ich dem auch Folge leisten.
Was mit der Klage gegen den Widerspruch ist, keine Ahnung. Das Sozialgericht hat mir den Eingang der Klage nicht bestätigt. Ich habe nur den Fax Sendebericht = OK
Wann hast du die Klage ans Gericht gefaxt?
@BigMama
Diese Woche am Montag, vor 5 Tagen.
Dann gib dem Gericht Zeit den Vorgang anzulegen und dem Verfahren ein Aktenzeichen zuzuordnen. Sicherlich hast du bis Dienstag was im Briefkasten.
Zitat von: Lina am 12. November 2021, 17:07:38Zurück nehmen soll ich den Eilantrag, weil noch keine wirtschaftliche Not droht.
Komische Begründung, es geht doch um die Verpflichtung zur Beantragung von Altersrente. Oder meint das Gericht, dass keine Härtegründe (Unbilligkeit) vorliegen?
Das Gericht schreibt, dass es an der erforderlichen Eilbedürftigkeit fehlt. Ich habe um Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gebeten und dass, das Jobcenter vorläufig keinen Rentenantrag stellt. Aber das JC mir die Leistungen noch zahlt, gibt es keinen Grund auf einstweilige Anordnung, da es somit keine Notlage gibt. Daher wird mir dringend angeraten, den hiesigen Antrag kostenfrei mittels beiliegenden Formular zurückzunehmen. Binnen 5 Tagen.
Warum mir dringend angeraten wird, den Antrag zurückzunehmen, erschließt sich mir nicht ganz. Was passiert, wenn ich den den Antrag erst in 10 Tagen zurücknehme oder gar nicht? Wird's dann teuer? Darf ich das in Raten abbezahlen?
Das JC, die schreiben im Widerspruchsbescheid, dass alle aktivierenden Maßnahmen nichts genutzt haben, und die vielen Stellenangebote durch das JC auch nicht (1 konkretes Stellenangebot hat es gegeben, und das war eher zur Kontrolle, ob ich mich bewerbe). Die Maßnahmen waren schon nicht mehr grenzwertig, die haben mir geschadet.
Vor dem Sozialgericht sollte man sich doch lieber durch einen Anwalt vertreten lassen, sofern man eine Rechtschutzversicherung hat.
Wie heißt es so schön, " Geld hat man zu haben".
Zitat von: Lina am 13. November 2021, 09:22:33
Das Gericht schreibt, dass es an der erforderlichen Eilbedürftigkeit fehlt. Ich habe um Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gebeten und dass, das Jobcenter vorläufig keinen Rentenantrag stellt. Aber das JC mir die Leistungen noch zahlt, gibt es keinen Grund auf einstweilige Anordnung, da es somit keine Notlage gibt. Daher wird mir dringend angeraten, den hiesigen Antrag kostenfrei mittels beiliegenden Formular zurückzunehmen. Binnen 5 Tagen.
Hallo,
wenn ich den Eilantrag beim Sozialgericht zurückgenommen habe, habe ich damit auch gleichzeitig die Klage gegen die Zwangsverrentung zurückgenommen?
Das Job Center geht davon aus.
Nein, natürlich hast du durch die Rücknahme des Eilantrages keine Klage zurückgenommen.
Im Zweifel würde ich dies gegenüber dem Sozialgericht klarstellen.