Guten Tag,
Ich bin in freier Mitarbeit bei einem Marktforschungszentrum von zu Hause aus tätig, also "selbständig mit EKS".
Meine Firma und ich, wir haben festgestellt, dass mein DSL-Modem nicht mehr ausreichend ist, da zu viele Störungen und DSL-Abbrüche die Arbeitsroutine zu oft unterbrechen.
Ich habe recherchiert, meine derzeitige Fritzbox ist nicht die beste, ein Upgrade auf das nächst höhere Modell würde Abhilfe schaffen.
Frage: Um die neue Fritzbox als Betriebsausgabe voll anrechnen zu lassen (Der Kaufbetrag wird dann einfach vom Gewinn abgezogen, sprich, ich habe weniger Einkommen?), reicht es aus, einen gebrauchten Artikel von Ebay zu beziehen mit Nachweis über diesen Kauf oder muss es Neuware mit "richtiger" Rechnung sein, damit das JC dies als Betriebsausgabe anerkennt?
Danke.
Du kannst auch etwas Gebrauchtes kaufen, klar. Die Ausgabe kannst du begründen, die Kosten hältst du gering, dadurch, dass du ein gebrauchtest Teil kaufst, da kann das JC nicht meckern. Du benötigst irgendeinen Nachweis, dass die Ausgabe soundso hoch war und wofür sie war. Und natürlich wann das Geld von deinem Konto abging.
Du solltest nur aufpassen, dass du es in einem BWZ kaufst, in dem du ausreichend Einnahmen hast, die die Ausgabe wieder wettmachen. Sonst zahlst du drauf.
Wird eh nicht voll anerkannt, da auch private Nutzung vorliegt.
Wie wird der Anteil denn errechnet?
Gibt es Vorgaben und Berechnungstabellen oder entscheidet das der SB nach guter Laune?
;-)
Wahrscheinlich analog steuerrechtlicher Vorschriften.
Bei meinen betrieblichen Ausgaben, die auch privat genutzt wurden, lief es oft auf eine 50:50-Teilung hinaus.
Zitat von: Hansejunge am 08. November 2021, 21:05:07
Wie wird der Anteil denn errechnet?
Wie wird denn deine Telefonrechnung derzeit aufgeteilt?
Zitat von: Sheherazade am 09. November 2021, 09:19:59
Zitat von: Hansejunge am 08. November 2021, 21:05:07
Wie wird der Anteil denn errechnet?
Wie wird denn deine Telefonrechnung derzeit aufgeteilt?
Die gebe ich nicht an. Ich habe also keine Betriebsausgaben.
Ich habe einen Flattarif, den günstigsten. Die Gebühren hätte ich auch ohne meinen Job.
Jedoch ist der Neuerwerb der Fritzbox ausschließlich für den Telefonjob vorgesehen, damit die nicht mehr rummeckern wegen meiner DSL-Leitung, die zuweilen instabil läuft (Und ja, es liegt an der Box, nicht an der Leitung).
Gibt es noch "Kniffe", dass ich die neue gebrauchte Fritzbox komplett anrechnen lassen kann?
Ein reines Arbeitshandy würde beispielsweise voll als Betriebskosten anerkannt. Bei der üblichen Telefon- und Internetanlage zu Hause, die sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, werden die Kosten zu 50 % anerkannt. Ein Nachweis über die Ausgabe ist natürlich trotzdem nötig.
Werden die 50 Prozent anerkannt, egal wie oft und in welcher Verteilung ich meine Telefonanlage privat und / oder geschäftlich nutze? Wären es bei 50h/Woche und 10h/Woche dasselbe?
Wenn du es nicht genau belegen kannst, ja.
ZitatWenn der betriebliche Anteil der Kosten nicht bestimmt werden kann, weil Sie keinen separaten Telefonanschluss haben, können 50% der Gesamtsumme der Telefonrechnung als Betriebsausgabe anerkannt werden.
Aus: https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf (https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf)
Das gilt analog natürlich auch für den Internetanschluss.
Ok, ich verstehe.
Mein monatlicher anrechungsfreier Betrag eines Hinzuverdienstes von 100 Euro würde sich also um 50 Prozent meiner Telefonrechnung erhöhen?
(Bin noch nicht lange selbständig und habe erst eine endgültige EKS eingereicht - ohne DSL-Rechnungen bzw. Ausgaben. ;-( )
Zitat von: Hansejunge am 09. November 2021, 11:31:54
Mein monatlicher anrechungsfreier Betrag eines Hinzuverdienstes von 100 Euro würde sich also um 50 Prozent meiner Telefonrechnung erhöhen?
Nein, deine anzuerkennenden Ausgaben würden sich erhöhen.
Zitat von: Sheherazade am 09. November 2021, 12:02:53
Zitat von: Hansejunge am 09. November 2021, 11:31:54
Mein monatlicher anrechungsfreier Betrag eines Hinzuverdienstes von 100 Euro würde sich also um 50 Prozent meiner Telefonrechnung erhöhen?
Nein, deine anzuerkennenden Ausgaben würden sich erhöhen.
Verstehe ich nicht. Ich denke Einnahmen minus Ausgaben ergeben Gewinn -> Und der wird wie ein normales Einkommen behandelt (100 Euro + 20% bis 1000 Euro Einkommen).
Zitat von: Hansejunge am 09. November 2021, 12:06:58
Verstehe ich nicht. Ich denke Einnahmen minus Ausgaben ergeben Gewinn
Ja. Einnahmen minus (höhere) Ausgaben = (weniger) Gewinn = (weniger) anrechenbares Einkommen.
Na dann stimmts ja doch.
Muss ich denn selbständig die Hälfte der Telefonrechnung angeben oder den vollen Betrag, auch für die neue DSL-Box, und das JC rechnet alles so, wie es richtig ist?
Kann das JC meckern oder sogar verweigern, im nächsten BWZ die Telefonrechnung anzuerkennen, weil ich diese beim letzten BWZ nicht angab und nun auf einmal?
Du gibst in deiner EKS (vorläufig und abschließend) bei Ausgaben 50% deiner belegten Telefon-/Internetrechnung an, das gleiche mit dem Beleg für den Router - also identisch zu deiner Einnahmen-Überschussrechnung.
Zitat von: Sheherazade am 09. November 2021, 09:19:59
Wie wird denn deine Telefonrechnung derzeit aufgeteilt?
Zitat von: Hansejunge am 09. November 2021, 10:54:05
Die gebe ich nicht an. Ich habe also keine Betriebsausgaben.
Ich habe einen Flattarif, den günstigsten. Die Gebühren hätte ich auch ohne meinen Job.
Jedoch ist der Neuerwerb der Fritzbox ausschließlich für den Telefonjob vorgesehen, damit die nicht mehr rummeckern wegen meiner DSL-Leitung, die zuweilen instabil läuft (Und ja, es liegt an der Box, nicht an der Leitung).
Das dürfte das Problem sein, denn wenn du nicht mal deine DSL-Leitung in den Betriebsausgaben angibst bzw. angegeben hast, wird vermutlich davon ausgegangen, dass du zur Ausübung deiner Tätigkeit gar kein Internet brauchst.
Deshalb würde ich künftig (ab Abschluss EKS aktueller Bewilligungszeitraum) die Gebühr für die DSL-Leitung mit 50 % angeben.
Für den gebraucht gekauften besseren Router solltest du dir - auch wenn von privat - eine Rechnung bzw. Quittung ausstellen lassen, auf der steht, um was es sich genau handelt. Dies zusammen mit deinem Zahlungsnachweis sollte genügen.
Dazu eine Erklärung, dass dein bisher genutzer Router zwar weiterhin privat genügen würde. Jedoch für deine Geschäftstätigkeit ist dieser nicht mehr ausreichend, weshalb du nun NUR wegen der Geschäftstätigkeit einen besseren Router besorgt hast.
Sollte es irgendwas geben (Emailverkehr mit dem Auftraggeber, oder so) das diese Angaben belegt, um so besser. Belege natürlich immer so schwärzen, dass man keine Namen von Kunden/Lieferanten usw sieht, auch nicht deine Kundennummern dort usw. Nur Beträge, Rechnungsnummern, was es ist - Daten zur Zuordnung.
Eventuell drohen, dass du - im Falle die Ausgabe des besseren Routers würde nicht vollständig akzeptiert - sofort in Widerspruch gehen wirst.
Damit könnte es sein, dass der volle Preis für den Router als Betriebsausgabe akzeptiert wird.
Aber ohne Angabe der eigentlichen DSL-Leitung wirst du keine Chance haben.
Zitat von: Hansejunge am 09. November 2021, 12:33:33
Muss ich denn selbständig die Hälfte der Telefonrechnung angeben oder den vollen Betrag, auch für die neue DSL-Box, und das JC rechnet alles so, wie es richtig ist?
Normalerweise rechnen die nicht selbst, aber Dummheit und Faulheit lässt grüßen. So wurde mir mal bei einer Abschluss EKS von der Hälfte der Telekommunikationskosten noch die Hälfte abgezogen, obwohl ich in der letzten Spalte des Formulars bei Bemerkung in geschrieben hatte "ist bereits die Hälfte" und auf den beiliegenden Rechnungen des Anbieters auch nochmal notiert hatte "wurde bereits halbiert in der Abschluss EKS angegeben". Was sagt uns das?
Sie wollen immer die Belege haben, aber reingeschaut wird wohl nicht... :zwinker:
Der Fehler wurde zwar nach Widerspruch sofort korrigiert, aber ich habe daraus gelernt.
Ab da habe ich nach Ausdruck der Abschluss EKS die Zeile mit "ist bereits die Hälfte" nochmal mit Leuchtstift markiert und per Hand ein Ausrufezeichen dahinter.
Unterlagen für Doofe und Faule halt :wand: aber beim JC muss das leider sein.
Ok, ihr seid toll, danke.
Dann werde ich bei der nächsten abschließenden EKS alles angeben, 6 x DSL-Rechnung (mit Ausdruck, 6 x) und die Rechnungskopie der neuen Fritzbox.
Ich gebe alles in vollem Betrag an, ebenso den Emailverkehr mit meinem Auftraggeber, in dem steht, dass ich vorerst nicht mehr arbeiten kann, da die Technik erneutert werden muss, wie abgesprochen.
Und wenn das JC dann komisch fragt, warum ich jetzt auf einmal mit einer DSL-Rechnung ankomme und auch noch Geld für eine neue Box will, dann werde ich sagen, dass ich über diese Möglichkeit vom Auftraggeber informiert worden bin.
Zitat von: Simone- am 09. November 2021, 13:01:05Dazu eine Erklärung, dass dein bisher genutzer Router zwar weiterhin privat genügen würde. Jedoch für deine Geschäftstätigkeit ist dieser nicht mehr ausreichend, weshalb du nun NUR wegen der Geschäftstätigkeit einen besseren Router besorgt hast.
Oder schreiben, dass der Router wegen immer wiederkehrender Abbrüche und Störungen ersetzt werden muss. Dass er privat noch genügen würde, tät ich weglassen. Weil, auch privat geht so was doch nicht mehr. Du telefonierst, es ist was Wichtiges, dann ist das Gespräch weg. Lieber pauschal angeben, der ist hinüber, es muss was Neues her.
Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 13:21:35
Zitat von: Simone- am 09. November 2021, 13:01:05Dazu eine Erklärung, dass dein bisher genutzer Router zwar weiterhin privat genügen würde. Jedoch für deine Geschäftstätigkeit ist dieser nicht mehr ausreichend, weshalb du nun NUR wegen der Geschäftstätigkeit einen besseren Router besorgt hast.
Oder schreiben, dass der Router wegen immer wiederkehrender Abbrüche und Störungen ersetzt werden muss. Dass er privat noch genügen würde, tät ich weglassen. Weil, auch privat geht so was doch nicht mehr. Du telefonierst, es ist was Wichtiges, dann ist das Gespräch weg. Lieber pauschal angeben, der ist hinüber, es muss was Neues her.
Aber kann das JC mir nicht dann einen Strick daraus drehen und sagen, dass ich mir die neue (gebrauchte) Box so oder so hätte kaufen müssen bzw. gekauft hätte ob nun mit Nebenjob oder ohne?
Du benötigst sie auf jeden Fall für deinen Job. Das ist der Punkt. Privat hättest du dir vielleicht gar keine neue gekauft, weil du nur ev. noch per Smartphone ins Internet gegangen wärst. Das wäre deine ganz private Entscheidung gewesen, die das JC nichts angeht.
Verstehe. Danke. :ok:
Zitat von: Simone- am 09. November 2021, 13:01:05Eventuell drohen, dass du - im Falle die Ausgabe des besseren Routers würde nicht vollständig akzeptiert - sofort in Widerspruch gehen wirst.
Da die Mitarbeiter der Rechtsbehelfsstellen gut bezahlt werden und dementsprechend mit Arbeit ausgelastet sein sollten: du meinst wirklich, dass die Drohung jemanden juckt?!
Zitat von: Simone- am 09. November 2021, 13:01:05Damit könnte es sein, dass der volle Preis für den Router als Betriebsausgabe akzeptiert wird.
Nö.
Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 13:21:35
Oder schreiben, dass der Router wegen immer wiederkehrender Abbrüche und Störungen ersetzt werden muss.
Nein, falsch.
Zitat von: blaumeise am 09. November 2021, 13:21:35
Lieber pauschal angeben, der ist hinüber, es muss was Neues her.
Dann wird der Kaufpreis für den Router nur zur Hälfte akzeptiert.
Unbedingt angeben, dass der vorhandene Router zwar funktioniert aber eben NUR wegen der Tätigkeit erneuert werden muss, da der funktionierende alte NUR aufgrund der Tätigkeit technisch nicht mehr ausreicht.
Das sagt aus, dass der bessere Router NUR wegen der Tätigkeit gekauft wurde.
Denn einen sowieso kaputten Router würde man auch rein privat ersetzen. Das hätte dann nichts mehr mit der Tätigkeit zu tun.
Keine Ahnung, wie ich das besser erklären soll.
Zitat von: Hansejunge am 09. November 2021, 13:13:11
Ich gebe alles in vollem Betrag an, ebenso den Emailverkehr mit meinem Auftraggeber, in dem steht, dass ich vorerst nicht mehr arbeiten kann, da die Technik erneuert werden muss, wie abgesprochen.
DSL Gebühr nur zur Hälfte, Router komplett. Namen vom Auftraggeber schwärzen.
Zitat von: Hansejunge am 09. November 2021, 13:13:11
Und wenn das JC dann komisch fragt, warum ich jetzt auf einmal mit einer DSL-Rechnung ankomme und auch noch Geld für eine neue Box will...
dann schreibst du hier nochmal und wir schauen uns an, mit welcher Begründung sie Fragen stellen. Aber ich denke nicht, dass sie das tun.
Zitat von: Hansejunge am 09. November 2021, 13:13:11
... dann werde ich sagen, dass ich über diese Möglichkeit vom Auftraggeber informiert worden bin.
Hä? Nein, ganz sicher nicht.
Wie erwähnt, falls gefragt wird, erst ansehen mit welcher Begründung, dann antworten.
Bestenfalls würde erklären, dass du selbst herausgefunden hast, dass die DSL Gebühr mit 50 % als Betriebsausgabe angegeben werden kann.
Zitat von: Simone- am 09. November 2021, 13:41:49Unbedingt angeben, dass der vorhandene Router zwar funktioniert aber eben NUR wegen der Tätigkeit erneuert werden muss, da der funktionierende alte NUR aufgrund der Tätigkeit technisch nicht mehr ausreicht.
Ändert nichts an der auch privaten Nutzung. Und nur darauf kommt es an.
Korrekt.
Trotzdem würde ich so angeben, wie ich es vorgeschlagen habe. Auch eine kleine Chance, die Ausgabe voll anerkannt zu bekommen, wäre mir lieber.
Da ich vor 2 Jahren selbst den Umstieg auf eine leistungsstarke Fritzbox machen musste, bin ich mir sicher, dass wir hier gerade NICHT über eine Riesensumme reden, erst recht nicht bei einem Gebrauchtwarenkauf. Da sollte an schon abwägen ob es sich lohnt mit dem Kopf durch die Wand zu gehen.
Zitat von: Sheherazade am 09. November 2021, 14:31:26
Da sollte an schon abwägen ob es sich lohnt mit dem Kopf durch die Wand zu gehen.
Was für ein Quatsch, keiner will mit dem Kopf durch die Wand.
Ich habe mit dieser Begründung schon alles Mögliche als Betriebsausgabe komplett akzeptiert bekommen, z. B. PC, Notebook, Monitor, Farblaserdrucker als 4fach Kombigerät, usw.
Also immer schön angeben, dass das alte Zeug zwar noch geht und privat reichen würde, aber um Geld zu verdienen genügt es nicht mehr.
Sagt man, es wäre kaputt, würde man sich das sowieso neu anschaffen und würde nur zur Hälfte anerkannt. Wenn durch die richtige Wortwahl eine Chance auf 100% besteht, warum dann dem TE ständig was raten, was ihm diese Chance ganz sicher vermiest :wand:?
Deshalb: Meine Begründung angeben, mit Widerspruch drohen (Klappern gehört zum Geschäft).
Wenn sie trotz alledem ablehnen - so what?
Vorschlag:
Ich werde einfach die Wahrheit sagen.
Jetziger Router ok für mich privat aber für den Job Schrott. Ohne neuen Router kein Einkommen / Aufträge mehr.
;-)
PS.: Und ja, jeder Forent hat halt seine eigene Meinung / Erfahrung mit dem JC. Die einen versuchen noch etwas extra heraus zu holen, die anderen helfen einem weiter, in dem sie klar sagen, was man wie zu tun hat um weiter zu kommen bzw. nicht anzuecken. - Beides wichtig. Es gibt ja auch einfache Tutorien für Steuererklärungen und dann wiederum Texte, wie man steuerlich extra Geld herausschlagen kann, etc.