EKS -> Betriebsausgaben -> Ebay-Artikel anerkannt?

Begonnen von Hansejunge, 08. November 2021, 19:52:14

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Hansejunge

Guten Tag,

Ich bin in freier Mitarbeit bei einem Marktforschungszentrum von zu Hause aus tätig, also "selbständig mit EKS".

Meine Firma und ich, wir haben festgestellt, dass mein DSL-Modem nicht mehr ausreichend ist, da zu viele Störungen und DSL-Abbrüche die Arbeitsroutine zu oft unterbrechen.
Ich habe recherchiert, meine derzeitige Fritzbox ist nicht die beste, ein Upgrade auf das nächst höhere Modell würde Abhilfe schaffen.

Frage: Um die neue Fritzbox als Betriebsausgabe voll anrechnen zu lassen (Der Kaufbetrag wird dann einfach vom Gewinn abgezogen, sprich, ich habe weniger Einkommen?), reicht es aus, einen gebrauchten Artikel von Ebay zu beziehen mit Nachweis über diesen Kauf oder muss es Neuware mit "richtiger" Rechnung sein, damit das JC dies als Betriebsausgabe anerkennt?

Danke.

blaumeise

Du kannst auch etwas Gebrauchtes kaufen, klar. Die Ausgabe kannst du begründen, die Kosten hältst du gering, dadurch, dass du ein gebrauchtest Teil kaufst, da kann das JC nicht meckern. Du benötigst irgendeinen Nachweis, dass die Ausgabe soundso hoch war und wofür sie war. Und natürlich wann das Geld von deinem Konto abging.

Du solltest nur aufpassen, dass du es in einem BWZ kaufst, in dem du ausreichend Einnahmen hast, die die Ausgabe wieder wettmachen. Sonst zahlst du drauf.

Flip

Wird eh nicht voll anerkannt, da auch private Nutzung vorliegt.

Hansejunge

Wie wird der Anteil denn errechnet?

Gibt es Vorgaben und Berechnungstabellen oder entscheidet das der SB nach guter Laune?

;-)

Flip

Wahrscheinlich analog steuerrechtlicher Vorschriften.

Filip2610

Bei meinen betrieblichen Ausgaben, die auch privat genutzt wurden, lief es oft auf eine 50:50-Teilung hinaus.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 08. November 2021, 21:05:07
Wie wird der Anteil denn errechnet?

Wie wird denn deine Telefonrechnung derzeit aufgeteilt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 09. November 2021, 09:19:59
Zitat von: Hansejunge am 08. November 2021, 21:05:07
Wie wird der Anteil denn errechnet?

Wie wird denn deine Telefonrechnung derzeit aufgeteilt?

Die gebe ich nicht an. Ich habe also keine Betriebsausgaben.

Ich habe einen Flattarif, den günstigsten. Die Gebühren hätte ich auch ohne meinen Job.

Jedoch ist der Neuerwerb der Fritzbox ausschließlich für den Telefonjob vorgesehen, damit die nicht mehr rummeckern wegen meiner DSL-Leitung, die zuweilen instabil läuft (Und ja, es liegt an der Box, nicht an der Leitung).

Gibt es noch "Kniffe", dass ich die neue gebrauchte Fritzbox komplett anrechnen lassen kann?

blaumeise

Ein reines Arbeitshandy würde beispielsweise voll als Betriebskosten anerkannt. Bei der üblichen Telefon- und Internetanlage zu Hause, die sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, werden die Kosten zu 50 % anerkannt. Ein Nachweis über die Ausgabe ist natürlich trotzdem nötig.

Hansejunge

Werden die 50 Prozent anerkannt, egal wie oft und in welcher Verteilung ich meine Telefonanlage privat und / oder geschäftlich nutze? Wären es bei 50h/Woche und 10h/Woche dasselbe?

blaumeise

Wenn du es nicht genau belegen kannst, ja.

ZitatWenn  der  betriebliche  Anteil  der  Kosten  nicht  bestimmt  werden  kann,  weil  Sie  keinen  separaten  Telefonanschluss  haben, können 50% der Gesamtsumme der Telefonrechnung als Betriebsausgabe anerkannt werden.
Aus: https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf

Das gilt analog natürlich auch für den Internetanschluss.

Hansejunge

Ok, ich verstehe.

Mein monatlicher anrechungsfreier Betrag eines Hinzuverdienstes von 100 Euro würde sich also um 50 Prozent meiner Telefonrechnung erhöhen?

(Bin noch nicht lange selbständig und habe erst eine endgültige EKS eingereicht - ohne DSL-Rechnungen bzw. Ausgaben. ;-(  )

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 09. November 2021, 11:31:54
Mein monatlicher anrechungsfreier Betrag eines Hinzuverdienstes von 100 Euro würde sich also um 50 Prozent meiner Telefonrechnung erhöhen?

Nein, deine anzuerkennenden Ausgaben würden sich erhöhen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 09. November 2021, 12:02:53
Zitat von: Hansejunge am 09. November 2021, 11:31:54
Mein monatlicher anrechungsfreier Betrag eines Hinzuverdienstes von 100 Euro würde sich also um 50 Prozent meiner Telefonrechnung erhöhen?

Nein, deine anzuerkennenden Ausgaben würden sich erhöhen.

Verstehe ich nicht. Ich denke Einnahmen minus Ausgaben ergeben Gewinn -> Und der wird wie ein normales Einkommen behandelt (100 Euro + 20% bis 1000 Euro Einkommen).

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 09. November 2021, 12:06:58
Verstehe ich nicht. Ich denke Einnahmen minus Ausgaben ergeben Gewinn

Ja. Einnahmen minus (höhere) Ausgaben = (weniger) Gewinn = (weniger) anrechenbares Einkommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"