Hi, die Sparkasse will dass ich ein 85 seitiges Schreiben "Bedingungswerke" unterschreibe, damit meine Kundenverbindung in bewährter Weise fortgeführt werden kann".
Es steht nichts dabei, was passt, wenn ich es nicht unterschreibe. Weiß jemand was das soll?
Die 85 Seiten lese ich bestimmt nicht durch.
:nea: :coffee:
Dann kündigt Dir die Sparkasse das Konto, das passiert.
Seit Monaten muss man den AGBs aktiv zustimmen. Entweder mit der Unterschrift oder online .
Das Gesetz verlangt das so.
Zitat von: Lina am 10. November 2021, 18:28:15
Die 85 Seiten lese ich bestimmt nicht durch.
Hast Du die bei der Kontoeröffnung gelesen? Die waren genau so lang.
Wenn Du Dich dafür entscheidest, die blind zu unterschreiben, dann kannst Du das machen. Solltest Dich dann aber über "Überraschungen" nicht beschweren. Ernsthaft: Wenn was Illegales drin stehen würde, wären sie so oder so nicht gültig...
Zitat von: crazy am 11. November 2021, 09:07:49
Dann kündigt Dir die Sparkasse das Konto, das passiert.
Und das steht übrigens tatsächlich da drin. Scheint irgendwie auf das Alter des Girokontos anzukommen, meins habe ich bereits über 25 Jahre und ich habe das Buch auch bekommen - wobei ich mir nur die ersten 10 Seiten mit den markierten Änderungen durchgelesen habe. Meine Tochter hat ihr Girokonto bei der gleichen Bank erst seit 6 Jahren, die hat ein erheblich dünneres Schriftstück erhalten.
Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 11:01:48Scheint irgendwie auf das Alter des Girokontos anzukommen
Und auf die Höhe des Kontostands. Eine Freundin muss tatsächlich Strafzinsen bei der DKB zahlen für alles >50'. Wurde mir (<50'...) nicht angedroht...
Zitat von: justine1992 am 11. November 2021, 12:37:07Eine Freundin muss tatsächlich Strafzinsen bei der DKB zahlen für alles >50'.
Ja in sachen Strafzinsen haben sogut wie alle Banken/Onlinebanken nachgezogen, ist schon der absolute Wahnsinn.
Zitat von: justine1992 am 11. November 2021, 12:37:07
Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 11:01:48Scheint irgendwie auf das Alter des Girokontos anzukommen
Und auf die Höhe des Kontostands.
Nein, damit hat die Zusendung der aktualisierten Bedingungen nichts zu tun.
Aber der Inhalt doch? Denn mein Konto betrifft dieser Sparzins nicht (schriftliche Auskunft). ABER mein Konto ist auch älter als ihrs.
Zitat von: justine1992 am 11. November 2021, 12:58:02
Aber der Inhalt doch?
Der Inhalt der aktualisierten Bedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen, weitere besondere Bedingungen, Auszug aus dem Preis-Leistungsverzeichnis
und zusätzlich
Informationen zur Einlagensicherung, Kundeneinwilligung zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung ikl. Datenschutzhinweise.
Das Konto kündigen bei Nichteinwilligung ist eigentlich unzulässig! das wäre Erpressung bzw. Nötigung!
Genau wie bei Strom, oder Gasversorger! Wenn man der Preiserhöhung (Abschlagserhöhung) nicht zustimmt, können die nicht einfach den Vertrag kündigen! Vor allem nicht, wenn man einen längerfristige Laufzeit hat!
Zitat von: Unwissender am 23. November 2021, 11:00:52
Das Konto kündigen bei Nichteinwilligung ist eigentlich unzulässig! das wäre Erpressung bzw. Nötigung!
Es geht hierbei nicht um eine Einwilligung, sondern um die Bestätigung der Kenntnisnahme. Dann kann niemand hinterher behaupten "Das habe ich nicht gewusst".
Versuch doch mal irgendwo einen Vertrag (Kaufvertrag oder ähnliches) online abzuschließen ohne den Haken bei der Kenntnisnahme der AGB zu setzen.