Sparkasse will Unterschrift für Bedingungswerke

Begonnen von Lina, 10. November 2021, 18:28:15

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Lina

Hi, die Sparkasse will dass ich ein 85 seitiges Schreiben "Bedingungswerke" unterschreibe, damit meine Kundenverbindung in bewährter Weise fortgeführt werden kann".

Es steht nichts dabei, was passt, wenn ich es nicht unterschreibe. Weiß jemand was das soll?

Die 85 Seiten lese ich bestimmt nicht durch.

:nea: :coffee:

crazy

Dann kündigt Dir die Sparkasse das Konto, das passiert.
Seit Monaten muss man den AGBs aktiv zustimmen. Entweder mit der Unterschrift oder online .
Das Gesetz verlangt das so.

justine1992

Zitat von: Lina am 10. November 2021, 18:28:15
Die 85 Seiten lese ich bestimmt nicht durch.
Hast Du die bei der Kontoeröffnung gelesen? Die waren genau so lang.
Wenn Du Dich dafür entscheidest, die blind zu unterschreiben, dann kannst Du das machen. Solltest Dich dann aber über "Überraschungen" nicht beschweren. Ernsthaft: Wenn was Illegales drin stehen würde, wären sie so oder so nicht gültig...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sheherazade

Zitat von: crazy am 11. November 2021, 09:07:49
Dann kündigt Dir die Sparkasse das Konto, das passiert.

Und das steht übrigens tatsächlich da drin. Scheint irgendwie auf das Alter des Girokontos anzukommen, meins habe ich bereits über 25 Jahre und ich habe das Buch auch bekommen - wobei ich mir nur die ersten 10 Seiten mit den markierten Änderungen durchgelesen habe. Meine Tochter hat ihr Girokonto bei der gleichen Bank erst seit 6 Jahren, die hat ein erheblich dünneres Schriftstück erhalten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 11:01:48Scheint irgendwie auf das Alter des Girokontos anzukommen
Und auf die Höhe des Kontostands. Eine Freundin muss tatsächlich Strafzinsen bei der DKB zahlen für alles >50'. Wurde mir (<50'...) nicht angedroht...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

jeschik

Zitat von: justine1992 am 11. November 2021, 12:37:07Eine Freundin muss tatsächlich Strafzinsen bei der DKB zahlen für alles >50'.
Ja in sachen Strafzinsen haben sogut wie alle Banken/Onlinebanken nachgezogen, ist schon der absolute Wahnsinn.

Sheherazade

Zitat von: justine1992 am 11. November 2021, 12:37:07
Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 11:01:48Scheint irgendwie auf das Alter des Girokontos anzukommen
Und auf die Höhe des Kontostands.

Nein, damit hat die Zusendung der aktualisierten Bedingungen nichts zu tun.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Aber der Inhalt doch? Denn mein Konto betrifft dieser Sparzins nicht (schriftliche Auskunft). ABER mein Konto ist auch älter als ihrs.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sheherazade

Zitat von: justine1992 am 11. November 2021, 12:58:02
Aber der Inhalt doch?

Der Inhalt der aktualisierten Bedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen, weitere besondere Bedingungen, Auszug aus dem Preis-Leistungsverzeichnis
und zusätzlich
Informationen zur Einlagensicherung, Kundeneinwilligung zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung ikl. Datenschutzhinweise.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Unwissender

Das Konto kündigen bei Nichteinwilligung ist eigentlich unzulässig! das wäre Erpressung bzw. Nötigung!

Genau wie bei Strom, oder Gasversorger! Wenn man der Preiserhöhung (Abschlagserhöhung) nicht zustimmt, können die nicht einfach den Vertrag kündigen! Vor allem nicht, wenn man einen längerfristige Laufzeit hat!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

#10
Zitat von: Unwissender am 23. November 2021, 11:00:52
Das Konto kündigen bei Nichteinwilligung ist eigentlich unzulässig! das wäre Erpressung bzw. Nötigung!

Es geht hierbei nicht um eine Einwilligung, sondern um die Bestätigung der Kenntnisnahme. Dann kann niemand hinterher behaupten "Das habe ich nicht gewusst".

Versuch doch mal irgendwo einen Vertrag (Kaufvertrag oder ähnliches) online abzuschließen ohne den Haken bei der Kenntnisnahme der AGB zu setzen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"