Hallo:
Ich habe heute, ich muss in einem Heim wegen Verlust der Wohnung leben, meine Post bekommen, der Brief mit Gesundheitsbogen ist vom 10.11.
Der Arzt ist bis Neujhar im Urlaub. zu einem anderen Arzt kann ich nicht, das ist alles sehr viel und so viel Kraft habe ich nicht!
Dieser Arzt kennt mein Leben und Erkankungen.
Die Frist ist 10.12. bis 10.12. muss der Bogen bei der Sachbearbeiterin sein.
Was soll man machen? könnte es Sanktionen kommen? in dem Schreiben ist von Totalsanktion die Rede nach § 66 SGB I bis zu Nachholung der Verpflichtung.
Der med. Bogen ist irgendwie neu und anders. Dort steht, dass der Arzt ihn ausfüllen muss und schreiben muss, welche Krankheiten und länger oder kürzer als 6 Monate. In dem Brief steht, dass das hier das "Arztbriefverfahren" heißt.
Den Gesundheitsbogen muss man nicht ausfüllen lassen, wenn man das nicht möchte. Das JC hat es nicht zu interessieren welche Krankheiten man hat
Ich möchte den G Bogen ausfüllen, habe nichts zu verstekcen, denn ich bin krank.
es geht darum wenn der Arzt wieder kommt, aus dem Urlaub, dann würde ich bei ihm einen Termin im Januar bekommen, denke ich. Den Termin würde ich dann bei der Sachbeaberterin einreichen.
Frage an das Forum, würde das dann die Sanktionen verhindern und die Mitwirkung erfüllen?
Nachtrag
Ich würde JETZT einen Termin bekommen, vielleicht für die Monate 01 oder 02 des nächsten Jahres und würde das dann der Sachbearbeiterin vorlegen. Die Praxis ist auf.
Ich bitte das Forum auf die gestellten Fragen zu antworten, Danke.
Dann vielleicht eine allgemeine Frage: sind die Sanktionen nach § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung
100 Prozent? Was ist mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht mit 30 Prozent Grenze?
Zitat von: Beaaate am 21. November 2021, 22:43:27
Ich würde JETZT einen Termin bekommen, vielleicht für die Monate 01 oder 02 des nächsten Jahres und würde das dann der Sachbearbeiterin vorlegen. Die Praxis ist auf.
Lass dir von der Praxis den Termin in 01 oder 02 bestätigen und lege diese Bestätigung dem Jobcenter vor und bitte gleichzeitig um Fristverlängerung für die Abgabe des Fragebogens.
Was nicht eher geht, geht eben nicht. Man ist auch nicht verpflichtet, einen fremden Arzt aufzusuchen für diese Angelegenheit.
Zitat von: Beaaate am 21. November 2021, 21:44:15Der med. Bogen ist irgendwie neu und anders. Dort steht, dass der Arzt ihn ausfüllen muss und schreiben muss, welche Krankheiten und länger oder kürzer als 6 Monate.
Das JC und der med. Dienst haben selbst ein Interesse daran, dass der Bogen von deinem eigenen Arzt ausgefüllt wird und nicht von einem fremden. Nur dann kann deine Leistungsfähigkeit wirklich beurteilt werden.
Sheherazade + Blaumeise: Dankeschön.
Beaaate
Zitat von: Beaaate am 21. November 2021, 21:44:15Der med. Bogen ist irgendwie neu und anders. Dort steht, dass der Arzt ihn ausfüllen muss und schreiben muss, welche Krankheiten und länger oder kürzer als 6 Monate. In dem Brief steht, dass das hier das "Arztbriefverfahren" heißt.
Das wäre mal sehr interessant zu lesen. Man lernt ja nicht aus.
Würde es dir etwas ausmachen das mal anonymisiert einzustellen? Bitte !
Es wird aber der Gesundheitsfragebogen direkt an den Ärztlichen Dienst geschickt und nicht an das JC/SB?
und gibt es da noch die Schweigepflichtsentbindung, oder ist die weggefallen bzw. im Gesundheitsfragebogen verbaut?
Zitat von: Beaaate am 21. November 2021, 22:43:27Dann vielleicht eine allgemeine Frage: sind die Sanktionen nach § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung
100 Prozent? Was ist mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht mit 30 Prozent Grenze?
Die Leistungseinstellung ist keine Sanktion und kann deswegen vorgenommen werden. Allerdings sollte es berücksichtigt werden wenn du keinen Termin hast bzw. im geforderten Zeitraum, da würde dann für dich der https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html und das JC gelten.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. November 2021, 14:28:08
Beaaate
Zitat von: Beaaate am 21. November 2021, 21:44:15Der med. Bogen ist irgendwie neu und anders. Dort steht, dass der Arzt ihn ausfüllen muss und schreiben muss, welche Krankheiten und länger oder kürzer als 6 Monate. In dem Brief steht, dass das hier das "Arztbriefverfahren" heißt.
Das wäre mal sehr interessant zu lesen. Man lernt ja nicht aus.
Würde es dir etwas ausmachen das mal anonymisiert einzustellen? Bitte !
Es wird aber der Gesundheitsfragebogen direkt an den Ärztlichen Dienst geschickt und nicht an das JC/SB?
und gibt es da noch die Schweigepflichtsentbindung, oder ist die weggefallen bzw. im Gesundheitsfragebogen verbaut?
Zitat von: Beaaate am 21. November 2021, 22:43:27Dann vielleicht eine allgemeine Frage: sind die Sanktionen nach § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung
100 Prozent? Was ist mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht mit 30 Prozent Grenze?
Die Leistungseinstellung ist keine Sanktion und kann deswegen vorgenommen werden. Allerdings sollte es berücksichtigt werden wenn du keinen Termin hast bzw. im geforderten Zeitraum, da würde dann für dich der https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html und das JC gelten.
MfG FN
Ich habe keinen Scanner, daher den Bogen abgeschrieben.
Der Brief mit Bogen ist direkt an den Arzt gerichtet und zurück geht er direkt an die Sachbearbeiterin.
Eine Entbindung von der Schweigepflicht gibt es nicht.
es ist eine weitere Seite dabei, die Liquidation heißt, das ist eine Abrechnung für den Arzt, für das Ausfüllen des Bogen bekommt er so 17 Euro.
Der bogen selbst:
Ärztliche Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Patienten zur Unterstüzung der Arbeitssuche und und Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Name Vorname Geburtsdatum des Patienten:
1.) Welche kranheitsbedingte Funktions oder Belastungseinschränkungen sollten bei der Arbeitsvermittlung berücksichtigt werden(z.B. Minderbelastbarkeit der Wirbelsäule, Minderbelastbarkeit bestimmter Gelenke oder Extremitäten, seelische Minderbelastbarkeit)?
2.) Welche arbeitsspezifischen Belastungen sollten Ihrem Patienten nicht zugemutet werden(z.B. schweres Heben oder Tragen, langes unterunterbrochenes Stehen, stakre psychomelntale Belastungen)?
3.) In welchem zeitlichen Umfang ist Ihr Patient unter Berücksichtigung der oben ausgführten Einschränkdungen in der Lage zu arbeiten: #vollschichtig(6 Stunden und mehr am Tag) #von 3 bis 6 Stunden am Tag #weniger als 3 Stunden
4.) Bitte nur beantworten, wenn Sie unter Frage 3 ,,weniger als 3 Stunden pro Tag" angekreuzt haben: Leistungsunfähigkeit wird voraus. Nicht länger als 6 Monate dauern. Leistungsunfähigkeit wird voraus. länger als 6 Monate dauern
Bemerkungen:
Arzt/Ärztin Stempel
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Ich kenne keinen Arzt, der seine Praxis wg 6 Wochen Urlaub schließt.
Da stimmt doch was nicht.
Ärzte mit vielen Kassenpatienten schließen doch immer nur zum Ende des Quartals :nea:
Selbst wenn der Arzt nicht im Urluab wäre, sind bei ihm Termine immer in 3 oder 4 monaten zu bekommen.
Er hat viele Leute, die er behandelt und ich bin seit 1998 bei ihm.
Beaaate
Danke das Du dir die Mühe gemacht hast!
Solange der Arzt keine Diagnose reinschreibt ist es in Ordnung und
solange
Zitat von: Beaaate am 22. November 2021, 17:17:36Der Brief mit Bogen ist direkt an den Arzt gerichtet und zurück geht er direkt an die Sachbearbeiterin.
dieser dann auch in einem verschlossenen Umschlag steckt der von außen mit Nur für den ärztlichen Dienst oder Nur vom Amtsarzt zu öffnen oder so etwas ähnliches enthält sollte das in Ordnung gehen. Allerdings muss man dem SB so viel Vertrauen entgegenbringen das dieser den Brief nicht öffnet und hinterher neu kuvertiert.
Ist dein JC eine sogenannte Optionskommune?
Zitat von: Beaaate am 22. November 2021, 17:17:36bekommt er so 17 Euro.
vom JC wie es sich gehört, hoffe ich doch.
MfG FN
Alles was vom Arzt erfragt wird, steht auch so im Gutachten des ärztlichen Dienstes drin. Der Bogen enthält also keine Daten, die der Vermittler nicht auch in genau der gleichen Form vom ÄD enthält. Somit ist es unschädlich und kein Verstoß gegen den Datenschutz, wenn der AV den ausgefüllten Bogen mit der Leistungseinschätzung und dem negativen Leistungsbild erhält.
Ich finde das Vorgehen ungewöhnlich, dass sich der Sachbearbeiter faktisch direkt an den behandelnden Arzt wendet. Davon habe ich noch nie gehört. Aber wenn es dafür Honorar gibt, wird es irgendwie möglich sein.
Was abgefragt wird ist im Grunde das, was in einem üblichen Attest steht (positives/negatives Leistungsbild), ohne Angaben zu konkreten Diagnosen.
Dass das JC einen Rechtsanspruch darauf hat (Sanktionen?), dass der Arbeitslose die Angaben einholt, glaube ich nicht. Das müsste dann der Ärztliche Dienst machen. Die Umgehung dessen hat natürlich evtl. seine Vorteile für beide Seiten. Wer will dort schon antraben.
Ich würde in jedem Fall darauf bestehen, ausschließlich den behandelnden Arzt zu Wort kommen zu lassen (Termine bei neuen Fachärzten bekommt man in diesem Jahr sowieso nicht mehr) und dem JC einfach per E-Mail den Sachverhalt so schildern, wie er ist: 1. behandelnder Arzt praktiziert erst ab 02.01.22 wieder, 2. Einhaltung der Abgabefrist deshalb unmöglich, 3. werde die Angaben übermitteln, sobald sie mir vorliegen. Vielleicht hat der Arzt ja eine Website, aus der die Praxisruhe hervorgeht, dann evtl. einen Screenshot davon mitschicken.
Vielleicht gibt es in deinem Heim auch einen Sozialarbeiter, mit dem du die Sache unterstützend besprechen kannst. Da dir nichts angelastet werden kann, kann auch nichts sanktioniert werden. Du solltest das aber unbedingt beim JC möglichst bald so schildern.
Ist es rechtlich in Odrnung, dass man direkt den Fragebogen bekommt und nicht eine Vorladung oder Einladung?
Die Sachbearbeiterin hat mir den Fragebogen geschickt, weil ich in E-Mail an sie einige Krankheiten genannt habe und dass sie mich in Ruhe lassen soll.
Darauf hat sie mir den med. Fragebogen DIREKt geschickt.
So kann sie im Falle der Fälle die Leistungen direkt entziehen, wenn es zu Sanktionen kommen sollte.
War das nicht so, dass zuerst eine Vorladung = Einladung kommt.
Zitat von: Beaaate am 24. November 2021, 20:52:28Ist es rechtlich in Odrnung, dass man direkt den Fragebogen bekommt und nicht eine Vorladung oder Einladung?
Aufgrund deiner E-Mail geht das in Ordnung und passt. Die Prüfung der erwerbsfhigkeit wird vorgenommen wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtige
(eLB)
Zitat von: Beaaate am 24. November 2021, 20:52:28an sie einige Krankheiten genannt habe und dass sie mich in Ruhe lassen soll.
so etwas von sich gibt. s. Anhang!
Jetzt wird das e vor eLB geprüft.
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Danke.
Hallo Sheherazade + Blaumeise und ALLE Anderen:
Update:
Die Frist für die Abgabe des med. Bogens hat die Sachbearbeiterin für den 10.12.2021 gesetzt.
Ich wollte einen Termin für Januar oder Februar 2022 und wollte dann diesen Termin der Sachbearbeiterin vorlegen.
Es ist Nichts frei in diesen beiden ersten Monaten des Jahres.
Ich habe einen Termin bei meinem Arzt für April für den Bogen bekommen. Das ist Ende April, 22.Aril nächsten Jahres.
Was mache ich?
Das macht große Angst!
Das, woran ich denke, dass ich den Termin für April NICHT bei der Sachbearbeiterin abgebe und dass ich die Sache so weit laufen lasse, dass die Sachbearbeiterin die Leistungen entzieht oder im Brief droht zu entziehen und ich gehe mit diesem Drohbrief dann in die Praxis, das könnte die Praxis unter Druck setzen.
Anderseits habe ich Angst, das bei der Sachbearbeiterin abzugeben, mir könnten Konsequenzen drohen, welcher Art auch immer, an erster Stelle doch den Entzug und Versagen der Leistung.
Was mache ich?
Ich verstehe das Ganze nicht. Der Arzt soll einen Fragebogen mit 4 Fragen beantworten. Teilweise nur ankreuzen. Wozu brauchst du dafür einen (persönlichen) Termin? Der soll dich ja nicht untersuchen, sondern seine Einschätzung deiner Leistungsfähigkeit auf Grundlage der Erkenntnisse der letzten Jahre mitteilen.
Ich weiß nicht, die Praxis sieht einen Termin für nötig, auch wenn ich ihn nicht möchte.
Ich weiß GAR Nichts. Das ist mir zu viel.
Im Grunde langt es das einfach abzugeben und ein paar Tage später wieder zu holen.
Dennoch verstehe ich schon wenn sie dabei sein will.
Naja, ich war mit so nen Wisch auch schon bei meinem Arzt, der meinte nur dass macht er später, ich kann es in ein paar Tagen holen. Da hat der Termin auch nichts gebracht.
Was würde passieren, wenn man diesen Termin Ende April der Sachbearbeiterin vorlegen würde?
Schlecht voraussagen. Wahrscheinlich wird der Ärztliche Dienst dann mit der persönlichen Untersuchung beauftragt, da eine zeitnahe Beurteilung nach Aktenlage nicht möglich ist.
Oder man fragt nach Schweigepflichtsentbindung, damit der Arzt des ÄD die Unterlagen von Kollege zu Kollege einholt.
Beaaate
Zitat von: Beaaate am 02. Dezember 2021, 18:43:13Die Frist für die Abgabe des med. Bogens hat die Sachbearbeiterin für den 10.12.2021 gesetzt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. November 2021, 14:28:08Die Leistungseinstellung ist keine Sanktion und kann deswegen vorgenommen werden. Allerdings sollte es berücksichtigt werden wenn du keinen Termin hast bzw. im geforderten Zeitraum, da würde dann für dich der https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html und das JC gelten.
und das musst du halt mitteilen. UND erst dann weiß man wie das JC reagiert und kann schauen wie es weitergeht.
Dass:
Zitat von: Beaaate am 02. Dezember 2021, 18:43:13Ich wollte einen Termin für Januar oder Februar 2022 und wollte dann diesen Termin der Sachbearbeiterin vorlegen. Bis dahin ist es viel zu spät und das kannst du gleich machen wenn du schon weißt dass das erst am 22.04.22 ist.
Es ist Nichts frei in diesen beiden ersten Monaten des Jahres.
Ich habe einen Termin bei meinem Arzt für April für den Bogen bekommen. Das ist Ende April, 22.Aril nächsten Jahres.
Was mache ich? siehe oben
Das macht große Angst!
Das, woran ich denke, dass ich den Termin für April NICHT bei der Sachbearbeiterin abgebe und dass ich die Sache so weit laufen lasse, dass die Sachbearbeiterin die Leistungen entzieht oder im Brief droht zu entziehen und ich gehe mit diesem Drohbrief dann in die Praxis, das könnte die Praxis unter Druck setzen. Das ist von dir blauäugig gedacht, oder glaubst du ernsthaft dass sich das JC, oder die Arztpraxis, davon beeindruckt zeigt. Du hast einen Termin zum 10.12 und das ist ausschlaggebend. Das einzige was du erreichen kannst ist nur mit negativen Folgen für DICH.
Anderseits habe ich Angst, das bei der Sachbearbeiterin abzugeben, mir könnten Konsequenzen drohen, welcher Art auch immer, an erster Stelle doch den Entzug und Versagen der Leistung. Ein Satz weiter oben wolltest du es sogar auf die Leistungseinstellung ankommen lassen um die Praxis unter Druck gesetzt zu meinen, in diesem Absatz hast du Sorgen deswegen.
Was mache ich? Du machst es zu kompliziert und dir unnötig schwer.
MfG FN
FN:Dankeschön.
Heute: Der Termin wurde heute auf 14.02.2022 vorgezogen.
Beaaate
Zitat von: Beaaate am 03. Dezember 2021, 15:42:58Heute: Der Termin wurde heute auf 14.02.2022 vorgezogen.
Dann teilst du halt den nächstmöglichen Arzttermin vom 14.02.2022 dem JC mit.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 15:53:37
Beaaate
Zitat von: Beaaate am 03. Dezember 2021, 15:42:58Heute: Der Termin wurde heute auf 14.02.2022 vorgezogen.
Dann teilst du halt den nächstmöglichen Arzttermin vom 14.02.2022 dem JC mit.
MfG FN
Richtig. Montag früh.
Herzlichen Dank, ALLEN.