Darum bleibt das Bürgergeld Hartz IV
Hallo allerseits,
ich habe gerade obigen Artikel gelesen auf gegen-hartz.de. Wenn dem so ist, dass es eher alter Wein in neuen Schläuchen ist und keine nenenswerten Verbesserungen aufweist, dann ist der schöne Name Bürgergeld nicht gerechtfertigt.
Ich möchte in diesem Fall anregen über eine inoffizielle Namensänderung nachzudenken.
Wie wäre es zum Beispiel statt Bürgergeld: Hartz IV Update oder Hartz IV 2.0.
Ich kann mir vorstellen, dass es noch viele schöne Wortschöpfungen gibt, die es besser treffen als Bürgergeld. Diesen Namen sollte man erst dann verwenden, wenn es wirkliche substantielle Verbesserungen gibt.
Beste Grüße
X_für_U
geringfügige Verbesserungen mags schon geben, die dann auch nicht unbedingt jeden betreffen. Aber für mich ist die Namensänderung sowieso mehr politisches reinwaschen, es klingt halt netter und ist nicht über Jahre schon vorbelastet.
Da hast du sicher Recht. Das ist der Versuch etwas "politisch reinzuwaschen".
So wie Hartz IV Bezieher von Behörden oft behandelt werden, ist der Name Bürgergeld aus meiner Sicht nicht verdient. Würde sich der Begriff Bürgergeld durchsetzen, hätte das "Reinwaschen" Erfolg, obwohl es auch nicht viel sauberer ist als vorher. Ich würde deshalb lieber einen anderen Begriff als Bürgergeld vorziehen, einen Begriff, der klarmacht, dass es sich bestenfalls um ein leicht verbessertes Hartz IV handelt.
Verdienen es die Leute, die Hartz IV installiert haben, "reingewaschen" zu werden?
Ich habe den Eindruck, dass sie sich lediglich ein gutes Gewissen mit dem wunderschönen Begriff Bürgergeld verschaffen wollen.
Das muss man nicht unbedingt mitmachen.
Tja, jeder konnte sein Kreuz im September machen und sich vorher ausführlich informieren.
Jetzt muss die Kröte geschluckt werden, die gewählt wurde
https://www.julis.de/bundestagswahl/unsere-argumente/liberales-buergergeld/
Soweit ich mich erinnere hatten nur die Linken da was echtes anderes angedacht. Dafür wurden sie in die Versenkung katapultiert.
Auch die Grünen hatten zumindest bei der Kindergrundsicherung was ordentliches-abgestraft, statt gewählt dafür!
Jetzt ist eben Einigung auf niedrigstem gemeinsamen Nenner bei rausgekommen. So wars gewollt
Ich habe mir die verlinkte Seite der "Jungen Liberalen" angesehen. Grundsätzlich gut finde ich, dass es einen besseren Anreiz zu Hinzuverdiensten gibt. Auch dass Sozialleistungen gebündelt werden sollen, um Bürokratie einzudämmen.
Die Julis schreiben auf der verlinkten Seite:
Ein bedingungsloses Grundeinkommen setzt Fehlanreize und ist völlig unfinanzierbar.
Die Behauptung, dass es Fehlanreize setzt ist eine unbewiesene Vermutung und geht von einem negativen Menschenbild aus, nämlich dass der Mensch faul ist und grundsätzlich mit dem Mindesten, was zum Leben notwendig ist, zufrieden ist.
Dass es unfinanzierbar ist, ist ebenfalls eine bloße Behauptung. Wünschenswert wäre es, wenn sich die Unis mit dem Thema der Finanzierbarkeit beschäftigen würden, z.B. im Rahmen von volkswirtschaftslichen Gesamtrechnungen. Dann könnte man das Thema der Finanzierbarkeit schnell klären.
Zudem stellt sich die Frage, wieso man einem Millionär ein Grundeinkommen finanzieren sollte.
Ganz einfach deshalb, weil man sonst wieder eine riesige Bürokratie aufbauen müsste, mit Anträgen, Nachweisen, Bewilligungen, Kontrollen etc. Wichtig wäre, dass der Millionär über eine zusätzliche höhere Steuerbelastung zum Gemeinwohl beiträgt.
Die Behauptung, dass der technologische Fortschritt Arbeitsplätze vernichten wird, ist schon seit der industriellen Revolution zu hören. Vielmehr gehen alte Formen der Arbeit verloren und neue entstehen.
Es stimmt, dass neue Formen der Arbeit durch technologischen Fortschritt entstehen. Dass durch Rationalsierung und Ökonomisierung Arbeitsplätze und kleine bis mittlere Betriebe in erheblichem Umfang vernichtet werden, ist allgemein bekannt. Ob neue Arbeitsplätze in gleichem Umfang wie die weggefallenen entstehen, halte ich für sehr zweifelhaft.
Daher wird auch ,,nach" der Digitalisierung keine Massenarbeitslosigkeit einsetzen.
Das ist wohl eher ein Witz. Wir haben eine registrierte Sockelarbeitslosigkeit von ca. 2,3 Millionen Menschen. Nimmt man unregistrierte Arbeitslose und solche in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen, 1 EUR Jobs etc. dazu, dann sind es wohl weit über 3 Millionen. Wenn das keine millionenfache Massenarbeitslosigkeit sein soll, dann fehlt den Jungliberalen an der Stelle der Bezug zur Realität.
Zitat von: X_für_U am 07. Dezember 2021, 10:44:17Ganz einfach deshalb, weil man sonst wieder eine riesige Bürokratie aufbauen müsste, mit Anträgen, Nachweisen, Bewilligungen, Kontrollen etc.
Mich würden mal reale Zahlen interessieren, wieviel Leistungszahlungen in Deutschland in Summe gezahlt werden und was dazu im vergleich der gesamte Verwaltungsapparat kostet.
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV75.pdf&ved=2ahUKEwjJ0Mr7_NH0AhWJR_EDHQGuAFEQFnoECAQQBg&usg=AOvVaw1rRS_kW81gu7oa-gqFqjq1
z.B.
Eigentlich kannst Du alles an Geldausgaben im.Netz einsehen
Zitat von: jeschik am 07. Dezember 2021, 15:11:40
Zitat von: X_für_U am 07. Dezember 2021, 10:44:17Ganz einfach deshalb, weil man sonst wieder eine riesige Bürokratie aufbauen müsste, mit Anträgen, Nachweisen, Bewilligungen, Kontrollen etc.
Mich würden mal reale Zahlen interessieren, wieviel Leistungszahlungen in Deutschland in Summe gezahlt werden und was dazu im vergleich der gesamte Verwaltungsapparat kostet.
Das "Sozialbudget" im statistischen Sinne betrug 2017 ca. 1.003.298.000.000,- €, also etwas über eine Billion €. Davon waren etwas unter 40,3 Milliarden Euro Verwaltungskosten.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Jahrbuch/jb-soziales.pdf?__blob=publicationFile
Das aus HartzIV Bürgergeld wird, was unter Umständen gravierende positive Änderungen für HartzIV-Empfänger hat, erfolgt erst, WENN tatsächlich die im Koalitionsvertrag FESTGELEGTEN Änderungen zeitlich durchgeführt werden.
Aktuell ist noch alles Schall und Rauch!!!
WICHTIGE vorgesehene Änderungen, die viele HartzIV-Empfänger betreffen , sind folgende:
Änderung des Zuverdienstes von Kindern und Heranwachsenden (KEINE Anrechnung von JEDEM Nebenverdienst und JEDEM Ferienverdienst = ohne Lohnlimit!)
Änderung von Horizontalanrechnung des anrechenbaren Einkommen in Vertigitalanrechnung (= Verhinderung von zigtausenden Sanktionen).
Änderung der Hinzuverdienstmöglichkeiten (z.B. wie die jungen freien Demokraten fordern Selbstbehalt von 50% des Verdienstes ohne Begrenzung nach oben)
Änderung des Mindestlohnes (kurzfristig auf 12€, nicht erst 2024 oder später)
Änderung der Minijob-Grenze und Midi-Job-Grenze
Was nicht im koalitionsvertrag steht:
Änderung im 16er-§, das hier auf JEDEN Fall auch ALGI-Versicherung eintritt, aktuell gesetzlich VERBOTEN bei Aufnahme einer Arbeit in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, selbst frewillig VERBOTEN!, d.h. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zuerst Versuch den Menschen umzubringen, da NICHTS!!! gezahlt wird (das gnädigerweise ALGII/Bürgergeld unter Umständen gezahlt wird, ändert nichts an der Tatsache.
Menschenrechte interessieren nicht, da Gleichberechtigung VERBOTEN ist!
Gleichzeitig könnte dann auch für 2022 die Minijobgrenze von derzeit 450 Euro im Monat auf 520 Euro angehoben werden.
Das wäre der Supergau!!!!
Crazy,
steht sogar im Koalitionsvertrag = Mini-Job-Grenze 520€ (allerdings NUR, wenn Mindestlohn auf 12€/Stunde erhöht wird) und Midi-Job-Grenze 1.600€, allerdings ohne Mindestlohnberücksichtigung.
Gruß
Ernie
P.S,
Ich selbst bin ebenfalls für eine gravierende SENKUNG der Mini-Job-Grenze, damit fast ALLE Arbeitnehmer ALGI-Technisch, sowie Urlaubs- und krankentechnisch abgesichert sind (Urlaubs-und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist zwar rechtlich festgelegt, doch viele Arbeitgeber wehren sich dagegen im Mini-Job-Falle).
Mini-Jobs sollten tatsächliche Mini-Jobs sein, z.b. einmal die Woche wenige Stunden, monatlich nicht mehr als 100€ usw.
Da sind wir uns einig!
Hatte das die SPD nicht schon mal vor? Letzte Wahlperiode?
Nuja, hilft nix. Muss man eben noch mehr Stunden machen, will man Absicherung.
Laut Kevin Kühnert (SPD; bei maischberger. die woche im Ersten) soll das neue Bürgergeld bis zum Ende nächsten Jahres stehen.
Dann warten wir mal ab.
Damit aus Hartz IV Bürgergeld wird, müssten 2 Voraussetzungen erfüllt sein: 1. es müssen echte materielle Verbesserungen vorliegen und 2. Hartz IV Bezieher müssten von den Behörden grundsätzlich und überall mit Respekt behandelt werden.
Ob sie das wohl hinkriegen?
Zitat von: X_für_U am 09. Dezember 2021, 22:21:01
Damit aus Hartz IV Bürgergeld wird, müssten 2 Voraussetzungen erfüllt sein: 1. es müssen echte materielle Verbesserungen vorliegen und 2. Hartz IV Bezieher müssten von den Behörden grundsätzlich und überall mit Respekt behandelt werden.
Ob sie das wohl hinkriegen?
Nein. Denn die "Ampel" kann den Bürgern nicht diktieren, andere zu respektieren. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass jeder Mensch das Leben, die Freiheit und das Eigentum anderer Menschen achten muss. Jeden Respekt darüber hinaus muss man sich verdienen.
Zitat von: X_für_U am 09. Dezember 2021, 22:21:01Hartz IV Bezieher müssten von den Behörden grundsätzlich und überall mit Respekt behandelt werden.
Hast Du schon mal einen Personalausweis beantragt? Oder einen Anwohnerparkausweis? Respektlosigkeit hat nichts mit Deinem Einkommen oder mit Deiner offensichtlichen Hauptidentifikation als ALG2-LB zu tun.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Der gilt für alle, also auch für Hartz IV Bezieher. Da steht nichts davon drin, dass sich Hartz IV Bezieher erst den Anspruch erwerben müssen mit Anstand, Würde und Respekt behandelt zu werden.
Der Staat und seine Institutionen sind durch das Grundgesetz verpflichtet die Würde des Einzelnen zu beachten. Daraus folgt auch Respekt zu zeigen gegenüber seinen Bürgern. Leider sieht die Realität bei Hartz IV oft anders aus.
Zeigt der Staat keinen Respekt für seine Bürger, die sich in wirtschaftlicher und existententieller Not befinden, dann verletzt er die Grundrechte seiner Bürger und handelt gegen seine eigenen Prinzipien.
Außerdem: handelt der Staat respektlos gegenüber seinen Bürgern, ist die zwangsläufige Folge, dass die Bürger auch gegenüber ihrem Staat den Respekt verlieren.
Das ist in unserer Zeit leider ein grundlegendes Übel.
Deshalb bin ich auch sehr neugierig, ob sich mit dem neu zu schaffenden Bürgergeld wieder mehr Respekt des Staates gegenüber seinen Bürgern zeigen wird.
Du weißt aber schon, dass das Grundgesetz Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat enthält?
Das H4 menschenwürdig ist, wurde schon ausgeurteilt (jetzt hier keine Diskussionen)
Wenn ein einzelner SB sich seinen Kunden gegenüber sch***e verhält, ist das kein Verstoß gegen das GG.
Freundlichkeit und Fairness kann man natürlich nicht per Gesetz anordnen. Dass es Sachbearbeiter gibt, die sich nicht sauber verhalten, ist Realität, die durch das Hartz System allerdings auch stark befördert wird.
Der Staat hat offenbar mittlerweile erkannt, dass er Hartz IV Bezieher nicht generell benachteiligen und ächten darf. Er versucht nun mit dem Bürgergeld gegenzusteuern. Bei der Diskussion ist der Begriff ,,reinwaschen" gefallen. Das trifft es genau.
Ein nicht kleiner Teil der Hartz Bezieher sieht in der bisherigen Ausgestaltung des Systems eine Kujonierungsmaßnahme des Staates gegenüber einem Teil seiner Bürger. Ich sehe es auch so. Es motiviert wenig bis gar nicht, sondern stellt eher eine staatliche Zwangsmaßnahme dar, mit der dem Arbeitslosen ausdrücklich die Schuld an seiner Situation zugewiesen werden soll.
Ob das Reinwaschen durch ein Bürgergeld gelingt, hängt auch davon ab: wie verhalten sich der Staat und seine Behörden künftig gegenüber Millionen Arbeitslosen, für die der Arbeitsmarkt anscheinend keine Verwendung hat? Wird er ihnen in einem neuen Sozialgesetz dieselbe grundgesetzlich garantierte Würde zubilligen wie privilegierten Arbeitsbesitzern? Dann hätte das Gesetz sicher eine Chance auf Akzeptanz.
Gelingt das nicht, wird aus Hartz IV lediglich ein Hartz IV+ bzw. Hartz IV Update oder Hartz IV 2.0.
Wie oben erwähnt, soll das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Man darf gespannt sein, ob damit der große Wurf gelingt und den Namen Bürgergeld verdient.
Das einzig "Positive" was ich an Corona einigermaßen erkennen könnte ist, dass das Stigma Harzt 4 bei vielen jetzt mit anderen Augen gesehen wird.
Dass eben nicht jeder arbeitsscheuer Sozialschmarotzer ist.
Und wie die Jobcenter mit diesen Menschen umgehen, wie stark man kontrolliert und unter Generalverdacht gestellt wird, dass man alles von sich preis geben muss und und und.
Bleibt zu hoffen, dass das in den Köpfen der Leute lange genug erhalten bleibt und sich die Gegenwehr ein bisschen erhöht und sich "das Volk" darüber empört.
https://www.sozialpolitik-aktuell.de › ...PDF
Erwerbstätige ALG II-Empfänger*innen 2007 - 2020 - Sozialpolitik aktuell
In 2021 waren es etwa 3,8 Mio. Kinder und Aufstocker , Frauen wegen Erziehungszeit, Menschen die sich auf Pflege zurückziehen usw. inklusive.
Es braucht eine Grundreformierung, welche sich auf mehrere Bereiche beziehen muss, um diese Misere nur noch auf tatsächlich erwerbsfähige Arbeitslose zu reduzieren.
Mag hart klingen, aber 1992 die Erziehungszeit von 18 Monate auf 36 Monate zu erhöhen war der erste Fehler. Jetzt haben wir zwar 12 Monate Lohnersatz und dann Recht auf Betreuungsplatz, aber trotzdem 3 Jahre Erziehungszeit, sogar ohne,dass ein Arbeitsplatz dann wieder eingenommen wird= für einige Alg2 mit voller Absicht
Und wo hat der Herr nun ein Problem mit 36 Monaten Erziehungszeit?
Ist das dem Herrn zu günstig für den Staat ? Stört es dich wenn die Eltern ihre Kinder erziehen ?
Zitat von: Jan Mustermann am 20. Dezember 2021, 22:47:13ört es dich wenn die Eltern ihre Kinder erziehen ?
Crazy stört das, wenn Eltern ihre Kinder in den ersten prägenden Jahren selber erziehen.
Ich habe es genossen. :yes: Kann ich jedem empfehlen.
Falsch! Mich stört es, wenn man dafür dann Alg2 haben will obwohl man sein Geld selber verdienen könnte.
Genießen ist nur, wenn man sich das auch leisten kann.
Es passt nicht, dass man das Recht auf Krippe(Geld aus der Staatskasse) hat und gleichzeitig aber daheim bleibt und ebenfalls Geld aus der Staatskasse beansprucht...
Die Änderung im Westteil wurde ausbaldovert als sie eigentlich schon überholt wurde...und der Fehler wird unbeirrt fortgeführt
Zitat von: crazy am 21. Dezember 2021, 09:22:39Genießen ist nur, wenn man sich das auch leisten kann.
Naja, nach der Aussage, dürften ALG II Empfänger ja gar keine Kinder haben, weil sie sich diese schlicht nicht leisten könnten ! :nea: :no:
Och...sie könnten einfach nach dem ersten Lebensjahr arbeiten. Krippe gibt es ja...
Aber in Bayern und irgendwo noch gibt es extra was oben drauf anrechnungsfrei ,da lohnt arbeiten nicht.
Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Wenn man Miete bezahlt bekommt und quasi doppelten Regelsatz fürs Kind lohnt es sich nicht das Geld selber zu verdienen.
Zitat von: crazy am 21. Dezember 2021, 09:22:39
Es passt nicht, dass man das Recht auf Krippe(Geld aus der Staatskasse) hat und gleichzeitig aber daheim bleibt und ebenfalls Geld aus der Staatskasse beansprucht...
Rein interessehalber. Wie ist das inzwischen?
Die KiTa gibt es jetzt grundsätzlich kostenlos? Und wenn das Kind in der KiTa ist, kann man trotzdem zusätzlich zu Hause bleiben?
Mal davon abgesehen, dass Jobs ja nicht auf den Bäumen wachsen und jede junge Mutter automatisch arbeiten gehen kann.
Ja, das Recht auf Krippe besteht nach drm 12en Lebensmonat. Bekimmt man keinen, kann man klagrn. Was meinst Du wie schnell.einige dann doch einen Platz hatten, wenn sie den Verdiensausfall geltend gemacht haben...
Kita mittlerweile dem Bedarf des Kindes angepasst. Also auch von 7 Uhr bis 18:30 , so sieht es das Gesetz vor...
Schwierig wirds immer bei Schichtdiensten. In Großstädten gibt es tatsächlich auch 24 Stunden Betreuungseinrichtungen
Ja, wenn man als Alg2 Empfänger sein Kind 8 Stunden betreuen lässt hat man trotzdem Erziehungszeit und muss nicht arbeiten . Man darf erst am dritten Geburtstag wieder eingeladen werden und müsste sich dann bewerben...
Das Betreuungsangebot ist sehr ausgeweitet worden. 1991 war das kein Thema. Wenn es eine Kita gab, dann nur von 9 bis 12 oder 13 bis 17 Uhr(selten) . Und logisch, das Kind musste mindestens drei sein und trocken!!! Als Herbstkind/Winterkind war man dann schon fast vier bis man in die Kita durfte....
Tja und mit 18 Monaten Erziehungsurlaub kam man nicht weit. Ohne Kita,ohne Großeltern oder eine Tante,Nachbarin,Freundin wars nix mit zurück zum Arbeitsplatz. Mal ganz zu schweigen, dass es nur ein paar Mark Elterngeld gab und nicht luxuriös quasi Alg1(ist gleich hoch wie Elterngeld).
Kita ist eigentlich mittlerweile kostenfrei . Ist allerdings auch Ländersache
Wow. Meine Frau bekam das Erziehungsgeld damals noch auf das Mutterschaftsgeld angerechnet und hatte keinen Anspruch auf Teilzeitjob nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub. Ehefrauen die nicht berufstätig waren und der Mann gut verdiente, konnten das Erziehungsgeld voll behalten. Es gab ja nichts zum anrechnen.
Kita kostete - lass mich lügen - um die 100-120 DM? Ok, war kein städtischer oder kirchlicher, sondern privater. Aber die öffentlichen Plätze waren auch rar. Wir haben den Lütten in den KiGa aus sozialen Gründen angemeldet. Frau war zu Hause und musste nicht arbeiten, bzw. unterstütze mich im Unternehmen. Trotzdem sollte er sein eigenes Leben und mal Zeit ohne Muttern haben.
Ja, sag ich ja..Heute echter Luxus.
Es geht ja nicht nur ums arbeiten müssen.
Man verblödet mit Kleinkindern so schön es auch ist.Und Hausarbeit,Förderung etc liegt ja täglich auch an.
Zudem ist es gruselig um Geld betteln zu müssen und nichts eigenes zu haben. Deshalb hatte ich wenigstens mein Einkommen als Tagesmutter.
Meine Grenze war überreizt als ich fragte ob denn noch genug Lettenpier da sei...Da kam die Zweite mit 4 gerade in die Kita, die Großen in die Grundschule und ich ganz schnell wieder in Arbeit...Aber nur,weil Oma im Haus die Kiddies dann ab mittag versorgen konnte.
Zitat von: crazy am 23. Dezember 2021, 22:14:34
Man verblödet mit Kleinkindern so schön es auch ist.
Mir ging es da ums Kind, nicht um die Mutter ;) Kinder sollten so früh wie möglich raus. Spätestens mit 3 J.. Fördert die Sozialkompetenz.
Heute ja, früher gabs Kinder überall. Wir hatten immer volle Hütte,vollen Garten, volle Spielstraße später.Manchmal Sonntags morgen um neun standen schon Kinder zum Spielen vor der Tür.Die Kiddies hatten Übernachtungen im Wechsel, man traf sich zum gemeinsamen kochen ,backen,basteln. Es gab Krabbelgruppen, von uns selbst organisiert und eingerichtet, man nahm sich Gegenseitig mal ein paar Stunden die Kiddies ab, um mal zum Friseur zu kommen oder in Ruhe in die Stadt zum Einkaufen...
Selbstverständlich gabs auch Oma Wochenenden und wir Eltern hatten frei. Geballte Sozialkompetenz...
Meine Kids konnten alle mit drei Mengen erfassen, Würfelspiele,Puzzle etc...Die Küche war zum malen,basteln,kleben da und später dann eben im.Wohnzimmer Seidenmalerei und andere Dinge
Zitat von: Nirvana am 07. Dezember 2021, 16:25:05
Zitat von: jeschik am 07. Dezember 2021, 15:11:40
Zitat von: X_für_U am 07. Dezember 2021, 10:44:17Ganz einfach deshalb, weil man sonst wieder eine riesige Bürokratie aufbauen müsste, mit Anträgen, Nachweisen, Bewilligungen, Kontrollen etc.
Mich würden mal reale Zahlen interessieren, wieviel Leistungszahlungen in Deutschland in Summe gezahlt werden und was dazu im vergleich der gesamte Verwaltungsapparat kostet.
Das "Sozialbudget" im statistischen Sinne betrug 2017 ca. 1.003.298.000.000,- €, also etwas über eine Billion €. Davon waren etwas unter 40,3 Milliarden Euro Verwaltungskosten.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Jahrbuch/jb-soziales.pdf?__blob=publicationFile
Sind über 1000€/Monat pro Person inclusive Kinder
Zitat von: Steve79 am 06. Januar 2022, 23:06:05
Zitat von: Nirvana am 07. Dezember 2021, 16:25:05
Zitat von: jeschik am 07. Dezember 2021, 15:11:40
Zitat von: X_für_U am 07. Dezember 2021, 10:44:17Ganz einfach deshalb, weil man sonst wieder eine riesige Bürokratie aufbauen müsste, mit Anträgen, Nachweisen, Bewilligungen, Kontrollen etc.
Mich würden mal reale Zahlen interessieren, wieviel Leistungszahlungen in Deutschland in Summe gezahlt werden und was dazu im vergleich der gesamte Verwaltungsapparat kostet.
Das "Sozialbudget" im statistischen Sinne betrug 2017 ca. 1.003.298.000.000,- €, also etwas über eine Billion €. Davon waren etwas unter 40,3 Milliarden Euro Verwaltungskosten.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Jahrbuch/jb-soziales.pdf?__blob=publicationFile
Sind über 1000€/Monat pro Person inclusive Kinder
Ja. Aus diesen 1.000,- € müssen Pflegebedürftige dann auch ihre Pflege bezahlen, Kranke ihre Krankenbehandlung (inkl. Krankenhausbehandlung), Behinderte ggf. ihre Betreuungskosten, Eltern ggf. die Erziehungshilfen usw.
@Nirvana:
Ok, Gehen wir davon aus, dass Kinder weiterhin die jetzigen Kindergeldzahlungen kriegen dann werden aus den über1000 gut 1300.
Dann wäre noch die Frage ob Rentenzahlungen schon drin sind in dem genannten Betrag.
Wenn nicht würden die dann noch zu den 1300 dazukommen, denn die Rente sollte auch abgeschafft werden da Menschen zu alt werden und dann flexibel selbst entscheiden könnten.
Wenn ja dann wären 1300 doch ein akzeptabler Betrag. Und die Finanzierung keine Frage da kein einziger Cent teuerer als jetzt.
Und da es von 2017 ist 1350.
Zitat von: Steve79 am 08. Januar 2022, 00:19:00
Dann wäre noch die Frage ob Rentenzahlungen schon drin sind in dem genannten Betrag.
Natürlich sind sie das. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind schließlich Sozialleistungen.
Zitat von: Steve79 am 08. Januar 2022, 00:19:00
Wenn ja dann wären 1300 doch ein akzeptabler Betrag. Und die Finanzierung keine Frage da kein einziger Cent teuerer als jetzt.
Oh doch, die Finanzierung ist eine Frage. Denn wie bereits aufgezeigt, kann das BGE nicht durch die Abschaffung von Sozialleistungen vollständig gegenfinanziert werden.
Das Hauptproblem ist einfach, dass es nicht gewollt ist.
Man braucht als reicher Menschen die arm und abhängig sind.
Und es reicht auch nicht aus ,,nur" andere Länder arm zu halten.
Denn im Inland gibt es auch niedere Tätigkeiten die erledigt werden müssen und Machtbefürfnusse die befriedigt werden müssen
Das ist selbst vollkommen sinnfreies Geschwurbel.
Zitat von: Steve79 am 08. Januar 2022, 16:04:09
Denn im Inland gibt es auch niedere Tätigkeiten die erledigt werden müssen und Machtbefürfnusse die befriedigt werden müssen
Nicht nur im Inland. Niedere Arbeiten gibt es nicht! Wie "nieder" eine Arbeit ist, stellen Menschen die in solchen Kategorien denken spätestens dann fest, wenn der Kanal verstopft ist und sie selbst in der Scheiße wühlen müssen, oder wenn sich der Müll auf den Straßen türmt.
Die "niederen Arbeiten" sind oftmals besonders wertvolle Arbeiten. Zu wenig anerkannt in der arroganten Gesellschaft.
Das ist ja die Theorie von Götz Werner, dass gerade diese "niedere" Arbeiten dann sehr gut bezahlt werden müssen, damit sie jemand macht.
Meine erste Befürchtung und Gedanke zum BGE war die Auswirkung auf die Pflegeberufe.
Warum sollte eine Altenpflegerin 40 Std. arbeiten, wenn ihr mit 20 Std. oder weniger das Geld ausreicht.
Oder anstrengende Arbeiten wie Kanalreiniger, Müllmänner. Die reduzieren womöglich ihre Arbeitszeit.
Dann haben wir ein Problem.
Dass alle aufhören zu arbeiten, hat sich m. W. als unrealistisch heraus gestellt. Arbeit ist wichtig und auch der damit verbundene Kontakt zu Mitmenschen. Zeigt sich auch beim Homeoffice. Viele wollen das nicht zu 100%.
Niedere Tätigkeiten gibt es selbstverständlich:
Es gibt unterschiedliche Bezahlungen, somit höhere und niedere Tätigkeiten im Bezug auf Bezahlung
Dann gibt es niedere Tätigkeiten wo nach Qualifikation unterschieden wird. Z.B. Pflegehelfer ist niedriger als eine Fachkraft. Und die Fachkraft ist niedriger als der Arzt. Der Chefarzt ist höher als der junge Neue.
Und je höher man ist desto weniger muss man machen und desto mehr verdient man.
Am höchsten ist man paradoxerweise wenn man überhaupt nichts macht und trotzdem Besitzer ist.
Und noch höher ist man wenn man noch nie etwas machen musste sondern den Besitz geerbt hat, weil dann ist man anonymer und unantastbarer.
Menschen denken seit jeher in Hierarchien. Im Grunde ist das ganze Leben ein Streben in den Hierarchien aufzusteigen.
Nur wir sind halt schon so weit gekommen, dass es alles im Überfluss gibt und sich die Werte dadurch verlagern und parallel existieren.
Du verwechselt niedere Arbeiten mit geringer bezahlten Arbeiten.
Die Intention meines Beitrages und was dahinter steckt, hast du leider nicht erfasst.
Es gibt Tätigkeiten die gemacht werden müssen und diese sind auch wertvoll.
Jetzt aktuell hat man aber quasi die Wahl es zu machen ohne mehr Geld zu haben als wenn man es nicht machen würde. Sozusagen entsteht eher ein Anreiz zumindest einige Stunden auch solche Tätigkeiten zu machen.
Götz Werner guter Mann
Außerdem könnte man Menschen auch verpflichten z.B. jeder macht wenn er Jung ist 1000 Stunden Pflege und hat dann im Alter Anspruch auf 1000 Stunden pflege
Auch könnte man alle Staatsbediensteten vom BGE ausschließen da diese ja bereits abgesichert sind und viel mehr als das zu erwartetende BGE bekommen.
Würde einiges ausmachen an Geld.
Zitat von: Steve79 am 08. Januar 2022, 18:14:23Auch könnte man alle Staatsbediensteten vom BGE ausschließen da diese ja bereits abgesichert sind und viel mehr als das zu erwartetende BGE bekommen.
Dann ist es kein BGE mehr.
Und was ist wenn dann niemand mehr Staatsbediensteter sein möchte? Wen rufst du denn dann an wenn gerade jemand versucht in deine Wohnung einzubrechen oder versucht dir körperlichen Schaden zuzufügen? Das ist nur ein ganz kleiner Ausschnitt was beispielsweise Aufgaben der Polizei anbelangt.
Und wer sagt dir, dass beispielsweise Beamte im mittleren Dienst mehr haben?
Wen fasst du denn unter dem Begriff Staatsdiener alles zusammen?
Über BGE kann man mal reden, wenn es Replikatoren (https://memory-alpha.fandom.com/de/wiki/Replikator) gibt.
Mit dem 3D Druck sind wir ja schon auf dem Weg. Inzwischen gibt es schon Lachsimitat aus 3D Druckern.
Häuser kann man damit bauen.
Was hat das mit BGE zu tun ob man Lachs drucken kann?
@bigmama: das sind immer falsche Annahmen dass plötzlich jemand Dinge nicht machen will nur weil es BGE gibt.
Wenn jemand 4000€ bekommt dann ist er abgesichert. Warum sollte man es nicht mehr machen nur weil andere auch etwas mehr abgesichert sind. Zumal dann mehr Vertrauen in den Staat herrscht wenn alle davon fest was kriegen und nicht nur die beim Staat arbeiten.
Jetzt gibt es falsche Anreize nicht umgekehrt
Zitat von: Steve79 am 08. Januar 2022, 19:30:58Wenn jemand 4000€ bekommt dann ist er abgesichert. Warum sollte man es nicht mehr machen nur weil andere auch etwas mehr abgesichert sind. Zumal dann mehr Vertrauen in den Staat herrscht wenn alle davon fest was kriegen und nicht nur die beim Staat arbeiten.
Was? Ich kann dir hierin gar nicht folgen, wenn du damit einen Zusammenhang zu meinem letzten Beitrag herstellst.
Du willst Staatsbedienstete von BGE ausschließen. Woher kommen jetzt die 4000 €? Glaubst du, dass der Mitarbeiter in der Poststelle eines Gerichts 4.000 € bekommt? Wo kommen die 4.000 € her?
Gehst du davon aus, dass jeder im ÖD so viel verdient?
Zitat von: Steve79 am 08. Januar 2022, 17:43:54
Und je höher man ist desto weniger muss man machen und desto mehr verdient man.
Die Behauptung ist absoluter Schwachsinn. Niemand aus dem oberen Management wird eine 40 Stunden Woche haben. Dabei ist es egal ob es ein KMU oder ein DAX Konzern ist. Um ins obere Management zu kommen, wird oftmals keine 40 Stunden Woche gereicht haben.
Du bist absolut fern vom Arbeitsmarkt und hast überhaupt keine Ahnung davon. Leider stellst du lediglich unsubstanzielle Behauptungen auf, die auf einer falschen Grundlage stehen basieren.
Wieviel Geschäftsführer und deren Stab kennst du? Hast du diese mal mach ihren Arbeitszeiten und Tätigkeiten gefragt? Die müssen ihrer Verantwortung gerecht werden damit das Unternehmen profitabel läuft.
Liste doch bitte mal die Tabellen auf, in denen Staatsbedienstete mehr als 4000 Euro bekommen. Vor allem Netto oder Brutto?
Es geht nicht um die Stunden, sondern um den Aufwand/die Mühen die mit der Tätigkeit verbunden sind. Und um die Unsicherheiten.
I.d.R. Hat man alles auf einmal also keinen Aufwand, keine Widerstände und hohe Sicherheit wenn man ganz oben ist. Und eben auch das meiste Geld.
Umgekehrt je niedriger desto mehr Mühen, mehr Anstrengungen, weniger Unterstützung, Druck von oben, Neid von unten, Konkurrenz von der Seite.
Ein gutes Beispiel wäre ein Anwalt und ein Fachangestellter beim Anwalt:
Der Fachantestellte muss die ganze Arbeit machen und der Anwalt erntet die Lorbeeren.
Und zwar sowohl was den Stress bei der Arbeit angeht alsauch beim Gehalt.
Wenn man an die Basis muss ist man immer mit weniger Geld und der gesamten Last arbeiten
Das, was Du da über Anwälte schreibst, hilft leider nicht, die Behauptung von AlterGaul zu widerlegen.
Zitat von: AlterGaul am 08. Januar 2022, 20:20:49Du bist absolut fern vom Arbeitsmarkt und hast überhaupt keine Ahnung davon. Leider stellst du lediglich unsubstanzielle Behauptungen auf, die auf einer falschen Grundlage stehen basieren.
Wer steht denn vor Gericht und muss das Gericht von der Position des Mandanten überzeugen? Und Du glaubst, das erfordert weniger Stress und "Aufwand" als in der Kanzlei zu sitzen und den Schriftsatz für die Klage zu entwerfen?
Und Du glaubst, Anwälte haben genauso geregelte Arbeitszeiten wie Schreibkräfte in Anwaltskanzleien?
Du hast wirklich keine Ahnung.
Und: Wie kommst Du eigentlich auf die Idee, Renten abzuschaffen, aber Arbeitsentgelte beizubehalten? Auf beides besteht doch ein Anspruch; im einen Fall wegen der Arbeitsleistung, im anderen Fall wegen der früheren Einzahlungen in die Rentenkasse.
Du willst fast jeden ausschließen außer Dir selbst. Kinder werden ausgeschlossen, Rentner erhalten ihre Rente nicht mehr, Beamte bekommen kein BGE. Das ganze Land wird enteignet. Und alles nur, damit während Deiner Lebzeit leistungslos Einkommen bezogen werden kann; danach ist zwar alles verkauft und verbraucht, aber das kann Dir ja egal sein.
Super-Typ.
Ok sagen wir es sehr stark vereinfacht:
Es gibt praktische Tätigkeiten wie etwas herstellen, etwas putzen, etwas reparieren, etwas bewachen etc.
und es gibt Tätigkeiten die Besitz regeln und/oder Macht verschieben, bestätigen, erhalten, ablösen etc.
Erstere sind die die eigentlich unerlässlich und wertvoll sind und ohne die nichts geht.
Aber zweitere sind die wo 95 % des Geldes verdient wird.
Und bei Zweiterem gilt dann das: je weniger desto mehr. Je weniger man tut (im Idealfall nichts) desto mehr hat man.
Bespiel: Arabisches Königshaus
Dort hat garantiert niemand jemals gearbeitet oder irgendwas erfunden oder getan was die Menschheit braucht oder weitergebracht hat. Aber die dürften einen guten % Satz des Weltweiten Vermögens haben
Genau so, wie man allen Politikern mal 1 Jahr Leben mit H4 verordnen sollte, sollten man manchen AN mal 1 Jahr Selbstständigkeit mit Verantwortung für mehrere Arbeitnehmer verordnen.
Das würde die Sichtweisen drastisch verändern. Wie viele Leute geben sich überhaupt die Mühe, sich auch nur annähernd mit den Situationen anderer auseinanderzusetzen.
Indianer Weisheit
,,
ZitatGroßer Geist, bewahre mich davor über einen Menschen zu urteilen, ehe ich nicht tausend Meilen in seinen Mokassins gelaufen bin." Ehe ich nicht seine Wege kenne, was ihm bedeutsam ist, was ihn freut und wo ihn der Schuh drückt. Ehe ich nicht seine Perspektive eingenommen habe.
Oder Einstein:
ZitatDer Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Das fehlt mir, in unserer Gesellschaft. Ich finde, es wird immer schlimmer. Sei es das politische Denken, oder das Zwischenmenschliche.
Ja das sind gute Sprüche. Ändern aber nichts daran, dass mit Macht Geld verdient wird und das die normalen Arbeiten immer dem untergeordnet sind.
Deswegen Bezahlung immer höher wenn man ,,nur" Verantwortung hat aber nicht selbst an die Basis muss. Aber Verantwortlich heißt heute nicht mehr so viel. Z.B. Als Aldibrüder gestorben sind dann geht es nicht mehr um ein Lebenswerk wo man sich verpflichtet fühlt unabhängig von Geld, sondern dann entsteht der Kampf wer bekommt wie viel an den vorhandenen aufgebauten Strukturen. Daran verdienen dann Notare, Anwälte etc. ein goldenes Näschen.
Zusätzlich werden zumindest bei uns in Deutschland ja diese Machtkämpfe ohne Gewalt ausgetragen womit auch der letzte Rest Verantwortung weichgespült wird. Würde mich auch nicht wundern wenn so welche Verhandlungen um Milliarden zu 90% ohne die Anwesenheit der Besitzer geführt werden. Sodass am Ende man als Besitzer nicht mal mehr physisch anwesend sein muss.
Und was muss man denn dann überhaupt? Außer vtl ab und zu irgendwo bestätigen, dass man noch lebt.
Zitat von: BigMama am 08. Januar 2022, 19:41:17Was? Ich kann dir hierin gar nicht folgen, wenn du damit einen Zusammenhang zu meinem letzten Beitrag herstellst.
Du willst Staatsbedienstete von BGE ausschließen. Woher kommen jetzt die 4000 €? Glaubst du, dass der Mitarbeiter in der Poststelle eines Gerichts 4.000 € bekommt? Wo kommen die 4.000 € her?
Gehst du davon aus, dass jeder im ÖD so viel verdient?
Du hast meine Fragen immer noch nicht beantwortet.
Nicht alle haben 4000. der Durchschnitt bei Beamten liegt bei etwa 4000.
Zitat von: Steve79 am 09. Januar 2022, 16:41:15der Durchschnitt bei Beamten liegt bei etwa 4000.
Verstehe ich dich richtig, dass du unter dem Begriff Staatsdiener nur die Beamten zusammenfasst, nicht jedoch die Angestellten, die einen großen Teil davon ausmachen? Auch reden wir hier von brutto. Davon geht noch einiges ab u.a. die Krankenversicherungsbeiträge. Und was man nicht vergessen sollte ist der Werdegang. Die meisten Beamten haben ein Studium absolviert. Zuvor wurde ein Abitur abgelegt. Würdest du diesen Personenkreis aus einem BGE ausschließen, würden diesen Weg wohl weniger Menschen einschlagen und sich stattdessen etwas in der Privatwirtschaft suchen, denn dort würden sie bei 4.000€ brutto nach deiner Clusterung auch noch das BGE obendrauf bekommen. Und hierfür bräuchten sie evtl kein Abitur und kein Studium.
Ich kann deiner Argumentation weiterhin wenig abgewinnen, da sie aus meiner Sicht viel zu kurz gedacht ist.
Zitat von: BigMama am 09. Januar 2022, 16:55:50
Ich kann deiner Argumentation weiterhin wenig abgewinnen, da sie aus meiner Sicht viel zu kurz gedacht ist.
Jede Wette, dass das vielen so geht. Zumindest informierten Personen mit gewissem Horizont und Lebenserfahrung.
Zitat von: Steve79 am 09. Januar 2022, 16:41:15
Nicht alle haben 4000. der Durchschnitt bei Beamten liegt bei etwa 4000.
Brutto? Netto? Bretto? Nutto?
Wenn ich mal das Besoldungsgesetz des Bundes zugrunde lege, dann können erstmals Oberinspektoren ein Grundgehalt über 4.000,- € brutto erzielen. Ab Stufe 6. Beamten im "mittleren Dienst", die diesen komplett durchlaufen haben (A9mD) ist das nur mit Zulagen oder Familienzuschlägen möglich. Ein Netto-Gehalt von über 4.000,- € können erstmals altgediente Oberamtsräte (A13gD) ab Stufe 5 erzielen, mit Familienzuschlägen schon früher, Amtsräte (A12) schaffen das mit Familienzuschlägen auch, und Amtmänner (A11) können das schaffen, wenn sie altgedient und kinderreich sein. Wie auch immer man Steves Aussage interpretiert, sie zeugt mal wieder von umfassender Unkenntnis.
Von den mit 4000 aufwärts gibt es aber recht viele.
Es ging darum, dass es eine Option wäre BGE paar Leute auszuschließen die ohnehin (mehr) vom Staat kriegen. Wegen Finanzierbarkeit, die aber ohnehin gegeben ist.
Dazu könnte man auch ab Betrag x sämtliches Erbe direkt in die Staarskasse fließen lassen oder Ähnliches.
Wenn es politisch wirklich mal gewollt wäre könnte man ein sehr hohes BGE schaffen.
Und man könnte Menschen trotzdem etwas mehr verpflichten ohne Geld dann.
Zur Zeit ist Geld ja alles. Wer welches hat hat keinerlei Verpflichtungen. Ist auch nicht so gut denke ich
Zitat von: Steve79 am 09. Januar 2022, 21:12:40
Es ging darum, dass es eine Option wäre BGE paar Leute auszuschließen die ohnehin (mehr) vom Staat kriegen. Wegen Finanzierbarkeit, die aber ohnehin gegeben ist.
Das dürfte verfassungsrechtlich nicht umsetzbar sein, denn alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Auch wenn einem das
berechtigterweise nicht immer so vorkommen mag.
Im Gunde weiß ich worauf du hinaus willst und denke, dass wir da nicht mal sooo weit voneinander entfernt sind.
Eindämmung des zügellosen Kapitalismus, mehr Stuergerechtigkeit und harmonischere Verteilung des Vermögens.
Aber du gehst die Sache m. E. falsch an.
ZitatDazu könnte man auch ab Betrag x sämtliches Erbe direkt in die Staarskasse fließen lassen oder Ähnliches.
Das ist natürlich übertrieben. Wobei die Erbschaftssteuer in DE nicht sehr hoch ist.
Das Argument "das ist doch schon alles versteuert" geht deshalb fehl, weil es der Erblasser versteuert hat, aber das noch lange nicht beinhalten muss, dass das Vermögen des Erblassers zwangsläufig komplett leistungslos (!!) auf den Erben übergeht.
In Spanien ist die Erbschaftssteuer bei bis zu 90 %.
Dieses jahrhunderte alte Prinzip ist doch genau der Grund, warum sich Reichtum vererbt und nicht jeder seine Pfründe selbst erwirtschaften muss. Weshalb wir eine "Elitarisierung" der Gesellschaft haben.
Egal ob es mit "Blutgeld", sprich Ausbeutung anderer Menschen, Natur, Gemeingut (Wasser) erworben wurde. Entscheidend war und ist die Herkunft, wessen Abkömmling man ist.
ZitatWenn es politisch wirklich mal gewollt wäre könnte man ein sehr hohes BGE schaffen.
Denke ich nicht, denn der Staat lebt von Steuern, und die müssen erwirtschaftet werden.
ZitatUnd man könnte Menschen trotzdem etwas mehr verpflichten ohne Geld dann.
Schätzchen, damit kann keiner was anfangen. Da musst du schon konkreter werden.
Du denkst an Sachen wie soziales Pflichtjahrt o. ä.?
ZitatZur Zeit ist Geld ja alles. Wer welches hat hat keinerlei Verpflichtungen. Ist auch nicht so gut denke ich
Wer
zu viel Geld hat leidet idR an dem Stress es behalten und vor allem vermehren zu wollen.
Das darf man nicht unterschätzen.
Allerdings sehe ich es schon so, dass Art. 14 GG
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. sehr inkonsequent angewandt wird.
Muss man nur sehen, wie viele
Bürger enteignet wurden, um Konzernen und Waldvernichtung, mitten in der Klimakrisendiskussion und 1,5° Ziel Platz zu machen. (Hambacher Forst uvm.)
Sollen aber Miethaie mal bluten, die mit einem Grundrecht (Würde, Wohnen) an der Börse notieren dürfen, ist der Schrei nach Enteignung groß.
Beim kleinen Häuslebesitzer, der 30 J. für seinen Traum gespart und noch viel Arbeit in sein Heim gesteckt hat, wird Enteignung klein geschrieben.
Das ist das System. Entweder wir gewöhnen uns daran, oder wir begehren auf, oder wird wählen aus Protest statt AfD einfach die Linke, oder kleine Randparteien.
Die Grünen kamen so auch in den BT. Und nun verraten sie uns genau so wie die Sozialdemokraten.
Eine Umwelt- und Friedenspartei stimmt militärischem Einsatz zu. Das hat die Grünen eine Menge Wähler gekostet und sie ist zu einer Öko-FDP mutiert.
Geld regiert die Welt, haste was, biste was, Geld verdirbt den Charakter.
Das wusste schon meine Oma und die wurde 1901 geboren.
Noch Fragen Kienzle?
Wie das Aus von Hartz IV Bedürftigen helfen soll
,,Wo immer es geht, werden wir Menschen mit dem neuen Bürgergeld aus der Bedürftigkeit in Arbeit führen", sagte Heil der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Zugleich stimmte Heil auf eine ausführliche Vorbereitung für die geplante soziale Großreform ein.
Heil verwies auf den geplanten Bonus von monatlich 150 Euro für alle Betroffenen, die sich weiterbilden wollten.
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/wie-das-aus-von-hartz-iv-beduerftigen-helfen-soll-a3684819.html
@Heinz-Otto
Du begründest viele deiner Aussagen immer mit dem Grundgesetz, warum dieses und jenes nicht verfassungsrechtlich wäre. Auf die Idee, dass das Grundgesetz genauso wie jedes andere Gesetz geändert werden kann, kommst du dabei aber nicht.
Das GG ist nicht festgemeißelt für alle Zeiten, sondern wird schon seit seiner Entstehung immer wieder angepasst. Und das auch recht häufig, denn allein in den Jahren 1983-1987 gab es z.B. 35 Änderungen.
Wer Lust hat lese hier:
https://www.bundestag.de/resource/blob/494342/c988a114889d64da27975b0f72d71e97/aenderungen-des-grundgesetzes-seit-1949-data.pdf
Zitat von: Gast32644 am 15. Januar 2022, 07:45:41
Auf die Idee, dass das Grundgesetz genauso wie jedes andere Gesetz geändert werden kann, kommst du dabei aber nicht.
Muss er auch nicht. Weil es nicht richtig ist. Das Grundgesetz kann eben nicht "wie jedes andere Gesetz geändert werden". Es gibt unveränderliche Bestandteile und für den Rest gelten deutlich höhere Anforderungen an ein Änderungsgesetz als für ein einfaches Gesetz.
Zitat von: Gast32644 am 15. Januar 2022, 07:45:41
@Heinz-Otto
Du begründest viele deiner Aussagen immer mit dem Grundgesetz, warum dieses und jenes nicht verfassungsrechtlich wäre. Auf die Idee, dass das Grundgesetz genauso wie jedes andere Gesetz geändert werden kann, kommst du dabei aber nicht.
Na und. Warum sollte ich das? Ich kritisiere ja nicht das GG, sondern dessen Missachtung und unterschiedliche Auslegung.
Das musst du dem Parlament sagen, wenn du das GG für änderungswürdig hältst.
Unser GG ist schon ok. Wird nur nicht umgesetzt, oder
durch Gesetzgebung unterwandert und ausgehebelt.Bestes Beispiel
Tierschutz. Steht im
GG und warum sind dann
Massentierhaltung und Quälerei erlaubt!
Was meinst du, warum es so viele Verfassungsbeschwerden gibt ;)
Und was meist du, warum das BVerfG auffallend viele Beschwerden in Bezug auf Hartz 4 ohne Begründung nicht angenommen hat.
Sogar die Vorlage von Gotha hat es damals erst mal abgewiesen. Die haben aber nicht locker gelassen.
Zitat
Das GG ist nicht festgemeißelt für alle Zeiten, sondern wird schon seit seiner Entstehung immer wieder angepasst. Und das auch recht häufig, denn allein in den Jahren 1983-1987 gab es z.B. 35 Änderungen.
Ich finde die Liste nicht mehr. Vor ein paar Jahren waren es sogar über 42 Änderungen.
Du hast mich falsch verstanden. Ich wollte dir sagen, dass du dich nicht ununterbrochen auf das GG verlassen sollst. Denn was nicht passt, wird passend gemacht. Das gilt für alle Gesetze.
Zitat von: Gast32644 am 15. Januar 2022, 11:45:02
Du hast mich falsch verstanden. Ich wollte dir sagen, dass du dich nicht ununterbrochen auf das GG verlassen sollst. Denn was nicht passt, wird passend gemacht. Das gilt für alle Gesetze.
Gut, dann sind wir uns ja einig. Auf die Einhaltung des GG durch die Politik und das BVerfG verlasse ich mich schon lange nicht mehr.
Und an der Rechtsstaatlichkeit habe ich hin und wieder auch meine Zweifel. Zumindest gemessen an einer Demokratie.
Dass wir noch froh sein können im Vergleich zu vielen anderen Nationen ist mir klar, aber das ist für mich kein Maßstab.
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 11:40:48
Und was meist du, warum das BVerfG auffallend viele Beschwerden in Bezug auf Hartz 4 ohne Begründung nicht angenommen hat.
Was war daran "auffallend"? Im Jahre 2020 bspw. wurden 96,75% aller Verfassungsbeschwerden vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Liegt die Quote in "Hartz IV"-Belangen höher?
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 11:40:48
Sogar die Vorlage von Gotha hat es damals erst mal abgewiesen. Die haben aber nicht locker gelassen.
Die haben vor allem die vom BVerfG zutreffend aufgezeigten, schweren Mängel im Vorlagebeschluss ausgebessert...
Zitat von: Nirvana am 15. Januar 2022, 12:37:27
Was war daran "auffallend"? Im Jahre 2020 bspw. wurden 96,75% aller Verfassungsbeschwerden vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Liegt die Quote in "Hartz IV"-Belangen höher?
Ich hatte mal eine Statistik speziell der eingereichten und "abgelehnten" Beschwerden zum SGB II , die ich leider nicht mehr finde. Dort wurden nahezu alle Beschwerden abgewiesen. Das waren ettliche seit 2005.
Schaut man wie viele Entscheidungen zum SGB II es seit 2005 gibt, kann man die dann in Relation setzen, wie hoch der %-Satz ist im Verhältnis zu den eingereichten und nicht angenommenen Beschwerden.
Du willst Äpfel mit Birnen vergleichen und die Quote der Nichtannahme aller Beschwerden in Relation zu der Nichtannahme von SGB II-Beschwerden setzten. Und das auch noch nur für das Jahr 2020, wo bekanntermaßen insbes. durch Beschwerden bezüglich Corona die Gesamtzahl der Beschwerden höher liegen.
So funktioniert das nicht ;) Du müsstest inzwischen wissen, dass du mit solchen "Tricks" bei mir nicht durch kommst ;)
Zudem müsste man die Quote jeweils für das betreffende Jahr vergleichen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2020/gb2020/C-III-4.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Jahrbuch/jb-justiz.pdf?__blob=publicationFile
EDIT:
Eh ein Unding, dass die nicht mal begründen müssen.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde-nichtannahme-ohne-begruendung-pflicht/
ZitatFür Verfassungsrechtler Kirchberg ist die Belastung kein Argument. Auch den Nicht-Annahmebeschlüssen gehe stets ein Gutachten am Gericht voraus. "Warum es nicht möglich sein soll, die tragenden Gründe eines solchen Gutachtens redaktionell zusammenzufassen, erschließt sich mir jedoch nach wie vor nicht", so Kirchberg. Hinzu komme, "dass die unbegründeten Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zusehends auch beim EGMR in Straßburg 'mit gerunzelten Brauen' gesehen werden, weil der Gerichtshof nicht erkennen kann, ob und mit welchem Ergebnis das Bundesverfassungsgericht sich im konkreten Fall tatsächlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes, die in großem Umfang ihre Entsprechung in den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention haben, befasst hat".
Echt schlimm, dass ich der AfD da recht geben muss, obwohl das Anliegen nicht wirklich neu ist.
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 13:53:05
Ich hatte mal eine Statistik speziell der eingereichten und "abgelehnten" Beschwerden zum SGB II , die ich leider nicht mehr finde. Dort wurden nahezu alle Beschwerden abgewiesen. Das waren ettliche seit 2005.
Schaut man wie viele Entscheidungen zum SGB II es seit 2005 gibt, kann man die dann in Relation setzen, wie hoch der %-Satz ist im Verhältnis zu den eingereichten und nicht angenommenen Beschwerden.
Dann liefere doch mal Zahlen.
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 13:53:05
Du willst Äpfel mit Birnen vergleichen und die Quote der Nichtannahme aller Beschwerden in Relation zu der Nichtannahme von SGB II-Beschwerden setzten.
Warum sollten das "Äpfel und Birnen" sein? Du behauptest, dass "auffallend viele" Beschwerden im SGB II-Kontext ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen werden. Ich stelle dar, dass über alle Rechtsbereiche fast 97% aller Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen werden.
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 13:53:05
Und das auch noch nur für das Jahr 2020, wo bekanntermaßen insbes. durch Beschwerden bezüglich Corona die Gesamtzahl der Beschwerden höher liegen.
So funktioniert das nicht ;) Du müsstest inzwischen wissen, dass du mit solchen "Tricks" bei mir nicht durch kommst ;)
Ich weiß inzwischen, dass Du nur mit gefühlten Fakten arbeitest, ja. Du lieferst dafür auch gerade wieder ein Beispiel: Die Anzahl der neu eingegangenen Verfassungsbeschwerden war 2020 mit 5.194 nur geringfügig höher als 2019 (5.158), aber deutlich geringer als in den Vorjahren (2018: 5.678; 2017: 5.784; 2016: 5.610). Wenn schon, dann hat Corona zu einer geringeren Anzahl von Verfassungsbeschwerden geführt. :zwinker:
Ich sagte, dass ich diese Statistik leider nicht mehr finde.
Woher hast du diese 96,75%?
Wie bedauerlich... Also bleibt es Deinerseits bei den gefühlten Fakten.
Aus dem Jahresbericht des Bundesverfassungsgericht "Verfahrenserledigungen von Verfassungsbeschwerden (einschließlich mitentschiedene Verfahren) der letzten fünf Geschäftsjahre". Dabei habe ich die Nichtannahmen ins Verhältnis der Gesamtzahl der Erledigungen von Verfassungsbeschwerden gesetzt.
Und meine Zahl war tatsächlich die von 2019. 2020 waren es 96,01%.
Quellenangaben sind auch nicht so deins. Sehr bedauerlich.
Man müsste bis zu über 800 Entscheidungen durchforsten, um abgelehnte Anträge zu ermitteln.
Eine gesonderte Statistik nach Rechtkreis SGB II gibt es nicht.
Zum Thema Corona
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2020/gb2020/vorwort.html
ZitatHohe Verfahrenszahlen und Herausforderungen in der Corona-Pandemie
Das Jahr 2020 stand wie für viele andere Institutionen auch für das Bundesverfassungsgericht unter den besonderen Vorzeichen der Corona-Pandemie. Insgesamt über 880 Verfahren mit Bezug zur Pandemie haben das Gericht erreicht,
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 17:35:25
Quellenangaben sind auch nicht so deins. Sehr bedauerlich.
Ich habe Dir meine Quelle benannt. Dass Du damit nichts anfangen kannst, ist nicht mir anzulasten.
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 17:35:25
Eine gesonderte Statistik nach Rechtkreis SGB II gibt es nicht.
Also wie ich vermutet habe: Nur gefühlte Fakten.
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 17:35:25
Zum Thema Corona
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2020/gb2020/vorwort.html
ZitatHohe Verfahrenszahlen und Herausforderungen in der Corona-Pandemie
Das Jahr 2020 stand wie für viele andere Institutionen auch für das Bundesverfassungsgericht unter den besonderen Vorzeichen der Corona-Pandemie. Insgesamt über 880 Verfahren mit Bezug zur Pandemie haben das Gericht erreicht,
Und? Dass die Anzahl der Verfassungsbeschwerden in 2020 nur geringfügig über der von 2019, aber deutlich unter 2018, 2017 und 2016 lag, habe ich ja bereits dargelegt.