Hallo Zusammen,
ich hatte ein tel. Gespräch mit meiner Beraterin, die mir das Ergebnis vom Amtsarztes mitteilte. Ich bin nicht ganz damit einverstanden und habe drum gebeten mir eine Kopie zu schicken, um Wiederspruch einlegen können. Seit das Gutachten da ist, sind nun schon drei Wochen vergangen, bis ich den Termin nun hatte.
Nun sagte mir die Dame dass sie mich im Jan. gern persönlich sehen würde und mir eine Kopie davon auszuhändigen würde.
Nun mache ich mir Sorgen dass dann die Widerspruchsfrist bis dahin abläuft (?).
Zudem sagte sie mir ich solle mir keine Sorgen machen, sie würde mich schon nicht ins kalte Wasser werfen und was die Stundenanzahl angeht langsam vorgehen. Aber ich habe da meine Zweifel und möchte Widerspruch einlegen, damit ich etwas "in der Hand" habe. Zumal nun wohl nochmal ein Wechsel stattfindet und die neue Beraterin dann auch anders vorgehen könnte.
Was wäre denn das beste nun zu tun?
Lg
Dem Ergebnis der Begutachtung kannst du nicht widersprechen. Das Gutachten selbst ist kein Verwaltungsakt. Du kannst also auch keine Fristen verstreichen lassen. Es gibt aber Verwaltungsakte wie z.B. eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt, diverse Eingliederungsmaßnahmen etc., die in Folge eines falschen Gutachtens ergehen können. Diesen kannst du dann widersprechen. In dem Rahmen kann man das Gutachten auch angreifen.
Interessant wäre es zu wissen, ob du in einer Optionskommune lebst oder ob dein Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit unterstellt ist. Ebenso, ob das Gutachten von einem Arzt beim Gesundheitsamt erstellt worden ist.
Inwiefern bist du denn mit dem Ergebnis nicht zufrieden? Kam er zu einem anderen Ergebnis wie deine Ärzte?
Soweit ich weiß kann man gegen ein Gutachten des Ärztlichen Dienstes keinen Widerspruch einlegen. Insofern gibt es keine Widerspruchsfrist.
Du kannst aber (schriftlich, nachweislich) Zweifel daran äußern, dass der ÄD in seinem Gutachten alle relevanten gesundheitlichen Gegebenheiten berücksichtigt hat.
Eigentlich bleibt dir nur, dass du den Termin abwartest und dann den ÄD anschreibst, sobald du das Gutachten Teil B in der Hand hältst. Es gibt noch den Teil A, der Befunde usw. enthält, dieser hat aber in den Händen der Vermittlungs-Sachbearbeiter nichts zu suchen. Wäre sicher interessant für dich zu lesen, was da drin steht. Den kannst du mit gleichem Schreiben beim ÄD anfordern.
Was genau stimmt denn deiner Meinung nach mit dem Gutachten nicht?
Danke für eure Antworten. Ich habe inzwischen nochmal mit ihr sprechen können und sie sagte mir ich könne Widerspruch einlegen. Komisch, was ist denn nun richtig :weisnich: Sie sagte ich solle einfach einen Satz schreiben, wie "hiermit widerspreche ich dem ärztlichen Gutachten".
Wobei das wiederrum ja bedeuten würde, dass das Gutachten nicht mehr gültig ist, oder? Ich werde irgendwie sehr schlecht beraten :weisnich:
Mir geht es nur um die Einschätzung der zumutbaren Stundenanzahl. Dagegen wollte ich Widerspruch einlegen.
Ein Widerspruch ist nicht möglich. Auch, wenn die in Verwaltungsrecht offenbar nicht geschulte Vermittlerin das sagt. Nenn Das Ding Gegenvorstellung. Das kommt näher ran.
Okay, danke nochmals. Dann werde ich das so machen:
Zitat von: Simone- am 20. Dezember 2021, 12:12:58
Du kannst aber (schriftlich, nachweislich) Zweifel daran äußern, dass der ÄD in seinem Gutachten alle relevanten gesundheitlichen Gegebenheiten berücksichtigt hat.
Eine Gegenvorstellung ist ebenfalls nicht möglich. Eine Gegenvorstellung ist wie eine Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde ein formloser Rechtsbehelf und gegen eine bestimmte Entscheidung einer Behörde gerichtet. Bei Leistungsfeststellung des Arztes handelt es sich aber um keine Entscheidung, die angegriffen werden kann.
Zitat von: Simone- am 20. Dezember 2021, 12:12:58Du kannst aber (schriftlich, nachweislich) Zweifel daran äußern, dass der ÄD in seinem Gutachten alle relevanten gesundheitlichen Gegebenheiten berücksichtigt hat.
Dies wäre die einzige Möglichkeit, die bestehen könnte. Dies wäre dann aber auch die Grenze an Informationen, die ich der Vermittlerin zukommen lassen würde. Die Vermittlerin ist kein Arzt und es obliegt ihr auch keine Beurteilung, ob sich der Arzt geirrt haben könnte.
Aber: Es ist noch gar nicht geklärt, wer überhaupt die Exploration durchgeführt hat. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit trifft die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit beauftragt entweder den Ärztlichen Dienst oder einen Amtsarzt mit der Exploration.
Hier ist die Rede von einem Amtsarzt.
Bei Optionskommunen ist die Sache anders. Hier wird gerne mal der Amtsarzt beim Gesundheitsamt mit der Feststellung der Leistungsfähigkeit beauftragt. Auffallend ist hierbei oft, dass der Arzt dann die Arbeitsfähigkeit prüft, aber nicht die Leistungsfähigkeit. Dann setzen die Optionskommunen sehr gerne eigene Vertragsärzte ein und nennen die einfach mal Amtsarzt, weil der ja sein Büro im "Amt" hat. Beides nicht ok. Es existiert eine Vereinbarung der Länder mit der Rentenversicherung, dass die Beurteilung der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit über den Rentenversicherungsträger erfolgt.
Es besteht Anspruch auf Einsicht in das Gutachten. Die Sachbearbeiterin hat ihren Teil des Gutachtens zur Verfügung zu stellen. Den Rest kann man sich über den Arzt besorgen. Auch wird die Information bzgl. der Optionskommune und wer denn das Gutachten gemacht benötigt.
Lindalin du bist jedenfalls nicht machtlos. Gehe aber kontrolliert und bedacht vor. Vor allem unterhalte dich über die Sache nicht mehr am Telefon mit der Vermittlerin.
Erst einmal Akteneinsicht beantragen und dann Kopien bzw. Ablichtungen davon machen.
Danke @Frogger. Das wusste ich alles nicht.
Die Kopie wird mir hoffentlich die nächsten Tage zugeschickt, dann weiß ich vielleicht mehr.
Es soll ein Amtsarzt aus Kempten im Allgäu sein. Wohl der einzige Amtsarzt dort.
Vielleicht ist hier jemand zufällig aus der Ecke?
Was mich etwas stört ist dass ich nun Rehamaßnahmen machen soll, obwohl ich mehrere Ausbildungen habe und damit Arbeit finden würde. Nur eben mit gewissen Einschränkungen.
Ich wollte lediglich das gewisse Beinträchtigungen berücksichtigt werden. Die Beraterin sagte vor dem Gutachten nämlich: "Mit ein bisschen Physio wird es schon gehen".
Die Erkrankungen jedoch sind chronisch und absolut nicht wegzutherapieren. Deshalb habe ich damals neben dem Job noch eine Weiterbildung absolviert die es ermöglichen würde z.b. sitzend zu arbeiten. Trotzdem will man mich beim JC in meinen alten Beruf drängen, den ich eben nicht mehr ausüben kann. Wozu habe ich so viel Geld und Mühe investiert :weisnich:
Die Alternative dazu wären nun sinnlose Kurse wie Bewerbungscoaching und ein Coaching für Alleinerziehende.
Zitat von: Lindalin am 21. Dezember 2021, 06:18:52obwohl ich mehrere Ausbildungen habe und damit Arbeit finden würde. Nur eben mit gewissen Einschränkungen.
Daran hindert Dich doch niemand? Du musst doch keine Maßnahmen machen. Und Du musst Dich auch nicht an das Gutachten halten. Du kannst Dich bewerben, worauf Du willst. Und Stellen annehmen, die Du willst - auch wenn sie nicht dem Gutachten entsprechen.
Zitat von: Jan Mustermann am 20. Dezember 2021, 22:38:20Erst einmal Akteneinsicht beantragen und dann Kopien bzw. Ablichtungen davon machen.
Auch hierfür bedarf es ein Verfahren. Gemäß § 25 SGB X ist eine Akteneinsicht auf ein konkretes Verfahren bezogen.
Zitat von: Lindalin am 21. Dezember 2021, 06:18:52Die Erkrankungen jedoch sind chronisch und absolut nicht wegzutherapieren. Deshalb habe ich damals neben dem Job noch eine Weiterbildung absolviert die es ermöglichen würde z.b. sitzend zu arbeiten. Trotzdem will man mich beim JC in meinen alten Beruf drängen, den ich eben nicht mehr ausüben kann. Wozu habe ich so viel Geld und Mühe investiert
Ok, jetzt wird auch das "Aufbäumen" klar. Der unbedingte Willen der Wahrnehmung deiner Interessen ist also mehr als begründet.
Die Berücksichtigung der Einschränkungen hat innerhalb einer Potenzialanalyse zu erfolgen, mit der Absicht etwaige Einschränkungen bei der Eingliederung und damit auch bei der Eingliederungsvereinbarung zu berücksichtigen. Gibt es aktuell bei dir eine Eingliederungsvereinbarung? Wenn ja, wann wurde sie abgeschlossen? Wenn ja, wurde die vor kurzem neu abgeschlossen aufgrund der Feststellungen des Arztes? Wird diese Eingliederungsvereinbarung vielleicht gerade durch die Vermittlerin vorbereitet? Nach den Infos gehts dann weiter.
Zitat von: Lindalin am 21. Dezember 2021, 06:18:52Die Beraterin sagte vor dem Gutachten nämlich: "Mit ein bisschen Physio wird es schon gehen".
Diese Entscheidung obliegt ihr nicht. Es liegt in der Natur, dass du dich bei der Vermittlerin "nackig" machst, weil du möchtest ja, dass deine Einschränkungen berücksichtigt werden. Absolut nicht notwendig und auch nicht ratsam. Mit mir würden solche Bemerkungen was machen. Ich würde mich nicht richtig ernst genommen fühlen. Es würde mir Angst machen. Um meine Exitenz, weil man irgendwo dem Vermittler ausgeliefert ist. Lass dich da nicht kirre oder verrückt machen. Genieß die Weihnachtszeit.
Zitat von: Lindalin am 21. Dezember 2021, 06:18:52Es soll ein Amtsarzt aus Kempten im Allgäu sein. Wohl der einzige Amtsarzt dort. Vielleicht ist hier jemand zufällig aus der Ecke?
Ich bin nicht aus der Ecke, aber ich habe eben mal nachgesehen. Bei dir kommt sowohl eine Optionskommune (Jobcenter Oberallgäu) und die gemeinsame Einrichtung mit der Agentur für Arbeit infrage. Die Agentur für Arbeit hat in Kempten eigentlich auch einen Ärztlichen Dienst und würde die Feststellung darüber treffen lassen. Solltest du beim Jobcenter Oberallgäu sein, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass die Untersuchung vom Gesundheitsamt in Kempten durchgeführt wurde.
Bis dahin lass nicht von deinem Bewerbungsbemühen abbringen und zieh deinen Stiefel ruhig durch.
Solltest du inzwischen Stellenvorschläge bekommen, meld dich hier, dann kann dir hier bestimmt jemand helfen ob du dich bewerben musst und wie du die ungeeignete Stelle "loswirst". Was z.B. durch eine gewisse Art der offenen Kommunikation über die Einschränkungen passieren kann. Da du nicht den Eindruck machst, dich drücken zu wollen, findet sich hier bestimmt jemand, der dir da einen Tipp geben kann.
Lindalin
Zitat von: Lindalin am 21. Dezember 2021, 06:18:52Die Kopie wird mir hoffentlich die nächsten Tage zugeschickt, dann weiß ich vielleicht mehr.
Wenn das Gutachten, Teil B, bei dir ist solltest du es anonymisiert hier einstellen dann kann man auch etwas dazu
Zitat von: Lindalin am 21. Dezember 2021, 06:18:52Trotzdem will man mich beim JC in meinen alten Beruf drängen, den ich eben nicht mehr ausüben kann.
schreiben!
Zitat von: Lindalin am 21. Dezember 2021, 06:18:52Die Alternative dazu wären nun sinnlose Kurse wie Bewerbungscoaching und ein Coaching für Alleinerziehende.
selbst dass kann man überprüfen, sinnloses darf nicht gefordert werden.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2021, 14:58:47
Wenn das Gutachten, Teil B, bei dir ist solltest du es anonymisiert hier einstellen
Ja, so mache ich das.
Zitat von: Frogger am 21. Dezember 2021, 10:10:02
Gibt es aktuell bei dir eine Eingliederungsvereinbarung? Wenn ja, wann wurde sie abgeschlossen? Wenn ja, wurde die vor kurzem neu abgeschlossen aufgrund der Feststellungen des Arztes? Wird diese Eingliederungsvereinbarung vielleicht gerade durch die Vermittlerin vorbereitet?
Die gibt es seit Aptil 2021.
Eigentlich sollte die Beraterin mir damals Formulare für den Amtsarzt zuschicken (Schweigepflichtsentbindungen). So hatten wir das zumindest besprochen.
Geschickt wurde mir allerdings eine Eingliederungsvereinbarung mit folgendem Punkt:
"Unterstützung durch das Jobcenter:
Bei vorliegen aktueller/aussagekräftiger ärztlicher Unterlagen stellt Ihre Arbeitsvermittlerin den Kontakt zum Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit her um Sie bei der Feststellung Ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit zu unterstützen."
Ich hatte im April schon erfahren dass dieser Punkt in einer Eingliederungsvereinbarung garnichts zu suchen hat. Zu lesen hier:
https://hartz.info/index.php?topic=125318.msg1469435#msg1469435
Lindalin
Zitat von: Lindalin am 21. Dezember 2021, 15:56:52Ja, so mache ich das.
:ok:
Zur EinV:
Macht nix
und solange da nicht mehr verlangt wurde ist es super für dich
und ansonsten hat es sich im Prinzip erledigt weil die EinV nicht mehr gültig ist
MfG FN
Auf der einen Seite habe ich hier jetzt etwas über eine Weiterbildung gelesen, die du gemacht hast. Dann war wohl auch eine Umschulungsmaßnahme ein Thema. Ist dieser Wunsch noch vorhanden oder hat sich dies erledigt?
Dass diese Thematik nichts in einer EinV zu suchen hat, hast du ja inzwischen mitbekommen. Die VM gehen aber auch deine ärztlichen Unterlagen absolut nichts an. Ich sprach ja schon an, dass ich verstehe, wenn man uneingeschränkt mitwirken will, aber alles Medizinische würde ich nicht mehr der VM besprechen. Die erfährt am besten nur noch z.B. Einschränkungen der Leistungsfähigkeit sind vorhanden oder Einschränkungen haben sich verschlechtert. Welche Einschränkungen das sind, geht die VM nichts an.
Aber, eine Begutachtung kann man nicht beantragen. Die kann nur angeregt werden. Wie schon erwähnt, es ist kein Verwaltungsverfahren, bei dem man Widerspruch einlegen kann. Ohne Verfahren keine Antragsmöglichkeit.
Hat die VM schon einen Termin für den Abschluss der neuen EinV bestimmt?
Zitat von: Frogger am 21. Dezember 2021, 17:00:45Aber, eine Begutachtung kann man nicht beantragen.
Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit (http://hartz.info/index.php?topic=9636.0)
Das ist leider alles unnötigerweise ziemlich kompliziert.
Ich hatte in Stadt X gewohnt in der schon einmal ein Gutachten erstellt wurde.
Zusätzlich habe ich abends neben der Arbeit noch eine Weiterbildung absolviert.
Zwischenzeitlich oft Jobs verloren oder selbst gekündigt wegen körperlichen Beschwerden.
Aufgrund dessen wurde eine Umschulung vorgeschlagen, diese wollte ich gern machen damals.
Die Weiterbildung hatte nichts mit dem Arbeitsamt zu tun. Also selbst bezahlt, nicht vom AA berücksichtigt und erst nachträglich davon erzählt, als ich das Zeugnis in der Hand hatte. Mit einer Umschulung durch das AA wäre sie super kombinierbar gewesen, aber auch unabhängig davon.
Nun wohne ich in Stadt Y und das Jobcenter hat hier angeblich keine Umschulungsmöglichkeiten, ich soll zu meinem alten Beruf zurück laut JC. Jedoch bleibt meine Weiterbildung davon unberührt, ich könnte damit arbeiten, bräuchte jedoch für die Anfangszeit noch Unterstützung vom JC.
In der Zwischenzeit habe ich drei neue Beraterinnen gehabt, die aktuelle wird im Januar ebenfalls nicht mehr da sein und ich habe die vierte Beraterin die womöglich wie die letzten drei irgendeine andere Entscheidung fällt. Man fängt alle paar Monate von null an und hat nie was in der Hand. Auch deshalb war es mir nun sehr wichtig ein neues Gutachten zu bekommen, um etwas in der Hand zu haben. (Es war nicht leicht dass das JC einem neuen Gutachten zustimmte).
Das mit dem Widerruf habe ich verstanden. Werde kein Widerruf einreichen. Ebenso werde ich eure Ratschläge zu Herzen nehmen und nichts mehr med. mit dem JC besprechen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2021, 17:05:34Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit
Die Vorlage ist schon sehr alt. Würde da anstatt "Antrag" das Wort "Anregung" stehen, dann stimmt ja alles. Hier handelte es sich aber auch nur um eine Anregung und um keinen Antrag. Auch schon sehr alt die Vorlage. Ich kann mir vorstellen, dass dies von der Möglichkeit des Antrags zur Feststellung der Erwerbsminderung (Rentenantrag) abgeleitet wurde. So erging es mir zumindest. Der Vorteil im Sozialrecht ist aber, dass der Leistungsträger in Erfahrung bringen muss, was ich damit erreichen will. Also muss er dies als Anregung umdeuten, aber eben nicht über die Anregung/Antrag entscheiden.
Was mir übrigens ein Richter vor dem Sozialrecht in einem Hinweis erklärt hat, damit ich meine Untätigkeitsklage zurücknehme, weil das Jobcenter bei mir eben über einen solchen Antrag nicht entschieden hat. Im selben Hinweis hat er dem Jobcenter aber auch empfohlen, die Feststellung nach § 44a durchzuführen.
Wenn ich Antragsberechtigt bin, dann muss ich auch Widerspruchs berechtigt sein. Der § 44a schließt aber eine Widerspruchsmöglichkeit aus. Ergo auch keine Antragsmöglichkeit. Das Verfahren gemäß § 44a ist damit lediglich Teil eines Verfahrens auf Leistungen.
Ich habe die Möglichkeit innerhalb der Potenzialanalyse bei der Verhandlung der Eingliederungsvereinbarung darauf hinzuwirken, dass die Prüfung der Leistungsfähigkeit erfolgt. Ich habe die Möglichkeit über einen Antrag auf Leistungen für eine bestimmte Maßnahme oder Weiterbildung die Möglichkeit eine Leistungsfeststellung zu erreichen, weil z.B. eine Umschulungsmaßnahme eine solche Prüfung voraussetzt.
Zitat von: Lindalin am 21. Dezember 2021, 17:28:30Nun wohne ich in Stadt Y und das Jobcenter hat hier angeblich keine Umschulungsmöglichkeiten, ich soll zu meinem alten Beruf zurück laut JC. Jedoch bleibt meine Weiterbildung davon unberührt, ich könnte damit arbeiten, bräuchte jedoch für die Anfangszeit noch Unterstützung vom JC.
Wäre zumindest eine Sache, die man machen könnte. Natürlich hat das Jobcenter Umschulungsmöglichkeiten. In Kempten ist z.B. auch die DAA ansässig als einer der größten Träger in Deutschland. Habe auch andere Träger gesehen, die ich aber nicht kenne. Mit einem solchen Antrag startest du dann auch ein Verfahren, welches dir sogar den Klageweg eröffnet, bei dem das Sozialgericht die Leistungsfähigkeit überprüft.
Eine Rehamaßnahme beim Rentenversicherungsträger wäre auch eine Möglichkeit, dass die gesundheitlichen Einschränkungen anderes gewertet werden. Was sagen denn deine Ärzte überhaupt?
Hallo nochmal,
also ich wollte mich ja nochmals melden, wenn die Kopie vom Gutachten da ist. Nun habe ich aber nichts mehr gehört vom JC und stattdessen ein Anruf bekommen dass ich nächste Woche ein Termin beim Rehaberater habe.
Ich weiß ja nicht, aber ist das Vorgehen denn normal? Ich hatte nämlich schriftlich nochmals gebeten mir die Kopie vom Gutachten zu schicken und nun soll ich erst zum Rehaberater. Ich verstehe diese ständigen Änderungen nicht. Warum kann man mir nicht einfach eine Kopie schicken?
Zitat von: Lindalin am 12. Januar 2022, 15:49:05
Warum kann man mir nicht einfach eine Kopie schicken?
Weil die in der Regel bei dem Gespräch persönlich übergeben werden.
Zitat von: Sheherazade am 12. Januar 2022, 15:57:07
Zitat von: Lindalin am 12. Januar 2022, 15:49:05
Warum kann man mir nicht einfach eine Kopie schicken?
Weil die in der Regel bei dem Gespräch persönlich übergeben werden.
Gut zu wissen und schade dass mir das JC das nicht einfach sagt.
Zitat von: Lindalin am 12. Januar 2022, 15:49:05aber ist das Vorgehen denn normal?
Eher schon, auch das mit der extra Reha Beratung im JC, was besser ist als die normale Vermittlung.
Wenn das Gutachten völlig daneben sein sollte, wäre ein anderer Weg evtl. dieser.
Antrag auf EM Rente bei der RV stellen, deren Gutachten wäre dann Quasi ein Gegengutachten zu deinem.
Es steht dann auch über dem vom ÄD des JC's und wäre, für das JC bindend.
Zitat von: vanessa am 12. Januar 2022, 16:40:42
Zitat von: Lindalin am 12. Januar 2022, 15:49:05aber ist das Vorgehen denn normal?
Eher schon, auch das mit der extra Reha Beratung im JC, was besser ist als die normale Vermittlung.
Wenn das Gutachten völlig daneben sein sollte, wäre ein anderer Weg evtl. dieser.
Antrag auf EM Rente bei der RV stellen, deren Gutachten wäre dann Quasi ein Gegengutachten zu deinem.
Es steht dann auch über dem vom ÄD des JC's und wäre, für das JC bindend.
Vielen Dank.
Weißt du, wo ich zur Prüfung auf eine EM Rente richtig wäre? Ich hatte die Info dass das Versorgungsamt evtl. richtig sei. Jemand anderes meinte das Integrationsamt.
Wie es aussieht wurde 1:1 alles vom alten Gutachten so übernommen, obwohl noch einiges dazugekommen ist und ich bezweifle mittlerweile dass es überhaupt ein neues Gutachten gibt. Dieses rumgeeiere & hinhalten finde ich langsam komisch.
Edit: Rentenversicherung ist zuständig
Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 10:08:54Weißt du, wo ich zur Prüfung auf eine EM Rente richtig wäre?
Beim Rentenversicherungsträger
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Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2021, 16:54:52
Lindalin
Zitat von: Lindalin am 21. Dezember 2021, 15:56:52Ja, so mache ich das.
:ok:
Zur EinV:
Macht nix
und solange da nicht mehr verlangt wurde ist es super für dich
und ansonsten hat es sich im Prinzip erledigt weil die EinV nicht mehr gültig ist
womit/woraus etc begründet sich denn (ab) wann eine Egv auf unbestimmte zeit nicht mehr gültig ist?
das www sagt dazu nur dass die mindestens halbjährlich fortgeschrieben werden sollte, nicht aber dass aus einer Nichtfortschreibung sollte, nicht muss, eine Ungültigkeit ab Zeitpunkt x zu folgern wäre?
MfG FN
Habe nun ein Termin bekommen bei der DRV.
Weiß jemand ob ich die Atragsstellung auf EM - Rente, dem JC melden sollte und sollte ich dennoch den Amtsarzt (vom Arbeitsamt) darum bitten das Gutachten nochmal durchzugehen? Also praktisch zweigleisig fahren?
Ich habe nämlich gelesen dass es sehr schwierig wird EM -Rente genehmigt zu bekommen, oft muss wohl auch geklagt werden. Ich bin mir nicht sicher welcher Weg besser ist:
Auf den Amtsarzt setzen und hoffen dass er sein Gutachten nochmal durchgeht (vielleicht zu meinem Gunsten) oder EM Rente beantragen.
Und was passiert in der Zeit der Antragstellung für die EM -Rente? Wird das vom JC irgendwie berücksichtigt, oder wird das aktuelle Gutachten vom Amtsarzt berücksichtigt? Das wäre nämlich schlecht weil ich damit ja nicht ganz einverstanden bin.
Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 13:53:00die Atragsstellung auf EM - Rente, dem JC melden sollte
Würde ich tun, denn so lange der Antrag bearbeitet wird, muss auch das JC Abwarten.
Also keine EGV keine Maßnahmen bis zur Entscheidung möglich.
Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 13:53:00Also praktisch zweigleisig fahren?
Würde ich lassen, denn ein Gutachten der RV wäre eh Höherwertig.
Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 13:53:00dass es sehr schwierig wird EM -Rente genehmigt zu bekommen
Ist es mittlerweile ja, sehr schwer die zu Bekommen.
Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 13:53:00was passiert in der Zeit der Antragstellung für die EM -Rente?
Du wirst von der RV sicher aufgefordert Schweigepflichtsentbindungen deiner Ärzte zu erbringen.
Sind aber freiwillig, muss also nicht für jeden Arzt sein.
Die sammeln dann die Diagnosen und je genauer desto besser auch für das Gutachten.
Das vom ÄD würde ich nicht Erwähnen, in der Regel wollen sie es auch nicht weil sie lieber ihr eigenes machen.
Möglich ist auch noch eine Med. Untersuchung bei der RV.
Auch wenn keine EM Rente, dann hast du zumindest ein ordentliches Gutachten.
Möglicherweise ist dann auch die RV für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zuständig.
Hat den Vorteil, kein JC kann dich zu Maßnahmen verdonnern keine Anzahl an Bewerbungen mehr.
Weil sie nichts mehr dafür zahlen dürfen. (läuft dann über die RV)
Darum kann eine EGV dieses auch nicht mehr vorschreiben, wenn doch eben keine Unterschrift fertig.
Läuft bei mir schon so ca. 5 Jahre JC ist raus.
Keine Maßnahmen mehr, keine Vermittlungsvorschläge mit Rfb, keine Leihbuden mehr.
Vielen Dank @Vanessa!
Die einzige Angst die ich habe ist, dass die DRV ein schlechteres Gutachten erstellt als es eh schon ist, da die wohl sehr streng sind. Z.b. soll ich nach jetzigem Gutachten Vollschichtig arbeitsfähig sein, obwohl mein Neurologe zwingend nur max. 4 Stunden täglich angab.
Edit: Gilt denn noch Reha vor Rente? Müsste ich in dem Fall auch erst eine Rehamaßnahme annehmen?
Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 17:05:31Gilt denn noch Reha vor Rente?
Naja eigentlich schon, aber auch die RV ist mittlerweile sehr geizig geworden. (kommt auch stark auf das Alter an)
Die wollen möglichst kein Geld Ausgeben, darum ja auch so wenig wie möglich EM Rente genehmigen.
Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 17:05:31da die wohl sehr streng sind
Meiner Meinung ja, ich fand es dennoch gut so.
Weil das Gutachten schon recht genau war, wobei manches auch nicht so genau war.
Der Teil welcher eine EM Rente evtl. gestattet hätte.
Bei mir wäre die aber kaum höher als Grusi gewesen, daher hatte ich es nach einem Widerspruch dabei belassen.
Wichtiger ist mir das JC hat nicht mehr viel zu melden, was die auch wissen.
Letzter Termin ist mittlerweile über 2 Jahre her.
Zitat von: vanessa am 13. Januar 2022, 17:55:15
Bei mir wäre die aber kaum höher als Grusi gewesen, daher hatte ich es nach einem Widerspruch dabei belassen.
Wichtiger ist mir das JC hat nicht mehr viel zu melden, was die auch wissen.
Letzter Termin ist mittlerweile über 2 Jahre her.
Also verstehe ich es richtig, du hast keine EM-Rente genehmigt bekommen, aber dafür ein sehr gutes Gutachten von der RV? Sorry, hab es nicht ganz verstanden.
EM Rente wurde Abgelehnt ja und das Gutachten war sehr genau, zumindest war es bei mir so.
Habe 2 davon, weil 2 Jahre später erneut beantragt, aber wieder keine EM Rente bekommen.
Beide male allerdings beim Med. Dienst der RV genau durchgecheckt.
Widerspruch wurde damals dann auch zurück gewiesen.
Aber für die Wiedereingliederung ist nun die RV zuständig, daher hat das JC nichts mehr zu melden. (kommt nur noch RS und KdU von denen)
Soll mir recht sein, keine Schikanen mehr vom JC möglich.
Zitat von: vanessa am 14. Januar 2022, 15:30:07
EM Rente wurde Abgelehnt ja und das Gutachten war sehr genau, zumindest war es bei mir so.
Habe 2 davon, weil 2 Jahre später erneut beantragt, aber wieder keine EM Rente bekommen.
Beide male allerdings beim Med. Dienst der RV genau durchgecheckt.
Widerspruch wurde damals dann auch zurück gewiesen.
Aber für die Wiedereingliederung ist nun die RV zuständig, daher hat das JC nichts mehr zu melden. (kommt nur noch RS und KdU von denen)
Soll mir recht sein, keine Schikanen mehr vom JC möglich.
Verstehe, danke für das Teilen deiner Erfahrung. Sowas sagt einen keiner. Dass dann die RV zuständig ist z.b.
Ja, das mit den Schikanen kann ich sehr gut verstehen.
Ich habe ein Termin beim Rehaberater gehabt, ich soll noch eine neue Weiterbildung machen. :wand:
Kann mir jemand sagen ob das freiwillig ist? Es nervt mich so dermaßen. Kann man mich dazu zwingen, oder kann ich mich weiter NUR auf offene Stellen bewerbe und gut ist?