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Ärztliches Gutachten da, darf es aber nicht haben

Begonnen von Lindalin, 20. Dezember 2021, 10:11:13

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Fettnäpfchen

Zitat von: Frogger am 21. Dezember 2021, 17:00:45Aber, eine Begutachtung kann man nicht beantragen.
Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lindalin

Das ist leider alles unnötigerweise ziemlich kompliziert.

Ich hatte in Stadt X gewohnt in der schon einmal ein Gutachten erstellt wurde.

Zusätzlich habe ich abends neben der Arbeit noch eine Weiterbildung absolviert.
Zwischenzeitlich oft Jobs verloren oder selbst gekündigt wegen körperlichen Beschwerden.
Aufgrund dessen wurde eine Umschulung vorgeschlagen, diese wollte ich gern machen damals.

Die Weiterbildung hatte nichts mit dem Arbeitsamt zu tun. Also selbst bezahlt, nicht vom AA berücksichtigt und erst nachträglich davon erzählt, als ich das Zeugnis in der Hand hatte. Mit einer Umschulung durch das AA wäre sie super kombinierbar gewesen, aber auch unabhängig davon.

Nun wohne ich in Stadt Y und das Jobcenter hat hier angeblich keine Umschulungsmöglichkeiten, ich soll zu meinem alten Beruf zurück laut JC. Jedoch bleibt meine Weiterbildung davon unberührt, ich könnte damit arbeiten, bräuchte jedoch für die Anfangszeit noch Unterstützung vom JC.

In der Zwischenzeit habe ich drei neue Beraterinnen gehabt, die aktuelle wird im Januar ebenfalls nicht mehr da sein und ich habe die vierte Beraterin die womöglich wie die letzten drei irgendeine andere Entscheidung fällt. Man fängt alle paar Monate von null an und hat nie was in der Hand. Auch deshalb war es mir nun sehr wichtig ein neues Gutachten zu bekommen, um etwas in der Hand zu haben. (Es war nicht leicht dass das JC einem neuen Gutachten zustimmte).

Das mit dem Widerruf habe ich verstanden. Werde kein Widerruf einreichen. Ebenso werde ich eure Ratschläge zu Herzen nehmen und nichts mehr med. mit dem JC besprechen.

Frogger

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2021, 17:05:34Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit
Die Vorlage ist schon sehr alt. Würde da anstatt "Antrag" das Wort "Anregung" stehen, dann stimmt ja alles. Hier handelte es sich aber auch nur um eine Anregung und um keinen Antrag. Auch schon sehr alt die Vorlage. Ich kann mir vorstellen, dass dies von der Möglichkeit des Antrags zur Feststellung der Erwerbsminderung (Rentenantrag) abgeleitet wurde. So erging es mir zumindest. Der Vorteil im Sozialrecht ist aber, dass der Leistungsträger in Erfahrung bringen muss, was ich damit erreichen will. Also muss er dies als Anregung umdeuten, aber eben nicht über die Anregung/Antrag entscheiden.
Was mir übrigens ein Richter vor dem Sozialrecht in einem Hinweis erklärt hat, damit ich meine Untätigkeitsklage zurücknehme, weil das Jobcenter bei mir eben über einen solchen Antrag nicht entschieden hat. Im selben Hinweis hat er dem Jobcenter aber auch empfohlen, die Feststellung nach § 44a durchzuführen.

Wenn ich Antragsberechtigt bin, dann muss ich auch Widerspruchs berechtigt sein. Der § 44a schließt aber eine Widerspruchsmöglichkeit aus. Ergo auch keine Antragsmöglichkeit. Das Verfahren gemäß § 44a ist damit lediglich Teil eines Verfahrens auf Leistungen.

Ich habe  die Möglichkeit innerhalb der Potenzialanalyse bei der Verhandlung der Eingliederungsvereinbarung darauf hinzuwirken, dass die Prüfung der Leistungsfähigkeit erfolgt. Ich habe die Möglichkeit über einen Antrag auf Leistungen für eine bestimmte Maßnahme oder Weiterbildung die Möglichkeit eine Leistungsfeststellung zu erreichen, weil z.B. eine Umschulungsmaßnahme eine solche Prüfung voraussetzt.

Zitat von: Lindalin am 21. Dezember 2021, 17:28:30Nun wohne ich in Stadt Y und das Jobcenter hat hier angeblich keine Umschulungsmöglichkeiten, ich soll zu meinem alten Beruf zurück laut JC. Jedoch bleibt meine Weiterbildung davon unberührt, ich könnte damit arbeiten, bräuchte jedoch für die Anfangszeit noch Unterstützung vom JC.
Wäre zumindest eine Sache, die man machen könnte. Natürlich hat das Jobcenter Umschulungsmöglichkeiten. In Kempten ist z.B. auch die DAA ansässig als einer der größten Träger in Deutschland. Habe auch andere Träger gesehen, die ich aber nicht kenne. Mit einem solchen Antrag startest du dann auch ein Verfahren, welches dir sogar den Klageweg eröffnet, bei dem das Sozialgericht die Leistungsfähigkeit überprüft.

Eine Rehamaßnahme beim Rentenversicherungsträger wäre auch eine Möglichkeit, dass die gesundheitlichen Einschränkungen anderes gewertet werden. Was sagen denn deine Ärzte überhaupt?

Lindalin

Hallo nochmal,

also ich wollte mich ja nochmals melden, wenn die Kopie vom Gutachten da ist. Nun habe ich aber nichts mehr gehört vom JC und stattdessen ein Anruf bekommen dass ich nächste Woche ein Termin beim Rehaberater habe.

Ich weiß ja nicht, aber ist das Vorgehen denn normal? Ich hatte nämlich schriftlich nochmals gebeten mir die Kopie vom Gutachten zu schicken und nun soll ich erst zum Rehaberater. Ich verstehe diese ständigen Änderungen nicht. Warum kann man mir nicht einfach eine Kopie schicken?


Sheherazade

Zitat von: Lindalin am 12. Januar 2022, 15:49:05
Warum kann man mir nicht einfach eine Kopie schicken?

Weil die in der Regel bei dem Gespräch persönlich übergeben werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Lindalin

Zitat von: Sheherazade am 12. Januar 2022, 15:57:07
Zitat von: Lindalin am 12. Januar 2022, 15:49:05
Warum kann man mir nicht einfach eine Kopie schicken?

Weil die in der Regel bei dem Gespräch persönlich übergeben werden.

Gut zu wissen und schade dass mir das JC das nicht einfach sagt.

Kopfbahnhof

Zitat von: Lindalin am 12. Januar 2022, 15:49:05aber ist das Vorgehen denn normal?
Eher schon, auch das mit der extra Reha Beratung im JC, was besser ist als die normale Vermittlung.

Wenn das Gutachten völlig daneben sein sollte, wäre ein anderer Weg evtl. dieser.

Antrag auf EM Rente bei der RV stellen, deren Gutachten wäre dann Quasi ein Gegengutachten zu deinem.
Es steht dann auch über dem vom ÄD des JC's und wäre, für das JC bindend.

Lindalin

#22
Zitat von: vanessa am 12. Januar 2022, 16:40:42
Zitat von: Lindalin am 12. Januar 2022, 15:49:05aber ist das Vorgehen denn normal?
Eher schon, auch das mit der extra Reha Beratung im JC, was besser ist als die normale Vermittlung.

Wenn das Gutachten völlig daneben sein sollte, wäre ein anderer Weg evtl. dieser.

Antrag auf EM Rente bei der RV stellen, deren Gutachten wäre dann Quasi ein Gegengutachten zu deinem.
Es steht dann auch über dem vom ÄD des JC's und wäre, für das JC bindend.

Vielen Dank.
Weißt du, wo ich zur Prüfung auf eine EM Rente richtig wäre? Ich hatte die Info dass das Versorgungsamt evtl. richtig sei. Jemand anderes meinte das Integrationsamt.

Wie es aussieht wurde 1:1 alles vom alten Gutachten so übernommen, obwohl noch einiges dazugekommen ist und ich bezweifle mittlerweile dass es überhaupt ein neues Gutachten gibt. Dieses rumgeeiere & hinhalten finde ich langsam komisch.

Edit: Rentenversicherung ist zuständig

BigMama

Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 10:08:54Weißt du, wo ich zur Prüfung auf eine EM Rente richtig wäre?
Beim Rentenversicherungsträger
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)


GutenTagErstmal

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Dezember 2021, 16:54:52
Lindalin

Zitat von: Lindalin am 21. Dezember 2021, 15:56:52Ja, so mache ich das.
:ok:

Zur EinV:
Macht nix
und solange da nicht mehr verlangt wurde ist es super für dich
und ansonsten hat es sich im Prinzip erledigt weil die EinV nicht mehr gültig ist


womit/woraus etc begründet sich denn (ab) wann eine Egv auf unbestimmte zeit nicht mehr gültig ist?

das www sagt dazu nur dass die mindestens halbjährlich fortgeschrieben werden sollte, nicht aber dass aus einer Nichtfortschreibung sollte, nicht muss, eine Ungültigkeit ab Zeitpunkt x zu folgern wäre?

MfG FN

Lindalin

Habe nun ein Termin bekommen bei der DRV.

Weiß jemand ob ich die Atragsstellung auf EM - Rente, dem JC melden sollte und sollte ich dennoch den Amtsarzt (vom Arbeitsamt) darum bitten das Gutachten nochmal durchzugehen? Also praktisch zweigleisig fahren?

Ich habe nämlich gelesen dass es sehr schwierig wird EM -Rente genehmigt zu bekommen, oft muss wohl auch geklagt werden. Ich bin mir nicht sicher welcher Weg besser ist:

Auf den Amtsarzt setzen und hoffen dass er sein Gutachten nochmal durchgeht (vielleicht zu meinem Gunsten) oder EM Rente beantragen.

Und was passiert in der Zeit der Antragstellung für die EM -Rente? Wird das vom JC irgendwie berücksichtigt, oder wird das aktuelle Gutachten vom Amtsarzt berücksichtigt? Das wäre nämlich schlecht weil ich damit ja nicht ganz einverstanden bin.

Kopfbahnhof

Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 13:53:00die Atragsstellung auf EM - Rente, dem JC melden sollte
Würde ich tun, denn so lange der Antrag bearbeitet wird, muss auch das JC Abwarten.
Also keine EGV keine Maßnahmen bis zur Entscheidung möglich.

Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 13:53:00Also praktisch zweigleisig fahren?
Würde ich lassen, denn ein Gutachten der RV wäre eh Höherwertig.

Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 13:53:00dass es sehr schwierig wird EM -Rente genehmigt zu bekommen
Ist es mittlerweile ja, sehr schwer die zu Bekommen.

Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 13:53:00was passiert in der Zeit der Antragstellung für die EM -Rente?
Du wirst von der RV sicher aufgefordert Schweigepflichtsentbindungen deiner Ärzte zu erbringen.
Sind aber freiwillig, muss also nicht für jeden Arzt sein.
Die sammeln dann die Diagnosen und je genauer desto besser auch für das Gutachten.
Das vom ÄD würde ich nicht Erwähnen, in der Regel wollen sie es auch nicht weil sie lieber ihr eigenes machen.

Möglich ist auch noch eine Med. Untersuchung bei der RV.

Auch wenn keine EM Rente, dann hast du zumindest ein ordentliches Gutachten.
Möglicherweise ist dann auch die RV für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zuständig.
Hat den Vorteil, kein JC kann dich zu Maßnahmen verdonnern keine Anzahl an Bewerbungen mehr.
Weil sie nichts mehr dafür zahlen dürfen. (läuft dann über die RV)
Darum kann eine EGV dieses auch nicht mehr vorschreiben, wenn doch eben keine Unterschrift fertig.

Läuft bei mir schon so ca. 5 Jahre JC ist raus.
Keine Maßnahmen mehr, keine Vermittlungsvorschläge mit Rfb, keine Leihbuden mehr.



Lindalin

Vielen Dank @Vanessa!

Die einzige Angst die ich habe ist, dass die DRV ein schlechteres Gutachten erstellt als es eh schon ist, da die wohl sehr streng sind. Z.b. soll ich nach jetzigem Gutachten Vollschichtig arbeitsfähig sein, obwohl mein Neurologe zwingend nur max. 4 Stunden täglich angab.

Edit: Gilt denn noch Reha vor Rente? Müsste ich in dem Fall auch erst eine Rehamaßnahme annehmen?


Kopfbahnhof

Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 17:05:31Gilt denn noch Reha vor Rente?
Naja eigentlich schon, aber auch die RV ist mittlerweile sehr geizig geworden. (kommt auch stark auf das Alter an)
Die wollen möglichst kein Geld Ausgeben, darum ja auch so wenig wie möglich EM Rente genehmigen.

Zitat von: Lindalin am 13. Januar 2022, 17:05:31da die wohl sehr streng sind
Meiner Meinung ja, ich fand es dennoch gut so.
Weil das Gutachten schon recht genau war, wobei manches auch nicht so genau war.
Der Teil welcher eine EM Rente evtl. gestattet hätte.

Bei mir wäre die aber kaum höher als Grusi gewesen, daher hatte ich es nach einem Widerspruch dabei belassen.
Wichtiger ist mir das JC hat nicht mehr viel zu melden, was die auch wissen.
Letzter Termin ist mittlerweile über 2 Jahre her.