Hallo liebe Leute , ein frohes neues Jahr 2022 euch allen,
jajaja es sind absolut harte Zeiten.
Letztes Jahr nochmals Hörverlust bekomme (schwerhörig seit vielen Jahren) ist jetzt bei 80% Verlust, wenn ich jemanden mit FFP2 Maske gegenüber stehe höre ich da fast nix. Mit den medizinischen Masken geht es noch. Obwohl habe gutes Hörgerät musste aber im letzten Jahr satte 190€ selbst draufzahlen weil Kasse das Gerät nicht vollständig übernommen hatte war über Festbetrag.
Also ich beziehe 4 Jahre nun Hartz IV , lebe alleine. Seit Corona habe ich Folgeantrag online ausgefüllt das Formular (download) + dazu meine 3 Monate Kontoauszüge per email geschickt ging alles reibungslos.
Nun ist wieder Weiterbewilligung nötig, das ganze ist ja nun komplett online da abzuwickeln was ein scheiss....
(bin kein internet technik nerd)
OK, mein Problem ist habe am 5.01.2022 zum ersten Mal Betriebskostenabrechnung bekommen die Jahre davor nicht, Vermieter hat viel neu renoviert und einiges geändert eben nun auch jetzt gibts Betriebskostenaberchnungen jedes Jahr, sagt Vermieter.
Habe 180€ Guthaben bekommen in bar habe mich gefreut.
Nun das muss ich ja jetzt angeben bei der Weiterbewilligung, also die Betriebskostenabrechnung mit hochladen da.
Ich habe nun angst was da jetzt passiert, ziehen die nun die 180€ komplett ab oder rechnen die das auf 12 Monate verteilt an? Musste neue Dunge kaufen, neue Hosen, schuhe, Jacke, Haushaltswaren es geht immer was kaputt.
Denn wenn die 180€ komplett abziehen bekomme ich ja nur noch ca.279€ ausbezahlt und habe aber Fixkostenrechnungen im Monat von 175€ bleiben dann 100€ über mit denen ich im Monat nicht mit Lebensmittel über die Runden kommen, ist ja alles teurer geworden, zur Tafel ist es zu weit habe kein Auto.
Jetzt mal Frage an euch die sich da auskennen, wie rechnet das KC diese 180€ Guthaben an?
Monatlich auf 12 Monate oder auf einen Schlag?
Oder muss ich Darlehen gleichzeitig mit Weiterbewilligung beantragen und das alles dann in 12 Monaten zurückzahlen oder wie läuft das da?
Sagt mal noch was; Kontoauszüge vorlegen weiterhin 3 Monate oder wollen die jetzt 6 Monate Auszüge haben bei Weiterbewilligung? Man erfährt auf der seite des Kommunalcenter nix über sowas.
viele grüße und bitte gesund bleiben!
Die 180,00 Euro wirst du zurückzahlen müssen. Wahrscheinlich werden sie dir 10 % des Regelsatzes abziehen. Du hättest die Rückzahlung melden müssen. Wenn das JC die Miete komplett bezahlt, dann steht dem JC auch die Betriebskostenrückzahlung zu.
Normalerweise mindert ein Guthaben die KDU im Folgemonat der Auszahlung. Wann hast du das Guthaben erhalten und bis wann geht dein BWZ?
wenn du die Betriebskostenabrechnung bekommst kannst du die direkt an das JC weiterleiten, danach bekommst du einen neuen WB Bescheid und das Guthaben wird dann mit der nächsten Mietzahlung verrechnet, du musst nur die BKA weiterleiten.
Halloo Leute !
Dankeschön.
Betriebsabrechnung bekommen am 3.01.2022, Weiterbewilligungsantrag ist auch jetzt im Januar 2022 zu stellen.
Das heisst wenn ich jetzt Januar 2022 den Weiterbewilligungsantrag stelle, melde ich dem KC auch die Betriebsabrechnung muss ich ja vorlegen. Ist aktuell heisst Guthaben wird aktuell gemeldet in dem monat in dem ich das bekommen habe eben Januar 2022.
Ist verwirrend aber juristisch korrekt:
Die Betriebsabrechnung vom 3.01.2022 ist die Abrechnung des Jahres 2020!
Der Vermieter lässt sich damit ein Jahr lang Zeit. Der geht ja noch tagsüber arbeiten, hat kaum Zeit für sowas irgendwie.
Ist aber erlaubt, genauso wie ein Vermieter sich 1 Jahr lang Zeit lassen darf die Kaution zurück zu zahlen !
Es ist das erste Mal das ich eine Betriebsabrechnung bekommen habe.
Rückzahlung in Raten da wäre ich froh.
Wie ist das nun mit den Kontoauszügen weiterhin 3 Monate oder wollen die jetzt 6 Monate Auszüge haben?
Hat sich sonst da sonst noch was geändert an Unterlagen bei Weiterbewilligung?
Schönen Tag allen !
Zitat von: herbert69 am 11. Januar 2022, 14:07:51Die Betriebsabrechnung vom 3.01.2022 ist die Abrechnung des Jahres 2020!
Muss vermutlich nicht bezahlt werden, ist verfristet! Sofern der
Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist. Was meistens der Fall ist.
NK 2020 -> Abrechnung spätestens 13.12.2021.
NK abweichender Abrechnungszeitraum 03/2019 - 02/2020 -> spätestens 28.02.2021
Zitat von: herbert69 am 11. Januar 2022, 14:07:51Das heisst wenn ich jetzt Januar 2022 den Weiterbewilligungsantrag stelle, melde ich dem KC auch die Betriebsabrechnung muss ich ja vorlegen.
Nö, dem VM schreiben, dass die Abrechnung zu spät kam und kein Anspruch auf die Nachzahlung besteht.
§ 556 BGB
Zitat3) 1Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. 2Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. 3Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. 4Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. 5Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. 6Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Wichtig! Guthaben muss der VM trotzdem bezahlen, auch wenn die Abrechnung zu spät erstellt wird. Er muss eine Abrechnung erstellen.
Zitat von: herbert69 am 11. Januar 2022, 14:07:51Ist aber erlaubt, genauso wie ein Vermieter sich 1 Jahr lang Zeit lassen darf die Kaution zurück zu zahlen
Nö, idR spätestens nach 6 Monaten. Einen Teil für eventuelle Nachzahlungen aus NK-Abrechnung darf er zurück behalten bis zur Abrechnung.
Zitat von: herbert69 am 11. Januar 2022, 14:07:51Wie ist das nun mit den Kontoauszügen weiterhin 3 Monate oder wollen die jetzt 6 Monate Auszüge haben?
Hat sich sonst da sonst noch was geändert an Unterlagen bei Weiterbewilligung?
Eigentlich nur 3 lt. BSG und BfDI. JC verlangen trotzdem oft 6 Monate. Muss man aber nur in extremen Ausnahmefällen, die das JC begründen muss.
herbert69
Zitat von: herbert69 am 11. Januar 2022, 14:07:51Wie ist das nun mit den Kontoauszügen weiterhin 3 Monate oder wollen die jetzt 6 Monate Auszüge haben?
Die letzten drei Monate dürfen gefordert werden; bei Anträgen.
Ratgeber Kontoauszüge (http://hartz.info/index.php?topic=1844.0)
MfG FN
Zitat von: Heinz-Otto am 11. Januar 2022, 14:13:15Nö, dem VM schreiben, dass die Abrechnung zu spät kam und kein Anspruch auf die Nachzahlung besteht.
Er hatte ein Guthaben von 180 Euro.
Zitat von: herbert69 am 10. Januar 2022, 21:31:36Habe 180€ Guthaben bekommen in bar habe mich gefreut.
:schaem: :flag:
Habe ich wohl mit dem hier zusammengeworfen. https://hartz.info/index.php?topic=127682.0
Du reichst die NK Abrechnung mit dem WBA ein. Der Zufluss im Januar hat zur Folge, dass die KDU im Februar um den Betrag gemindert werden.
Danke für die hilfreichen posts Leute !
Yavanna: "Du reichst die NK Abrechnung mit dem WBA ein. Der Zufluss im Januar hat zur Folge, dass die KDU im Februar um den Betrag gemindert werden."
Yavanna wenn die diese 180€ auf einen Schlag abziehen im Februar /bzw auszahlung Ende Januar, dann hab eich kein Geld mehr für Lebensmittel zu kaufen.
Denn ich habe auch Kosten im Monat, Internet flatrate, strom, so circa 170€ im Monat
also Regelsatz 459€ - 170 = 286€ dann davon noch 180€ abziehen , alles ist teurer geworden mit 30€ pro woche inkl. Wochenende komme ich schon lange nicht mehr hin.
Entweder das ganze ist verfristet oder eben Rückzahlung in 8-10 monatensraten was anderes ist nicht möglich.
Tja alles einreichen und abwarten was passiert.
Also bei meinem Kommunalcenter online kommunikation email läuft recht gut da, klat kontakte sollen gemieden werden.
viele grüße allen !
Die Rechtslage ist aber so, dass das Guthaben im Februar anzurechnen ist.
Sollte das JC rechtzeitig vor Zahllauf für Februar davon Kenntnis erhalten, wird es im Februar entsprechend weniger ALG2 geben.
Sollte es Februar normal auszahlen, wird es später einen Erstattungsbescheid über die 180 Euro geben. Allerdings wird die Rückzahlung nicht in 8 bis 10 Monatsraten sein, denn § 43 SGB II sieht 10% des Regelsatzes vor. Solltest du die Mitteilung verspätet erteilen, dann sogar 30% des Regelsatzes.
Du hat das Guthaben doch vom VM schon bekommen.
Es wird dann erst im Folgemonat (Febr.) nach dem Zufluss abgezogen, dann hast du finanziell noch Luft.
Wenn du die 180 € schon auf den Kopf gehauen hast, wird es natürlich eng.
Zitat von: Heinz-Otto am 11. Januar 2022, 22:02:41
Wenn du die 180 € schon auf den Kopf gehauen hast, wird es natürlich eng.
Genau das scheint ja das Problem des TE zu sein.
Wenn das JC deine KDU ganz bezahlt, hätte dir klar sein müssen, dass du das resultierende Guthaben nicht behalten kannst. Oder zahlst du einen Anteil selber? Dann ändert sich der Sachverhalt.
Hallo Leute !
vor einer Woche email an KC geschickt mit Frage wegen Betriebskosten, habe zwar Eingangsbestätigung aber keine Nachricht erhalten von denen, das faschistische Pack beantwortet keine Fragen mehr alles nur noch digital.
Nun heute alles digital eingereicht Weiterbewilligung, Empfangsbestätigung bekommen, nun mal sehen wie die das mit dem Guthaben regeln entweder das Ding ist verfristet oder 10% Kürzung vom Regelsatz. (wäre mir lieber als 180€ auf einen schlag abziehen)
Regierung sagte ja Gnade vor Recht aber das ist keine Anweisung an das KC.
Konnte keine weitere Datei mehr hochladen, wollte den Nachweis meiner Bank (Pfändungsschutzkonto) hochladen das ich eine Mastercard Debitkarte bekommen habe, die können sich ja denken das ich eine Bankkarte habe oder das es eine Debitkarte ist, hoffe ich mal....
Nicht das Zahlung nicht weiter bewilligt wird und ich das bezahlen mit Karte noch denen erklären muss.
Persönlich kann man glaube ich dort erschienen aber nur mit Termin und Impfnachweis u. Maske.....
Muss jetzt abwarten hoffentlich arbeiten die wenigstens so schnell wie vor der Plandemie, da konnte ich Weiterbewilligung sogar eine Woche vor Monatsende einreichen und wurde schnell bearbeitet.
Wieder für ein Jahr komplett wäre schön, dann hat man da Ruhe vor denen.
Leute wünsche euch noch einen schönen Tag!
Plandemie:
wisst Ihr was ich mache bei der Kälte wenn ich am Wochenende einkaufe? Bei mir sind an einem Platz, Edeka, Lidl, Penny, Schuhgeschäft und Rossmann, Parkplatz alles voll.
Ich laufe da erstmal 3-4 runden um den Parkplatz ohne Maske versteht sich, frische Luft atmen....
man wird nicht mehr so blöd angemacht wie vor zwei Jahren, manche gucken dumm und hab ich corona?
Nö mir gehts gut.
1x im moment gehe ich zum nachbarort einkaufen großer supermarkt (Globus) alles voll da, maske unter die nase und hab ich corona? Nö.
Sicher wer Lungenkrankheiten hatte oder Herzkrankheiten der sollte da etwas vorsichtiger sein klar, gilt aber auch bei Grippe. Also Leute lasst euch nicht überall verarschen.
Allen einen schönen Tag ! :flag:
Was dein Geschreibe jetzt mit deiner Frage zu tun hat?
Verfristet wäre lediglich eine Nachzahlung, wenn der Vermieter zu spät abrechnet.
Guthaben verfristet nicht!
Bis zum 31. ist noch hin, dann siehst Du spätestens ob die 180 komplett verrechnet wurden.
Da
Depri:
Die Betriebsabrechnung des Vermieters ist für das Jahr 2020, die Abrechnung mitsamt Guthaben habe ich am 3.01.2022
erhalten. Vermieter erklärt mir (er geht ja auch noch arbeiten ganztags) , zukünftige Betriebsabrechnungen kommen nach 1 Jahr +1 Monat, solange lässt er sich damit Zeit.
Das heisst Abrechnung Jahr 2021 kommt dann im Februar 2023.
Das habe ich gemeint mit Verfristet falls das überhaupt in Frage kommt.
Wenn du dann meinst das darf er nicht, dann wird der sagen: "Gut suche dir eine andere Wohnung"...erklärte mir ein Rechtsanwalt versiert auf Mietrecht, hier an meinem Wohnort. Und meine Wohnung ist günstig und KC bezahlt Warmmiete.
An meinem Wohnort, Kurstadt, findest du keine 2 Zimmer Wohnung mit 380€ warm, kostet alles mind. 450-480 kalt.
Heisst: Ich bin froh das ich diese Wohnung habe und werde keine Firlefanzen mit meinem Vermieter anfangen.
Ob Betriebsabrechnung zu spät kommt oder nicht.
Nun Weiterbewilligung gestellt geändert hat sich bei mir nichts, nun heisst es abwarten, in dieser Sache.
Zitat von: herbert69 am 17. Januar 2022, 23:13:46
Vermieter erklärt mir (er geht ja auch noch arbeiten ganztags) , zukünftige Betriebsabrechnungen kommen nach 1 Jahr +1 Monat, solange lässt er sich damit Zeit.
Lass ihn doch. Ist doch super!Wenn er eine Nachzahlung verlangt, ist die verfristet, das Guthaben aber nicht.
Profitiert aktuell zwar das JC davon, aber entlastet ja auch den Steuerzahler.
Und wenn du raus bist aus Alg 2, profitierst du dann davon.
ZitatWenn du dann meinst das darf er nicht, dann wird der sagen: "Gut suche dir eine andere Wohnung"...erklärte mir ein Rechtsanwalt versiert auf Mietrecht,
Na und? Lass ihn doch.
Der VM schneidet sich ins eigene Fleisch, wenn er die BK-Abrechnung regelmäßig nach Ablauf der Abrechnungsfrist erstellt.
Bei 1 Monat ist das im Falle eines Guthabens tragbar. Blöd wird es nur, wenn die Abrechnung gar nicht kommt und man sie anmahnen oder einklagen muss.
Einklagen macht man dann 1 Mal und danach wird sich der VM sicher disziplinieren und die Abrechnung im Falle eines Guthabens nicht mehr lange hinauszögern, bis wieder geklagt wird. Das kommt ihn nämlich teuer und wenn er eine RS-Versicherung hat, macht die das vermutlich auch nicht auf Dauer mit.
Heinz-Otto,
danke für diese Klarstellung! Nun verstehe ich das mit Betriebsabrechnung und eventueller Verfristung bei Nachzahlung.
Kommt dann mal eine Nachzahlung und die ist verfristet leistet auch das KC nicht und ich muss das eventuell wenn der Vermieter stur ist selbst aus eigener Tasche bezahlen.
Nun mal abwarten ob die das ganze auf einmal anrechnen oder ob die 10% Kürzung machen dann wäre das in 3 Monaten abbezahlt, wäre auch kein Verlust für das KC. Bin mal gespannt ob Gnade vor Recht angewendet wird wie es unsere Politiker versprochen haben, die haben gar in den letzten zwei Jahren viel versprochen und nichts davon gehalten.......
Zitat von: herbert69 am 18. Januar 2022, 21:17:08
Kommt dann mal eine Nachzahlung und die ist verfristet leistet auch das KC nicht und ich muss das eventuell wenn der Vermieter stur ist selbst aus eigener Tasche bezahlen.
Nein. Der VM muss innerhalb 1 Jahres die BK-Abrechnung machen.
Abrechnungszeitraum ist meistens Jan-Dez.
Für 2021 muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2022 bei dir eingehen.
Kommt die erst im Jan 2023. Läuft das wie folgt.
Ergibt die verspätete(!) Abrechnung eineBK-Nachzahlung, dann hat der VM keinen Anspruch auf die Nachzahlung.
Ergibt die verspätete (!) Abrechnung ein Guthaben für dich, muss er es trotzdem bezahlen.
Wieso schreibst du immer KC? Tippfehler? Ich nehme an, damit ist Jobcenter gemeint?
Dir ist aber schon klar, dass du die Menschen, die Lungen- oder Herzkrankheiten mit deinem "Appell", die Maske nicht korrekt zu tragen, auch in Gefahr bringst. Warum ist es so schwer, sich an Gesetze zu halten? Ich selbst habe Asthma. Mir geht es mit der FFP 2 Maske nicht gut. Ich muss mich beim Einkaufen beeilen, damit ich wieder aus dem Laden raus kann, weil ich sehr schlecht Luft bekomme. Klar könnte ich ein Attest bekommen, dass eine medizinische Maske reicht. Aber dann muss ich mich beim Einkaufen rechtfertigen und sie schützt ja wirklich nicht so gut wie die FFP 2 Maske. Weder mich noch meine Mitmenschen.
Heinz-Otto:
ich wohne in Hessen da heissen die Kommunalcenter = KC/ Kommunalcenter für Arbeit.
:flag:
Bewilligung heute schon bekommen.
Das verprasste Guthaben aus Betriebsabrechnung wird für die kommenden 6 Monate vom Regelsatz abgezogen = 30€ je Monat. Haben die ausnahmsweise auf meine email Anfrage hin gemacht.
Deshalb läuft mein Bewilligungsbescheid erstmal für 6 Monate , danach wieder Antrag stellen dann kommt wieder voller Regelsatz.
Ist heute wie Weihnachten für mich ! ufffffffff erleichtert....
:clever:
Schönes Wochenende euch allen !
Schön für dich, so ist es ja optimal gelaufen und Danke für die Rückmeldung.
Ein schönes WE
FN