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Hilfe Antrag Weiterbewilligung Betriebskosten Guthaben

Begonnen von herbert69, 10. Januar 2022, 21:31:36

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Depri2022

Was dein Geschreibe jetzt mit deiner Frage zu tun hat?
Verfristet wäre lediglich eine Nachzahlung, wenn der Vermieter zu spät abrechnet.
Guthaben verfristet nicht!
Bis zum 31. ist noch hin, dann siehst Du spätestens ob die 180 komplett verrechnet wurden.
Da

herbert69

Depri:

Die Betriebsabrechnung des Vermieters ist für das Jahr 2020, die Abrechnung mitsamt Guthaben habe ich am 3.01.2022
erhalten. Vermieter erklärt mir (er geht ja auch noch arbeiten ganztags) , zukünftige Betriebsabrechnungen  kommen nach 1 Jahr +1 Monat, solange lässt er sich damit Zeit.

Das heisst Abrechnung Jahr 2021 kommt dann im Februar 2023.
Das habe ich gemeint mit Verfristet falls das überhaupt in Frage kommt.

Wenn du dann meinst das darf er nicht, dann wird der sagen: "Gut suche dir eine andere Wohnung"...erklärte mir ein Rechtsanwalt versiert auf Mietrecht, hier an meinem Wohnort. Und meine Wohnung ist günstig und KC bezahlt Warmmiete.

An meinem Wohnort, Kurstadt, findest du keine 2 Zimmer Wohnung mit 380€ warm, kostet alles mind. 450-480 kalt.

Heisst: Ich bin froh das ich diese Wohnung habe und werde keine Firlefanzen mit meinem Vermieter anfangen.
Ob Betriebsabrechnung zu spät kommt oder nicht.

Nun Weiterbewilligung gestellt geändert hat sich bei mir nichts, nun heisst es abwarten, in dieser Sache.


Heinz-Otto

Zitat von: herbert69 am 17. Januar 2022, 23:13:46
Vermieter erklärt mir (er geht ja auch noch arbeiten ganztags) , zukünftige Betriebsabrechnungen  kommen nach 1 Jahr +1 Monat, solange lässt er sich damit Zeit.

Lass ihn doch. Ist doch super!
Wenn er eine Nachzahlung verlangt, ist die verfristet, das Guthaben aber nicht.
Profitiert aktuell zwar das JC davon, aber entlastet ja auch den Steuerzahler.
Und wenn du raus bist aus Alg 2, profitierst du dann davon.

ZitatWenn du dann meinst das darf er nicht, dann wird der sagen: "Gut suche dir eine andere Wohnung"...erklärte mir ein Rechtsanwalt versiert auf Mietrecht,

Na und? Lass ihn doch.
Der VM schneidet sich ins eigene Fleisch, wenn er die BK-Abrechnung regelmäßig nach Ablauf der Abrechnungsfrist erstellt.
Bei 1 Monat ist das im Falle eines Guthabens tragbar. Blöd wird es nur, wenn die Abrechnung gar nicht kommt und man sie anmahnen oder einklagen muss.
Einklagen macht man dann 1 Mal und danach wird sich der VM sicher disziplinieren und die Abrechnung im Falle eines Guthabens nicht mehr lange hinauszögern, bis wieder geklagt wird. Das kommt ihn nämlich teuer und wenn er eine RS-Versicherung hat, macht die das vermutlich auch nicht auf Dauer mit.

herbert69

Heinz-Otto,

danke für diese Klarstellung! Nun verstehe ich das mit Betriebsabrechnung und eventueller Verfristung bei Nachzahlung.
Kommt dann mal eine Nachzahlung und die ist verfristet leistet auch das KC nicht und ich muss das eventuell wenn der Vermieter stur ist selbst aus eigener Tasche bezahlen.

Nun mal abwarten ob die das ganze auf einmal anrechnen oder ob die 10% Kürzung machen dann wäre das in 3 Monaten abbezahlt, wäre auch kein Verlust für das KC. Bin mal gespannt ob Gnade vor Recht angewendet wird wie es unsere Politiker versprochen haben, die haben gar in den letzten zwei Jahren viel versprochen und nichts davon gehalten.......



Heinz-Otto

Zitat von: herbert69 am 18. Januar 2022, 21:17:08
Kommt dann mal eine Nachzahlung und die ist verfristet leistet auch das KC nicht und ich muss das eventuell wenn der Vermieter stur ist selbst aus eigener Tasche bezahlen.

Nein. Der VM muss innerhalb 1 Jahres die BK-Abrechnung machen.
Abrechnungszeitraum ist meistens Jan-Dez.
Für 2021 muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2022 bei dir eingehen.
Kommt die erst im Jan 2023. Läuft das wie folgt.
Ergibt die verspätete(!) Abrechnung eineBK-Nachzahlung, dann hat der VM keinen Anspruch auf die Nachzahlung.
Ergibt die verspätete (!) Abrechnung ein Guthaben für dich, muss er es trotzdem bezahlen.

Wieso schreibst du immer KC? Tippfehler? Ich nehme an, damit ist Jobcenter gemeint?

Birgit63

Dir ist aber schon klar, dass du die Menschen, die Lungen- oder Herzkrankheiten mit deinem "Appell", die Maske nicht korrekt zu tragen, auch in Gefahr bringst. Warum ist es so schwer, sich an Gesetze zu halten? Ich selbst habe Asthma. Mir geht es mit der FFP 2 Maske nicht gut. Ich muss mich beim Einkaufen beeilen, damit ich wieder aus dem Laden raus kann, weil ich sehr schlecht Luft bekomme. Klar könnte ich ein Attest bekommen, dass eine medizinische Maske reicht. Aber dann muss ich mich beim Einkaufen rechtfertigen und sie schützt ja wirklich nicht so gut wie die FFP 2 Maske. Weder mich noch meine Mitmenschen.

herbert69

Heinz-Otto:

ich wohne in Hessen da heissen die Kommunalcenter = KC/ Kommunalcenter für Arbeit.
:flag:

herbert69

Bewilligung heute schon bekommen.
Das verprasste Guthaben aus Betriebsabrechnung wird für die kommenden 6 Monate vom Regelsatz abgezogen = 30€ je Monat. Haben die ausnahmsweise auf meine email Anfrage hin gemacht.

Deshalb läuft mein Bewilligungsbescheid erstmal für 6 Monate , danach wieder Antrag stellen dann kommt wieder voller Regelsatz.

Ist heute wie Weihnachten für mich ! ufffffffff erleichtert....
:clever:

Schönes Wochenende euch allen !

Fettnäpfchen

Schön für dich, so ist es ja optimal gelaufen und Danke für die Rückmeldung.

Ein schönes WE
FN
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