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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Zara am 30. Januar 2022, 09:18:44

Titel: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Zara am 30. Januar 2022, 09:18:44
Guten Tag,

das JC fordert mit seinem Schreiben die abschließende EKS zu meiner Selbstständigkeit (Kleingewerbe). Muss ich auch alle Ein-und Ausgangsrechnungen zufügen? Das dürfte online sehr schwierig sein bei der Masse (3 dicke Ordner). Und ins JC rein kommt man nur mit Termin und 2G!
Im Schreiben ist zwar (zunächst) nur die EKS gefordert und ein Hinweis, wie Kontoauszüge zu schwärzen sind, aber aufgrund der Drohung, wenn nicht alles komplett kommt, dann Rückzahlung der kompletten Leistungen, habe ich etwas Angst! Kontoauszüge habe ich bereit, ebenso eine EÜR und die EKS. Die 3 Ordner Rechnungen müsste ich erst noch Einscannen und schwärzen. Aber wie gesagt, das alles online einreichen ist schier unmöglich.

Hier der Text:

Anforderung von Unterlagen zur endgültigen Festsetzung des Leistungsanspruchs
Sehr
mit Bescheid vom 07.06.2021 wurden Ihnen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom 01.06.2021 bis 31.12.2021 vorläufig bewilligt (§
41a Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II).
Um über Ihren Leistungsanspruch endgültig entscheiden zu können, werden noch folgende Unterlagen von Ih-
nen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zur Selbständigkeit benötigt:
Anlage EKS mit abschließenden Angaben
Hinweis
Sollten Sie oder die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bis zum unten genannten Termin
der Nachweis- oder Auskunftspflicht nicht nachkommen und die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht voll-
ständig einreichen, werde ich feststellen müssen, dass kein Leistungsanspruch bestand (§ 41a Absatz 3 SGB II)
Dies bedeutet, dass die in diesem Zeitraum nur vorläufig bewilligten Leistungen in voller Höhe zu erstatten sind
Bitte reichen Sie mir diese Nachweise bis 01.02.2022 ein.
Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam

Anlagen:
Antwortvordruck
Anlage EKS (Anzahl: 1)
Hinweis:
Bitte reichen Sie die Unterlagen/Nachweise ausschließlich in Kopie ein. Die eingereichten Unterlagen werden
nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist endgültig vernichtet.
Bei der Vorlage der Kontoauszüge sind Schwärzungen von besonderen Arten personenbezogener Daten grund-
sätzlich zulässig. Hierzu gehören beispielsweise Angaben über politische Meinungen, religiöse und weltanschau-
liche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
Die Möglichkeit der Schwärzung besteht jedoch nur bei Ausgabenbuchungen, nicht bei Einnahmen. Geschwärzt
werden dürfen nur bestimmte Passagen des Empfängers und Buchungstextes bei Ausgabenbuchungen. Dabei
muss der zu Grunde liegende Geschäftsvorgang für die Prüfung durch das Jobcenter plausibel bleiben. So wäre
beispielsweise bei der Überweisung von Mitgliedsbeiträgen für politische Parteien eine Schwärzung des Namens
einer Partei in einem Kontoauszug dann möglich, wenn als Verwendungszweck
"Mitgliedsbeitrag" noch erkenn-
bar bleibt.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 09:24:32
Ich lese nur, dass das Jobcenter die EKS haben möchte, mehr nicht. Von mir würden sie dann auch nur das bekommen.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Zara am 30. Januar 2022, 09:28:16
Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 09:24:32
Ich lese nur, dass das Jobcenter die EKS haben möchte, mehr nicht. Von mir würden sie dann auch nur das bekommen.

Das lese ich auch. Mich macht nur der Schlussabsatz nachdenklich, wegen dem Schwärzungshinweis und dass man alles nur in Kopie einreichen soll.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 09:29:06
Das sind Standarderläuterungen, mehr nicht. Was von dir explizit gefordert wird, steht oben.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Zara am 30. Januar 2022, 09:31:33
Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 09:29:06
Das sind Standarderläuterungen, mehr nicht. Was von dir explizit gefordert wird, steht oben.

Da bräuchte ich so gesehen nichtmal Kontoauszüge oder die EÜR einreichen?
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 09:38:15
Meines Erachtens nicht, steht nicht bei den angeforderten Unterlagen. Sollten doch welche benötigt werden, wird man sich bei dir melden.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Zara am 30. Januar 2022, 09:48:04
Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 09:38:15
Meines Erachtens nicht, steht nicht bei den angeforderten Unterlagen. Sollten doch welche benötigt werden, wird man sich bei dir melden.

Okay. Ich überlege gerade, wie ich es online am Besten einreiche:
Mein Partner ist der ,,Bedarfsgemeinschaftsführer". Das Schreiben ging aber an mich.
Reiche ich es nun mit meinem Partner ein unter der Onlineoption ,,Unterlagen nachreichen zum Weiterbewilligungsantrag von Juni 2021" oder logge ich mich mit meinem Benutzerkonto ein und sende es dort per Nachricht?  :weisnich:
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 09:55:49
Ich würde die erste Option bevorzugen, die EKS als Nachricht ist vielleicht etwas ungünstig.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Zara am 30. Januar 2022, 09:58:37
Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 09:55:49
Ich würde die erste Option bevorzugen, die EKS als Nachricht ist vielleicht etwas ungünstig.

Okay. (Aber man kann der Nachricht auch Anlagen beifügen.)
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 11:01:56
Dann ist es deine freie Wahl.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Zara am 05. Februar 2022, 18:48:33
Habe die EKS nebst aller Kontoauszüge und EÜR noch am 30.01. via jobcenter.digital und zusätzlich zur Sicherheit nur die EKS nochmals per E-Mail ans JC geschickt. Nun habe ich Panik, dass sie am Ende sagen, die Unterlagen seien nicht vollständig, da ich keine Rechnungskopien dabei habe. Und ich die kompletten 6 Monate Leistung zurückzahlen muss. Oder muss ich mir da zunächst keine Gedanken machen? Schließlich wurde in der Aufforderung lediglich die EKS gefordert, aber der Zusatz, sollte die EKS nicht vollständig sein, müsse ich alles zurückzahlen, bereitet mir einfach Sorgen!  :wand:
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 09:15:22
Rechnungskopien gehören grundsätzlich NICHT zur EKS.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Zara am 06. Februar 2022, 09:26:56
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 09:15:22
Rechnungskopien gehören grundsätzlich NICHT zur EKS.

Okay, dann dürfte mir diesbezüglich ja nichts passieren. Höchstens, dass die Rg. nachgefordert werden. Davon gehe ich aus. Habe diese vor Corona (da wurde keine EKS verlangt für 2. Hj. 2020 und 1. Hj. 2021) immer ohne Aufforderung dabei gefügt. Damals waren es aber noch nicht so viele, sie passten in einen schmalen Ordner. Dies ist jetzt nicht der Fall, da werde ich erstmal Tage mit kopieren und schwärzen beschäftigt sein!  :wand:
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: justine1992 am 06. Februar 2022, 09:47:09
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 09:26:56Dies ist jetzt nicht der Fall, da werde ich erstmal Tage mit kopieren und schwärzen beschäftigt sein!
Bevor Du das vorauseilend anfängst, überleg Dir das mal. Es kann nicht sein, dass das so gewollt ist. Es kann nicht sein, dass andere LB das auch so machen. Überleg es Dir mal, wirklich.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Zara am 06. Februar 2022, 09:58:34
Zitat von: justine1992 am 06. Februar 2022, 09:47:09
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 09:26:56Dies ist jetzt nicht der Fall, da werde ich erstmal Tage mit kopieren und schwärzen beschäftigt sein!
Bevor Du das vorauseilend anfängst, überleg Dir das mal. Es kann nicht sein, dass das so gewollt ist. Es kann nicht sein, dass andere LB das auch so machen. Überleg es Dir mal, wirklich.

Wie meinst Du das? Wenn es das JC fordert, bleibt mir ja keine andere Wahl.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 10:01:18
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 09:58:34
Wenn es das JC fordert, .....

Genau, WENN!

Bis jetzt wurde das ja noch zu keinem Zeitpunkt gefordert, auch bei den vorhergehenden Bewilligungszeiträumen nicht.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Zara am 06. Februar 2022, 10:46:35
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 10:01:18
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 09:58:34
Wenn es das JC fordert, .....

Genau, WENN!

Bis jetzt wurde das ja noch zu keinem Zeitpunkt gefordert, auch bei den vorhergehenden Bewilligungszeiträumen nicht.

Seinerzeit fehlte mal versehentlich eine Kopie einer Kundenrechnungen und ich musste diese Rechnungsnummer nachreichen.  :weisnich:
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 11:17:56
Wenn du dem Jobcenter die Arbeit überlässt, deine Buchführung zu machen idem du keine EKS (und/oder EÜR) abgibst, brauchen die natürlich auch alle Belege.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Heinz-Otto am 06. Februar 2022, 13:16:39
Ich habe mal für Kleinunternehmer die Buchführung und EKS gemacht. Ist lange her. Rechnungen mussten wir nie einreichen.
Ich nutzte das super kostenlose tool
https://www.jes-eur.de/
Super einfach, mehrere Kontenrahmen und entspricht den rechtlichen Vorgaben.

EÜR (Ust gab es keine) und SuSa (die wohl nicht gefordert werden darf) beigefügt und gut war.
Das hängt wie immer vom JC ab, was die fordern.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Zara am 06. Februar 2022, 13:25:57
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 11:17:56
Wenn du dem Jobcenter die Arbeit überlässt, deine Buchführung zu machen idem du keine EKS (und/oder EÜR) abgibst, brauchen die natürlich auch alle Belege.

EKS, EÜR und Kontoauszüge waren immer dabei.

Die EÜR habe ich immer mit Excel bis ins kleinste Detail geführt. Ab 2022 nutze ich aber Lexoffice, macht es mir einfacher und ist auch rechtskonform. Dennoch bin ich mir sicher, dass sie auch damit wieder Rechnungen sehen wollen.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 13:35:38
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 13:25:57
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 11:17:56
Wenn du dem Jobcenter die Arbeit überlässt, deine Buchführung zu machen idem du keine EKS (und/oder EÜR) abgibst, brauchen die natürlich auch alle Belege.

EKS, EÜR und Kontoauszüge waren immer dabei.

Dann habe ich das hier
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 09:26:56Habe diese vor Corona (da wurde keine EKS verlangt für 2. Hj. 2020 und 1. Hj. 2021) immer ohne Aufforderung dabei gefügt.
wohl falsch verstanden.

Zitat
Die EÜR habe ich immer mit Excel bis ins kleinste Detail geführt. Ab 2022 nutze ich aber Lexoffice, macht es mir einfacher und ist auch rechtskonform. Dennoch bin ich mir sicher, dass sie auch damit wieder Rechnungen sehen wollen.

Du hast die Rechnungen doch bisher ohne Aufforderung als Anlagen mit eingereicht, wieso kommst du zu dem Schluß, man wolle "wieder" Rechnungen sehen?

Fakt ist nunmal, es wird DERZEIT nur die EKS gefordert. Will man mehr haben, wird man sich bei dir melden - wie ich schon ganz zu Anfang schrieb. Ich persönlich halte gar nichts von vorauseilendem Gerhorsam, von mir bekommt jeder nur das, was verlangt und rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Heinz-Otto am 06. Februar 2022, 14:50:54
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf
ZitatIhre Angaben über das voraussichtliche Einkommen müssen Sie so weit wie möglich plausibel machen. Das kann wie folgt geschehen:
• Vorlage von Nachweisen über die tatsächlichen Einnahmen und tatsächlichen Ausgaben der vorangegangenen
6 Monate,
• Einnahme-Überschuss-Rechnung für das vorangegangene Kalenderjahr oder
• aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen.

https://www.harald-thome.de/files/pdf/media/Arbeitshilfe-Selbstaendige-2014-12.pdf
S. 58 Checkliste zur Einreichung von Unterlagen für Antragsteller in selbständiger Tätigkeit

Die Rechnungen listet man ja in der EKS auf, stimmt die mit der EÜR überein, gibt es keinen Grund die AR sehen zu wollen. Bestenfalls ER wegen Anerkennung Betriebsausgaben.

Rundschreiben #2 ein bisschen Wischi-Waschi und teilweise übliches zurückrudern des BfDI zu Gunsten JC.
https://hartz.info/index.php?topic=127433.0



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Zara am 06. Februar 2022, 20:23:29
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 13:35:38
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 13:25:57
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 11:17:56
Wenn du dem Jobcenter die Arbeit überlässt, deine Buchführung zu machen idem du keine EKS (und/oder EÜR) abgibst, brauchen die natürlich auch alle Belege.

EKS, EÜR und Kontoauszüge waren immer dabei.

Dann habe ich das hier
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 09:26:56Habe diese vor Corona (da wurde keine EKS verlangt für 2. Hj. 2020 und 1. Hj. 2021) immer ohne Aufforderung dabei gefügt.
wohl falsch verstanden.

Zitat
Die EÜR habe ich immer mit Excel bis ins kleinste Detail geführt. Ab 2022 nutze ich aber Lexoffice, macht es mir einfacher und ist auch rechtskonform. Dennoch bin ich mir sicher, dass sie auch damit wieder Rechnungen sehen wollen.

Du hast die Rechnungen doch bisher ohne Aufforderung als Anlagen mit eingereicht, wieso kommst du zu dem Schluß, man wolle "wieder" Rechnungen sehen?

Fakt ist nunmal, es wird DERZEIT nur die EKS gefordert. Will man mehr haben, wird man sich bei dir melden - wie ich schon ganz zu Anfang schrieb. Ich persönlich halte gar nichts von vorauseilendem Gerhorsam, von mir bekommt jeder nur das, was verlangt und rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Nein, ich habe die Rechnungen deswegen immer dabei gelegt, weil diese vor längerer Zeit direkt mit angefordert wurden. Um weitere Probleme zu vermeiden, habe ich das dann immer gemacht.   :sad:

Wenn man sich vor Augen hält, dass unser hiesiges JC mir damals sogar vorschreiben wollte, dass ich verpflichtet sei, meine Unterlagen durch einen Steuerberater erstellen zu lassen, dann weiß man warum ich so eine Panik habe. Denen ist halt jeder Selbstständige ein Dorn im Auge. :wand:

Wie gesagt, meine Unterlagen sind immer bis aufs letzte Detail nachvollziehbar, ich schreibe trotz EÜR, EKS und Kontoauszüge sogar noch idiotensicher den Geldeingang auf jede Rechnung dazu. Alles ist entsprechend geordnet gewesen, in neuen Ordnern mit Register und allem pipapo. Hab sie wohl zu sehr verwöhnt und gerade deswegen bin ich mir sicher, dass es ihnen jetzt nicht genügen wird.  :weisnich:
Titel: Aw: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Zara am 04. Oktober 2023, 08:07:27
JETZT verlangt man trotz ,,fachmännischer" mit Lexoffice erstellter EÜR plötzlich alle Rechnungen. Siehe mein Beitrag: https://hartz.info/index.php/topic,131662.msg1589215.html#msg1589215 (https://hartz.info/index.php/topic,131662.msg1589215.html#msg1589215)
Ich bin etwas ratlos, wie ich das bewerkstelligen soll? Bzw. wie könnte ich das abwehren?
Wäre für Rat dankbar.
Titel: Aw: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 05. Oktober 2023, 20:20:10
Schreibst du dem JC eigentlich auch eine Aufwandsrechnung für das ganze Extra-Material und -zeitaufwand zu dessen Erstellung?

Ich meine Stunden und Tage zu verbringen um ganze Ordnerkopien zu erstellen x Stundensatz + Material... - Da kommt ja auch noch was zusammen, was dir kein Kunde bezahlt, oder???

LG RF
Titel: Aw: Abschließende EKS gefordert (was dazu?)
Beitrag von: Limoflasche am 10. Oktober 2023, 15:07:19
Ich habe es im anderen Beitrag bereits beantwortet:
Wenn das Jobcenter auf die Eingangs- und Ausgangsrechnungen besteht, wirst Du nicht darum herumkommen. Leider. Auch wenn es tagelange Kopier- und Schwärzarbeit bedeutet und auch Kosten verursacht.
Im Zweifel bleibt die eigentliche Arbeit liegen und Du hast Verdienstausfall. Dafür interessiert man sich jedoch weder im Jobcenter, noch bei der Richterschaft im Sozialgericht. Die antworten maximal pampig: "Wir müssen uns schließlich auch mit Ihnen beschäftigen." (Korrekt, aber die werden aber dafür bezahlt).

Meine Erfahrungen sind, dass ich weder die Arbeitszeit, noch die dafür angefallenen Kosten irgendwem in Rechnung stellen kann. Das, was mit das Jobcenter maximal erlaubt hat, dass ich die reinen Kosten für das Büromaterial (Papier, Toner, Versandkosten) in der EKS als betriebliche Ausgabe geltend machen kann. Damit zahle ich diese Kosten aus den Betriebseinnahmen und nicht aus dem Regelsatz. Aber das ist schon alles.

Selbst in meinen zahlreichen Sozialgerichtsverfahren mit unzähligem Postverkehr (inkl. erheblichen Portokosten) habe ich exakt ein einziges Mal Auslagen in Höhe von knapp unter 10 Euro erstattet, dabei wurde meine Rechnung um über 50% gekürzt.