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Abschließende EKS gefordert (was dazu?)

Begonnen von Zara, 30. Januar 2022, 09:18:44

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Sheherazade

Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 09:58:34
Wenn es das JC fordert, .....

Genau, WENN!

Bis jetzt wurde das ja noch zu keinem Zeitpunkt gefordert, auch bei den vorhergehenden Bewilligungszeiträumen nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zara

Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 10:01:18
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 09:58:34
Wenn es das JC fordert, .....

Genau, WENN!

Bis jetzt wurde das ja noch zu keinem Zeitpunkt gefordert, auch bei den vorhergehenden Bewilligungszeiträumen nicht.

Seinerzeit fehlte mal versehentlich eine Kopie einer Kundenrechnungen und ich musste diese Rechnungsnummer nachreichen.  :weisnich:

Sheherazade

Wenn du dem Jobcenter die Arbeit überlässt, deine Buchführung zu machen idem du keine EKS (und/oder EÜR) abgibst, brauchen die natürlich auch alle Belege.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Ich habe mal für Kleinunternehmer die Buchführung und EKS gemacht. Ist lange her. Rechnungen mussten wir nie einreichen.
Ich nutzte das super kostenlose tool
https://www.jes-eur.de/
Super einfach, mehrere Kontenrahmen und entspricht den rechtlichen Vorgaben.

EÜR (Ust gab es keine) und SuSa (die wohl nicht gefordert werden darf) beigefügt und gut war.
Das hängt wie immer vom JC ab, was die fordern.

Zara

Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 11:17:56
Wenn du dem Jobcenter die Arbeit überlässt, deine Buchführung zu machen idem du keine EKS (und/oder EÜR) abgibst, brauchen die natürlich auch alle Belege.

EKS, EÜR und Kontoauszüge waren immer dabei.

Die EÜR habe ich immer mit Excel bis ins kleinste Detail geführt. Ab 2022 nutze ich aber Lexoffice, macht es mir einfacher und ist auch rechtskonform. Dennoch bin ich mir sicher, dass sie auch damit wieder Rechnungen sehen wollen.

Sheherazade

Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 13:25:57
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 11:17:56
Wenn du dem Jobcenter die Arbeit überlässt, deine Buchführung zu machen idem du keine EKS (und/oder EÜR) abgibst, brauchen die natürlich auch alle Belege.

EKS, EÜR und Kontoauszüge waren immer dabei.

Dann habe ich das hier
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 09:26:56Habe diese vor Corona (da wurde keine EKS verlangt für 2. Hj. 2020 und 1. Hj. 2021) immer ohne Aufforderung dabei gefügt.
wohl falsch verstanden.

Zitat
Die EÜR habe ich immer mit Excel bis ins kleinste Detail geführt. Ab 2022 nutze ich aber Lexoffice, macht es mir einfacher und ist auch rechtskonform. Dennoch bin ich mir sicher, dass sie auch damit wieder Rechnungen sehen wollen.

Du hast die Rechnungen doch bisher ohne Aufforderung als Anlagen mit eingereicht, wieso kommst du zu dem Schluß, man wolle "wieder" Rechnungen sehen?

Fakt ist nunmal, es wird DERZEIT nur die EKS gefordert. Will man mehr haben, wird man sich bei dir melden - wie ich schon ganz zu Anfang schrieb. Ich persönlich halte gar nichts von vorauseilendem Gerhorsam, von mir bekommt jeder nur das, was verlangt und rechtlich nicht zu beanstanden ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf
ZitatIhre Angaben über das voraussichtliche Einkommen müssen Sie so weit wie möglich plausibel machen. Das kann wie folgt geschehen:
• Vorlage von Nachweisen über die tatsächlichen Einnahmen und tatsächlichen Ausgaben der vorangegangenen
6 Monate,
• Einnahme-Überschuss-Rechnung für das vorangegangene Kalenderjahr oder
• aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen.

https://www.harald-thome.de/files/pdf/media/Arbeitshilfe-Selbstaendige-2014-12.pdf
S. 58 Checkliste zur Einreichung von Unterlagen für Antragsteller in selbständiger Tätigkeit

Die Rechnungen listet man ja in der EKS auf, stimmt die mit der EÜR überein, gibt es keinen Grund die AR sehen zu wollen. Bestenfalls ER wegen Anerkennung Betriebsausgaben.

Rundschreiben #2 ein bisschen Wischi-Waschi und teilweise übliches zurückrudern des BfDI zu Gunsten JC.
https://hartz.info/index.php?topic=127433.0



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Zara

Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 13:35:38
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 13:25:57
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 11:17:56
Wenn du dem Jobcenter die Arbeit überlässt, deine Buchführung zu machen idem du keine EKS (und/oder EÜR) abgibst, brauchen die natürlich auch alle Belege.

EKS, EÜR und Kontoauszüge waren immer dabei.

Dann habe ich das hier
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 09:26:56Habe diese vor Corona (da wurde keine EKS verlangt für 2. Hj. 2020 und 1. Hj. 2021) immer ohne Aufforderung dabei gefügt.
wohl falsch verstanden.

Zitat
Die EÜR habe ich immer mit Excel bis ins kleinste Detail geführt. Ab 2022 nutze ich aber Lexoffice, macht es mir einfacher und ist auch rechtskonform. Dennoch bin ich mir sicher, dass sie auch damit wieder Rechnungen sehen wollen.

Du hast die Rechnungen doch bisher ohne Aufforderung als Anlagen mit eingereicht, wieso kommst du zu dem Schluß, man wolle "wieder" Rechnungen sehen?

Fakt ist nunmal, es wird DERZEIT nur die EKS gefordert. Will man mehr haben, wird man sich bei dir melden - wie ich schon ganz zu Anfang schrieb. Ich persönlich halte gar nichts von vorauseilendem Gerhorsam, von mir bekommt jeder nur das, was verlangt und rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Nein, ich habe die Rechnungen deswegen immer dabei gelegt, weil diese vor längerer Zeit direkt mit angefordert wurden. Um weitere Probleme zu vermeiden, habe ich das dann immer gemacht.   :sad:

Wenn man sich vor Augen hält, dass unser hiesiges JC mir damals sogar vorschreiben wollte, dass ich verpflichtet sei, meine Unterlagen durch einen Steuerberater erstellen zu lassen, dann weiß man warum ich so eine Panik habe. Denen ist halt jeder Selbstständige ein Dorn im Auge. :wand:

Wie gesagt, meine Unterlagen sind immer bis aufs letzte Detail nachvollziehbar, ich schreibe trotz EÜR, EKS und Kontoauszüge sogar noch idiotensicher den Geldeingang auf jede Rechnung dazu. Alles ist entsprechend geordnet gewesen, in neuen Ordnern mit Register und allem pipapo. Hab sie wohl zu sehr verwöhnt und gerade deswegen bin ich mir sicher, dass es ihnen jetzt nicht genügen wird.  :weisnich:

Zara

JETZT verlangt man trotz ,,fachmännischer" mit Lexoffice erstellter EÜR plötzlich alle Rechnungen. Siehe mein Beitrag: https://hartz.info/index.php/topic,131662.msg1589215.html#msg1589215
Ich bin etwas ratlos, wie ich das bewerkstelligen soll? Bzw. wie könnte ich das abwehren?
Wäre für Rat dankbar.

Rettungsfuzzy

Schreibst du dem JC eigentlich auch eine Aufwandsrechnung für das ganze Extra-Material und -zeitaufwand zu dessen Erstellung?

Ich meine Stunden und Tage zu verbringen um ganze Ordnerkopien zu erstellen x Stundensatz + Material... - Da kommt ja auch noch was zusammen, was dir kein Kunde bezahlt, oder???

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Limoflasche

Ich habe es im anderen Beitrag bereits beantwortet:
Wenn das Jobcenter auf die Eingangs- und Ausgangsrechnungen besteht, wirst Du nicht darum herumkommen. Leider. Auch wenn es tagelange Kopier- und Schwärzarbeit bedeutet und auch Kosten verursacht.
Im Zweifel bleibt die eigentliche Arbeit liegen und Du hast Verdienstausfall. Dafür interessiert man sich jedoch weder im Jobcenter, noch bei der Richterschaft im Sozialgericht. Die antworten maximal pampig: "Wir müssen uns schließlich auch mit Ihnen beschäftigen." (Korrekt, aber die werden aber dafür bezahlt).

Meine Erfahrungen sind, dass ich weder die Arbeitszeit, noch die dafür angefallenen Kosten irgendwem in Rechnung stellen kann. Das, was mit das Jobcenter maximal erlaubt hat, dass ich die reinen Kosten für das Büromaterial (Papier, Toner, Versandkosten) in der EKS als betriebliche Ausgabe geltend machen kann. Damit zahle ich diese Kosten aus den Betriebseinnahmen und nicht aus dem Regelsatz. Aber das ist schon alles.

Selbst in meinen zahlreichen Sozialgerichtsverfahren mit unzähligem Postverkehr (inkl. erheblichen Portokosten) habe ich exakt ein einziges Mal Auslagen in Höhe von knapp unter 10 Euro erstattet, dabei wurde meine Rechnung um über 50% gekürzt.