Hi Leute,
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich gegen Jobcenter weiter vorgehen kann.
Jobcenter har mir ab Dezember die Auszahlung für Heizkosten gestoppt, weil ich keine Abrechnung für das letzte Jahr von meinem Gasversorger vorgelegt habe. Problem ist, dass ich diese Abrechnung noch bis heute nicht bekommen habe, damit kann ich auch nicht dem Jobcenter vorlegen.
Ich habe mich schon deswegen beim Sozialamt gemeldet, aber keine Antwort bekommen
Mal genauer
Gas zahlt man in der Regel 11 Abschläge, im 12en Monat wird dann Zählerstand abgegegeben und mit der Abrechnung kommt dann die Abschlagsmeldung.
Wann war also der Null Monat,wann wurde abgelesen,was wird abgebucht vom Versorger?
Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 11:20:14Wann war also der Null Monat,wann wurde abgelesen,was wird abgebucht vom Versorger?
ist doch völlig irrelevant , da ....
Zitat von: oliver1972 am 30. Januar 2022, 11:17:00Problem ist, dass ich diese Abrechnung noch bis heute nicht bekommen habe, damit kann ich auch nicht dem Jobcenter vorlegen.
Ne eben nicht.
Das JC bewilligt 11 Abschläge. Erst wenn die neuen Abschläge bekannt sind gehts weiter.
Auf Verdacht läuft da nichts einfach weiter.
So lange TE Rechnung mit neuer Abschlagszahlung nicht hat, bucht der Versorger auch nichts von seinem Konto ab.
Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 11:32:14So lange TE Rechnung mit neuer Abschlagszahlung nicht hat, bucht der Versorger auch nichts von seinem Konto ab.
darum geht es aber doch gar nicht !!! das
JC hat die Zahlung eingestellt , weil noch
keine Rechnung vorliegt. Was der TE nicht hat, kann er nicht vorlegen
Mit der Rechnung erfolgt im gleichen Schreiben die neue Abschlagsforderung.
Ist wie bei Strom auch.
Ohne Kenntnis der Höhe der Vorauszahlung ist eine Bewilligung dieser nun mal unmöglich!
Ist anders als wenn man Zentralheizung hat und die Zahlungen an den Vermieter gehen. Der nimmt immer gleich, egal wann er dann die Rechnung erhält und irgendwann seine BK Abrechnung erstellt.
@Depri2022
Du hast es immer noch nicht verstanden, oder ?
Zitat von: oliver1972 am 30. Januar 2022, 11:17:00Jobcenter har mir ab Dezember die Auszahlung für Heizkosten gestoppt, weil ich keine Abrechnung für das letzte Jahr von meinem Gasversorger vorgelegt habe.
Darum, und NUR darum geht es.
Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 12:05:41Mit der Rechnung erfolgt im gleichen Schreiben die neue Abschlagsforderung.
Schön wenn der TE denn die Rechnung auch hätte ! Hat er aber ja laut seinem Beitrag nicht !
Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 11:20:14
Mal genauer
Gas zahlt man in der Regel 11 Abschläge, im 12en Monat wird dann Zählerstand abgegegeben und mit der Abrechnung kommt dann die Abschlagsmeldung.
Wann war also der Null Monat,wann wurde abgelesen,was wird abgebucht vom Versorger?
Wenn Du darauf jetzt noch die Angaben hättest, wärest Du schon einen Schritt näher an den Tipps die man geben könnte
Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2022, 12:23:05Schön wenn der TE denn die Rechnung auch hätte ! Hat er aber ja laut seinem Beitrag nicht !
Ich glaube, du verstehst nicht.
Wenn die alte Abschlagsrechnung nur Abschläge bis Dezember enthalten hat, muss der TE auch momentan keine zahlen!
Es werden nur die Kosten berücksichtigt, die tatsächlich anfallen. Wenn der Versorger (noch) keine Abschläge fordert, können auch keine berücksichtigt werden.
Zitat von: Flip am 30. Januar 2022, 12:34:05Wenn der Versorger (noch) keine Abschläge fordert, können auch keine berücksichtigt werden.
Uff.... Es geht doch aber nicht um eventuelle Abschläge des Versorgers :wand:
Der Versorger hat NOCH keine Abrechnung erstellt ,die das JC aber haben will ! Und solange der TE diese nicht vorlegt , hat das JC die Zahlung für Gas eingestellt ! Das hat der TE doch ganz deutlich in seinem ersten Beitrag geschrieben !
Ob und wie viele "Abschläge" der TE nun zahlt ,wurde mit keinen Wort des TE erwähnt
Ob das nun rechtens ist was das JC da macht , müssen andere entscheiden
Nochmal, die Abrechnung des Abrechnungszeitraumes erfolgt zusammen mit der auf Basis dieser Abrechnung veranschlagten neuen Abschlagsforderung.
So lange dies nicht vorliegt zahlt der TE keine Heizkostenvorauszahlung(Gasabschlag)!
Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2022, 12:45:24Und solange der TE diese nicht vorlegt , hat das JC die Zahlung für Gas eingestellt !
Was verstehst du denn nicht? Du heizt mit Gas. Am 23.1.21 hast du die Abrechnung für 2020 bekommen und sollst 56 Euro nachzahlen sowie ab 02/21 bis 12/21 80 Euro Abschlag bezahlen.
Das JC übernimmt also die 56 Euro Nachzahlung und gibt die 80 Euro Abschlag ins System ein. Bis 12/21, wie es auf der Abrechnung steht.
Natürlich fehlen dann ab Januar die Heizkosten. Wo sollen sie denn ohne neue Abrechnung herkommen? Glaskugel? Kaffeesatz?
Oder wie bezahlst du deine Heizkosten, wenn du noch keinen neuen Abschlag vom Versorger genannt bekommen hast? Einfach Querbeet, was du denkst, was richtig ist?
Zitat von: Flip am 30. Januar 2022, 13:50:05Wo sollen sie denn ohne neue Abrechnung herkommen? Glaskugel? Kaffeesatz?
Tja, genau DIESE Abrechnung würde der TE ja gerne haben !!!
Lies Dir doch die ersten Beitrag des TE mal in Ruhe durch ... da steht nicht ein Word von irgendwelchen Abschlägen oder desgleichen. Der TE bemängelt, dass das JC die Zahlung für das Gas eingestellt hat wegen der fehlenden Abrechnung, die er noch nicht von seinen Gasversorger bekommen hat, diese das JC aber haben möchte.....
Was man nicht hat , kann man nicht vorlegen ... Oder !?
oliver1972
Zitat von: oliver1972 am 30. Januar 2022, 11:17:00Jobcenter har mir ab Dezember die Auszahlung für Heizkosten gestoppt, weil ich keine Abrechnung für das letzte Jahr von meinem Gasversorger vorgelegt habe. Problem ist, dass ich diese Abrechnung noch bis heute nicht bekommen habe, damit kann ich auch nicht dem Jobcenter vorlegen.
Du kannst so gut wie gar nichts dagegebn machen. Du kannst Klagen.
Erfolg ungewiss!
Mein JC ist der Meinung das wenn keine Jahresabrechnung da ist ich ja mehr oder weniger an HK zu zahlen hätte und da das nicht klar ist zahlen sie halt nichts.
Das Thema Bedarfsunterdeckung hat sie und das SG nicht interessiert.
Auch nicht dass die HK trotz fehlender Jahresabrechnung jeden Monat an das Gaswerk bezahlt werden, denn bei meinem Anbieter werden für jeden Monat die Kosten fällig. Also 12 mal in einem Jahr!
Und nicht wie oberhalb von den Usern behauptet wird das keine Forderung kommt wenn die Abrechnung noch nicht erfolgt ist.
Ich vermute bei dir wird es genauso laufen.
Meine Begründung:
Mir geht es seit ein paar Jahren genau so. Habe auch geklagt und es wurde abgewiesen wegen 10% unter Klagewert, das habe ich bemängelt (weil es beim ersten mal drei Monate dauerte) dann kam ein neues "Urteil" wegen unter 30%.
Sobald du die Jahresabrechnung hast einreichen und der eine Monat/oder mehrere wird nach gezahlt und die Abschläge werden angepasst.
Dazu würde ich empfehlen deinen Anbieter zu kontaktieren und auf schnellstmögliche Bearbeitung drängen.
MfG FN
Zitat von: oliver1972 am 30. Januar 2022, 11:17:00
Jobcenter har mir ab Dezember die Auszahlung für Heizkosten gestoppt, weil ich keine Abrechnung für das letzte Jahr von meinem Gasversorger vorgelegt habe.
Zahltest du für Dezember einen Abschlag und jetzt im Januar?
Ansonsten erkläre dem JC, dass die Versorger 3-6 Wochen Zeit haben.
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40c.html
Zitat§ 40c Zeitpunkt und Fälligkeit von Strom- und Gasrechnungen
(1) Rechnungsbeträge und Abschläge werden zu dem von dem Energielieferanten angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
(2) Energielieferanten sind verpflichtet, dem Letztverbraucher die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und eine Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zur Verfügung zu stellen. Erfolgt eine Stromabrechnung nach § 40b Absatz 1 monatlich, beträgt die Frist für diese Abrechnung drei Wochen.
(3) Ergibt sich aus der Abrechnung ein Guthaben für den Letztverbraucher, ist dieses von dem Energielieferanten vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen oder binnen zwei Wochen auszuzahlen. Guthaben, die aus einer Abschlussrechnung folgen, sind binnen zwei Wochen auszuzahlen.
Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2022, 14:47:47Lies Dir doch die ersten Beitrag des TE mal in Ruhe durch ... da steht nicht ein Word von irgendwelchen Abschlägen oder desgleichen.
Muss auch nicht. Es ist einfach das wahrscheinlichste Szenario, dass jetzt offenbar die Jahresabrechnung ansteht und dann neben Nachzahlung oder Guthaben dann daraus auch die neuen Abschläge für 2022 ersichtlich sind.
Oder ist das bei dir anders? Bei mir sind z. B. diese Woche Abwasser und Müll eingetrudelt. Weil das am Jahresanfang eben normal ist. Und vorher weiß ich nicht, was ich 2022 zu bezahlen habe.
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Januar 2022, 16:25:18Auch nicht dass die HK trotz fehlender Jahresabrechnung jeden Monat an das Gaswerk bezahlt werden, denn bei meinem Anbieter werden für jeden Monat die Kosten fällig. Also 12 mal in einem Jahr!
Erkläre es mir bitte an einem Beispiel. Du hast eine Abrechnung 2020 bekommen. Da steht drin, dass du von 01/21 bis 12/21 80 Euro Abschlag zahlen musst. Woher weißt du, was du im Januar 2022 zahlen musst, ohne neue Abrechnung? Und wie kommst du darauf, dass der Versorger bereits etwas für Januar 2022 fordern darf, ohne dir eine Rechnung zugeschickt und dich damit in Verzug gesetzt zu haben?! Auch Versorger sind nicht im rechtsfreien Raum.
Flip
Zitat von: Flip am 30. Januar 2022, 18:02:41
Erkläre es mir bitte an einem Beispiel
Da brauch ich nicht viel ins Detail gehen ist ganz simple:
Ich zahle mtl 42.- Euro 12 Monate lang wenn die Jahresabrechnung kommt bekomme ich entweder ein Nachforderung oder ein Guthaben von x Euro.
Also zahle ich mtl. ein
aber das JC stellt die Zahlung bis die Jahresabrechnung vorliegt ein,
weil sie ja nicht wissen ob ich in Zukunft 42.- o. 44.- o. 38 .- oder gar nichts zahle.
Beim ersten Mal waren es drei mal keine HK Leistung jetzt hat sich das bei einem Monat eingependelt, allerdings liegt es daran das ich ein halbes Jahr Privatier war und es jetzt andere Abrechnungszeiträume sind weil sich das verschoben hat. Ansonsten hätte ich es wie am Anfang drei Monate ohne den HK Zuschuss und dann die nachträgliche Kostenübernahme. Wird aber nicht als Bedarfsunterdeckung gesehen wenn man mtl 42.- weniger bekommt weil es könnte ja sein das es plötzlich nichts mehr kostet :wand:
Aber hirnrissiges kennt man ja zur Genüge von so einigen Institutionen und da gehört mein JC definitiv dazu.*
Zitat von: Flip am 30. Januar 2022, 18:02:41dass der Versorger bereits etwas für Januar 2022 fordern darf, ohne dir eine Rechnung zugeschickt und dich damit in Verzug gesetzt zu haben?! Auch Versorger sind nicht im rechtsfreien Raum.
Weil im Vertrag steht das wenn er nicht gekündigt wird sich automatisch um ein Jahr verlängert; vielleicht :scratch:
* Wie bei (m.M.n.) ziemlich jedem Vertrag mit einem Anbieter oder kennst
du oder sonst jemand der hier mitliest Mitmenschen die jedes Jahr einen neuen Vertrag machen müssen um mit Strom Heizung Wasser etc versorgt zu werden?
MfG FN
Nimm mal das JC raus: Was würdest du denn nach Ablauf der vom Versorger verlangten 12 Monate a 42 Euro an den Versorger zahlen, wenn du noch keine neue Abrechnung/keinen neuen Abschlagsbescheid hast?
Egal ob mit o. ohne JC
Den selben Betrag wie immer, was für eine überflüssige Frage! steht doch in meiner Antwort!
Wie ich es schon seit dem Auszug von dem Elternhaus auch gemacht habe, also vor einigen Dekaden.
Was fragst du
Zitat von: Flip am 30. Januar 2022, 18:02:41
Erkläre es mir bitte an einem Beispiel.
nach wenn du die Antwort nicht verstehst?
Bis auf das "Wasser" sollte die Antwort für jeden verständlich sein.
Zitat von: Flip am 31. Januar 2022, 15:17:54Nimm mal das JC raus:
Meine laufenden Versorgerkosten haben nichts mit dem JC zu tun außer das nicht korrekt geleistet wird.
Mit hahnebüchenen Begründungen, dass hat sich bei dir auch so festgesetzt das du über deinen "Tellerrand" anscheinend auch nicht weiter schauen oder nachdenken magst denn du führst dauernd die selben/gleichen "Argumente" an. Und bleibst dabei. Bist aber nicht allein damit....
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Zitat§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Ich bezahle monatlich also habe ich auch monatlichen Anspruch.
UND würde ich den Anbieter wechseln wäre ich verpflichtet dies mitzuteilen. Da kein Wechsel gilt mein Vertrag der 12 Zahlungen im Jahr verlangt.
MfG FN
Zitat von: oliver1972 am 30. Januar 2022, 11:17:00Jobcenter har mir ab Dezember die Auszahlung für Heizkosten gestoppt, weil ich keine Abrechnung für das letzte Jahr von meinem Gasversorger vorgelegt habe. Problem ist, dass ich diese Abrechnung noch bis heute nicht bekommen habe, damit kann ich auch nicht dem Jobcenter vorlegen.
Ich habe mich schon deswegen beim Sozialamt gemeldet, aber keine Antwort bekommen
dürfen sie doch gar nicht, es gibt doch feste Heizkosten für deine Stadt (schlüssiges Konzept).
Ich zahlte immer meinen bisherigen Abschlag weiter, wenn die Abrechnung kam, passte ich den Abschlag ab Februar an.
Bei mir hat noch nie ein JC den Abschlag gekürzt. Das gleicht sich ja in der nächsten Abrechnung wieder aus.
Der Verwaltungsaufwand ist dann wesentlich geringer. Statt Bewilligung aufheben und Änderungsbescheid, nach Abrechnung wieder einen neuen Bescheid. :wand:
So kann man Steuergelder auch verschwenden.
Zitat von: Heinz-Otto am 31. Januar 2022, 16:59:56
Der Verwaltungsaufwand ist dann wesentlich geringer. Statt Bewilligung aufheben und Änderungsbescheid, nach Abrechnung wieder einen neuen Bescheid. :wand:
So kann man Steuergelder auch verschwenden.
Das kommt ja noch obendrauf.
MfG FN
Also ich bezahle keinen Abschlag, wenn ich nicht weiß, wie hoch der ist. Und ohne Rechnung bin ich auch keiner Zahlungsverpflichtung ausgesetzt. Ohne Zahlungspflicht gibt es keine zu berüchsichtigenden Kosten. Das gilt nach BSG sowohl für KdU als auch für Heizkosten.
Zitat von: CCR am 31. Januar 2022, 16:55:54dürfen sie doch gar nicht, es gibt doch feste Heizkosten für deine Stadt (schlüssiges Konzept).
Was hat die Bestimmung eines angemessenen Bedarfs mit den tatsächlich fälligen Kosten zu tun?
Ich glaube, es wird langsam mal Zeit, dass sich der TE endlich äußert, ob die Vermutung, dass es noch keine bekannten Abschläge ab Januar gibt, korrekt ist oder nicht.
Flip
Zitat von: Flip am 31. Januar 2022, 18:24:57Also ich bezahle keinen Abschlag, wenn ich nicht weiß, wie hoch der ist. Und ohne Rechnung bin ich auch keiner Zahlungsverpflichtung ausgesetzt
Wenn du natürlich jeden Monat eine Rechnung bekommst und daher erst wieder am Ende des Berechnungszeitraum die 12 Zahlung nicht als Rechnung / Anforderung erhältst dann brauchst du natürlich keine 12 Zahlung leisten. Sondern erst nach der Jahresberechnung wenn dann auch der noch nicht bezahlte 12te Monat mit eingepreist wird.
Mir wäre das sauber zu blöd jeden Monat einen Überweisungsauftrag zu machen, aber dein Vertrag ist vllt. anders ausgestaltet als meiner und du musst nur 11 Monate bezahlen.
Aber wahrscheinlich eine schlechte Voraussetzung für einen Dauerauftrag außer man kündigt den im 11 Monat und schließt dann nach Rechnungserhalt einen neuen Dauerauftrag ab. Selbst dass wäre mir zu blöd.
Ob das normal ist kann ich nicht beurteilen da es voraussetzt das man die Vertragsinhalt anderer Anbieter kennen müsste.
MfG FN
Die müssen also weiter liefern bis die Abrechnung da ist? Obwohl dann evtl. 2 Monate keine Abschläge bezahlt werden.
Bei 11 Abschlägen ist der Letzte im Nov. und die Abrechnung kommt frühestens im Januar.
Dann muss man im Febr. 2 Abschläge aus dem alten Jahr zahlen + evtl. Nachzahlung und dann noch den Abschlag für Jan und im Prinzip dann gleich für Febr. Das sind dann 4 Abschläge + evtl. Nachzahlung.
Das wäre mir too much, dann lieber monatlich abstottern und die Rechnung ist aus dem Kopf.
De Dauerauftrag 1 x im Jahr zu ändern stresst mich nicht.
Heinz-Otto
Zitat von: Heinz-Otto am 02. Februar 2022, 15:22:45De Dauerauftrag 1 x im Jahr zu ändern stresst mich nicht.
Die Anfrage wäre eigentl. dem User Flip zuzuordnen.
Den Anfang deines Kommentares verstehe ich so nicht, passt auch nicht zu meiner erklärten Situation. Hast du am Schluss auch den User Flip gemeint?
MfG FN
Mal fernab vom JC: bei uns lief es letztens mit dem Strom so, dass der Anbieter wegen Problemen mit dem Betrieb der die Ablesungen macht die Abrechnung mit 2 Monaten Verspätung erst erstellen konnte. Bis dahin blieb es bei den bisherigen Abschlägen und die wurden zum Stichtag x wie immer fällig und wurden mit der dann verspäteten Abrechnung verrechnet. Waren dann halt statt 11 Abschlägen eben 13.
Eine Aussetzung der Zahlung bei gleichzeitigem Bezug der Leistung (hier Stromzufuhr) hätte zur Kündigung geführt. War die klare Ansage der Stadtwerke auf Nachfrage bezüglich der weiteren Abschlagszahlungen.
Zumal bei allen Versorgern die ich kenne minimum die Bereitstellungsgebühr (Grundgebühr) monatlich fällig wird.
Ist einfach eine beschissene Konstellation mit dem JC, aber da gibt es ja einige... bleibt nur dem Anbieter klare - nachweisliche - Fristen zu setzen und sich was schriftlich geben zu lassen, bezüglich dem Zeitraum dazwischen, was da zu zahlen ist und auf welcher Grundlage. Das dann ans JC weiterleiten.
Und diese Forderung nach Weiterzahlung der nur bis zum xMonat festgesetzten Abschläge erfolgte einfach so auf Zuruf? Oder doch schriftlich?
Wir haben dort vorgesprochen im Kundencenter wie es weitergeht (btw Lastschriftverfahren, anders läuft das hier nicht!) und es hieß klar, dass die Leistung weiter erbracht wird, somit auch die Zahlung weiterläuft und die Verrechnung dann eben mit den zusätzlichen Abschlägen erfolgt und zudem kam auch der Hinweis, dass die Auflistung der Abschläge nicht abschließend sei (es also auch nach den genannten Daten weiter gehen kann).
Das ist übrigens ein guter Stichpunkt: sind in den Abrechnungen die Abschlagszahlungen abschließend aufgeführt oder nicht? Sofern die Aufzählung zB sowas wie "jeweils zum Monatsersten" oder ähnliche Formulierung enthält, dann ist es bis zur Änderung der Abschlagshöhe durch Abrechnung weiterhin fällig und man kann auch dem JC das entgegen halten!