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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ollieh am 30. März 2022, 16:26:07

Titel: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: ollieh am 30. März 2022, 16:26:07
Hallo,
bekomme im September 2022 einen kleinen Sparvertrag ausbezahlt ca.16000 €. Habe auch die Möglichkeit mir monatlich ca. 90 € auszahlen zu lassen. Also alles oder die 90 € im Monat bis zur Urne. :smile:
Wurde damals auf dieses Datum abgeschlossen, weil ich zur damaligen Zeit hätte in Rente gehen können ohne Abzug.
Da sich das mit der Rente ja laufend geändert hat, kann ich erst im September 2023 ohne Abzüge in Rente gehen.

Wenn das zur Auszahlung kommt, bekomme ich da weiter hin noch was vom Jobcenter, oder können die sagen, die Zahlungen werden eingestellt?
Bekomme nicht alles vom Jobcenter, habe zurzeit noch einen 450 € Job.

Oder kann ich dem Vertragspartner sagen, er soll mir das nicht auszahlen, und dafür noch ein Jahr anlegen. Kann mir das Jobcenter dann einen Strick daraus drehen?

Kennt sich da einer aus und kann mir helfen wie ich was am besten mache?
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. März 2022, 16:38:51
Zitat von: ollieh am 30. März 2022, 16:26:07Kann mir das Jobcenter dann einen Strick daraus drehen?
Wenn du das damals beim Antrag nicht mit angegeben hast, auf jeden Fall.

Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: ollieh am 30. März 2022, 16:41:23
Habe ich damals angegeben.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: HolsderGeier am 30. März 2022, 16:49:54
Naja, das ausgezahlte Geld wird dann zu deinem anrechenbaren Vermögen oder die 90 euro monatlich dann quasi
laufender monatlicher Zufluss. Wenn du eine Wette auf dein Alter eingehst, würde ich ohnehin die 90 Euro nehmen, denn wenn du noch länger
als 15 Jahre ab September 2022 lebst, bekommst du ab insgesamt da mehr ausgezahlt als 16k. Wenn das ein Riester Vertrag ist, dann
kannst du die 90 Euro sogar behalten, bzw. werden die nicht auf deine Grundsicherungsleistungen angerechnet.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. März 2022, 16:54:18
Dann nimm die Monatliche Auszahlung, wenn du ab 09.2023 eh in Rente gehst.

Kenne den Vertrag ja nicht, bei manchen kann man auch die Auszahlung bis dahin Verzögern.

Möglich aber auch, dass JC will alles Anrechnen, weil die angesparte Summe eben ab jetzt zur Verfügung steht.

Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: ollieh am 30. März 2022, 16:55:29
Ist kein Riestervertrag. Nannte sich damals Vorsorgesparen von der Allianz. Gab da auch ein wenig Zuschuss vom Arbeitgeber.
So genau weiß ich das nicht mehr. Keine Ahnung, ob ich noch 15 Jahre und mehr mache.  :smile:

Das ist halt die frage, was können die machen. Wenn mir da jemand was Genaues dazu sagen kann.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 30. März 2022, 17:13:52
Zitat von: ollieh am 30. März 2022, 16:55:29Wenn mir da jemand was Genaues dazu sagen kann.
Wenn du selbst nicht mal die genauen Konditionen von dem Sparvertrag kennst, wer soll dir da eine Antwort geben?

Ist es ein ganz normaler Sparvertrag, der eben jetzt Fällig geworden ist, dürfte er vom JC Angerechnet werden.
Aber nur der Teil, welcher über deinem Freibetrag insgesamt liegt.

Sicher vor dem JC sind eigentlich nur welche, wo eine Auszahlung vor Rentenbeginn ausgeschlossen ist/wurde.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: ollieh am 30. März 2022, 17:19:27
Ich weiß nur das es ein Vorsorgesparen von der Allianz ist. So was Ähnliches wie Riester.
Damals war ja die Auszahlung pünktlich zum Rentenanfang. Hat sich halt in den letzten Jahren geändert. Muss halt länger arbeiten.
Hat damals keiner darauf hingewiesen oder auch nicht gewusst.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 31. März 2022, 16:06:03
Zitat von: ollieh am 30. März 2022, 17:19:27Damals war ja die Auszahlung pünktlich zum Rentenanfang.
Eine Auszahlung vor Rentenbeginn muss Ausgeschlossen sein, damit ein JC nicht zur Verwertung bitten kann.

Altverträge können da meistens an die neuen Rentenregeln angepasst werden.
Konnte damals ja keiner wissen, dass der Rentenbeginn nach oben geschraubt wird.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: ollieh am 31. März 2022, 16:14:48
Ich werde mich mal mit der Allianz beraten, ob ich da noch ein Jahr verlängern kann, ohne dass mir das Jobcenter ans Bein pinkeln kann.
Stinkt mich echt an, dass ich noch ein Jahr auf die Rente warten muss. Da sie ja auch nicht so hoch wird, will ich ja auf Abzüge durch Frührente verzichten.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. April 2022, 16:40:29
ollieh

bis wann ist geht dein momentaner Bewilligungszeitraum ?

MfG FN
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: ollieh am 03. April 2022, 16:51:34
Läuft diesen Monat aus. Werde ich so um den 15.04 einreichen. Weshalb fragst du?
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. April 2022, 17:07:31
ollieh

Zitat von: ollieh am 03. April 2022, 16:51:34Läuft diesen Monat aus. Werde ich so um den 15.04 einreichen. Weshalb fragst du?
Es gibt die Möglichkeit keinen WBA zu stellen und nach Auszahlung im Folgemonat (sprich ein Monat Pause dazwischen) erneut ALG 2 zu beantragen.
Dann würde die Auszahlung nicht als Einkommen angerechnet werden da du nicht im Bezug bist.
Bei erneuter Antragstellung wäre das Geld dann normales Schonvermögen und das beliefe sich auf 150.-/LJ
Rechnet sich in deinem Fall aber nicht.

Ottokar hat mir neulich was beantwortet was ziemlich das gleiche ist. Ich mach das mal in den Anhang denn das könnte eher in Frage kommen! Darunter die HEGA die erwähnt wird
Den ganzen Thread findest du Anhand der Re.Antwort und der Suche(funktion)

Was noch zu beachten wäre ob du als Rentner Grundsicherung beantragen müsstest wegen zu wenig Rente. Da ist der Freibetrag nämlich bei 5000.- gedeckelt. Also auch da nachrechnen.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: CCR am 03. April 2022, 17:12:59
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2022, 17:07:31Es gibt die Möglichkeit keinen WBA zu stellen und nach Auszahlung im Folgemonat (sprich ein Monat Pause dazwischen) erneut ALG 2 zu beantragen.
so einfach geht das aber nicht oder doch ?
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. April 2022, 17:21:57
Zitat von: CCR am 03. April 2022, 17:12:59so einfach geht das aber nicht
So weit mir bekannt ist, geht so etwas gar nicht.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: ollieh am 03. April 2022, 17:23:07
Mein Vertrag ist ein Allianz Pensionskasse Klassik. Ob ich Grundsicherung beantragen muss, weiß ich nicht so genau.
Was muss man den haben, um Grundsicherung zu bekommen?
Ich sehe schon, ich muss mal eine Harz4 Beratung aufsuchen und eine, die sich mit der Rente auskennt.
Meine Rente soll so bei 1145 € liegen. Was da noch abgeht, weiß ich noch nicht, Steuern und Versicherung.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: CCR am 03. April 2022, 17:37:01
Zitat von: vanessa am 03. April 2022, 17:21:57
Zitat von: CCR am 03. April 2022, 17:12:59so einfach geht das aber nicht
So weit mir bekannt ist, geht so etwas gar nicht.
wenn er auf ALG 2 verzichtet für einen Monat dann auf keinen Fall.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. April 2022, 17:46:36
ollieh

Zitat von: ollieh am 03. April 2022, 17:23:07Meine Rente soll so bei 1145 € liegen.
Einfach ausgederückt wenn du bei der Summe keinen Anspruch auf ALG 2 hast brauchst du auch keine Grusi.

MfG FN

Zitat von: CCR am 03. April 2022, 17:12:59so einfach geht das aber nicht oder doch ?
Zitat von: vanessa am 03. April 2022, 17:21:57So weit mir bekannt ist, geht so etwas gar nicht.
Zitat von: CCR am 03. April 2022, 17:37:01wenn er auf ALG 2 verzichtet für einen Monat dann auf keinen Fall.
Wie kommt Ihr da drauf?

Irgendwo in den Untiefen meines Computers hab ich was dazu abgespeichert aber einfach halber mal das simpelste:
Wenn ich keinen WBA stelle dann hat das JC nichts zu melden. Wenn ich nach zwei Monaten einen neuen Antrag stelle dann :
Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
Vermögen
Vermögen ist alles das, was man am Tag vor der Antragstellung auf ALG II bereits hatte (BSG B 14 AS 26/07 R).

MfG FN
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. April 2022, 17:54:53
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2022, 17:46:36Wie kommt Ihr da drauf?
Du bist doch hier schon lange dabei und weißt es doch auch, solche Tricks funktionieren einfach nicht.

Irgendwann war das hier auch schon mal Thema, hab aber grad keine Lust danach zu Suchen :grins:
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: ollieh am 03. April 2022, 17:57:42
Ich habe ja die Möglichkeit mir alles ausbezahlen zu lassen ca. 16.500 €oder ca. 90 € pro Monat.
Die 90 € pro Monat wird das Jobcenter sicherlich mit meinem Harz4 verrechnen, oder was meint ihr.
Gehe ja noch arbeiten, 450 € Job. Mache ich auch weiter, wenn ich in Rente bin. Macht mir auch Spaß, und man hat eine Beschäftigung.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. April 2022, 18:05:38
Zitat von: ollieh am 03. April 2022, 17:57:42oder ca. 90 € pro Monat.
Vermutlich würde das JC da nicht mit machen, weil eben auch die andere Möglichkeit da ist.

Zitat von: ollieh am 03. April 2022, 17:23:07ist ein Allianz Pensionskasse Klassik.
Kenn ich jetzt leider nicht, musst du mit der Allianz klar machen, ob es eine Chance gibt, es bis zur Rente JC sicher zu machen.

Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: ollieh am 03. April 2022, 18:12:59
Oder ich gehe ab dem 09.2022 in Rente mit Abzügen. Das wären dann bei -0,3 % pro Monat so 4,5 % weniger Rente, und ich wäre raus aus dem Jobcenter.
Muss ich mir mal überlegen. Armes Deutschland, kann ich da nur sagen.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. April 2022, 13:59:29
vanessa

Zitat von: vanessa am 03. April 2022, 17:54:53Du bist doch hier schon lange dabei und weißt es doch auch, solche Tricks funktionieren einfach nicht.
Das ist jetzt aber keine richtige Antwort. Die rechtliche Grundlage wäre eine aber die willst du ja nicht suchen  :smile: . Ist nicht persönlich gemeint nicht das du meinst ich greife dich an. Es geht immer nur um Hilfestellung und ab und zu sogar darum etwas dazuzulernen. Deswegen das jetzt geschriebene und die Frage nach der Grundlage.


Ich weiß das wenn ich nicht im Bezug bin das JC nicht mitzureden hat. Warum auch und mit welcher Begründung?
Wäre es ein Erbe würde es ja auch nur während des Bezuges als Einkommen gesehen
Die Ausnahme wäre wenn ich den Bezug durch Verzicht nach § 46 SGB 1 machen würde. Da greift Abs. 2

Fakt ist er könnte es sogar im Bezug erneut so anlegen das es geschützt ist und das JC kann dann auch nichts machen.
Das überlege ich gerade für mich da mein Renteneintrittsalter weit nach der Auszahlung liegt. Bis vor kurzem wusste ich das nicht (wie schon geschrieben) und der Link (https://hartz.info/index.php?topic=127634.msg1521093#msg1521093) führt zu dem erwähnten Thread in dem ich das auf Nachfrage bei Ottokar erfahren habe.

Zuerst dachte ich über die normale Anrechnung nach, also die sechs Monate als "Privattier". Um das Restgeld schützen zu können habe ich deswegen die letzten Jahre mein Schonvermögen fast ausgegeben und den restlichen 1000.-  bekomme
ich bis zur Auszahlung auch noch weg um dann nach diesem halben Jahr Privattier mein Restguthaben als normales Schonvermögen sichern zu können.
Ansonsten wäre es insgesamt zu viel aber durch die 150.-/Lj wäre ich nach den sechs Monaten wieder hilfebedürftig.

MfG FN
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. April 2022, 17:48:16
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. April 2022, 13:59:29er könnte es sogar im Bezug erneut so anlegen das es geschützt ist
Ja darum soll er es auch mit der Versicherung klären, ob es so geht.

Ich finde das eh eine Sauerei vom Staat, erst die Leute in diese Verträge rein Quatschen um dann Abzuzocken.
Die meisten Verträge wurden gemacht als es noch kein Hartz gab und die Rente mit 65 J begann.
Da hatte keiner auf dem Schirm so was auch JC sicher machen zu müssen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. April 2022, 13:59:29ist jetzt aber keine richtige Antwort
Laut TE ist dem JC der Vertrag bekannt, also Vermögen was bei Verfügbarkeit Anzurechnen ist.
Setzt er einen Monat aus muss er alles selbst zahlen für den Monat.
Ob sich das rechnet weiß man nicht, auch kennt ja keiner den Vertrag.

Meldet er sich nach dem Monat Neu an, steht alles dazu immer noch in der Akte.
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Kein Bittsteller am 04. April 2022, 17:58:52
Zitat von: ollieh am 03. April 2022, 17:57:42
Ich habe ja die Möglichkeit mir alles ausbezahlen zu lassen ca. 16.500 €oder ca. 90 € pro Monat.
Die 90 € pro Monat wird das Jobcenter sicherlich mit meinem Harz4 verrechnen, oder was meint ihr.
Gehe ja noch arbeiten, 450 € Job. Mache ich auch weiter, wenn ich in Rente bin. Macht mir auch Spaß, und man hat eine Beschäftigung.

Lass dich lieber von kompetenter Stelle (RA für Sozialrecht oder Steuerkanzlei) beraten. Selbst wenn es ein paar Euros kosten sollte oder du Mitglied in einem Sozialverband bist.
Hier gehts immerhin um 16000 Euro  :yes:
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Quinky am 04. April 2022, 18:19:19
1. Er kann sich nicht für einen Monat aus dem ALGII abmelden und dann wieder anmelden und den Betrag von 16.000€ als Vermögen angeben
1a). Begründung: Eine Abmeldung um ALGII zu sparen (nichts anderes wäre das) ist rechtlich nicht möglich, habe den betreffenden § z.Zt. nicht parat
1b) zur Vervollständigung: Eine Aussetzung von ALGII tritt nur dann ein, WENN durch Aufnahme einer Beschäftigung für einen vollen Monat keine ALGII-Berechtigung bestünde.
1c) zur Vervollständigung: 1b tritt bei Erbe und Vermögen NICHT ein, hier würde dieses Einkommen auf 6 Monate verteilt, nach diesen 6 Monaten wird dann dieses Einkommen zu Vermögen und unterliegt dem/den Vermögensfreibetrag/-beträgen nach § 12SGBII.
2. Da dieser Vertrag als Altersvorsorge abgeschlossen wurde, Auszahlung zum 65, LJ., zum Zeitpunkt des Abschlusses der gesetzliche Renteneintritt, sollte auf jeden Fall dieser Vertrag zum neuen gesetzlichen Renteneintritt verlängert werden. Selbst wenn das Jobcenter versuchen sollte anzurechnen darauf verweisen, das dieser Vertrag am Abschlusstag zum gesetzlichen Renteneintritt abgeschlossen wurde und jetzt WEITERHIN zum gesetzlichen Renteneintritt Gültigkeit erlangt. Meiner Meinung nach hat die nachträgliche Gesetzesänderung des Renteneintrittsdatum nach dem 65. LJ. keine Auswirkungen.
3. Im negativen Extremfalle der Anrechnung ist eine Anrechnung grundsätzlich nur für 6 Monate möglich. Nach diesen 6 Monaten wird das Vermögen zu geschütztem Vermögen im Rahmen des allgemeinen Freibetragen (aktuell Sonderfestlegung bis Ende des Jahres von 60.000).
3a. bei negativem Eintritt würde 6 Monate kein ALGII gezahlt (auch keine Krankenkasse), jedoch bist Du NICHT verpflichtet auf HartzIV-Niveau zu leben. Ebenfalls sind während der 6 Monate des Nichtbezuges Anschaffungen in normalen Rahmen erlaubt (keine goldenen Wasserhähne, neue Waschmaschine z.B. ja).
3b. bei negativem Eintritt nach den 6 Monaten dürfte durch Nichtzahlung ALGII das Restvermögen auf 10.000€ abgeschmolzen sein, was IMMER bei deinem Alter innerhalb des Vermögensfreibetrages liegt (selbst wenn die Sonderfestlegung beendet wird und der normale Freibetrag eintritt.

Trotzdem, lasse dich von einem RA von Sozialrecht beraten. Ich kann nur aufzeigen, welche Auswirkungen in welchem Falle eintreten werden/können.


Ernie
Titel: Re: Auszahlung Sparvertrag
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. April 2022, 14:10:43
Zitat von: vanessa am 04. April 2022, 17:48:16Die meisten Verträge wurden gemacht als es noch kein Hartz gab und die Rente mit 65 J begann.
oder mit 63 Jahren.

Zitat von: vanessa am 04. April 2022, 17:48:16Ich finde das eh eine Sauerei vom Staat, erst die Leute in diese Verträge rein Quatschen um dann Abzuzocken.
....
Da hatte keiner auf dem Schirm so was auch JC sicher machen zu müssen.
Dafür haben die dann den Freibetrag auf 750.- Euro erhöht dass man dann im Alter und bei (vielen zu erwartenden ) Grusi Aufstockern die Aufstockung zu sparen da der Freibetrag damals auch wesentlich geringer als die heutigen 5000.- Euro sind.
Rechnen zum Vorteil des Staates und Nachteil des Bürgers das können die definitiv!

Zitat von: Quinky am 04. April 2022, 18:19:191. Er kann sich nicht für einen Monat aus dem ALGII abmelden und dann wieder anmelden und den Betrag von 16.000€ als Vermögen angeben
Das habe ich auch nicht gemeint, bzw geschrieben, ist aber aufgrund dessen das der WBA diesen Monat gestellt wird rechnerisch eh ein Draufzahlgeschäft. Die Versicherung ist erst im September zur Auszahlung.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2022, 17:07:31Es gibt die Möglichkeit keinen WBA zu stellen und nach Auszahlung im Folgemonat (sprich ein Monat Pause dazwischen) erneut ALG 2 zu beantragen.
Dann würde die Auszahlung nicht als Einkommen angerechnet werden da du nicht im Bezug bist.
Bei erneuter Antragstellung wäre das Geld dann normales Schonvermögen und das beliefe sich auf 150.-/LJ
Rechnet sich in deinem Fall aber nicht.

Zitat von: Quinky am 04. April 2022, 18:19:19habe den betreffenden § z.Zt. nicht parat
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. April 2022, 13:59:29
Ich weiß das wenn ich nicht im Bezug bin das JC nicht mitzureden hat. Warum auch und mit welcher Begründung?
Wäre es ein Erbe würde es ja auch nur während des Bezuges als Einkommen gesehen
Die Ausnahme wäre wenn ich den Bezug durch Verzicht nach § 46 SGB 1 machen würde. Da greift Abs. 2

MfG FN