Hallo ihr Lieben,
ich habe eine neue SB bekommen und mit ihr einen telefonischen anstatt persönlichen Termin vereinbaren können. Sie hat mich über eine Stunde lang "beraten" und mir die EGV (siehe Anhang) per Post zugesandt.
Letztes Jahr habe ich die EGV nicht unterzeichnet, so dass ein VA erlassen wurde. Gegen diesen habe ich Widerspruch eingelegt und es passierte nichts. Ca. 6 Monate später erhielt ich, dass der Widerspruch abgelehnt wurde. Jetzt bin ich in einen neuen Fachbereich gerutscht und die SB möchte jetzt monatliche Termine mit mir vereinbaren. Ich (45) bin alleinerziehend mit Kind (5) und bin auf Minijob-Basis angestellt, was mich sehr auslastet.
Zu der EGV: ich möchte auch diese nicht unterzeichnen, da ich durch die Unterschrift einen Vertrag mit dem Jobcenter eingehe, was ich generell nicht möchte.
Welche Erfahrungen habt ihr in Sachen EGV und VA? Habt ihr unterschrieben? Welche § habt ihr hierzu verwendet, falls ihr Widerspruch eingelegt habt?
Danke im Voraus und viele Grüße
Lotte
Seltsame EGV
Da steht du möchtest an dem Coaching teil nehmen, hast also zugestimmt?
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 17:12:48Seltsame EGV
Da steht du möchtest an dem Coaching teil nehmen, hast also zugestimmt?
Nein ich habe nicht zugestimmt. Sie meinte nur irgendwas von wegen online Seminar Kinetik, wo sie mir den Flyer zusenden wird.
Zitat von: Lotte777 am 20. April 2022, 17:27:21Nein ich habe nicht zugestimmt.
So steht es aber in dem Schreiben drin.
Eine EGV sieht jedenfalls anders aus.
Eine Maßnahmezuweisung auch oder fehlen hier noch Seiten?
Der Beginn war doch schon am 06.04.22?
Zitat von: Lotte777 am 20. April 2022, 17:27:21Sie meinte nur irgendwas von wegen online Seminar Kinetik, wo sie mir den Flyer zusenden wird.
Wenn der Flyer da ist, stell ihn am besten hier ein. :smile:
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 17:46:46Eine EGV sieht jedenfalls anders aus.
Eine Maßnahmezuweisung auch...
Du, das sind Offenbacher. Die haben ja auch Probleme mit dem Auto fahren und Fußball spielen... :zwinker:
Lotte777
Zitat von: Lotte777 am 20. April 2022, 16:48:49Gegen diesen habe ich Widerspruch eingelegt und es passierte nichts. Ca. 6 Monate später erhielt ich, dass der Widerspruch abgelehnt wurde.
Abgesehen davon das die Bearbeitungsdauer nicht hinzunehmen gewesen wäre fehlt da auch noch der Antrag an das SG für eine aufschiebende Wirkung.
Das und vieles mehr nachzulesen in ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0) und dem weiterführenden Link.
Zitat von: Lotte777 am 20. April 2022, 16:48:49Letztes Jahr habe ich die EGV nicht unterzeichnet, so dass ein VA erlassen wurde.
Dieses mal solltest du die EinV mit Verbesserungsvorschlägen zurück schicken.
Dabei aber erwähnen dass du dich für die Möglichkeit der Prüfung bedankst und das eine oder andere nicht dem Telefongespräch entsprach. Und wenn die neue EinV kommt du diese nach erfolgter Prüfung evtl. unterschreibst.
In deinen Worten.
Wichtig ist nur das du die Unterschrift nicht komplett verweigerst ansonsten wird sofort ein VA daraus gemacht.
Übrigens den Inhalt kenne ich nicht da die EinV schon entfernt wurde.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. April 2022, 16:35:27Übrigens den Inhalt kenne ich nicht
War völlig daneben und hatte mit einer EGV nichts zu tun.
War schon ein VA mit seltsamer Maßnahme (Beginn war 06.04.22), mehr stand da nicht drin.
Zitat von: Kopfbahnhof am 21. April 2022, 16:44:32Zitat von: Fettnäpfchen am 21. April 2022, 16:35:27Übrigens den Inhalt kenne ich nicht
War völlig daneben und hatte mit einer EGV nichts zu tun.
War schon ein VA mit seltsamer Maßnahme (Beginn war 06.04.22), mehr stand da nicht drin.
Simsalabim! :cool:
(https://abload.de/img/einv-lotte77750k85.jpg)
Völlig daneben ist ja noch brav formuliert.
Was würde Obelix sagen: Die spinnen die Sachbearbeiter :grins:
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. April 2022, 16:11:17ist ja noch brav formuliert.
Mich hat eben der Satz "Sie möchten an......teilnehmen" gestört.
Ist er vom JC frei Erfunden, wäre das Ding ein Fall für die Tonne.
Somit wieder ein Beispiel, was sein kann wenn man mit dem JC per Telefon Kommuniziert.
Aber wir wissen nicht, was dazu hier genau gelaufen ist.
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 17:46:46Zitat von: Lotte777 am 20. April 2022, 17:27:21Nein ich habe nicht zugestimmt.
So steht es aber in dem Schreiben drin.
Eine EGV sieht jedenfalls anders aus.
Eine Maßnahmezuweisung auch oder fehlen hier noch Seiten?
Der Beginn war doch schon am 06.04.22?
Erstmal lieben Dank für die Antworten. Ich habe schon eine Erinnerungs-email erhalten, die EGV zu unterschreiben.
Das Telefonat fand am 6.4. statt und es ging um ein erstgespräch mit der SB. Ich sagte ihr, dass ich momentan mit dem Minijob ausgelastet bin und eine Mutter-Kind-Kur demnächst ansteht.
Ich denke, dass ganze Ding der EGV ist generell ,,Jobcoaching"... Also damit ist keine Maßnahme (zumindest vorerst) gemeint.
Den Flyer setz ich mal als Anhang bei.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Lotte777
Aha und wie soll dir das helfen besonders im Hinblick das du einer Tätigkeit nachgehst und dich auch um dein Kind kümmern musst.
Für alleinstehende Esoteriker dürfte das ja eine schöne und kostenlose Beschäftigung darstellen um etwas Abwechslung zu haben aber auch da ist die Sinnhaftigkeit/Nutzen und Rechtmäßigkeit auch in Frage gestellt.
und sechs Monate Bälle fangen auch wenn da eine Steigerung zu erwarten ist :wand: So bekommt Steuerverschwendung sportlich rüber. :zwinker:
MfG FN
Wow :schock: Sowas hab ich echt noch nicht gesehen. Ich bin echt sprachlos wie so etwas zertifiziert werden konnte. Welches Integrationsziel soll denn mit der Teilnahme erreicht werden?
Vielleicht wird eine spätere Umschulung zum Jongleur / zur Jongleurin vorbereitet... :mocking:
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/archiv/8604.pdf
Ich glaube nicht dass das zertifiziert wurde, eher ist das Vetternwirtschaft. Wäre ja nicht das erste Mal :no: und wenn es niemand kontrolliert...... vllt. ein Fall für den Bundesrechnungshof ?
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. April 2022, 14:10:08Ich glaube nicht dass das zertifiziert wurde, eher ist das Vetternwirtschaft. Wäre ja nicht das erste Mal :no: und wenn es niemand kontrolliert...... vllt. ein Fall für den Bundesrechnungshof ?
Der Gutschein hierfür kann nicht eingelöst werden wenn der Träger oder die Maßnahmenicht zertifiziert sind.
Zitat von: Lotte777 am 23. April 2022, 16:27:28die EGV zu unterschreiben
Welche EGV denn?
Ich habe hier noch keine gesehen, bis auf das seltsame Schreiben mit der "Maßnahme"
Was hat das ganze mit dem JC zu tun, haben die da zu viel Geld?
Wenn du bei dem Müll nicht zustimmst, kann ich mir nicht vorstellen, dass es da eine Sanktion geben könnte.
Was soll der Quatsch bringen, 8x eine Stunde?
"viele neue Verbindungen zwischen den Gehirnzellen zu schaffen"
Ich denke das sollten sie wohl mal die MA vom JC selbst, zu diesem Kurs schicken :smile:
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. April 2022, 14:10:08Ich glaube nicht dass das zertifiziert wurde, eher ist das Vetternwirtschaft. Wäre ja nicht das erste Mal :no: und wenn es niemand kontrolliert...... vllt. ein Fall für den Bundesrechnungshof ?
Was meinst du mit Zertifiziert?
Zitat von: Lotte777 am 24. April 2022, 15:42:47Was meinst du mit Zertifiziert?
Jede Maßnahme muss Zertifiziert sein bzw. jeder Träger muss eine dafür haben.
Sonst können die gar nicht beim JC Abgerechnet werden.
Da es hier vom JC selbst kommt, wird das schon so sein.
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. April 2022, 12:50:37Lotte777
Aha und wie soll dir das helfen besonders im Hinblick das du einer Tätigkeit nachgehst und dich auch um dein Kind kümmern musst.
Für alleinstehende Esoteriker dürfte das ja eine schöne und kostenlose Beschäftigung darstellen um etwas Abwechslung zu haben aber auch da ist die Sinnhaftigkeit/Nutzen und Rechtmäßigkeit auch in Frage gestellt.
und sechs Monate Bälle fangen auch wenn da eine Steigerung zu erwarten ist :wand: So bekommt Steuerverschwendung sportlich rüber. :zwinker:
MfG FN
Du sagst es. Ich bin eigentlich genug ausgelastet. Ich werde mir etwas Bedenkzeit aushandeln mit Prüfung der EGV und dann meine eigene erstellen. Habt ihr hierfür Vorlagen oder reicht dazu ein Schreiben, welches ich dann unterschreibe und mit der nicht unterschriebenen EGV zurück sende?
Sollte ich mal dieses Profiling von mir anfordern?
Viele Grüsse
Zitat von: Lotte777 am 24. April 2022, 16:08:21mit Prüfung der EGV
Ich kann hier keine EGV sehen, auch wenn es hier in der Überschrift so steht.
So was ist schlicht keine, also keine Unterschrift.
SB soll dir eine vernünftige EGV zusenden, würde ich aber nicht dem SB Mitteilen.
Maximal, dass du das nicht Unterschreiben kannst, weil es mit einer EGV nichts zu tun hat.
Ebenso das mit dem Profiling, dass ist deren Job nicht deiner.
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. April 2022, 17:49:05Zitat von: Lotte777 am 24. April 2022, 16:08:21mit Prüfung der EGV
Ich kann hier keine EGV sehen, auch wenn es hier in der Überschrift so steht.
So was ist schlicht keine, also keine Unterschrift.
SB soll dir eine vernünftige EGV zusenden, würde ich aber nicht dem SB Mitteilen.
Maximal, dass du das nicht Unterschreiben kannst, weil es mit einer EGV nichts zu tun hat.
Ebenso das mit dem Profiling, dass ist deren Job nicht deiner.
Aber das interne Profiling muss ich doch anfordern? Die werden mir das nicht freiwillig zusenden denke ich.
Welche Begründung kann ich angeben, dass dies keine EGV ist? Die werden mir sonst den VA zukommen lassen.
Vielleicht so in der Art antworten:
Zitat
Eingliederungsvereinbarung gem. § 15 SGB II – Ihr Entwurf vom 6. April 2022
Sehr geehrte SB,
zuerst möchte ich mich bedanken, dass Sie mir die Gelegenheit einräumten, die o. g. Eingliederungsvereinbarung (nachstehend EinV) in Ruhe überprüfen zu können.
Bei der mir überlassenen EinV bestehen aber meinerseits noch Rückfragen, deshalb kann diese in der Form von mir nicht akzeptiert und auch nicht unterschrieben werden.
Begründungen:
Eine Zuweisung zu einer (Eingliederungs)Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
- * eine vorhergehende Potenzialanalyse nach §15 SGB II (nF) Abs. 1
- * die Art der Maßnahme
- * die Inhalte der Maßnahme
- * der Träger/Veranstalter
- * den Maßnahmeort
- * den zeitlichen Umfang
- * die zeitliche Verteilung
- * welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird
- * warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist
Diese EinV erfüllt die o.g. Voraussetzungen erkennbar nicht.
Insbesondere fehlt die Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Auch das Eingliederungskonzept, welches Ziel mit dieser Maßnahme verfolgt wird erschließt sich mir nicht.
Der Einbezug der Potenzialanalyse seit dem 1.8.2016 ist als eine gesetzliche Klarstellung anzusehen, durch die die gängige Praxis in den Jobcentern (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 37 SGB III) unmittelbar in die gesetzliche Regelung aufgenommen wird. Ohne eine vorausgegangene Potenzialanalyse kann eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Eingliederungsvereinbarung nicht abgeschlossen werden.
Eine Potenzialanalyse wurde mit mir jedoch noch gar nicht durchgeführt.
Ich bin selbstverständlich gerne dazu bereit einen erneuten Entwurf zu prüfen und eine rechtskonforme EinV zu unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Lotte777
Zitat von: a_good_heart am 24. April 2022, 19:26:55Vielleicht so in der Art antworten:
Zitat
Eingliederungsvereinbarung gem. § 15 SGB II – Ihr Entwurf vom 6. April 2022
Sehr geehrte SB,
zuerst möchte ich mich bedanken, dass Sie mir die Gelegenheit einräumten, die o. g. Eingliederungsvereinbarung (nachstehend EinV) in Ruhe überprüfen zu können.
Bei der mir überlassenen EinV bestehen aber meinerseits noch Rückfragen, deshalb kann diese in der Form von mir nicht akzeptiert und auch nicht unterschrieben werden.
Begründungen:
Eine Zuweisung zu einer (Eingliederungs)Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
- * eine vorhergehende Potenzialanalyse nach §15 SGB II (nF) Abs. 1
- * die Art der Maßnahme
- * die Inhalte der Maßnahme
- * der Träger/Veranstalter
- * den Maßnahmeort
- * den zeitlichen Umfang
- * die zeitliche Verteilung
- * welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird
- * warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist
Diese EinV erfüllt die o.g. Voraussetzungen erkennbar nicht.
Insbesondere fehlt die Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Auch das Eingliederungskonzept, welches Ziel mit dieser Maßnahme verfolgt wird erschließt sich mir nicht.
Der Einbezug der Potenzialanalyse seit dem 1.8.2016 ist als eine gesetzliche Klarstellung anzusehen, durch die die gängige Praxis in den Jobcentern (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 37 SGB III) unmittelbar in die gesetzliche Regelung aufgenommen wird. Ohne eine vorausgegangene Potenzialanalyse kann eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Eingliederungsvereinbarung nicht abgeschlossen werden.
Eine Potenzialanalyse wurde mit mir jedoch noch gar nicht durchgeführt.
Ich bin selbstverständlich gerne dazu bereit einen erneuten Entwurf zu prüfen und eine rechtskonforme EinV zu unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Lotte777
WOW! Vielen vielen herzlichen Dank! Super adäquate Antwort. :sehrgut:
Na ja,
das solltest du noch anpassen.
Am besten mal abwarten, was andere User meinen und ggf. ändern würden :zwinker:
Ich finde das Schreiben soweit in Ordnung.
MfG FN
Zitat von: a_good_heart am 24. April 2022, 20:27:52was andere User meinen
Möglicherweise sollte man bei diesem Schreiben gar nicht von einer EGV ausgehen.
Der Wisch hat doch damit absolut nichts zu tun.
Das ist nicht mal Ansatzweise eine EGV.
Eigentlich sollte man als Antwort nur zurück geben...
ich kann bei Ihrem Schreiben keine EGV Erkennen.
Meiner Meinung nach ist das keine, da sie nicht einmal die einfachsten Dinge beinhaltet.
Auch sollte hier dann berücksichtigt werden, dass du alleinerziehend mit Kind (5 J.) bist.
Da das JC so seltsames Zeug schreibt, ist meine Vermutung die suchen nur Leute die den, auch seltsamen Kurs, einfach mit ihrer Anwesenheit füllen sollen.
Darum hier der plumpe Versuch an eine Unterschrift zu kommen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 16:08:05Zitat von: a_good_heart am 24. April 2022, 20:27:52was andere User meinen
Möglicherweise sollte man bei diesem Schreiben gar nicht von einer EGV ausgehen.
Der Wisch hat doch damit absolut nichts zu tun.
Das ist nicht mal Ansatzweise eine EGV.
Eigentlich sollte man als Antwort nur zurück geben...
ich kann bei Ihrem Schreiben keine EGV Erkennen.
Meiner Meinung nach ist das keine, da sie nicht einmal die einfachsten Dinge beinhaltet.
Auch sollte hier dann berücksichtigt werden, dass du alleinerziehend mit Kind (5 J.) bist.
Da das JC so seltsames Zeug schreibt, ist meine Vermutung die suchen nur Leute die den, auch seltsamen Kurs, einfach mit ihrer Anwesenheit füllen sollen.
Darum hier der plumpe Versuch an eine Unterschrift zu kommen.
Vielen Dank! Ich werde dann im nächsten Schreiben auf das Kind eingehen. Ist ja nicht so, dass danach nix mehr von denen kommt. :wand:
Die werden dann eh sagen, Kind ist in der Kita und wird betreut, also kann ich auch arbeiten gehen. Die Theorie ist halt immer easy...
Zitat von: Lotte777 am 27. April 2022, 09:38:39werde dann im nächsten Schreiben auf das Kind eingehen.
Braucht es nicht, beim JC weiß man es auch so.
Wäre nur etwas bei der Zumutbarkeit von Jobangeboten.
(z.B. Nacht und Feiertag gingen schon mal gar nicht, weiß du sicher auch selbst)