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EGV neue SB

Begonnen von Lotte777, 20. April 2022, 16:48:49

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Lotte777

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine neue SB bekommen und mit ihr einen telefonischen anstatt persönlichen Termin vereinbaren können. Sie hat mich über eine Stunde lang "beraten" und mir die EGV (siehe Anhang) per Post zugesandt.

Letztes Jahr habe ich die EGV nicht unterzeichnet, so dass ein VA erlassen wurde. Gegen diesen habe ich Widerspruch eingelegt und es passierte nichts. Ca. 6 Monate später erhielt ich, dass der Widerspruch abgelehnt wurde. Jetzt bin ich in einen neuen Fachbereich gerutscht und die SB möchte jetzt monatliche Termine mit mir vereinbaren. Ich (45) bin alleinerziehend mit Kind (5) und bin auf Minijob-Basis angestellt, was mich sehr auslastet.

Zu der EGV: ich möchte auch diese nicht unterzeichnen, da ich durch die Unterschrift einen Vertrag mit dem Jobcenter eingehe, was ich generell nicht möchte.

Welche Erfahrungen habt ihr in Sachen EGV und VA? Habt ihr unterschrieben? Welche § habt ihr hierzu verwendet, falls ihr Widerspruch eingelegt habt?

Danke im Voraus und viele Grüße
Lotte 

Kopfbahnhof

Seltsame EGV

Da steht du möchtest an dem Coaching teil nehmen, hast also zugestimmt?

Lotte777

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 17:12:48Seltsame EGV

Da steht du möchtest an dem Coaching teil nehmen, hast also zugestimmt?


Nein ich habe nicht zugestimmt. Sie meinte nur irgendwas von wegen online Seminar Kinetik, wo sie mir den Flyer zusenden wird.

Kopfbahnhof

Zitat von: Lotte777 am 20. April 2022, 17:27:21Nein ich habe nicht zugestimmt.
So steht es aber in dem Schreiben drin.

Eine EGV sieht jedenfalls anders aus.
Eine Maßnahmezuweisung auch oder fehlen hier noch Seiten?

Der Beginn war doch schon am 06.04.22?

a_good_heart

Zitat von: Lotte777 am 20. April 2022, 17:27:21Sie meinte nur irgendwas von wegen online Seminar Kinetik, wo sie mir den Flyer zusenden wird.

Wenn der Flyer da ist, stell ihn am besten hier ein. :smile:

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 17:46:46Eine EGV sieht jedenfalls anders aus.
Eine Maßnahmezuweisung auch...

Du, das sind Offenbacher. Die haben ja auch Probleme mit dem Auto fahren und Fußball spielen... :zwinker:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Fettnäpfchen

Lotte777

Zitat von: Lotte777 am 20. April 2022, 16:48:49Gegen diesen habe ich Widerspruch eingelegt und es passierte nichts. Ca. 6 Monate später erhielt ich, dass der Widerspruch abgelehnt wurde.
Abgesehen davon das die Bearbeitungsdauer nicht hinzunehmen gewesen wäre fehlt da auch noch der Antrag an das SG für eine aufschiebende Wirkung.
Das und vieles mehr nachzulesen in ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) und dem weiterführenden Link.

Zitat von: Lotte777 am 20. April 2022, 16:48:49Letztes Jahr habe ich die EGV nicht unterzeichnet, so dass ein VA erlassen wurde.
Dieses mal solltest du die EinV mit Verbesserungsvorschlägen zurück schicken.
Dabei aber erwähnen dass du dich für die Möglichkeit der Prüfung bedankst und das eine oder andere nicht dem Telefongespräch entsprach. Und wenn die neue EinV kommt du diese nach erfolgter Prüfung evtl. unterschreibst.
In deinen Worten.
Wichtig ist nur das du die Unterschrift nicht komplett verweigerst ansonsten wird sofort ein VA daraus gemacht.

Übrigens den Inhalt kenne ich nicht da die EinV schon entfernt wurde.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. April 2022, 16:35:27Übrigens den Inhalt kenne ich nicht
War völlig daneben und hatte mit einer EGV nichts zu tun.

War schon ein VA mit seltsamer Maßnahme (Beginn war 06.04.22), mehr stand da nicht drin.

a_good_heart

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. April 2022, 16:44:32
Zitat von: Fettnäpfchen am 21. April 2022, 16:35:27Übrigens den Inhalt kenne ich nicht
War völlig daneben und hatte mit einer EGV nichts zu tun.

War schon ein VA mit seltsamer Maßnahme (Beginn war 06.04.22), mehr stand da nicht drin.

Simsalabim! :cool:


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Fettnäpfchen

Völlig daneben ist ja noch brav formuliert.
Was würde Obelix sagen: Die spinnen die Sachbearbeiter  :grins:

Ein schönes WE
FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. April 2022, 16:11:17ist ja noch brav formuliert.
Mich hat eben der Satz "Sie möchten an......teilnehmen" gestört.

Ist er vom JC frei Erfunden, wäre das Ding ein Fall für die Tonne.
Somit wieder ein Beispiel, was sein kann wenn man mit dem JC per Telefon Kommuniziert.

Aber wir wissen nicht, was dazu hier genau gelaufen ist.

Lotte777

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 17:46:46
Zitat von: Lotte777 am 20. April 2022, 17:27:21Nein ich habe nicht zugestimmt.
So steht es aber in dem Schreiben drin.

Eine EGV sieht jedenfalls anders aus.
Eine Maßnahmezuweisung auch oder fehlen hier noch Seiten?

Der Beginn war doch schon am 06.04.22?


Erstmal lieben Dank für die Antworten. Ich habe schon eine Erinnerungs-email erhalten, die EGV zu unterschreiben.

Das Telefonat fand am 6.4. statt und es ging um ein erstgespräch mit der SB. Ich sagte ihr, dass ich momentan mit dem Minijob ausgelastet bin und eine Mutter-Kind-Kur demnächst ansteht.

Ich denke, dass ganze Ding der EGV ist generell ,,Jobcoaching"... Also damit ist keine Maßnahme (zumindest vorerst) gemeint.

Den Flyer setz ich mal als Anhang bei.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Lotte777

Aha und wie soll dir das helfen besonders im Hinblick das du einer Tätigkeit nachgehst und dich auch um dein Kind kümmern musst.

Für alleinstehende Esoteriker dürfte das ja eine schöne und kostenlose Beschäftigung darstellen um etwas Abwechslung zu haben aber auch da ist die Sinnhaftigkeit/Nutzen und Rechtmäßigkeit auch in Frage gestellt.

und sechs Monate Bälle fangen auch wenn da eine Steigerung zu erwarten ist  :wand:  So bekommt Steuerverschwendung sportlich rüber. :zwinker:

MfG FN
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BigMama

Wow  :schock: Sowas hab ich echt noch nicht gesehen. Ich bin echt sprachlos wie so etwas zertifiziert werden konnte. Welches Integrationsziel soll denn mit der Teilnahme erreicht werden?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

a_good_heart

Vielleicht wird eine spätere Umschulung zum Jongleur / zur Jongleurin vorbereitet... :mocking:

https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/archiv/8604.pdf
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Fettnäpfchen

Ich glaube nicht dass das zertifiziert wurde, eher ist das Vetternwirtschaft. Wäre ja nicht das erste Mal  :no:  und wenn es niemand kontrolliert...... vllt. ein Fall für den Bundesrechnungshof ?
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